Die elektronische Patientenakte ist eines jener Projekte, bei denen der politische Nutzen sofort einleuchtet. Befunde, Medikamentenlisten und Behandlungsinformationen sollen dort verfügbar sein, wo sie gebraucht werden. Doppeluntersuchungen können vermieden, Wechselwirkungen schneller erkannt, Übergänge zwischen Ärzten und Kliniken verbessert werden. n-tv meldete im April, dass bereits mehr als 100 Millionen Dokumente in den elektronischen Akten gespeichert worden waren. Digitalisierung kann im Gesundheitswesen sehr konkret helfen.
Der Hinweis auf einen vernünftigen Zweck beendet die Debatte über Zugriffsrechte keineswegs. Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen eines Menschen. Wer sie öffnen, auswerten oder für Prävention verwenden will, verändert das Verhältnis zwischen Patient, Arzt, Krankenkasse und Staat. Technische Machbarkeit ist dabei nur eine Voraussetzung. Die andere heißt Vertrauen.
Mehr Nutzen bedeutet auch mehr Verantwortung
Seit 2025 wurde die ePA für die meisten gesetzlich Versicherten im Opt-out-Verfahren eingerichtet; seit Oktober 2025 sind Leistungserbringer zur Befüllung verpflichtet. Das Handelsblatt berichtete im Februar über die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken, die aktive Nutzung deutlich auszuweiten und die Akte um weitere Funktionen zu ergänzen. Die Richtung ist nachvollziehbar: Eine digitale Akte, die kaum jemand selbst nutzt, bleibt hinter ihren Möglichkeiten zurück.
Doch mit dem Funktionsumfang wächst der Kreis der Interessenten. Der Tagesspiegel berichtete im Juli über Pläne, Betriebsärzten künftig weitergehenden Zugriff auf die ePA zu ermöglichen. Das berührt eine sensible Grenze. Der Betriebsarzt ist Arzt, arbeitet aber in einem Umfeld, in dem Beschäftigte besonders genau wissen müssen, welche Informationen gegenüber dem Arbeitgeber geschützt bleiben. Selbst der Verdacht, medizinische Daten könnten indirekt Einfluss auf berufliche Chancen bekommen, beschädigt Akzeptanz.
Datenschutz ist hier keine lästige Bremse. Er ist Teil der medizinischen Infrastruktur. Ein Patient erzählt seinem Arzt nur dann alles, wenn er darauf vertrauen kann, dass diese Information nicht später in einem anderen Zusammenhang gegen ihn verwendet wird. Die Schweigepflicht ist deshalb keine nostalgische Tradition, sondern eine Voraussetzung guter Medizin.
Gesundheitsdaten unterscheiden sich von fast allen anderen Daten dadurch, dass ihr Missbrauch kaum rückgängig zu machen ist. Ein gestohlenes Passwort kann geändert werden; eine Diagnose, eine psychische Erkrankung oder eine genetische Information bleibt Teil der Biografie. Deshalb reicht es nicht, bei der ePA nur auf allgemeine IT-Sicherheit zu verweisen. Zugriffsrechte müssen so fein und nachvollziehbar sein, dass Versicherte auch nach Jahren erkennen können, wer welche Informationen gesehen hat. Datenschutz ist hier nicht Bürokratie gegen Medizin, sondern Voraussetzung dafür, dass Patienten überhaupt bereit sind, sensible Informationen vollständig anzugeben.
Die Krankenkasse ist kein behandelnder Arzt
Noch heikler wird es, wenn Krankenkassen Gesundheitsdaten breiter auswerten sollen. Der Tagesspiegel berichtete Mitte Juli über den Plan, Kassen mithilfe von ePA-Daten stärker in Präventionsangebote einzubeziehen. Prävention klingt harmlos, oft sogar fürsorglich. Das institutionelle Verhältnis ist dennoch ein anderes. Die Kasse finanziert Leistungen und bewertet Ansprüche. Sie ist kein neutraler Gesprächspartner im Behandlungszimmer.
Die Süddeutsche meldete kurz darauf Kritik der Verbraucherzentrale an einer breiteren Datenauswertung und die Sorge vor unerlaubter Risikoselektion. Genau hier muss der Gesetzgeber präzise sein. Welche Daten dürfen für welchen Zweck verarbeitet werden? Welche Einwilligung ist nötig? Wie leicht kann widersprochen werden? Wer kontrolliert die Verwendung? Und welche Sanktionen greifen bei Missbrauch?
Es genügt nicht, diese Fragen in Datenschutzbestimmungen zu verstecken, die kaum ein Versicherter liest. Eine digitale Gesundheitsordnung braucht verständliche Rechte. Der Bürger muss wissen, wer wann auf welche Informationen zugreift. Er muss Zugriffe nachvollziehen und begrenzen können, ohne dafür Fachmann für Apps und Berechtigungsmodelle zu werden.
Zugleich wäre es falsch, aus jedem Risiko ein Argument gegen die Akte selbst zu machen. Eine gut geführte ePA kann Doppeluntersuchungen vermeiden, Wechselwirkungen sichtbar machen und Ärzten in einer Behandlungssituation Informationen liefern, die sonst fehlen würden. Gerade chronisch Kranke wechseln häufig zwischen Hausarzt, Facharzt, Klinik und Apotheke. Die politische Aufgabe besteht also nicht darin, Nutzen gegen Datenschutz auszuspielen. Sie besteht darin, beides technisch und rechtlich zusammenzubringen.
Vertrauen lässt sich nicht nachprogrammieren
Der Staat und die Gesundheitsverwaltung stehen vor einem typischen Modernisierungsproblem. Sie wollen Daten nutzen, um Versorgung effizienter zu machen. Das kann sinnvoll sein. Doch jede neue Nutzung verändert die ursprüngliche Erwartung, unter der Patienten Informationen preisgegeben haben. Je stärker der Kreis der Zugriffsberechtigten wächst, desto wichtiger wird eine klare Grenze zwischen Behandlung, Forschung, Prävention und Versicherungsinteressen.
Die ePA sollte deshalb nach einem einfachen Grundsatz weiterentwickelt werden: maximaler medizinischer Nutzen bei maximal nachvollziehbarer Kontrolle durch den Patienten. Wo eine Datenverwendung über die unmittelbare Behandlung hinausgeht, muss der Gesetzgeber besonders hohe Hürden setzen. Nicht weil Krankenkassen, Betriebsärzte oder Forscher pauschal verdächtig wären, sondern weil sensible Systeme so gebaut werden müssen, dass Vertrauen nicht vom guten Willen einzelner Akteure abhängt.
Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie soll dem Patienten dienen. Sobald der Patient das Gefühl gewinnt, selbst nur noch Datenlieferant eines immer größeren Systems zu sein, ist politisch etwas falsch gelaufen. Die elektronische Akte kann ein großer Fortschritt werden. Dafür muss sie als Werkzeug des Bürgers begriffen werden – nicht als Rohstofflager, auf das Institutionen schrittweise Zugriff erhalten.
Ein weiterer Punkt wird in der politischen Debatte erstaunlich selten ausgesprochen: Datensouveränität setzt digitale Kompetenz voraus. Viele ältere oder kranke Menschen, die von einer gut funktionierenden ePA besonders profitieren könnten, haben zugleich die größten Schwierigkeiten mit komplizierten Authentifizierungsverfahren, Apps und Berechtigungseinstellungen. Ein Recht, das praktisch nur technikaffine Versicherte ausüben können, ist kein vollwertiges Recht. Kassen und Staat müssen deshalb analoge oder persönlich unterstützte Wege anbieten, um Zugriffe zu prüfen und Widersprüche zu erklären.
Außerdem braucht es eine klare Haftung. Wenn Daten falsch zugeordnet, unberechtigt eingesehen oder durch technische Fehler nicht verfügbar sind, darf der Patient nicht zwischen Praxis, Krankenkasse, Softwareanbieter und Gematik hin- und hergeschickt werden. Digitalisierung gewinnt Vertrauen durch klare Verantwortlichkeit. Ein System, das jeder nutzt, aber bei dem im Fehlerfall niemand zuständig sein will, würde genau jene Skepsis bestätigen, die seine Befürworter überwinden möchten.
Dafür braucht es eine einfache Regel: Jede Erweiterung des Zugriffs muss einen klaren medizinischen Zweck haben und für den Versicherten verständlich bleiben. Sobald neue Institutionen Zugang erhalten sollen, darf die Begründung nicht lauten, Daten seien nun einmal vorhanden. Verfügbarkeit ist noch kein Rechtsgrund. Wer die elektronische Patientenakte dauerhaft stärken will, sollte ihr daher eine Grenze einbauen, die auch politisch gilt: Nicht alles, was technisch möglich ist, wird automatisch erlaubt.
