Länderbericht der Konrad-Adenauer-Stiftun: Trotz Schuldspruch: Marine Le Pen greift nach dem Élysée!

Gericht verkürzt ihre Wahlsperre – RN-Politikerin startet den Präsidentschaftswahlkampf und zieht vor den Kassationshof

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Der Schuldspruch bleibt, doch Marine Le Pen ist wieder im Rennen um das höchste Staatsamt Frankreichs. Noch am Abend des Berufungsurteils erklärte sie ihre Kandidatur für 2027 und kündigte den Gang vor den Kassationshof an. Gemeinsam mit Jordan Bardella will sie den Rassemblement National in einen Wahlkampf führen, der Frankreich weiter polarisieren dürfte
von Anja Czymmeck, Max Willem Fricke, Nele Katharina Wissmann

„Das Urteil des Berufungsgerichts und die politischen Folgen in Frankreich

Mit dem Berufungsurteil gegen Marine Le Pen am 7. Juli 2026 beginnt im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2027 eine neue Phase. Während die Fraktionsvorsitzende des Rassemblement Nationals (RN) ihre Kandidatur bestätigt und weitere Rechtsmittel ankündigt, indem sie den Kassationshof anruft, der prüft ob die beiden vorherigen Instanzen keine Verfahrensfehler begangen haben, setzt der RN auf das Führungsduo Marine Le Pen und Jordan Bardella. Das Urteil markiert den eigentlichen Beginn des Präsidentschaftswahlkampfs, der die politische Polarisierung in Frankreich aller Voraussicht nach weiter vertiefen wird.

Marine Le Pens Antwort auf das Berufungsurteil

Die Reaktion Marine Le Pens auf das Berufungsurteil folgte unmittelbar und zielte darauf ab, politische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Obwohl das Gericht die Verurteilung  und die Schwere der Veruntreuung von öffentlichen Geldern bestätigte, erklärte sie noch am selben Abend ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027. Sie kündigte eine Kassationsbeschwerde an und begann offiziell ihren Wahlkampf. Damit verlagerte sie die Debatte rasch von der juristischen Ebene auf den anstehenden Präsidentschaftswahlkampf.

Vorgeschichte und Urteil

Marine Le Pen wurde am 31. März 2025 in erster Instanz unter anderem wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Sie erhielt vier Jahre Haft, davon zwei ohne Bewährung, die unter elektronischer Überwachung verbüßt werden können, sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro und fünf Jahre Unwählbarkeit, deren Vollstreckung vorläufig vollzogen wurde.

Im Berufungsverfahren am 7. Juli 2026 wurde Marine Le Pen weiterhin für schuldig befunden und zu 45 Monaten Unwählbarkeit, davon 30 Monate auf Bewährung, sowie zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung unter elektronischer Fußfessel, und zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Praktisch wurde sie somit aber nur zu 15 Monaten verurteilt, eine Strafe, die aufgrund der vorläufigen Vollstreckung des Urteils vom 31. März 2025 bereits verbüßt wurde. Rechtlich gesehen bleibt Marine Le Pen damit wählbar und sie kann bei der Präsidentschaftswahl kandidieren.

Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027

Noch am Abend des 7. Juli kündigte Marine Le Pen in einem Fernsehinterview auf TF1 an, dass sie genau dies vor hat und trotz ihrer Verurteilung als Präsidentschaftskandidatin ins Rennen geht. Sie begrüßte insbesondere, dass das Gericht ihre Wählbarkeit wiederhergestellt habe, und erklärte, dass damit die Möglichkeit einer freien Entscheidung der französischen Wähler gewahrt bleibe. Le Pen nutzte die Gelegenheit, um offiziell in den Präsidentschaftswahlkampf zu starten. Zugleich präsentierte sie ihre Kampagne unter dem Slogan „Pour la France, la Renaissance“ („Für Frankreich, die Erneuerung“). Im Interview verwies sie auf ihre Wahlkampfwebsite und rief ihre Anhänger dazu auf, sich aktiv an der Kampagne zu beteiligen. Zugleich warb sie für das politische „Binom“ mit Jordan Bardella, das sie als „Gewinner-Ticket“ bezeichnete.

Kassation und Verteidigungsstrategie

Marine Le Pen kündigte zugleich an, gegen das Berufungsurteil Kassationsbeschwerde einzulegen. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Präsidentin des Pariser Berufungsgerichts, Marie-Suzanne Le Quéau, erklärte, Le Pen müsse ihre Freiheitsstrafe im Falle einer Kassationsbeschwerde – die sie angekündigt hat – zunächst nicht antreten. Dies ermöglicht es ihr, ihren Präsidentschaftswahlkampf ohne elektronische Fußfessel zu führen. Le Pen selbst hatte in Interviews vor dem Urteil stets einen Wahlkampf mit eben jener elektronischen Fußfessel konsequent ausgeschlossen. Le Pen dazu wörtlich: „[…] Ich hatte erklärt, dass ich keinen Wahlkampf mit elektronischer Fußfessel führen würde. Da ich jedoch die Möglichkeit habe, ein Kassationsrechtsmittel einzulegen (…) und die Einlegung eines Kassationsrechtsmittels die Wirkungen des Urteils aussetzt, werde ich den Wahlkampf also ohne elektronische Fußfessel führen“, erklärte sie. „Heute Abend bin ich also Kandidatin für die Präsidentschaftswahl“, „ich werde meine Meinung nicht ändern“.

Sollte der Kassationsgerichtshof jedoch noch vor der Wahl entscheiden und das Urteil bestätigen, müsste die verbleibende Strafe gegebenenfalls bereits während des Wahlkampfs vollstreckt werden. Wird Le Pen hingegen vor einer endgültigen Entscheidung zur Präsidentin gewählt, kann die Vollstreckung erst nach Ende ihrer Amtszeit erfolgen, da das Präsidentenamt mit entsprechender Immunität verbunden ist. Le Pen begründete ihren Wunsch, in Revision zu gehen, mit ihrer grundlegenden Ablehnung der rechtlichen Bewertung des Falls und betonte erneut ihre Unschuld. Aus ihrer Sicht handle es sich nicht um eine unterschiedliche Auslegung der Tätigkeit ihrer parlamentarischen Mitarbeiter. Mit dem Gang vor das Kassationsgericht will sie die gerichtliche Bewertung überprüfen lassen und sämtliche verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen.

Die politischen Reaktionen auf das Urteil“

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Quelle: Länderberichte der Konrad-Adenauer-Stiftung