Nach den Erleichterungen beim europäischen Lieferkettengesetz fordert die bayerische Wirtschaft von der Bundespolitik, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sofort auszusetzen. „Die Brüsseler Einigung, dass die Regelungen zur Überprüfung der Lieferkette nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten sollen, ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Erleichterung bringt den bayerischen Firmen aber nichts, solange das strengere deutsche Lieferkettengesetz weiter gilt“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).
Manfred Gößl: „Jetzt kann die Bundesregierung beweisen, ob sie den Bürokratieabbau ernst meint“
„Jetzt kann die deutsche Bundesregierung beweisen, ob sie es mit dem Bürokratieabbau im Land ernst meint“, so Gößl. „Union und SPD müssen das nationale Lieferkettengesetz sofort aussetzen und die Vorgaben der europäischen Richtlinie eins zu eins umsetzen. Tun sie das nicht, ist keinem Unternehmen in Bayern geholfen und die gesamte Einigung auf europäischer Ebene verpufft. Die Folge wären ein weiterer Verlust der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern sowie Deutschland und ein weiteres Verlagern von Produktion in andere EU-Staaten oder in Drittstaaten.“ Der BIHK fordert zudem, dass gesetzliche Pflichten dort erfüllt werden, wo sie anfallen – bei den großen Unternehmen – und nicht faktisch auf kleinere Betriebe abgewälzt werden.
„Unsere Wirtschaft steht geschlossen hinter der Nachhaltigkeit und dem Schutz der Menschenrechte, zwei zentralen Werten der sozialen Marktwirtschaft“, betont der BIHK-Chef. „Aber die Bürokratie der vergangenen Jahre schwächt gerade das Engagement der Unternehmen in diesen Bereichen. Anstatt alle Unternehmen hierzulande mit praxisfernen, teils unerfüllbaren Regularien auszubremsen, sollte sich die Politik darauf konzentrieren, gemeinsam mit den Entwicklungs- und Schwellenländern an besseren Bedingungen vor Ort zu arbeiten. Wer meint, diese Ziele allein vom Schreibtisch in Europa aus erreichen zu können, irrt.“
Das Landesamt für Statistik rechnet damit, dass zukünftig nur noch rund 30 Unternehmen in Bayern direkt von der neuen europäischen Regelung betroffen wären. Vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind aktuell geschätzt 1.000 Unternehmen im Freistaat direkt betroffen.
