Prostitution ist in Deutschland trotz zahlreicher Diskussionen und gesellschaftlicher Herausforderungen eine Realität, die es zu regeln gilt.
Ich kämpfte mit Nachdruck dafür, dass Prostitution nicht verboten, sondern unter klaren Schutzmaßnahmen reguliert wird. Mein Einsatz spiegelt eine pragmatische, freiheitlich-konservative Haltung wider, die auf Balance zwischen individueller Freiheit, Schutz der Betroffenen und konsequenter Kriminalitätsbekämpfung setzt.
Hintergrund
Seit 2002 ist Prostitution in Deutschland legal. Diese Legalisierung durch die rot-grüne Regierung führte jedoch dazu, dass Prostitution ohne spezifische Schutzvorschriften ausgeübt wurde. Die Folge war, dass Deutschland den Ruf als „Bordell Europas“ bekam. Gleichzeitig stiegen Probleme wie Menschenhandel, Zwang und Gewalt gegen Prostituierte, vor allem junge Frauen aus Osteuropa, stark an.
Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes
Wir setzten uns dafür ein, das „Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ auf den Weg zu bringen, um die Rechte und die Sicherheit der Prostituierten zu stärken, ohne die Prostitution zu kriminalisieren. Wichtige Inhalte sind:
– Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber: Nur wer nicht einschlägig vorbestraft ist und ein menschwürdiges Betriebskonzept vorlegt, darf ein Bordell betreiben. So wird verhindert, dass organisierte Kriminalität die Geschäfte übernimmt.
– Anmeldepflicht für Prostituierte verbunden mit Beratung: Prostituierte müssen sich anmelden und erhalten einen Nachweis. Vor der Anmeldung finden vertrauliche Beratungen zum Gesundheitsschutz, zu Rechten und Ausstiegsmöglichkeiten statt.
– Schutz Minderjähriger: Minderjährige dürfen nicht in Bordellen arbeiten oder im Umfeld tätig sein, z.B. als Kellner oder Reinigungskraft.
– Verbot entwürdigender Praktiken: Werbung für entwürdigende sexuelle Praktiken sowie Betriebskonzepte, die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, sind verboten.
– Strafbarkeit bei Zwangsprostitution: Sowohl Zuhälter als auch Freier, die Zwangsprostituierte ausnutzen, machen sich strafbar.
– Kondompflicht: Bordellbetreiber müssen sicherstellen, dass beim Sex Kondome verwendet werden und diese bereitgestellt werden.
Diese Gesetzgebung stellte einen pragmatischen Mittelweg dar, der die individuelle Freiheit respektiert und gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt. Die CDU hat damals mit mir, Sylvia Pantel, erkannt, dass Prostitution nicht einfach verboten werden kann, weil der Bedarf und die Realität existieren. Stattdessen schaffte das Gesetz klare Rahmenbedingungen zum Schutz der Menschenwürde, zur Prävention von Ausbeutung und zur Vorrangstellung der Rechtsstaatlichkeit.
Meine Perspektive würdigt insbesondere:
– Die Anerkennung der Selbstbestimmung erwachsener Menschen auch in schwierigen Lebenslagen.
– Den Schutz der Schwächsten, indem Zwang und Menschenhandel konsequent bekämpft werden.
– Die Förderung von Transparenz und Kontrolle, um illegale und kriminelle Strukturen zu erschweren.
– Die Verankerung von Hilfs- und Ausstiegsmöglichkeiten, als humane Alternative für Betroffene.
Mein Beitrag zum Prostituiertenschutzgesetz zeigte, wie eine wirklich freiheitlich-konservative Politik unter realistischen, pragmatischen und menschlichen Gesichtspunkten Herausforderungen angeht. Das Gesetz steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit einer komplexen sozialen Realität – frei von idealistischen Verboten, aber fest in der Werteverankerung von Freiheit, Schutz und Menschlichkeit.
