Die Webseite sieht professionell aus, der Firmenname klingt vertraut, sogar angebliche Registernummern sind vorhanden. Trotzdem kann alles erfunden sein. Die Finanzaufsicht warnt derzeit wiederholt vor Anbietern, die Namen und Daten realer Unternehmen missbrauchen.
Betrüger leihen sich einen seriösen Namen
Der Begriff „Identitätsmissbrauch“ schoss am Montag in den deutschen Suchtrends nach oben. Der Auslöser ist kein einzelner Hackerangriff, sondern eine Serie aktueller Warnungen. Die BaFin meldet nahezu täglich Webseiten und angebliche Finanzanbieter, bei denen Namen, Adressen oder Zulassungen fremder Unternehmen verwendet werden.
Die Masche funktioniert, weil sie nicht wie ein plumper Vorschussbetrug aussieht. Täter kopieren Logos, bauen täuschend echte Internetseiten und nennen Ansprechpartner, die professionell auftreten. Manchmal wird sogar auf ein tatsächlich existierendes Unternehmen verwiesen. Das echte Unternehmen weiß davon nichts.
Ende Juli warnte die Finanzaufsicht erneut vor einem solchen Fall. Bei Angeboten unter einem bekannten Firmennamen bestand der Verdacht, dass unbekannte Betreiber fremde Identitätsmerkmale nutzten. Eine ähnliche Warnung veröffentlichte die BaFin bereits für Whitelake Invest.
Warum selbst ein Handelsregistereintrag nicht genügt
Viele Opfer prüfen den Namen des vermeintlichen Anbieters und finden tatsächlich einen Registereintrag. Genau darauf setzen die Täter. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Firma existiert, sondern ob die Webseite, die Telefonnummer und das Konto wirklich zu ihr gehören.
Wer Geld anlegen will, sollte die Kontaktdaten nicht aus der Werbemail oder der angeklickten Anzeige übernehmen. Sicherer ist es, die offizielle Internetadresse unabhängig zu suchen und dort anzurufen. Auch die Unternehmensdatenbank der BaFin kann zeigen, ob ein Anbieter eine Erlaubnis für das beworbene Geschäft besitzt.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein angeblicher Berater Zeitdruck aufbaut, außergewöhnlich hohe Zinsen verspricht oder verlangt, Ausweiskopien und Bankdaten per Messenger zu senden. Ein professionelles Auftreten ist kein Beleg für eine Erlaubnis.
Was Betroffene sofort tun sollten
Wurde bereits Geld überwiesen, zählt jede Stunde. Die eigene Bank sollte umgehend informiert und eine Rückholung der Überweisung versucht werden. Danach gehören Anzeigen bei der Polizei und eine Meldung an die BaFin zu den nächsten Schritten. E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Kontodaten und Screenshots sollten gesichert werden.
Wer Ausweisdaten verschickt hat, muss zusätzlich mit weiteren Betrugsversuchen rechnen. Kriminelle können damit Konten eröffnen, Verträge abschließen oder neue Opfer täuschen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt starke, unterschiedliche Passwörter und Zwei-Faktor-Authentisierung für wichtige Konten.
Identitätsmissbrauch lebt von einem entscheidenden Irrtum: Der Name stimmt, also müsse auch das Angebot stimmen. Im digitalen Finanzmarkt reicht diese Prüfung längst nicht mehr. Der Firmenname kann echt sein – und trotzdem gehört die Person am anderen Ende zu einer Betrügerbande.
