Pressestatement von Katja Kipping, Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband, anlässlich der Kabinettsbefassung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
„Angeblich soll die Abschaffung des Heizungsgesetzes zu mehr Wahlfreiheit im Heizungskeller führen. Für soziale Einrichtungen bedeutet die Streichung der 65-Prozent-Vorgabe jedoch, dass die Entscheidung für eine Lösung jenseits von Gas oder Öl erschwert wird. Durch die Vorgaben des Sozialgesetzbuches sind die sozialen Einrichtungen schließlich zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. In der Praxis wird dies – fälschlicherweise – oft als Pflicht zur Wahl der kurzfristig preiswertesten Lösung ausgelegt. Dadurch werden Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme von Kostenträgern oftmals nicht anerkannt.
Die reinen Anschaffungskosten sind bei fossilen Heizungen oft noch niedriger. Aber dieser Preisvorteil beim Heizungstausch verkehrt sich angesichts der steigenden CO2-Preise und der Mehrkosten durch die Biotreppe mit der Zeit in einen Preisnachteil. Im Klartext: Wer beim Heizungstausch auf billige fossile Lösungen setzen muss, zahlt unterm Strich drauf.
Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen von SPD und Union müssen deshalb klarstellen, dass die freie Wahl eines nicht-fossile Heizungssystems durchaus mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist. Ohne diese Klarstellung verkehrt sich die angebliche Freiheit im Heizungskeller für soziale Einrichtungen zur faktischen Pflicht, weiterhin auf teure fossile Brennstoffe zu setzen. Auch wenn nichtfossile Lösungen zunächst mit höheren Investitionskosten verbunden sein können, sind sie aufgrund der niedrigeren Folgekosten als wirtschaftliche Entscheidung zu bewerten.
Hinzu kommt eine strukturelle Ungleichbehandlung gegenüber Kommunen: Während kommunale Einrichtungen von attraktiven Förder- und Zuschussprogrammen profitieren, fehlen vergleichbare Instrumente für gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Ohne gezielte Nachsteuerung drohen energetische Sanierungspflichten für Einrichtungen mit ohnehin knappen Budgets zu einer realen Existenzbedrohung zu werden.
Es braucht deshalb eine klare Gleichstellung gemeinnütziger Träger mit kommunalen Einrichtungen sowie ein eigenes Bundesförderprogramm, das die Finanzierungslücke zwischen kurzfristig günstigen fossilen und langfristig klimaverträglichen Lösungen schließt.
Durch diese Gesetzesänderungen wird der Gebäudesektor seine Klimaziele nicht erreichen können. Die für 2030 geplante Evaluation des Gesetzes muss daher zwingend mit verbindlichen Zielmarken und Nachsteuerungsmechanismen verbunden werden.“
