Der österreichische Justizskandal braucht Krisen-PR: Neustart der Justiz in Wien dringend erforderlich

Ratspraesidentschaft Oesterreich, Pressekonferenz, Foto: Bundeskanzleramt

Verletzte Grundrechte in Österreich. Der österreichische Justizminister wurde um eine Stellungnahme angefragt. Bericht über die Recherche in österreichischen Ministerien.

Der österreichische Justizminister Moser erhielt am Aschermittwoch eine Anfrage, welche Maßnahmen das Bundesministerium für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz in seiner Ägide setzen wird, um die Verletzungen der Grundrechte aufzuklären. Das Schreiben wurde auf Tabula Rasa veröffentlicht:
Schreiben an den österreichischen Justizminister

Die Anfragen an die neue Regierung in Österreich wurden bereits am 18. Januar 2018 in einem Beitrag auf The European angekündigt:
Die neue Regierung in Österreich steht vor einer schwierigen Aufgabe

In diesem Beitrag wurde deutlich gemacht, dass die neue Regierung in Österreich die Grundrechte sichern muss:

„Man wird den neuen Justizminister Moser jedenfalls auf die Verletzungen von Grundrechten durch Amtsmissbrauch im Justizbereich aufmerksam machen. Justizminister Moser wird deutliche Hinweise auf Amtsmissbrauch im Bundesministerium für Justiz erhalten. Sollte er auf das vorgelegte Material nicht reagieren, so bleiben drei Möglichkeiten, um Maßnahmen durch Mitglieder der neuen Regierung einzuleiten“.

Eine Woche nach dem Aschermittwochbrief an den österreichischen Justizminister erfolgten diesbezügliche Anfragen an den österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache, an den Innenminister Herbert Kickl und an die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein:
Wie wird Heinz-Christian Strache reagieren: Anfrage an den österreichischen Vizekanzler
(Anfrage vom 22. 2. 2018)

In diesen Schreiben wurde insbesondere auch die Notwendigkeit von Überbrückungsgeldern betont. Diese müssen an Betroffene dringend ausbezahlt werden, wenn Enteignung von Vermögenswerten durch Amtsmissbrauch und eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft gegeben ist.

Die Anfragen wurden in Kopie jeweils an die Leiter des Kabinetts und die Pressesprecher gesendet.

Innenministerium verweist auf Justiz

Die erste Reaktion auf die Anfragen erfolgte durch das österreichische Innenministerium. Der Erhalt des Schreibens an Bundesminister Kickl wurde am 26. Februar bestätigt. Sektionschef Dr. Mathias Vogl wurde mit der Bearbeitung beauftragt. Vogl leitet im Innenministerium die Sektion III, die für Recht zuständig ist.

In der Antwort des Innenministeriums wird mitgeteilt, dass die Anfrage von Sektionschef Vogl an das dafür zuständige Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz weitergeleitet wurde.

„Ich bestätige den Erhalt Ihrer an Herrn Bundesminister Kickl gerichteten Anfrage vom 22. Februar 2018. Diese wurde im Auftrag von SC Dr. Vogl an das dafür zuständige Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz weitergeleitet.“ (Schreiben vom 26. Februar 2018).

An Sektionschef Vogl wird noch eine Frage gerichtet. Es soll geklärt werden, über welche Möglichkeiten das Innenministerium verfügt, um Ermittlungen gegen berüchtigte Sachwalter einzuleiten. Für eine möglichst vollständige Aufklärung der Vorfälle.

Es liegen Aussagen vor, dass bereits 2009 die damalige Innenministerin Maria Fekter eine solche Untersuchung durch Kriminalbeamte anordnete. Es wurden die Aussagen einer Zeugin im August 2009 zu Protokoll genommen. In einer fünfstündigen Zeugeneinvernahme durch zwei Beamte des BIA (Büro für interne Angelegenheiten), im Innenministerium zuständig für Untersuchungen im Zusammenhang mit Korruption und Amtsmissbrauch.

Trotz eindeutiger Hinweise kam es aber zu keinen weiteren Maßnahmen. Man muss deshalb, nach bisherigen Stand der Erkenntnisse, davon ausgehen, dass weitere Schritte durch das Justizministerium unterbunden wurden.

Strategische Kommunikation im Sozialministerium

Alexandra Geyer ist die Pressesprecherin des Bundesministers für Justiz. Sie wurde am 22. Februar und 1. März nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass eine Stellungnahme des österreichischen Justizministers Moser für die weiteren Veröffentlichungen erforderlich ist.

Pressesprecherin Geyer wurde auch darauf hingewiesen, dass eine Weiterleitung der Anfrage aus dem Innenministerium gegeben ist, die im Justizministerium bearbeitet werden muss.

Die Pressesprecherin erhielt bereits im Schreiben am 22. Februar einen deutlichen Link, der ihr zeigt, dass die Anfrage an Justizminister Moser als Offene Recherche publiziert wurde. Kopien der Anfrage wurden auch an die drei Mitarbeiterinnen von Frau Geyer gesendet, die als Pressereferentinnen im Kabinett des Bundesministers tätig sind.

Die Pressesprecher von Heinz-Christian Strache und Sozialministerin Hartinger-Klein wurden am 1. März ebenfalls nochmals kontaktiert. Sie wurden darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen von Vizekanzler Strache und Sozialministerin Hartinger-Klein in den weiteren Veröffentlichungen berücksichtigt werden sollen.

Von der Pressesprecherin der Sozialministerin liegt eine Information vom 5. März vor:

Ich habe beschlossen, wieder an meinen angestammten Arbeitsplatz ins bmvit zurückzukehren. Ich gehe davon aus, dass Bernhard Graf, der schon bisher im Kabinett mit der strategischen Kommunikation betraut war, die Öffentlichkeitsarbeitsagenden übernehmen wird.“

Demnach ist Pressesprecherin Elke Nebenführ in das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zurückgekehrt. Da Bernhard Graf die strategische Kommunikation im Sozialministerium leitet, wurde er in Emails am 5. März und am 13. März auf die Anfrage an die Sozialministerin aufmerksam gemacht. Es wurde bisher keine Antwort von Bernhard Graf und dem Sozialministerium gegeben.

Justizministerium sendet kostenfreie Antwort

Am 2. März kam schließlich die Antwort aus dem Justizministerium. Es antwortete Dr. Ilse Koza. Sie ist Referentin in der Abteilung I 6, an die die Anfrage zur Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Dr. Koza zeichnete ihr Schreiben mit: „Für den Bundesminister“. Referentin Koza entschied sich für eine sehr allgemeine Antwort. Sie verweist ausschließlich auf das sogenannte „2. Erwachsenenschutz-Gesetz“. Auf die konkreten Fragestellungen wollte Dr. Koza nicht eingehen:

Ihr Schreiben vom 22. 2. 2018 wurde an mich als Referentin der unter anderem für das Sachwalterrecht zuständigen Abteilung weitergeleitet. (…) Sämtliche der genannten Bestimmungen können Sie im Internet unter www.ris.bka.gv.at kostenfrei abrufen“
(Ilse Koza: Schreiben des Bundesministeriums für Justiz,. Gezeichnet: „Für den Bundesminister“. Datiert mit 1. März 2018. Gesendet per Email am 2. März 2018).

Dr. Koza weist darauf hin, dass die Information „kostenfrei“ erfolgt. Gelder sollen in diesem Fall offenbar nicht übernommen werden. Dennoch genügt eine solche Antwort nicht. Ich wies bereits am 6. Juni 2017 in meinem Beitrag auf The European darauf hin, dass eine Diskussion um das Sachwalterschaftsgesetz als Alibi verwendet wird:

„Eine Diskussion um das Sachwalterschaftsgesetz genügt nicht. Diese dient nur als Alibifunktion. Es handelt sich deutlich um kriminelle Vorfälle durch ein Netzwerk von betrügerischen Sachwaltern, korrupten Richtern und eingekauften Gutachtern“.
Siehe Johannes Schütz: Europäische Union: Charta der Grundrechte verletzt – Der Fall Österreich (The European, 6. 6. 2017)

Seither wird weiterhin betroffenen Personen in Österreich aus finanziellen oder politischen Motiven das Vermögen enteignet. Bei den Vorfällen handelt es sich um strafrechtlich relevante Tatbestände. Diese Vorfälle werden auch durch die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt und sind im Bundesministerium für Justiz seit Jahren bereits hinreichend bekannt.


Politische Willensentscheidung gefragt

Die bisherigen Verletzungen des Eigentumsrechts sind keinesfalls durch bestehende Gesetze gedeckt. Es handelt sich um willkürliche Enteignungen, die durch Amtsmissbrauch ermöglicht werden. Der Hinweis auf Gesetzesänderungen löst das Problem deshalb nicht. Ein solcher Amtsmissbrauch kann prinzipiell auch mit einem neuen Gesetz fortgesetzt werden. Allenfalls könnte mit einer Gesetzesänderung versucht werden, fragwürdige oder gar kriminelle Handlungsweisen zu legitimieren.

Die Anfrage an den Justizminister hatte insbesondere zum Inhalt, wie das Bundesministerium für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz künftig gegen strafrechtlich relevante Tatbestände im Zusammenhang mit Verletzungen des Eigentumsrechts vorgehen wird. Es handelt sich dabei um Verletzungen der Charta der Grundrechte der EU, die durch Amtsmissbrauch in der Justiz verursacht werden.

Daraus ergibt sich eine Fragestellung an den politischen Entscheidungsträger. Welche Maßnahmen wird der Justizminister setzen, damit die Verletzungen der Grundrechte beendet werden. Eine politische Willensentscheidung wird dafür endlich erforderlich sein.

Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache wird in diesem Zusammenhang nochmals mit einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass eine Stellungnahme von ihm in weiteren Berichten berücksichtigt wird.

 

Bericht über das österreichische Justizministerium

Ein ausführlicher Bericht über das österreichische Justizministerium wurde auf Tabula Rasa veröffentlicht. Die Dokumentation gibt auf 16 Seiten Einblick in den skandalösen Zustand der Justizbehörde in Österreich:

Struktur der massenweisen Enteignung: Das österreichische Justizministerium
(Tabula Rasa Magazin, 16. 10. 2017)

Es geht um Verletzungen von Grundrechten. Der Report gibt Einblick in die zuständigen Abteilungen des Justizministeriums in Wien. Seit Jahren wird gegen willkürliche Enteignungen und deutliche Fälle von Korruption nicht vorgegangen. Es wurden im österreichischen Justizministerium Strukturen aufgebaut für massenweise Verletzungen des Eigentumsrechts und weiterer Grundrechte.

Für diesen Bericht wurde schon mit Dr. Peter Barth, dem Leiter der Abteilung I 1 (Familien-, Personen- und Erbrecht in der Sektion für Zivilrecht) ein Briefwechsel über die Verletzung des Eigentumsrechts geführt. Er bekleidet im Bundesministerium für Justiz die Funktion eines Leitenden Staatsanwalts. Der Briefwechsel wurde in dem Bericht auf Tabula Rasa ausführlich dokumentiert. Im Kapitel: Sektion I – Zivilrecht.

Bereits bei Dr. Barth musste moniert werden, dass er Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände nicht an die zuständigen Stellen weiterleitete. Im Bericht auf Tabula Rasa wurde bereits konstatiert:

„Der leitende Staatsanwalt Barth hätte die Hinweise auf Missbrauch im Bereich der Rechtsprechung auch an die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter weiterleiten können (Abteilung III 6)“
(Struktur der massenweisen Enteignung, in: Tabula Rasa Magazin, 16. 10. 2017),

Dr. Ilse Koza hätte in ihrem Schreiben ebenfalls erklären müssen, dass Hinweise auf Amtsmissbrauch und Korruption selbstverständlich an Stellen im österreichischen Justizministerium weitergeleitet werden, die für diesbezügliche Kontrollen eingerichtet wurden. Damit dort die weitere Bearbeitung erfolgt. Mit dem selbstverständlichen Ziel, dass Verletzungen des Eigentumsrechts durch Amtsmissbrauch komplett beendet werden.

 

Wirkungsvolle Kontrolle ist gefragt

 

Kontrollinstanzen gibt es im Justizministerium ausreichend. Damit Amtsmissbrauch und Korruption abgestellt und bestraft werden können. Abteilung III 1 ((Koordination und Bürgerservice), Abteilung III 5 (Personalmanagement, Gericht und Staatsanwaltschaften), Abteilung III 6 (Personalcontrolling) und Abteilung III 9 (Innenrevision und Compliance) sind dafür zuständig.

In Abteilung III 1 soll die leitende Staatsanwältin Dr. Maria Wais „Unterstützung des Bundesministers für Justiz in Angelegenheiten des Rechtsschutzes (Rechtsschutzstelle)“ leisten und das „Beschwerdemanagement“ organisieren. Anfragen des Parlaments und der Volksanwaltschaft sollen in dieser Abteilung bearbeitet werden. Weiters wurde in dieser Abteilung die sogenannte „Kompetenzstelle Rechtsschutz und Menschenrechte“ eingerichtet, die dafür sorgen soll, dass die Grundrechte in Österreich respektiert werden.

Der leitende Staatsanwalt Mag. Gerhard Nogratnig ist in Abteilung III 5 auch mit der Aufgabe betraut: „Dienstaufsicht und Fachaufsicht im Wirkungsbereich“ durchzuführen. Hier sollen Personalangelegenheiten der beim Bundesministerium für Justiz eingerichteten Kommissionen (z.B. Disziplinarkommission, Leistungsfeststellungskommission)“ bearbeitet werden.

In Abteilung III 6 leitet Oberstaatsanwältin MMag.a Ruth Straganz-Schröfl die sogenannte „Kompetenzstelle Personalcontrolling“ und beantwortet Anfragen als „Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter“. Solche Anfragen werden von ihr allerdings rasch abgewehrt. Mit dem Hinweis, dass Entscheidungen der Richter “nicht einmal kommentiert werden dürfen”.

Die leitende Staatsanwältin Dr.in Gabriele Bajons ist in Abteilung III 9 im Rahmen der Compliance zuständig für „Missbrauchs- und Korruptionsprävention“. In dieser Abteilung soll die Entgegennahme von justizinternen Missbrauchs- und Korruptionshinweisen“ erfolgen.
Schließlich gibt es noch die Funktion des Generalprokurators, der als „Rechtswahrer“ wirken soll. Er gilt historisch als „der oberste Wächter über die richtige Anwendung des Gesetzes“.
Zuständig für Schadenersatz

Ein Blick in die Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Justiz erschließt die Aufgabenstellung der Abteilung, in der Dr, Koza als Referentin tätig ist. Die Zuständigkeit der Abteilung I 6 wird bezeichnet mit „Freie Rechtsberufe, Sachverständige und Amtshaftungssachen“ und betrifft damit laut Beschreibung des Justizministeriums: „Angelegenheiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der Notarinnen und Notare“.

Demnach soll die Abteilung I 6 auch die Amtshaftung bearbeiten, was vom Justizministerium wie folgt definiert wird:

Einzelsachen auf dem Gebiet des Amtshaftungsrechts im Justizbereich und der damit verbundenen Ansprüche nach Art. 5 Abs. 5 EMRK (einschließlich der Rückersatzansprüche).“

Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) regelt das „Recht auf Freiheit und Sicherheit“. In Absatz 5 wird der Ansatz auf Schadenersatz festgeschrieben, wenn Personen von Verletzungen des Artikels 5 der EMRK betroffen sind.

Abteilung I 6 ist damit für Ansprüche auf Schadenersatz zuständig, die durch Verletzungen der Grundrechte entstehen.

Dr. Ilse Koza wurde am 13. März in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass ihre vorliegende Antwort nicht genügt und eine ausführliche Beantwortung der konkreten Fragestellung erwartet wird. Fragen von Restitution und Schadenersatz sollen in der Folge geklärt werden:

„Die Ansprüche auf Schadenersatz nach Art. 5 Abs. 5 EMRK werden in der Folge noch vorgelegt werden. Nachdem die Ermittlungen über die strafrechtlich relevanten Tatbestände durch das Bundesministerium für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz eingeleitet wurden“.

Das Schreiben an Dr. Koza wurde veröffentlicht:
Schreiben an die Expertin für Lateinamerika im österreichischen Justizministerium

 

Nach Kolumbien ins Justizministerium

Die rechtswissenschaftliche Kompetenz der Referentin Dr. Koza, die mit der Beantwortung der Anfrage beauftragt wurde, soll keinesfalls angezweifelt werden. Aus der Biografie von Dr, Ilse Koza geht deutlich hervor, dass die Referentin für eine ausführliche Beantwortung der konkreten Fragen über eine ausreichende Qualifikation verfügen sollte. Koza war Assistentin an der Abteilung für Rechtsvergleichung des Juridicums der Universität Wien. Sie legte mehrere Publikationen vor. Ein besonderes Anliegen ist Dr. Koza in ihren Arbeiten eine veränderte Gesetzgebung im Zusammenhang mit sogenannter „Genderneutralität“.

Dr. Koza führte auch Forschungsarbeiten in Kolumbien durch, an der Universidad de Antioquía in Medellín. Zu ihren Projekten zählen Rechtsfragen in Zusammenhang von Neokolonialismus und Imperialismus in Lateinamerika.

Das kolumbianische Medellin gewann in den vergangenen Jahren an Bedeutung für Offshore-Veranlagung. Medellin wird gerne mit Panama City verglichen. Medellin gilt unter Eingeweihten als die bessere Destination. Es gibt Experten, die Medellin für Investments in Lateinamerika empfehlen.

Wer Forschungsarbeiten in Medellin betreibt, der sollte auch in Kenntnis sein, dass an diesem Ort die Möglichkeit besteht, illegitime Gelder zu verstecken. Damit sollte eine besondere Sensibilität für die Enteignung von Vermögenswerten durch die Methode Sachwalterschaft in Österreich verbunden sein. Denn betrügerische Sachwalter werden die Möglichkeit von Offshore-Veranlagungen jedenfalls einsetzen müssen.

 

Landesgericht für Zivilrechtssachen entscheidet Besetzung

Erst nach ihren Forschungsarbeiten in Lateinamerika wurde Dr. Koza mit 1. September 2017 auf einer Planstelle im Bundesministerium für Justiz besetzt. Koza erhielt die Planstelle einer Richterin des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, gebunden für eine Verwendung im Bundesministerium für Justiz.

Dies wird als sogenannte „Doppelplanstelle“ bezeichnet. Die Richterin des Bezirksgerichts wird damit gleichzeitig im Bundesministerium für Justiz installiert. Im österreichischen Justizministerium eine durchaus übliche Vorgangsweise.

Über den Besetzungsvorschlag entschieden: Hofrätin Dr. Marlene Perschinka (Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien), Hofrat Dr. Peter Liehl (Vizepräsident des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien), Dr. Gerhard Jelinek (Präsident Oberlandesgericht Wien), Dr. Gabriele Fink-Hopf (Vizepräsidentin Oberlandesgericht Wien), Mag. Julia Kainc (Justiz Ombudsstelle).

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestimmt damit wesentlich die Besetzung von Planstellen im Justizministerium. Im Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wird in Rekursen entschieden, dass Vermögenswerte enteignet werden sollen. Ein solches Urteil wurde auf The European vorgeführt:
Enteignung durch das Instrument Sachwalterschaft
(The European, 11. 7. 2017)

Sachwaltern wird dabei die Genehmigung erteilt, Vermögenswerte zu verkaufen. Erlöse wandern nachweislich auf das Konto des Sachwalters. Die Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien entschied in ihrem Urteil über Familienschmuck, Gold und Juwelen wörtlich: „Sie sollen versilbert werden“.

Warten auf die Krisen-PR

 

Die Pressesprecher des österreichischen Bundesministeriums für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz müssten längst mit sogenannter Krisenkommunikation reagieren. Wenn die Pressesprecher in Krisen-PR selbst nicht über genug Erfahrung verfügen, so muss eine darauf spezialisierte Agentur beauftragt werden. Früherkennung und rasche Reaktion sind übrigens die wesentlichen Faktoren in der Krisen-PR. Durch einen unverzüglichen Einsatz von Krisenkommunikation soll der Verlust an Reputation und Vertrauen in der Öffentlichkeit möglichst reduziert werden.

Wie sollte bei einer optimierten Krisen-PR die Antwort des Bundesministers auf die Anfrage am Aschermittwoch formuliert werden? Der Minister müsste signalisieren, dass aufgrund seines raschen und entschiedenen Handelns die Situation unter Kontrolle kommt.

Die Antwort des Justizministers müsste dafür folgenden Inhalt aufweisen:

Erste Verhaftungen sind bereits erfolgt. Über die Ergebnisse der weiteren Ermittlungen werden wir informieren. Alle Vorfälle werden selbstverständlich aufgeklärt. Es wird dafür eine unabhängige Kommission eingesetzt. Betroffene Bürger können sich bei der Kommission melden. Überbrückungsgelder werden ausbezahlt bis zu einer möglichst raschen Klärung. Amtsmissbrauch und Korruption werden streng bestraft. Im Regierungsprogramm wurden im Dezember 2017 bereits härtere Strafen deutlich angekündigt.

Nur mit einer solch klaren Antwort wird deutlich gezeigt, dass der Minister die Lage in den Griff bekommen will.

Dafür sind Verhaftungen dringend erforderlich. Die Namen der berüchtigtsten Sachwalter sind bekannt. Man kann überprüfen, mit welchen Richtern diese Sachwalter eine Zusammenarbeit durchführten. Es wurden dabei oft die gesamten Vermögenswerte skrupellos übernommen. Todesfälle werden noch zu untersuchen sein, die im Zusammenhang von Enteignungen durch die Methode Sachwalterschaft gegeben sind.

Ohne solche Verhaftungen müsste ein Experte für Krisen-PR, der angefragt wird, den Auftrag ablehnen. Die seit Jahren notwendigen Verhaftungen sind die Grundlage dafür, dass der Medienberater überhaupt wirkungsvoll kommunizieren kann.

 

Gauck-Birthler-Behörde einrichten

In Österreich wird ein Neustart der Justizbehörden benötigt. Damit Rechtssicherheit wiederhergestellt wird. Der Justizpalast in Wien muss dafür komplett geschlossen werden. Tausende Fälle von bewussten Verletzungen der Grundrechte, auch insbesondere des Eigentumsrechts durch richterliche Willkür und Korruption, machen dies erforderlich.

Vorbild für das weitere Vorgehen in Österreich sollte die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sein. Auch bekannt als Gauck-Birthler-Behörde.

Die Einrichtung dieser Behörde wurde von der Bürgerrechtsbewegung gefordert. Es sollten alle Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für Forschungsarbeiten und die Einsicht von Betroffenen archiviert und zur Verfügung gestellt werden. Die Behörde wurde benannt nach Pastor Joachiim Gauck, der 1990 das Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen der Staatssicherheit übernahm.

 

Justizpalast als Forschungszentrum

In Wien wird man die Justizbehörde in einem neuen Gebäude einrichten müssen. Mit neuen Mitarbeitern, bei deren Auswahl sichergestellt wird, dass Korrektheit und Treue zu den Grundrechten verlässlich gegeben ist.

Im bisherigen Justizpalast muss ein Forschungsbereich eingerichtet werden, in dem die Akten weiterhin zur Verfügung stehen. Ein Teil des Justizpalastes wird mit Archiv und Lesesaal für eine solche Einsicht von Betroffenen in die Akten gewidmet. Selbstverständlich müssen die Akten auch für Forschungsarbeiten zur historischen Aufarbeitung der Vorfälle zur Verfügung gestellt werden. Wie es auch in der Gauck-Birthler-Behörde üblich ist.

Im Rest des Wiener Justizpalastes sollte ein Museum entstehen, das in Österreich dringend notwendig ist, um das Bewusstsein über Grundrechte zu fördern und auf einen Stand zu bringen, der dem Standard westlicher Demokratien entspricht:
Museum für Grundrechte und Geschichte der Justizverbrechen.

 

Neustart mit Hearing

Die bisherige Beamtenschaft des Justizpalastes muss in einem „Entmalversationsprozess“ untersucht werden. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter in einem öffentlichen Hearing befragt werden, das im Fernsehen übertragen wird. Es wird dabei die jeweilige Beteiligung an den Verletzungen der Grundrechte ermittelt. Die Strafen werden für die Hauptschuldigen und die geringfügig Beteiligten bestimmt.

Zur Vorbereitung eines solchen Prozesses werden die Akten im Justizpalast von einer internationalen Kommission gesichtet und überprüft.

Eine Kommission der Europäischen Union wird die Vorfälle in Österreich genau untersuchen müssen. Der Schutz der Grundrechte im EU-Mitgliedsstaat Österreich muss wiederhergestellt werden. Ansonsten kann eine Destabilisierung für ganz Europa die Folge sein.

 

Finanzen

Über Johannes Schütz 99 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel