Erzbischof Koch zur Entscheidung im Deutschen Bundestag für die „Ehe für alle“

Klaviertasten, Foto: Stefan Groß

Zur heutigen (30. Juni 2017) Entscheidung im Deutschen Bundestag für die „Ehe für alle“ erklärt der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Heiner Koch (Berlin):
„Ich bedauere, dass der Gesetzgeber wesentliche Inhalte des Ehebegriffs aufgegeben hat, um ihn für gleichgeschlechtliche Partnerschaften passend zu machen. Gleichzeitig bedauere ich, dass mit dem heutigen Beschluss eine differenzierte Wahrnehmung unterschiedlicher Partnerschaftsformen aufgegeben wird, um die Wertschätzung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hervorzuheben. Differenzierung aber ist keine Diskriminierung. Eine Wertschätzung gleichgeschlechtlichen Zusammenlebens kann auch durch eine andere institutionelle Ausgestaltung ausgedrückt werden. Sie muss nicht in der Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in  Erscheinung treten. Die Väter des Grundgesetzes gaben der Ehe einen so herausragenden Platz in unserer Verfassung, weil sie diejenigen schützen und stärken wollten, die als Mutter und Vater ihren Kindern das Leben schenken wollen. Wird jetzt vor allem der Schutz von Beziehungen und die Übernahme gemeinsamer Verantwortung als Begründung für die Öffnung der Ehe vorgebracht, so bedeutet dies eine wesentliche inhaltliche Umgewichtung und eine Verwässerung des klassischen Ehebegriffs.

Eine Diskussion um die Stärkung und Förderung der vielfältigen Verantwortungsgemeinschaften in unserer Gesellschaft ist nötig und muss eigens geführt werden. Wenn der Staat aber anerkannte verbindliche Gemeinschaften wirklich stärken will, muss er etwa in der Ehe- und Familienpolitik deutliche Akzente setzen, um die Stabilität und Eigenverantwortung der Ehen zu unterstützen statt die Gestaltungsräume der Eheleute zu beschneiden, wie etwa durch die (in einigen Wahlprogrammen geforderte) Aufhebung des Ehegattensplittings.

Es ist bedenkenswert, dass viele von denen, die die Institution Ehe lange Zeit als lebensfeindlich und als Auslaufmodell bekämpften, nun zu glühenden Verfechtern der ‚Ehe für alle‘ wurden. Es stimmt nachdenklich, wie grundlegende Überzeugungen im Eheverständnis aufgegeben werden mit dem Hinweis auf notwendige Flexibilität, veränderte Zeiten und populäre Stimmungen. Es ist traurig, dass das Rechtsinstitut Ehe in das Räderwerk politischen Taktierens geraten ist. Das hat die Ehe nicht verdient.

Als katholische Kirche werden wir uns nun verstärkt der Herausforderung stellen, die Lebenskraft des katholischen Eheverständnisses, wie es auch Papst Franziskus immer wieder klar benennt, überzeugend zu verdeutlichen und in der Öffentlichkeit einladend zu vertreten. Gleichzeitig erinnere ich daran, dass der sakramentale Charakter unseres Eheverständnisses von der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag unberührt bleibt. Gerade in der jetzt geführten Debatte ist mir wichtig zu betonen, dass die Deutsche Bischofskonferenz in ihren Stellungnahmen zum Lebenspartnerschaftsrecht betont hat, dass es ein Missverständnis wäre, die hervorgehobene Rechtsstellung der Ehe und ihren bleibenden besonderen Schutz als Diskriminierung homosexuell veranlagter Männer und Frauen zu verstehen. Als Kirche haben wir Respekt für jene gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, in denen über viele Jahre hinweg gegenseitige Verantwortung und Fürsorge übernommen wird.“

 

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