Mario Voigt bleibt, Björn Höcke scheitert – die 33-Stimmen-Schmach

Mario Voigt, Quelle: Pressestelle CDU-Thüringen

Björn Höcke wollte aus Mario Voigts Doktor-Affäre, dem Streit im BSW und der fehlenden eigenen Mehrheit der Thüringer Regierung eine Machtfrage machen. Der Versuch endete mit 33 Stimmen – genau so vielen wie schon beim ersten Misstrauensvotum im Februar. Voigt bleibt im Amt. Höcke hatte einen günstigen Moment gewählt und kam der Staatskanzlei trotzdem keinen Schritt näher.

Freitag, kurz nach zehn Uhr, war die Sache ausgezählt. 87 der 88 Abgeordneten des Thüringer Landtags waren anwesend, alle 87 gaben ihre Stimme ab. 85 Stimmzettel waren gültig. 49 Abgeordnete kreuzten Nein an, 33 Ja, drei enthielten sich; zwei Stimmen waren ungültig. So meldeten es Tagesschau/MDR und WELT/dpa unmittelbar nach der Abstimmung. Björn Höcke hätte 45 Ja-Stimmen gebraucht. Zwölf fehlten.

Die 33 ist die Zahl dieses Freitags. Nicht, weil sie die Stärke der AfD kleinreden würde. Die Partei stellt mit 32 Abgeordneten die größte Fraktion im Landtag. Interessant ist die Zahl aus einem anderen Grund: Im Februar, beim ersten konstruktiven Misstrauensvotum gegen Mario Voigt, erhielt Höcke ebenfalls 33 Ja-Stimmen. Damals verzeichnete der Landtag außerdem 51 Nein-Stimmen und eine Enthaltung; das ZDF erinnerte vor der neuen Abstimmung daran. Sechs Monate politischer Streit liegen zwischen beiden Wahlgängen, Höckes Ergebnis blieb unverändert.

Wer daraus einen Vertrauensbeweis für Mario Voigt macht, liest den Stimmzettel falsch. Dort stand allein der Name Björn Höcke. Das konstruktive Misstrauensvotum nach Artikel 73 der Thüringer Verfassung funktioniert anders als eine bloße Abwahl. Der Ministerpräsident verliert sein Amt nur, wenn gleichzeitig mit der Mehrheit aller Mitglieder des Landtags ein Nachfolger gewählt wird. Der Thüringer Landtag und der MDR erklären das Verfahren ausdrücklich. In der laufenden Wahlperiode sind 45 Stimmen nötig. Die 49 Nein-Stimmen sagen daher zunächst nur, dass 49 Abgeordnete Höcke nicht zum Ministerpräsidenten wählen wollten.

Voigts eigenes Problem verschwand mit diesem Wahlgang nicht. Die Technische Universität Chemnitz hatte ihm den Doktorgrad entzogen und später auch seinen Widerspruch zurückgewiesen. Am 14. August ging seine Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz ein; ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. Tagesschau/MDR berichteten unter Berufung auf das Gericht darüber. Über die Rechtmäßigkeit des Titelentzugs wird also nicht in Erfurt entschieden, sondern in Chemnitz. Der Landtag hat Voigts Dissertation weder geprüft noch rehabilitiert.

Höcke erwischte einen günstigen Moment

Gerade deshalb war der Zeitpunkt für Höckes zweiten Anlauf politisch interessant. Voigt regiert mit CDU, BSW und SPD. Diese drei Fraktionen kommen zusammen auf 44 der 88 Mandate. Es fehlt ihnen eine Stimme zur absoluten Mehrheit. Die übrige Sitzverteilung ist ebenso klar: 32 Mandate für die AfD, zwölf für die Linke. Jede größere Machtprobe in Erfurt beginnt daher mit einer Rechnung, die für die Regierung unangenehm bleibt.

Hinzu kam der Streit im BSW. Nach dem Entzug des Doktorgrades forderte die Bundesspitze Voigts Rücktritt und verlangte von der Thüringer Fraktion, die Koalition zu verlassen. Der Landesverband widersprach offen. Die Tagesschau/MDR dokumentierte die Auseinandersetzung zwischen Berlin und Erfurt; wenige Tage später beschloss die Thüringer BSW-Fraktion, in der Regierung zu bleiben. Zwei Abgeordnete erklärten allerdings, Voigt nicht mehr zu tragen. Einer von ihnen, Sven Küntzel, stellte zugleich klar, er werde Höcke „auf keinen Fall“ zum Ministerpräsidenten wählen. Auch diese Erklärung ist in der Tagesschau festgehalten.

Höcke versuchte vorher, genau diesen Riss zu verbreitern. Mitte August bot er Sahra Wagenknecht öffentlich an, sie mit AfD-Stimmen zur Ministerpräsidentin Thüringens zu wählen. Wagenknecht lehnte ab. Das Amt sei kein Wanderpokal, sagte sie; den Vorschlag nannte sie weder ehrlich noch seriös. Die Tagesschau/MDR berichtete über den Vorstoß. Anschließend schlug Höcke nicht mehr Wagenknecht oder einen überparteilichen Kandidaten vor, sondern sich selbst. Damit bekam die Sondersitzung einen sehr einfachen Prüfstein: Reicht seine politische Reichweite über die 32 Köpfe der eigenen Fraktion hinaus bis zur absoluten Mehrheit?

Vor der Abstimmung war die Antwort absehbar. BSW-Fraktionschefin Sigrid Hupach erklärte im Plenum, ihre Fraktion werde Höcke nicht wählen. Die Linke hatte dasselbe angekündigt und zugleich betont, ein Nein zu Höcke dürfe nicht als Zustimmung zu Voigt missverstanden werden. CDU und SPD standen ohnehin gegen den AfD-Kandidaten. Das Geheimnis der Wahl schützt jeden einzelnen Abgeordneten; aus dem Endergebnis lässt sich deshalb nicht seriös rekonstruieren, wer sich enthielt, wer ungültig wählte oder ob innerhalb einzelner Fraktionen anders abgestimmt wurde als angekündigt. Jede genauere Zuordnung wäre Spekulation.

Dass Höcke trotzdem antrat, war parlamentarisch zulässig und politisch kalkuliert. ZDFheute zitierte vor der Sitzung den Politikwissenschaftler Oliver Lembcke mit der Einschätzung, die AfD wolle vor allem den Konflikt im BSW nutzen und die bisherige Lagerbildung aufbrechen. Die Aussichten auf 45 Stimmen galten zugleich als äußerst gering. Aufmerksamkeit war mit dem Sonderplenum sicher, ebenso die öffentliche Festlegung der anderen Fraktionen. Zusätzliche Stimmen brachte das Höcke nicht: Am Freitag waren es 33.

Drei Anläufe, dreimal keine Mehrheit

Für Höcke ist das konstruktive Misstrauensvotum kein neues Instrument. Schon 2021 trat er gegen den damaligen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow an. Der Thüringer Landtag verzeichnet für diesen Wahlgang 22 Ja- und 46 Nein-Stimmen; 46 Ja-Stimmen wären damals wegen der damaligen Größe des Parlaments erforderlich gewesen. Im Februar 2026 folgte der erste Versuch gegen Voigt mit 33 Ja-Stimmen. Nun, Ende August, wieder 33. Die AfD hat ihre Fraktionsstärke seit der Landtagswahl 2024 erheblich ausgebaut; Höckes persönlicher Anspruch auf die Staatskanzlei stößt im Parlament dennoch auf dieselbe Grenze: Es fehlt eine tragfähige Mehrheit außerhalb der eigenen Reihen.

Für Höcke verschlechtert gerade der Vergleich mit dem Februar die Bilanz. Voigt war politisch keineswegs stärker geworden. Der Widerspruch gegen den Doktorgrad-Entzug war zurückgewiesen worden, die Klage lag beim Verwaltungsgericht, im BSW wurde offen über den weiteren Umgang mit dem Ministerpräsidenten gestritten. Selbst die BSW-Bundesspitze wollte die Koalition beenden. Unter diesen Umständen erneut anzutreten und wieder bei 33 Stimmen zu landen, ist ein dürftiges Ergebnis.

Nach der Abstimmung sprach er von „Haarrissen“ in der Brombeer-Koalition. Die Tagesschau/MDR hielt die Reaktion fest. Drei Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen lassen sich politisch natürlich deuten. Sie lassen sich nur nicht verorten. Linken-Fraktionschef Christian Schaft erklärte anschließend, die Abweichler seien nicht in seiner Fraktion zu finden. Mehr Gewissheit gibt das Wahlgeheimnis nicht her. Aus einem anonymen Stimmzettel wird kein belastbarer Beleg für einen bevorstehenden Koalitionsbruch.

Wichtiger als die fünf Stimmen, die weder Ja noch Nein waren, ist der Abstand zur absoluten Mehrheit. Eine größte Fraktion kann Debatten bestimmen, Untersuchungsausschüsse prägen, Anträge erzwingen und Gegner unter Druck setzen. Regierungsgewalt entsteht daraus erst, wenn sich für eine Person und ein Programm genügend Abgeordnete finden. Der Verfassungstext ist nüchterner als jede politische Deutung: Für den Machtwechsel brauchte Höcke 45 Ja-Stimmen.

Dass am Ende wieder 33 Stimmen auf Höcke entfielen, macht den Vorgang zur Schmach. Das Wort ist hart; der Befund dahinter ist messbar. Vor der Abstimmung hatte er den Streit um Voigt zugespitzt, den Konflikt im BSW genutzt und Wagenknecht ein spektakuläres Angebot gemacht, bevor er selbst antrat. Der Aufwand war beträchtlich. Das Ergebnis unterschied sich nicht vom Februar.

Voigts Sieg ist real – und begrenzt

Mario Voigt darf den Freitag trotzdem als Erfolg verbuchen. Er bleibt Ministerpräsident, und sein Herausforderer kam nicht annähernd an die erforderliche Mehrheit. Sechs Tage zuvor hatte die Thüringer CDU Voigt zudem mit 82,4 Prozent als Landesvorsitzenden wiedergewählt, wie ZDFheute berichtete. Innerhalb der eigenen Partei besitzt er damit trotz der Doktor-Affäre einen klaren Rückhalt. Für einen Regierungschef, dessen Autorität in den vergangenen Wochen offen angegriffen wurde, ist das politisch wertvoll.

Aus dem Ergebnis des Landtags lässt sich aber kein weitergehender Freispruch ableiten. Voigts Klage in Chemnitz läuft. Seine Koalition verfügt weiterhin über 44 Sitze. Das Verhältnis zwischen der Thüringer BSW-Fraktion und der Bundesspitze bleibt gespannt. Zwei BSW-Abgeordnete haben erklärt, Voigt persönlich nicht mehr zu tragen, ohne deshalb Höcke wählen zu wollen. Diese Widersprüche verschwinden nicht, weil ein AfD-Antrag scheitert.

Auch die AfD verschwindet natürlich nicht. 32 Mandate sind ein politisches Gewicht, das sich nicht mit einer verlorenen Abstimmung erledigt. Höcke wird weiter versuchen, Konflikte zwischen CDU, BSW, SPD und Linken auszunutzen. Die Mehrheitsverhältnisse in Thüringen laden geradezu dazu ein. Nur hat der Freitag gezeigt, dass zwischen einer starken Opposition und einer regierungsfähigen Mehrheit ein Abstand liegt, den Rhetorik allein nicht überbrückt.

Voigts 82,4 Prozent auf dem CDU-Parteitag und die 49 Nein-Stimmen gegen Höcke gehören zudem in zwei verschiedene politische Kategorien. Das erste Ergebnis sagt etwas über Voigts Rückhalt in seiner Partei. Das zweite war eine geheime Wahl über Höcke. Beides zusammen stabilisiert den Ministerpräsidenten, doch aus keinem der beiden Vorgänge folgt, dass die Fragen um seine Dissertation erledigt wären oder die Koalition plötzlich eine eigene Mehrheit hätte. Gerade diese Trennung verhindert die bequeme Erzählung eines umfassenden Befreiungsschlags.

Auch das BSW-Ergebnis lässt sich weniger dramatisch lesen, als es vor der Sitzung klang. Die Thüringer Fraktion hielt an der Regierungsbeteiligung fest, obwohl zwei ihrer Abgeordneten Voigt persönlich nicht mehr tragen wollten. Zugleich hatte mindestens einer dieser beiden öffentlich ausgeschlossen, Höcke zu wählen. Das wirkt widersprüchlich, ist parlamentarisch aber durchaus möglich: Ein Abgeordneter kann dem Ministerpräsidenten politisch die Unterstützung entziehen, ohne deshalb den Kandidaten der AfD ins Amt zu bringen. Der Freitag zwang diese Unterschiede auf einen einzigen Stimmzettel und reduzierte sie auf Ja, Nein oder Enthaltung.

Für Höcke ist deshalb wenig Trost in der These von den „Haarrissen“ zu finden. Selbst wenn einzelne Stimmen außerhalb der angekündigten Fraktionslinien abgegeben worden sein sollten, bleibt unklar, aus welcher Richtung sie kamen. Das Wahlgeheimnis schützt die Abgeordneten und setzt der nachträglichen Deutung eine Grenze. Für die Bilanz genügt das offizielle Ergebnis: Die AfD ging mit 32 Mandaten in die Abstimmung, Höcke erhielt 33 Ja-Stimmen, erforderlich waren 45. Eine Regierung lässt sich aus Andeutungen nicht bilden.

Voigt fährt nach dieser Sitzung zurück in die Staatskanzlei, ohne dass seine wissenschaftliche Affäre abgeschlossen wäre. Höcke verlässt den Plenarsaal als Vorsitzender der stärksten Fraktion, aber ohne den Nachweis, dass ihm außerhalb dieses Lagers eine Mehrheit folgt. Mehr musste an diesem Vormittag nicht entschieden werden. Für Voigt reicht es vorerst. Höcke bleiben 33 Stimmen – und zwölf bis zur Tür der Staatskanzlei.

Über Stefan Groß-Lobkowicz 2321 Artikel
Dr. Dr. Stefan Groß-Lobkowicz, Magister und DEA-Master (* 5. Februar 1972 in Jena) ist ein deutscher Philosoph, Journalist, Publizist und Herausgeber. Er war von 2017 bis 2022 Chefredakteur des Debattenmagazins The European. Davor war er stellvertretender Chefredakteur und bis 2022 Chefredakteur des Kulturmagazins „Die Gazette“. Davor arbeitete er als Chef vom Dienst für die WEIMER MEDIA GROUP. Groß studierte Philosophie, Theologie und Kunstgeschichte in Jena und München. Seit 1992 ist er Chefredakteur, Herausgeber und Publizist der von ihm mitbegründeten TABVLA RASA, Jenenser Zeitschrift für kritisches Denken. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena arbeitete und dozierte er ab 1993 zunächst in Praktischer und ab 2002 in Antiker Philosophie. Dort promovierte er 2002 mit einer Arbeit zu Karl Christian Friedrich Krause (erschienen 2002 und 2007), in der Groß das Verhältnis von Metaphysik und Transzendentalphilosophie kritisch konstruiert. Eine zweite Promotion folgte an der "Universidad Pontificia Comillas" in Madrid. Groß ist Stiftungsrat und Pressesprecher der Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung. Er ist Mitglied der Europäischen Bewegung Deutschland Bayerns, Geschäftsführer und Pressesprecher. Er war Pressesprecher des Zentrums für Arbeitnehmerfragen in Bayern (EZAB Bayern). Seit November 2021 ist er Mitglied der Päpstlichen Stiftung Centesimus Annus Pro Pontifice. Ein Teil seiner Aufsätze beschäftigt sich mit kunstästhetischen Reflexionen und einer epistemologischen Bezugnahme auf Wolfgang Cramers rationalistische Metaphysik. Von August 2005 bis September 2006 war er Ressortleiter für Cicero. Groß-Lobkowicz ist Autor mehrerer Bücher und schreibt u.a. für den "Focus", die "Tagespost".