Prostituiertenschutzgesetz – Meine freiheitlich-konservative Perspektive

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Prostitution ist in Deutschland trotz zahlreicher Diskussionen und gesellschaftlicher Herausforderungen eine Realität, die es zu regeln gilt.
Ich kämpfte mit Nachdruck dafür, dass Prostitution nicht verboten, sondern unter klaren Schutzmaßnahmen reguliert wird. Mein Einsatz spiegelt eine pragmatische, freiheitlich-konservative Haltung wider, die auf Balance zwischen individueller Freiheit, Schutz der Betroffenen und konsequenter Kriminalitätsbekämpfung setzt.

Hintergrund

Seit 2002 ist Prostitution in Deutschland legal. Diese Legalisierung durch die rot-grüne Regierung führte jedoch dazu, dass Prostitution ohne spezifische Schutzvorschriften ausgeübt wurde. Die Folge war, dass Deutschland den Ruf als „Bordell Europas“ bekam. Gleichzeitig stiegen Probleme wie Menschenhandel, Zwang und Gewalt gegen Prostituierte, vor allem junge Frauen aus Osteuropa, stark an.

Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes

Wir setzten uns dafür ein, das „Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ auf den Weg zu bringen, um die Rechte und die Sicherheit der Prostituierten zu stärken, ohne die Prostitution zu kriminalisieren. Wichtige Inhalte sind:
– Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber: Nur wer nicht einschlägig vorbestraft ist und ein menschwürdiges Betriebskonzept vorlegt, darf ein Bordell betreiben. So wird verhindert, dass organisierte Kriminalität die Geschäfte übernimmt.
– Anmeldepflicht für Prostituierte verbunden mit Beratung: Prostituierte müssen sich anmelden und erhalten einen Nachweis. Vor der Anmeldung finden vertrauliche Beratungen zum Gesundheitsschutz, zu Rechten und Ausstiegsmöglichkeiten statt.
– Schutz Minderjähriger: Minderjährige dürfen nicht in Bordellen arbeiten oder im Umfeld tätig sein, z.B. als Kellner oder Reinigungskraft.
– Verbot entwürdigender Praktiken: Werbung für entwürdigende sexuelle Praktiken sowie Betriebskonzepte, die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, sind verboten.
– Strafbarkeit bei Zwangsprostitution: Sowohl Zuhälter als auch Freier, die Zwangsprostituierte ausnutzen, machen sich strafbar.
– Kondompflicht: Bordellbetreiber müssen sicherstellen, dass beim Sex Kondome verwendet werden und diese bereitgestellt werden.
Diese Gesetzgebung stellte einen pragmatischen Mittelweg dar, der die individuelle Freiheit respektiert und gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt. Die CDU hat damals mit mir, Sylvia Pantel, erkannt, dass Prostitution nicht einfach verboten werden kann, weil der Bedarf und die Realität existieren. Stattdessen schaffte das Gesetz klare Rahmenbedingungen zum Schutz der Menschenwürde, zur Prävention von Ausbeutung und zur Vorrangstellung der Rechtsstaatlichkeit.

Meine Perspektive würdigt insbesondere:

– Die Anerkennung der Selbstbestimmung erwachsener Menschen auch in schwierigen Lebenslagen.
– Den Schutz der Schwächsten, indem Zwang und Menschenhandel konsequent bekämpft werden.
– Die Förderung von Transparenz und Kontrolle, um illegale und kriminelle Strukturen zu erschweren.
– Die Verankerung von Hilfs- und Ausstiegsmöglichkeiten, als humane Alternative für Betroffene.
Mein Beitrag zum Prostituiertenschutzgesetz zeigte, wie eine wirklich freiheitlich-konservative Politik unter realistischen, pragmatischen und menschlichen Gesichtspunkten Herausforderungen angeht. Das Gesetz steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit einer komplexen sozialen Realität – frei von idealistischen Verboten, aber fest in der Werteverankerung von Freiheit, Schutz und Menschlichkeit.
Über Sylvia Pantel 25 Artikel
Sylvia Maria Pantel (1. Januar 1961 in Düsseldorf) ist eine deutsche Politikerin, die der Werteunion angehört und zuvor Mitglied der CDU war. Von 2013 bis 2021 vertrat sie die CDU im Deutschen Bundestag während der 18. und 19. Legislaturperiode. Bei den Bundestagswahlen 2013 und 2017 gewann Pantel den Wahlkreis Düsseldorf II und zog jeweils direkt ins Parlament ein. 2021 verfehlte sie jedoch sowohl das Direktmandat als auch den Wiedereinzug über die Landesliste der CDU Nordrhein-Westfalen, auf der sie Platz 40 innehatte. In der 19. Legislaturperiode war sie ordentliches Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus arbeitete sie als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Pantel engagierte sich viele Jahre als Kreisvorsitzende der Frauen-Union Düsseldorf und führte zudem den CDU-Ortsverband Düsseldorf-Rath. Sie gehörte dem Kreisvorstand des CDU-Kreisverbandes Düsseldorf an und war von 2013 bis 2021 Mitglied im Bundesvorstand der Frauen-Union. Außerdem ist sie Mitglied der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, dem Arbeitnehmerflügel der CDU. In einem Interview mit der Rheinischen Post bekundete sie ihr Interesse an einer weiteren Bundestagskandidatur. Am 28. März 2024 erklärte Pantel ihren Austritt aus der CDU und trat anschließend der Werteunion bei. Zuvor hatte sie alle Parteiämter niedergelegt und einen Wechsel zur Werteunion unter der Führung von Hans-Georg Maaßen nicht ausgeschlossen. Heute ist Pantel Landesvorsitzende der Werteunion Nordrhein-Westfalen sowie stellvertretende Bundesvorsitzende. Für die Bundestagswahl 2025 kandidierte sie als Direktkandidatin im Düsseldorfer Süden.