„Mit dem geplanten Schleierverbot setzt Portugal ein klares Signal für Offenheit, Sicherheit und gelingende Integration. In einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft gehört das Gesicht zur Kommunikation. Wer am öffentlichen Leben teilnimmt, soll auch erkennbar sein. Gleichzeitig schützt das Gesetz Frauen, die unter familiärem oder sozialem Druck zum Tragen von Burka oder Niqab gezwungen werden, durch hohe Geldbußen und Haftstrafen für die Verantwortlichen. So wird deutlich: Religionsfreiheit rechtfertigt keine Verschleierung der persönlichen Freiheit und keine Parallelgesellschaften.
Verfassungsrechtlich in Deutschland? In Deutschland ist das Tragen von Gesichtsschleiern grundsätzlich von der Religionsfreiheit des Art. 4 GG geschützt, aber der Staat darf diese Freiheit auf gesetzlicher Grundlage einschränken, wenn besonders gewichtige Gemeinwohlgründe vorliegen (z. B. Funktionsfähigkeit von Schule, Justiz, Verwaltung, Sicherheit).
Bereits heute gibt es Teilverbote, Bayern verbietet Vollverschleierung u. a. im öffentlichen Dienst, an Schulen, Hochschulen, in Kitas und bei Wahlen; Begründung sind Kommunikationsfähigkeit, Identifizierbarkeit und Schutz der freiheitlichen Ordnung.
Allgemeines Verbot nach portugiesischem Vorbild. Ein vollständiges, bundesweites Verbot im gesamten öffentlichen Raum wäre verfassungsrechtlich deutlich heikler, weil ein sehr schwerer Eingriff in Art. 4 GG vorläge und die Betroffenen faktisch aus vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen würden.
Verfassungsrechtler gehen eher davon aus, dass zielgenaue, funktional begründete Verbote (z. B. in Schule, Behörden, Gerichtssälen, beim Autofahren) eher haltbar sind als ein pauschales Verbot „überall“, das primär religiös motivierte Kleidung trifft.
Kurz gesagt wäre ein eng begrenztes Gesichtsverhüllungsverbot in bestimmten Bereichen ein guter Anfang (Staat, Schule, Verkehr, Sicherheitslagen) und wäre in Deutschland verfassungsrechtlich nach meinem Kenntnisstand möglich und ist teilweise schon Praxis. In Wien gibt es demnächst das Kopftuchverbot in Schulen bis zu 14 Jahren und in Portugal das Verbot der Verschleierung.
Diese Länder versuchen, mit solchen Maßnahmen gegen den Aufbau von Parallelwelten und einer parallelen Gesetzgebung zu wirken. Was aber tut Deutschland?
