Verletzung des Eigentumsrechts durch Vermögenskonfiskation. Mobbing durch Erwachsenenvertretung. Zivilrechtlicher Angriff auf die Pressefreiheit durch Sachwalterschaft. Angefragt wurden Justizministerin Sporrer, Medienminister Babler und Sozialministerin Schumann. Von Johannes Schütz.
Kabinettschef im Bundesministerium für Justiz ist Alexander Klingenbrunner. Er wolle nicht mehr Flügelstürmer sein, sondern der Spielmacher, so erklärte er seine Funktion in einem Interview mit der österreichischen Tageszeitung Die Presse.
(„Der Diego Maradona im Justizministerium“, Die Presse, 28. 7. 2025)
Justizministerin Sporrer repräsentiert zwar das Ministerium, gratuliert neu bestellten Leitern von Landesgerichten und Bezirksgerichten, verleiht Goldene Ehrenzeichen, besucht untadelig geführte Justizanstalten. Ein besonderes Anliegen ist der Ministerin die Förderung von Justizwachebeamtinnen im Wettkampfsport, dafür wurde das Programm Justiz Athleta eingerichtet, eine Wärterin erreichte zuletzt bei den Olympischen Spielen in Cortina im Zweierbob den 24. Rang.
Doch operativ geführt werden soll das Ministerium von Klingenbrunner. Wenn Härte gefragt ist, dann stürmt der Kabinettschef vor, er soll nicht nur Spielmacher sein, sondern auch Angriffe blockieren, als Ausputzer in der Verteidigung. An seinem Curriculum kann man erkennen, dass er dafür reich übte und über eindeutige Erfahrung verfügt.
Spielmacher in der Glücksspielforschung
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft begann Klingenbrunner seine Laufbahn als Assistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht des Juridicums der Universität Wien. An diesem Institut war er in einer besonderen Abteilung beschäftigt, nämlich im Zentrum für Glücksspielforschung (www.univie.ac.at/zfg).
In einer Abteilung des Instituts für Staatsrecht wurde auch den Grund- und Menschenrechten der Platz am Juridicum Wien angewiesen, die dort, im Unterschied zum Glücksspiel, eine Schattenexistenz erfahren. So veröffentlichte Klingenbrunner im Anwaltsblatt den Beitrag „Kompetenzrechtliche Abgrenzungsfragen bei Spielen“.
(Bresich, Ronald und Alexander Klingenbrunner, „Kompetenzrechtliche Abgrenzungsfragen bei Spielen“, Österreichisches Anwaltsblatt, 2008, H. 2, S. 59 – 65)
Ausgerüstet mit solchen Kenntnissen sollte Klingenbrunner in der österreichischen Politik kräftig mitmischen. 2010 kam er in das Kabinett von Bundeskanzler Faymann, 2013 leitete er das Kabinett von Minister Ostermayer für Verfassung, öffentlicher Dienst, Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt.
Im Herbst 2015 wurde er in diesem Ministerium als Spitzenbeamter installiert, damit kann er, im Unterschied zum Kabinett, unbefristet bleiben und die Machtposition halten, unabhängig von wechselnden Regierungen. Klingenbrunner ist im Ministerium der Chef der Sektion mit dem mysteriösen Namen „Beteiligungsmanagement und Steuerung“ (Sektion IV B), er ist gleichzeitig auch der Leiter der „Abteilung für Rechtsangelegenheiten“ (IV/B/11). Derzeit wird Klingenbrunner im Organigramm genannt als „dienstzugeteilt dem Bundesministerium für Justiz“.
Durch Umstrukturierungen, nach neuen Regierungen und Koalitionen, wanderte seine Sektion aus dem Kanzleramt in andere Ministerien, aktuell in das Ministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport. Minister ist dort derzeit Vizekanzler Andreas Babler, nach eigener Aussage ist Klingenbrunner „auch Mitglied der SPÖ“.
Seine Dissertation legte Klingenbrunner im Juli 2009 vor. Er legte die Arbeit, nach eigener Darstellung, „rechtsdogmatisch“ an und wollte untersuchen, mit einem deutlichen Fragezeichen im Titel, ob aus der „bundesverfassungsrechtlichen Grundordnung per se bereits gewisse unabänderliche Inhalte“ abgeleitet werden können. Er überlegte auch, inwieweit dabei völkerrechtliche und europarechtliche Struktursicherungsprinzipien umgangen werden könnten. Dabei bestimmte Klingenbrunner als Conclusio:
„“Für das österreichische Verfassungsrecht ergibt sich im Ergebnis daraus, dass ein Abgehen von der demokratischen Staatsform während der aufrechten EU-Mitgliedschaft Österreichs verboten ist und dieses Verbot auch effektiv und durchsetzbar ist. “
(Alexander Klingenbrunner „Das demokratische Prinzip als unabänderliches Verfassungsrecht?“, Diss., Univ. Wien, 2009, S. 195).
Klingenbrunner wurde als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen am 29. 9. 2022 befragt:
„Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Dr. Alexander Klingenbrunner„, Kommuniqué, Parlament Österreich, Wien, 19. 10. 2022, www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/KOMM/641
Presseanfragen wurden von Ministerin Sporrer und Kabinettschef Klingenbrunner nicht beantwortet

Kabinettschef Klingenbrunner wurde um einen Kommentar angefragt, mit einem Zitat aus seiner Dissertation, in einem Schreiben am 22. März. Klingenbrunner verzichtete auf diese Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Doch ist in Österreich ein deutlicher Verlust der Rechtsstaatlichkeit dokumentiert. Mit tausenden Beschwerden über Fehlverhalten der Gerichte. Mit schweren Verletzungen des Eigentumsrechts. Mit willkürlichen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch. Dies wird durch die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt.
Dazu wurde Justizministerin Sporrer um eine Stellungnahme ersucht, sie sollte Auskunft geben, welche Maßnahmen sie setzen wird, um den nachweislichen Amtsmissbrauch zu beenden. Die Presseanfragen wurden mehrfach gesendet. An Jakob Flossmann, Pressesprecher von Bundesministerin Sporrer, am 25. Februar, 17. März, 23. März. Die Presseanfrage wurde auch veröffentlicht:
Sporrer muss Justizministerium sanieren
Anfrage an die österreichische Justizministerin Anna Sporrer
Tabula Rasa Magazin, 4. 3. 2026
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-sporrer-muss-justizministerium-sanieren-anfrage-an-die-oesterreichische-justizministerin-anna-sporrer
Es erfolgte keine Antwort von Justizministerin Sporrer.
Angriff auf die Pressefreiheit mit Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung
Wird die Pressefreiheit durch Erwachsenenvertretung politisch motiviert angegriffen oder die Freiheit der Kunst finanziell motiviert durch einen Sachwalter bedroht, so wird wohl der Minister für Medien und Kultur diese Grundrechte schützen, so die naive Meinung der unbescholtenen Bürger. Ein Journalist oder eine Malerin, die von solchen Übergriffen betroffen sind, werden deshalb Minister Babler kontaktieren und darüber informieren wollen.
Was geschieht in einem solchen Fall? Minister Babler leitet das Schreiben an den stellvertretenden Leiter seines Kabinetts weiter. Er ist im Kabinett von Minister Babler auch der Referent für Medienpolitik und Medienrecht. Sein Name ist Answer Lang. Die Vorgangsweise wurde im September 2025 getestet.
Antwort von Kabinettschef Lang
„danke für Ihr Schreiben an Vizekanzler Babler, der mich ersucht hat, Ihnen zu antworten.
Ich kann Ihnen leider nicht mehr mitteilen, als dass sich der Vizekanzler als ein oberstes Organ der Verwaltung nicht in Angelegenheiten der Rechtsprechung einmengen kann oder will. Nutzen Sie bitte die Möglichkeiten, die Ihnen das Verfahrensrecht zur Verfügung stellt bzw. im Beschwerdefall den Rechtsweg.
Besten Gruß,
Answer Lang
Bundesministerium für Wohnen,
Kunst, Kultur, Medien und Sport
Answer Lang
Stellvertretender Kabinettschef des
Vizekanzlers und Bundesministers“
(Answer Lang, Stellvertretender Kabinettschef von Bundesminister Babler, Email, 22. 9. 2025)
Demnach „will“ Minister Babler nicht sich einmengen in eklatante Verletzungen der Pressefreiheit und der Grundrechte in Österreich. Doch blieben ihm verschiedene Möglichkeiten, um Maßnahmen einzuleiten. Somit „könnte“ er, wenn er „wollte“. Dabei wurde schon ausführlich dokumentiert und berichtet, dass solche Übergriffe durch Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung nicht nur durch die Bezirksgerichte erfolgen, sondern am sogenannten „Rechtsweg“ auch von den Landesgerichten für Zivilrechtssachen und dem Obersten Gerichtshof gedeckt werden.
In einem weiteren Schreiben wurde Kabinettschef Lang am 23. September 2025 darauf noch deutlich aufmerksam gemacht:
„Es handelt sich dabei nicht um „Angelegenheiten der Rechtsprechung“, wie Sie annehmen, sondern um gravierende Verletzungen der Grundrechte. Mit zivilrechtlichen Methoden können Journalisten ernsthaft blockiert und ausgeschaltet werden. Sie verlieren ihre Wohn- und Arbeitsräume, ihre Konten werden beschlagnahmt, alle Vermögenswerte übernommen, die Arbeitsunterlagen und Notizen konfisziert“.
(Johannes Schütz, Email an Answer Lang, stellvertretender Kabinettschef Minister Babler, 23. 9. 2025)
Kabinettschef Lang vermied eine weitere Antwort.
Abgesichert durch Klingenbrunner
Das Verhalten von Kabinettschef Lang wird im Ministerium abgesichert durch die Abteilung für Rechtssachen des Ministeriums (IV/B/11), die der schon genannten Sektion „“Beteiligungsmanagement und Steuerung“ untergeordnet ist. In beiden Fällen lautet der Name des Chefs: Alexander Klingenbrunner.
In einer Presseanfrage wurde Bundesminister Babler um eine Stellungnahme ersucht. Zu Verletzungen der Pressefreiheit durch Sachwalterschaft, die in Österreich seit Jahren gegeben sind. Simon Doujak, der Pressesprecher von Minister Babler, wurde dafür kontaktiert am 17. März, 23. März und 28. März.
Minister Babler gab keine Antwort auf die Presseanfrage.
Ministerin arbeitete an der Schnittstelle
Korinna Schumann ist mächtig in der SPÖ. Als Vizepräsidentin des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB. Jetzt ist Schumann auch Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Mit dem Sozialministerium ist Schumann eng verbunden. Dort wurde sie 1989 Mitarbeiterin in der Abteilung für Koordination und Planung mit der Schnittstelle Behinderung, Pflege, Sozialhilfe (IV/A/2). Schumann war auch Mitglied der Personalvertretung und Vorsitzende des Dienststellenausschusses im Sozialministerium.
In der Schnittstelle von Koordination mit Pflege und Sozialhilfe ist Korinna Schumann fraglos vertraut mit der Problematik von Erwachsenenvertretung, der Übernahme des gesamten Vermögens durch Sachwalter.
Ministerin Schumann betont im Leitbild für ihre politische Tätigkeit, „die konsequente Beseitigung von Lohndiskriminierung und die Chancengleichheit in allen Berufen„. Deshalb wurde in der Anfrage an Ministerin Schumann, ausdrücklich Mobbing durch das Instrument Erwachsenenvertretung angesprochen:
„Die Chancengleichheit von Arbeitnehmern wird durch eine fortgeschrittene Methode von Mobbing massiv beeinträchtigt und die Teilnahme an beruflichen Projekten blockiert. Durch eine entwickelte Technik von Sachwalterschaft, die aktuell als Erwachsenenvertretung präsentiert wird. Konkurrenten werden damit gezielt ausgeschaltet“.
(Johannes Schütz, Presseanfrage an Ministerin Korinna Schumann, Email, 3. 3. 2026)
Sozialministerium will nicht zuständig sein bei Mobbing und Verelendung durch Erwachsenenvertretung und Sachwalterschaft
Die Presseanfrage wurde an die Abteilung I/B9 des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weitergeleitet. B9 ist die Abteilung für Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürgerinnenanfragen, unterstellt der Sektion I für Präsidialangelegenheiten. Die Antwort erfolgte am 5. März, mit den üblichen Floskeln:
Guten Tag!
Frau Bundesministerin Korinna Schumann hat das Service für Bürgerinnen und Bürger beauftragt, Ihnen auf Ihr Anliegen zu antworten.
Diesem Auftrag kommen wir hiermit gerne nach.
Ihr Anliegen betreffend Sachwalterschaft bzw. das Erwachsenenschutzgesetz fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich unseres Ressorts, sondern obliegt dem Bundministerium [sic!] für Justiz.
(…) [Übliche Links zum Bundesministerium für Justiz]
Auch wenn Ihnen das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nicht in Ihrem Sinne behilflich sein konnte, hoffen wir, Sie zumindest hinreichend über die Zuständigkeit informiert zu haben“..
(Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung I/B/9, Email, 5. 3. 2026)
Die beiden Pressesprecher Christoph Ertl und Martin Mandl wurden nun um einen Kommentar zu dieser Antwort der Abteilung I/B/9 angefragt, am 19. März und am 23. März:
„Ich bin an Ihrer Aussage zur Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchaus interessiert. Sind Sie der Meinung, dass eine solche Presseanfrage an die Frau Bundesministerin in dieser Weise beantwortet werden darf?“
(Johannes Schütz, Email an Christoph Ertl und Martin Mandl, Pressesprecher Ministerin Schumann, 19. 3. 2026)
Dabei wurde den Pressesprechern auch erklärt:
„Selbstverständlich könnte ich in einer Anfrage auch die sozialen Folgen der Übergriffe durch Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung betonen“.
Es erfolgte keine weitere Erklärung der Pressesprecher oder des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Alle Pressesprecher wurden bei diesen Anfragen darauf aufmerksam gemacht, dass jedenfalls ein ausführlicher Report über die Ergebnisse dieser Umfrage vorgelegt wird.
Link:
Sporrer muss Justizministerium sanieren
Anfrage an die österreichische Justizministerin Anna Sporrer
Tabula Rasa Magazin, 4. 3. 2026
Österreichs Justiz im Fokus: Tausende Beschwerden über Gerichte, Vorwürfe willkürlicher Vermögenskonfiskation, parlamentarische Anfragen zu Sachwalterschaftsmissbrauch, Forderung nach unabhängiger Beschwerdestelle und Reformen. www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-sporrer-muss-justizministerium-sanieren-anfrage-an-die-oesterreichische-justizministerin-anna-sporrer
