Sexuelle Identität ins Grundgesetz? Gefährlicher Unschärfe-Paragraf für Kinder und Frauen

Grundgesetz in Gefahr? Unklarer Begriff, große Risiken, KI generiert
Grundgesetz in Gefahr? Unklarer Begriff, große Risiken, KI generiert

Die geplante Aufnahme der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz klingt nach mehr Schutz, birgt aber erhebliche Unklarheiten und Risiken für Kinder und Frauen. Ausgerechnet auf Initiative von drei CDU-geführten Landesregierungen fordert der Bundesrat den Bundestag auf, das Merkmal „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Hier besteht das Problem des unklaren Begriffs.

„Sexuelle Identität“ ist rechtlich nicht definiert und vermischt unterschiedliche Ebenen: sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Fantasien und Lebensstil.

In einer Verfassungsklausel braucht es aber präzise Begriffe, sonst können Gerichte und Aktivisten den Begriff sehr weit auslegen.

Diskriminierung wegen sexueller Orientierung ist heute bereits untersagt und Fachjuristen weisen darauf hin, dass keine Schutzlücke besteht, die nur durch „sexuelle Identität“ im Grundgesetz geschlossen werden könnte.

Risiken für Kinder und Frauen wären mit einem unbestimmten Sammelbegriff der „sexuelle Identität“ eingeläutet, da auch problematische Neigungen als „Identität“ erscheinen lassen könnte schützenswert zu sein, wie etwa Fetische oder pädophile Neigungen.

Damit droht eine Relativierung des klaren Schutzauftrags des Art. 3 GG, der Mädchen und Frauen vor Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts schützen soll.

Wir brauchen kein Signal oder eine verfassungsrechtliche Aufwertung der „sexuellen Identität“ die Tür und Tor für eine Ideologisierung des Rechts und Aushebelung bewährter Schutzstandards für Kinder und Frauen öffnet und neue rechtliche Unsicherheiten schafft.

Über Sylvia Pantel 38 Artikel
Sylvia Maria Pantel (1. Januar 1961 in Düsseldorf) ist eine deutsche Politikerin, die der Werteunion angehört und zuvor Mitglied der CDU war. Von 2013 bis 2021 vertrat sie die CDU im Deutschen Bundestag während der 18. und 19. Legislaturperiode. Bei den Bundestagswahlen 2013 und 2017 gewann Pantel den Wahlkreis Düsseldorf II und zog jeweils direkt ins Parlament ein. 2021 verfehlte sie jedoch sowohl das Direktmandat als auch den Wiedereinzug über die Landesliste der CDU Nordrhein-Westfalen, auf der sie Platz 40 innehatte. In der 19. Legislaturperiode war sie ordentliches Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus arbeitete sie als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Pantel engagierte sich viele Jahre als Kreisvorsitzende der Frauen-Union Düsseldorf und führte zudem den CDU-Ortsverband Düsseldorf-Rath. Sie gehörte dem Kreisvorstand des CDU-Kreisverbandes Düsseldorf an und war von 2013 bis 2021 Mitglied im Bundesvorstand der Frauen-Union. Außerdem ist sie Mitglied der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, dem Arbeitnehmerflügel der CDU. In einem Interview mit der Rheinischen Post bekundete sie ihr Interesse an einer weiteren Bundestagskandidatur. Am 28. März 2024 erklärte Pantel ihren Austritt aus der CDU und trat anschließend der Werteunion bei. Zuvor hatte sie alle Parteiämter niedergelegt und einen Wechsel zur Werteunion unter der Führung von Hans-Georg Maaßen nicht ausgeschlossen. Heute ist Pantel Landesvorsitzende der Werteunion Nordrhein-Westfalen sowie stellvertretende Bundesvorsitzende. Für die Bundestagswahl 2025 kandidierte sie als Direktkandidatin im Düsseldorfer Süden.