Weitreichende Verschärfungen der Hartz IV Gesetze

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, wurden weitreichende Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze (SGB II) vorgenommen. Die Gesetzgebung wurde den Wünschen der Bundesregierung angepasst, welche immer noch publiziert, dass die Wiedereingliederung der Betroffenen weitgehend von Druck und Repressalien abhängig wäre.
Die Sanktionen gegen Erwerbslose wurden dahingehend erleichtert, dass eine Ankündigung der Androhung einer Leistungskürzung nicht mehr erforderlich ist. Nunmehr kann auch ein schlechtes Verhalten, es handelt sich hierbei nicht umeinen Aprilscherz, künftig sanktioniert werden. Sanktionen müssen nicht mehr umgehend verhängt werden, sondern Kürzungen bis zu einem Zeitraum von Monaten nach dem vermeintlichen Verstoß von mehr als hundert Prozent, sind möglich. Wenn man sich nun das Informationssystem bzw. das Informationspotential der Bundesagentur für Arbeit ansieht, dann ist die Erkenntnis berechtigt, dass wir es in Teilen mit einer Strafverfolgungsbehörde zu tun haben, welche nicht auf dem Boden des Rechts agiert oder künftig agieren wird. Dem Denunziantentum wird Vorschub geleistet.
Zuviel gezahlte Leistungen können ab sofort mit einer Kürzung des Regelbedarfs zwischen 10 und 30% geahndet werden. Vermutet beispielsweise die Behörde ein zukünftiges Einkommen des Leistungsberechtigten, können Sachbearbeiter sofort die Zahlung des Regelsatzes einstellen,. bzw. die Zahlungen des zu erwartenden anrechenbaren Einkommens kürzen (SGB II, § 39 II).
Eine weitere Kürzung von Leistungen können die Kommunen für Unterkunft unterhalb der Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vornehmen. Über landesgesetzliche Regelungen soll es diesen ermöglicht werden, die Angemessenheit der Wohnkosten abweichend von der bisherigen Rechtslage zu definieren. Dabei sollen erstmals auch abgeltende Pauschalen für Wohn- und Heizkosten möglich sein. Auf weitere Einzelheiten wird in diesem Zusammenhang hier nicht eingegangen. Es erscheint jedoch unverantwortlich, den Kommunen Kürzungen aufgrund der desolaten Haushaltslagen zu überlassen. Es ist nicht auszuschließen, dass Bevölkerungsstrukturen in den Stadtvierteln sich ändern aufgrund der Tatsache, dass Hartz IV-Empfänger in andere, mit geringeren Wohnkosten behaftete Stadtteile, vertrieben werden.
Nach den vorliegenden Informationen wurde das „Sozialgesetzbuch II“ in den letzten Jahren 51mal geändert. Es ist nicht mehr zu verbergen, dass viele Änderungen deshalb vorgenommen wurden, um die Klageflut vor den Sozialgerichten einzudämmen. Als besonders pervers ist diese Vorgehensweise anzusehen, wenn man die hohe Fehlerquote bei den Bescheiden in Betracht zieht, welche sich bei den Sozialgerichten dann herauskristallisiert. Diese hohe Fehlerquote ist auch als Folge von Absprachen der Sanktionen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales anzusehen. Man nimmt einfach an, dass sich viele Drückeberger hinter Hartz IV verbergen, und erhöht dann die Anzahl der Vermutungen. Dieses ist natürlich sehr bequem, um die politischen Fehler zu verdecken, das Gewissen der Bevölkerung zu beruhigen, und um die Lohnstückkosten noch weiter zu senken.
Das Ziel dürfte jedoch klar sein; Es soll eine kontinuierliche Minderung der Hartz IV-Leistungen stattfinden. Nach Meinung der schwarz-gelben Koalition sollen sich aber die Menschen „nicht bei Hartz IV einrichten“. Die Politiker, welche derartige Behauptungen auf- stellen, sollten sich aber einmal entsprechend im Interesse der Bevölkerung in dieses System integrieren, um zu ermessen was es bedeutet, von den Regelsätzen den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Es ist festzustellen, dass die Gesetzgebung gem. Sozialgesetzbuch II an die Willkür aus den segensreichen Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik erinnert. Die Grundrechte der Betroffenen werden in einer Form ausgehebelt, was nur noch als reines Unrecht anzusehen ist.
Wie das „Naumburger Tageblatt“ berichtete, bespitzeln Arbeitsagenturen und Jobcenter in Thüringen seit Jahren systematisch rechtswidrig ALG II-Empfänger. Diese werden über Wochen und Monate hinweg observiert. Als verantwortliche Arbeitsagenturen und Jobcenter werden u.a. die aus Jena, Weimar, Erfurt, dem Eichsfeldkreis, Altenburger Land, Kreis Schmalkalden-Meiningen, Ilm-Kreis, Kreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und Kreis Sömmerda genannt. Dort soll es insgesamt 30 Vollzeit-Sozialdetektive geben, von denen in den letzten zwölf Monaten pro Sozialdetektiv u. a. 8758 Hartz-IV-Empfänger im Kreis Saalfeld-Rudolstadt und 2144 Hartz IV-Empfänger in der Stadt Weimar observiert wurden. Offensichtlich wird hier an eine Tradition angeknüpft. Offensichtlich stört es die Verantwortlichen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht, dass das Oberverwaltungsgericht in Weimar verdeckte Beobachtungen durch einen Sozialdetektiv für generell unzulässig erklärte (1 KO 527/08), weil es darin eine durch keine gesetzliche Grundlage gedeckte Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung sah. Hieran hat sich bis heute nichts geändert.
Von den Jobcentern werden interessanterweise keine Angaben dazu gemacht, in wie vielen Fällen, es werden Einsparungen von ca. 48.000 Euro genannt, tatsächlich auf Betrug zurückzuführen sind. Aufgrund fehlender Angaben drängt sich der Verdacht auf, dass der Großteil der Einsparungen aus der Observierung sexueller Kontakte und anschließender „Zwangsverheiratungen“ resultiert. Offensichtlich wurden sog. Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaftenkonstruiert, wo der eine Partner finanziell für den anderen aufzukommen hat.
Es ist festzustellen, dass die Gesetzesneuregelungen einem unmenschlichen „politischen Willen“ untergeordnet werden. Es findet eine Ausgrenzung von Millionen Menschen statt. Um gegenüber der Bevölkerung eine derartige faschistoide Verhaltensweise zu rechtfertigen, wird permanent Propaganda über die Medien gegen die Bedürftigen betrieben. Es wird latent die Behauptung impliziert, dass sich Menschen ein „schönes Leben“ auf Kosten der Steuerzahler erlauben würden.
Dass gerade Deutschland, welches maßgeblich an der Ausbreitung des Faschismus beteiligt war, wieder ein faschistisches Unterdrückungssystem installiert, ist sehr bedenklich.
Im Gesamtzusammenhang wird auf weitere volkswirtschaftliche und politische Verwerfungen hingewiesen. Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt zur Zeit ca. 110.000 Mitarbeiter. In den Jobcentern versucht man, die Mitarbeiter teilweise dadurch zu motivieren, dass es darum gehe, die latent vorhandenen Drückeberger zu enttarnen, und zu strafen. Offensichtlich handelt der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Oberst d.R. Frank-D. Weise, nach dem Prinzip, je mehr Mitarbeiter bei der BA beschäftigt werden, umso größer ist seine Machtfülle und politische Einflussnahme. Dass diese Behauptung nicht von ungefähr kommt, ergibt sich aus seiner nunmehr bekannt gewordenen, merkwürdigen Tätigkeit in der Strukturkommission der Bundeswehr. Offensichtlich betrifft diese Tätigkeit auch die künftige Anwerbung von erwerbslosen „Freiwilligen“.
Wenn man dann realisiert, dass sich bereits ganze Branchen um die Erwerbslosen gebildet haben, dann wird das Ausmaß des Unsinns deutlich. Erwähnt seien hier nur die dubiosen Fortbildungs- und Vermittlungsunternehmen, die zwecks Manipulation der Arbeitslosenzahlen erforderlich sind. Es ist realistisch, dass die tatsächlichen Arbeitslosenzahlen um 1 Millionen Menschen höher sind als publiziert.
Zu den im Prinzip unsinnigen Aktivitäten gehört die Anzahl von Zeitarbeitsfirmen, welche wie Pilze aus dem Boden gewachsen sind. Allerdings sorgt eine in großer Dankbarkeit für Aufsichtsratsbezüge eines ehemaligen Spitzenpolitikers, der für den gesamten Unsinn mitverantwortlich ist.
Quellennachweis: Hartz IV Forum, Reader-edition, Bochum-prekär

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Über Westphal Rainer 94 Artikel
Rainer Westphal, geboren 1944, ist seit 2 Jahren freiberuflich auf dem Sektor „Betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung“ mit dem Schwerpunkt Controlling tätig. Nach Abschluss der Mittleren Reife studierte er nebenberuflich Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Arbeitsrecht. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Geld- und Devisenhandel verfügt er über entsprechende interne Branchenkenntnisse.

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