Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, wurden weitreichende Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze (SGB II) vorgenommen. Die Gesetzgebung wurde den Wünschen der Bundesregierung angepasst, welche immer noch publiziert, dass die Wiedereingliederung der Betroffenen weitgehend von Druck und Repressalien abhängig wäre. Die Sanktionen gegen Erwerbslose wurden dahingehend erleichtert, dass eine Ankündigung der Androhung einer Leistungskürzung nicht mehr erforderlich ist. Nunmehr kann auch ein schlechtes Verhalten, es handelt sich hierbei nicht umeinen Aprilscherz, künftig sanktioniert werden. Sanktionen müssen nicht mehr umgehend verhängt werden, sondern Kürzungen bis zu einem Zeitraum von Monaten nach dem vermeintlichen Verstoß von mehr als hundert Prozent, sind möglich.
Verschärfung der Hartz IV Gesetze
Finanzen
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Deutschland ist ein Steuerparadies für den Geldadel. Die im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehene Vermögensteuer wurde bis 1997 erhoben und damals von der Bundesregierung unter Helmut Kohl (CDU) zusammen mit der FDP ausgesetzt. Sie könnte jederzeit wieder erhoben werden so wie in Frankreich, Spanien, Luxemburg, Norwegen und der Schweiz. […]
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