Das Bundesinnenministerium hat die islamistische Gruppierung Muslim Interaktiv mit sofortiger Wirkung verboten. Diese Entscheidung ist ein deutliches Signal, dass der Staat nicht zulassen wird, dass seine verfassungsmäßige Ordnung und die gesellschaftliche Integration durch radikale Ideologien untergraben werden.
Der Verein verfolgte laut Ministerium einen Zweck, der dem Grundgesetz widerspricht und die Völkerverständigung mit Füßen tritt. Insbesondere der auf der Straße offen geforderte Aufbau eines Kalifats, die Hetze gegen den Staat Israel sowie Juden und die Missachtung von Frauen- und Minderheitenrechten sind untragbar. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte, dass Deutschland Organisationen wie Muslim Interaktiv mit aller Härte des Rechtsstaats entgegentreten werde, um unsere freiheitliche Gesellschaft und Demokratie zu schützen.
Die Gruppierung nutzte soziale Medien wie Tiktok, um vor allem junge Menschen zu erreichen und radikales Gedankengut zu verbreiten. Dass der Verein zudem Menschenrechte missachtet und das Existenzrecht Israels leugnet, zeigt den ideologischen Fanatismus, der mit einem solchen Verbot keine Bühne mehr erhalten darf.
Auch innerhalb Deutschlands müssen keine verfassungswidrigen Parallelgesellschaften, die das Zusammenleben gefährden wollen, geduldet werden. Das beherzte Vorgehen der Sicherheitsbehörden in Hamburg, Berlin und Hessen macht klar: Es gibt keine Toleranz für Extremismus, egal unter welchem Deckmantel. Dieser Schritt schützt nicht den Islam, sondern verhindert seine missbräuchliche Vereinnahmung durch Verfassungsfeinde.
Die Sicherheitslage erfordert weiterhin entschlossenes Handeln, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Das Verbot von Muslim Interaktiv ist daher ein wichtiger Beitrag zur Wahrung von Recht und Ordnung sowie zum Schutz unserer freiheitlichen Werte.
