Politisch korrektes Schweigen – am Beispiel Südtirols

Dom in Bozen, Foto: Stefan Groß

Nicht alles Übel kommt aus den USA, aber viele gesellschaftliche Erscheinungen schwapp(t)en von dort zu uns West- und Mitteleuropäern herüber. „Political Correctness“ („politische Korrektheit“; des Weiteren abgekürzt „PC“) bestimmt seit geraumer Zeit Politik sowie Medien und schränkt – von der Bevölkerung kaum wahrgenommen oder bequemlichkeitshalber ausgeblendet respektive ignoriert – unser Dasein, vor allem unser Denken und Fühlen ein. Nicht allein das – PC formt mehr und mehr den öffentlichen Diskurs, bemächtigt sich Forschung und Lehre an Hochschulen sowie des Unterrichts in pädagogischen Einrichtungen und wirkt sich selbst auf privates Verhalten aus.

Bei der Suche nach den Ursprüngen stößt man schließlich auf eine kaum mehr überraschende Quelle. Der bisher erste nachgewiesene Beleg für Gebrauch und Bedeutung von PC findet sich in Independence/Missouri, in dem nach Harry S. Truman, dem 33. Präsidenten der USA, benannten Bibliotheks- und Museumskomplex. Es handelt sich um den dort in Kopie dokumentierten telegraphischen Schriftwechsel zwischen Truman (im Weißen Haus) und General Douglas Arthur Mac Arthur (auf dem in der Bucht von Tokio ankernden US-Schlachtschiff „Missouri“) vom 1. September 1945, dem Vorabend der Unterzeichnung der Kapitulation des Kaiserreichs Japan.

Auf Mac Arthurs Anfrage, ob es für das Zusammentreffen mit den „yellow bellied bastards“ („gelbbauchigen Dreckskerlen“) noch letzte Anweisungen gebe, antwortete Truman, der General möge „tone down your obvious dislike of the Japanese when discussing the terms of the surrender with the press, because some of your remarks are fundamentally not politically correct!“ („bei der Erläuterung der Kapitulationsbestimmungen vor der Presse Ihre augenfällige Abneigung gegenüber Japanern zurückhalten, den einige Ihrer Bemerkungen sind grundsätzlich nicht politisch korrekt!”).

Woraufhin Mac Arthur im Verein mit Chester H. Nimitz (Anm.: der Admiral hatte zusammen mit Mac Arthur den Oberbefehl über die pazifischen US-Truppen sowie das Besatzungskommando über Japan inne) telegraphisch den Präsidenten um Erläuterung ersuchte, „exactly what does the term politically correct mean?“ („was denn genau der Terminus politisch korrekt bedeutet?”). Trumans Antwort: „Political Correctness is a doctrine, recently fostered by a delusional, illogical minority and promoted by a sick mainstream media, which holds forth the proposition that it is entirely possible to pick up a piece of shit by the clean end!“ („Politische Korrektheit ist eine Doktrin, welche jüngst von einer einem Wahn unterliegenden, unvernünftigen Minderheit aufgestellt und von krankhaften Hauptstrom-Medien verbreitet wurde, und die an der Vorstellung festhält, dass es sehr wohl möglich ist, ein Stück Scheiße am sauberen Ende anzufassen!”)

Übertragen auf die Gegenwart und eingeordnet in unseren Erfahrungshorizont dürfte der Befund in etwa wie folgt lauten: Unsere Wahrnehmung wird zusehends bestimmt von stromlinienförmig ausgerichteten Hauptstrom-Medien, deren Beachtung davon lebt, dass Beifall – und sei dessen Grund noch so abstrus – die gefälligsten Ansichten belohnt. Und deren Wirkmacht umso größer ist, je besser es ihnen gelingt, Rezipienten (Zuschauer, Zuhörer, Leser) nicht nur Information zu übermittelt, sondern ihnen auch sofort zu zeigen, was diese darüber zu denken haben.

Damit ist jedweder Meinungspluralismus ad absurdum geführt, und die systemimmanente Gleichförmigkeit trägt à la longue Züge des Totalitären.

Sprachschablonen, stereotype Wendungen erzeugen bestimmte Denkschablonen, die wiederum die Wahrnehmung der Wirklichkeit einengen und nicht selten verzerren. Das führt einerseits zur Banalisierung bestimmter Ereignisse und andererseits zu alarmistischen Übertreibungen. Auf diese Weise bringen Medien vornehmlich das, was dem von ihnen miterzeugten Mainstream-Denken entspricht, ohne großes Wenn und Aber.

Alarmieren, Banalisieren, Emotionalisieren, Personifizieren, Simplifizieren, Vorverurteilen – das sind Methoden und Konzepte medialer Kommunikation unter PC- Bedingungen, derer sich – wie im System miteinander kommunizierender Röhren – die Politik bedient, die sich in aller Regel selbst und ganz bewusst über diese Art massenmedialer mainstreamiger Vermittlung Gehör verschafft. Wolfgang Herles, ehedem Moderator beim Bayerischen Rundfunk (BR) und beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), kleidete in seinem Buch „Die Gefallsüchtigen: Gegen Konformismus in den Medien und Populismus in der Politik“ (München, Knaus Verlag, 2015) PC in ein schönes Sprachbild: „Political Correctness: Das sind wirkungsmächtig gewordene Sprachverbote, auf denen Leute ausrutschen wie auf Bananenschalen.“
Vertreter unerwünschter Meinungen mundtot zu machen, ist mit das Schlimmste, was in einem demokratischen Gemeinwesen geschehen kann, zu dem Meinungs- und Pressefreiheit de jure gehören, de facto indes durch PC wenn nicht bereits ausgehebelt, so doch zumindest eingeschränkt sind. Wer hingegen in Politik und Gesellschaft – und selbstredend auch und besonders im Medienwesen – in der Lage ist, sich darüber hinwegzusetzen, wer versucht, gegen den Strom zu schwimmen und sich wider PC-Konformität Aufmerksamkeit und womöglich auch eine gewisse Gefolgschaft sowie darüber hinaus sachlich-praktische Durchsetzung zu verschaffen, wird indes politisch und medial angeprangert, schubladisiert und verteufelt. Es gibt der Beispiele viele.

Ignoranz und/oder Verschweigen
Zu den zerstörerischen Wirkungen politischer Korrektheit zählt das Ignorieren respektive gänzliche Verschweigen von Sachverhalten, Ereignissen und (nicht nur neuen) Forschungsergebnissen. Dies insbesondere dann, wenn die akribische Auswertung und sorgfältige Analyse von ans Licht geholten Fakten, die bisher im Dunkel verblieben waren, oder die Neubeleuchtung von Fakten „Erkenntnisse“ grundlegend zu erschüttern vermögen, auf denen bis dato für sakrosankt erachtete, historiographisch und/oder politisch festgeschriebene sowie massenmedial verbreitete „Wahrheiten“ und/oder Meinungen respektive „Überzeugungen“ beruhten. Dies lässt sich bei der Betrachtung jüngerer Vorgänge, in deren Mittelpunkt Geschichte, Politik, Wissenschaft und Publizistik stehen, an einem besonderen Beispiel auf geradezu bedrückende Weise aufzeigen.
Alljährlich gedenkt man am 8. Dezember im südlichen Landesteil Tirols, nämlich in St. Pauls (Gemeinde Eppan), der Südtiroler Freiheitskämpfer der 1950er und 1960er Jahre. Eigentlicher Anlass ist der Tod des an den Folgen von italienischer Folter und Haft am 7. Dezember 1964 verstorbenen Gründers des Befreiungsauschusses Südtirol (BAS), Sepp Kerschbaumer. Gedacht wird zudem seiner Mitstreiter Kurt Welser, Jörg Klotz, Toni Gostner, Franz Höfler und Luis Amplatz, die wie er für die Freiheit ihrer Heimat ihr Leben ließen.
Die Genannten konnten sich seinerzeit guten Gewissens auf eine fundamentale päpstliche Sentenz berufen und davon leiten lassen, welche konditioniert die strikte Aufforderung zur Tat verlangt: „Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand Pflicht!“ Dieser wuchtige Satz entstammt der Enzyklika „Sapientiae Christianae“ („Christliche Weisheiten“) von Leo XIII. und ist die Kurzform der darin enthaltenen längeren päpstlichen Aussage vom 10. Januar 1890 darüber, dass Gesetze eines Staates im Widerspruch zum (göttlichen und weltlichen) Recht stehen können. In derselben Tradition – und vor dem Hintergrund der deutschen, der österreichischen und damit auch der Tiroler Geschichte – wird just auch der 1946 formulierte Lehrsatz des Gustav Radbruch schlagend: „Wo das gesatzte Recht dazu benutzt wird, menschenverachtendes Unrecht auszuüben, wird der Widerstand für Jedermann zur Pflicht!“ Und Franz Klüber, einst Professor für katholische Soziallehre in Regensburg, hatte in seiner aufschlussreichen und nach wie vor empfehlenswerten, 1963 erschienenen Schrift „Moraltheologische und rechtliche Beurteilung aktiven Widerstandes im Kampf um Südtirol“ ausdrücklich festgehalten, dass gegen eine als Unrechtssystem empfundene Ordnung oder Herrschaft Widerstand zu leisten nicht nur theologisch, sondern just auch juristisch begründet sei.
Wer wollte bestreiten, dass Italien gegenüber Südtirol(ern) nicht nur während der Herrschaft von Mussolinis Schwarzhemden Unrecht für Recht setzte, sondern auch nach Ende des Zweiten Weltkriegs faschistisches (Un-)Recht im „demokratischen Gewande“ des nunmehr republikanischen Staates beibehielt, nämlich den bis in unsere Tage partiell als Teil seines Strafrechts geltenden Codice Rocco. Damals wurde die darin enthaltene Bestimmung „Verbrechen gegen die Einheit des Staates“ gegenüber den Südtiroler Freiheitskämpfern angewendet, heute bietet ihn die Staatsanwaltschaft bisweilen auf, wenn Austro-Patrioten an Eisack und Etsch Plakate mit der Aufschrift „Südtirol ist nicht Italien“ mit sich führen oder Angehörige der Łiga Vèneta zwischen Gardasee und dem Golf von Venedig für die Eigenständigkeit Venetiens respektive dessen Loslösung von Italien demonstrieren. Allenfalls wenn die römische Staatsmacht eingreift sowie „Rädelsführer“ festsetzt und ihnen den Prozess macht, wird in den herkömmlichen Medien darüber berichtet und – wenn überhaupt dann politisch korrekt – wider „den Ungeist des Separatismus“ kommentiert. Ansonsten herrscht Schweigen.

Stereotypie und sakrosankte Zuschreibung
In Anbetracht der römischen Politik gegenüber den Tirolern deutscher und ladinischer Zunge zwischen Brenner und Salurner Klause sowohl in der Zwischenkriegszeit, als auch insbesondere zwischen 1945 und dem leidvoll erkämpften und verhandelten Autonomie(paket) 1969/1972 müssen die Aktionen der Südtiroler Freiheitskämpfer als sittlich, moralisch und juristisch gerechtfertigte Widerstandshandlungen gewertet werden. Hierbei ist Wert zu legen auf die Feststellung „aller Freiheitskämpfer“. Politisch, publizistisch und historiographisch wurden und werden nämlich Anlage und Wirkung ihrer Handlungen und Taten in Zweifel gezogen. Bis heute gilt in Politik wie Publizistik und nicht zuletzt in den Wissenschaftsdisziplinen Zeitgeschichte und Politologie die/das von Italien propagandistisch wider die BAS-Kämpfer gerichtete und verbreitete Stigmatisierung/Urteil als „Attentäter“ und „Terroristen“, und nicht nur die österreichische, sondern weithin auch die deutsche und europäische veröffentlichte Meinung folgt(e), von Hauptstrom-Politik, Hauptstrom-Medien sowie Hauptstrom-Wissenschaft und Hauptstrom-Lehre politisch korrekt dieser stereotypischen, ja sakrosankten Zuschreibung.

Zudem haben Wissenschaft, Politik und Medien den Südtiroler Freiheitskampf einer nützlichen Segregation unterzogen, haben Akteure und Aktivitäten säuberlich nach Zweckdienlichkeit für die politische, wissenschaftliche und publizistische Betrachtung unterteilt:

– In eine erste Phase, die man zunächst aus der Sicht absoluter Gewaltlosigkeit zwar als moralisch verwerflich deklarierte, später aber nolens volens als politisch hilfreich anerkannte, da sie ja doch anerkanntermaßen den Weg zum Autonomiepaket mitbereitet habe. (Dennoch erklärte einer der maßgeblichen mit der Südtirol-Frage befassten Zeithistoriker, der ob seiner Akten-Editionen und Monographien für ein großes Bozner Verlagshaus ebenso wie für die maßgeblich von der SVP seit 1948 gestellte Landesregierung quasi wie die alleinige Autorität der Geschichtsschreibung und -deutung gilt, auch diese Phase für kontraproduktiv. )

– Und in eine zweite Phase, in der die Aktivisten angeblich ohne Rücksicht auf Verluste gehandelt und demzufolge nicht mehr wie in Phase eins Gewalt nur gegen Sachen, sondern auch gegen Menschen verübt hätten. Und dass dabei ideologisch bornierte Rechtsextremisten, ja Nazi-Adepten für die Gewalttaten Verantwortung trügen. Diese Phase wird – entgegen den Aussagen aus der Erlebnisgeneration und wider neuere Erkenntnisse/Forschungsergebnisse in Wissenschaft, Publizistik und Politik für gänzlich verwerflich und unentschuldbar erklärt, und Beteiligte werden als niederträchtige Parias stigmatisiert.

Förmliche Rehabilitation – Österreichs Verpflichtung
Dem steht entgegen, was der (Militär-)Historiker Hubert Speckner mittels Auswertung bisher von niemandem eingesehener Akten des Österreichischen Staatsarchivs in jahrelanger Forschung nachgewiesen hat, nämlich:
– Dass das angebliche Attentat auf der Porzescharte am 25. Juni 1967 nicht stattfand.

– Dass es zumindest nicht so stattfand, wie es italienischerseits dargestellt, von der österreichischen Politik leisetreterisch übernommen und bis zur Stunde von wissenschaftlicher und publizistischer Seite – nicht zuletzt auch in Südtirol – als Faktum angesehen wurde und nach wie vor, so als gäbe es Speckners Publikation „Zwischen Porze und Roßkarspitz…“, Wien (Verlag Gra&Wis) 2013, überhaupt nicht, in allen weiteren Verwendungszusammenhängen unhinterfragt prolongiert wird.

Niemand in Bozen, Innsbruck und Wien rührte bisher einen Finger zur Rehabilitierung der zu Unrecht der Tat bezichtigten und in Italien unter widrigsten, von deutschen und österreichischen Höchstgerichten für menschen- und verfahrensrechtswidrig erklärten Umständen zu hohen Haftstrafen verurteilten Freiheitskämpfer Univ.-Prof. Dr. med. Erhard Hartung und Egon Kufner (sowie den 2015 verstorbenen Peter Kienesberger). Diese Urteile, die man aufgrund der Erkenntnisse Speckners Schandurteile nennen muss, gehörten zwingend aufgehoben. Und es wäre Pflicht Österreichs, gegenüber Italien auf juristischem wie politisch-diplomatischem Wege just dafür zu sorgen. Die Republik Österreich und die Medien, zumindest die öffentlich-rechtlichen sowie alle gedruckten Organe, die für sich den Anspruch der Seriosität erheben, ihn diesbezüglich aber nicht einlösen, hätten zudem darauf hinzuwirken, dass die Genannten fortan nicht länger „Attentäter“, „Terroristen“ und „Mörder“ genannt werden dürften.

In einer weiteren umfänglichen Studie „Von der ,Feuernacht‘ zur ,Porzescharte‘. Das ,Südtirolproblem‘ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten, Wien (Verlag Gra&Wis) 2016 hat Speckner anhand von aufbereiteten 48 „aktenkundig gewordenen Vorfällen“ aus der Zeit, in denen Südtiroler Freiheitskämpfer in Wort und Tat aktiv gewesen sind, akribisch nachgewiesen, dass seine aus den Inhalten der jeweiligen österreichischen Dokumente gewonnenen Erkenntnisse essentiell von den offiziellen italienischen Darstellungen abweichen. Auch hier gilt als Befund: Ignoranz und politische Korrektheit verhindern, dass der Wahrheit zum Licht der breiten Öffentlichkeit verholfen wird.

Geschichtsrevisionistische Schlüsse
Über die schieren Befunde und Erkenntnisse im Einzelnen hinaus lassen sich aus alldem einige geschichtsrevisionistische Schlüsse ziehen. So fanden Aktionen des BAS ungefähr zeitgleich eine gewisse Parallelität durch Anschläge italienische Neofaschisten. Umgehend instrumentalisierte Italien vor allem die von Speckner analysierten Vorfälle, insbesondere jene mit bis heute nicht einwandfrei geklärten Hintergründen, und nutzte sie politisch, medial und propagandistisch gegen Österreich.

Italien hatte nach dem Zweiten Weltkrieg alles versucht, um – wegen der zwischen Hitler und Mussolini 1939 vereinbarten „Option“, woraufhin bis 1941 ungefähr 90.000 Südtiroler „ins Reich“ umgesiedelt wurden, alle Südtiroler als Nazis abzustempeln. Und seit Ende der 1950er-Jahre stellte Italien alle BAS-Aktivisten in die rechte Ecke und politisch wie publizistisch unter Generalverdacht des Neonazismus. Was in politischen Milieus Österreichs und Deutschlands von ganz links bis zur Mitte verfing und bis heute anhält und womit den Aktivisten bis zur Stunde Unrecht geschieht.

Die Südtiroler Freiheitskämpfer hatten aus schierer Verzweiflung ob der kolonialistischen Unterwerfungsgeste des „demokratischen“ Nachkriegsitaliens gehandelt. Und, besonders wichtig, weil es den gewohnt politisch-zweckmäßigen wie publizistischen „Fakten“ entgegensteht: Der BAS-Grundsatz, wonach „bei Anschlägen keine Menschen zu Schaden kommen dürfen“, wurde trotz Eskalation der Gewalt zwischen 1961 („Feuernacht“) und 1969 (mehrheitliche Annahme des Südtirol-„Pakets“ durch die Südtiroler Volkspartei) respektive 1972 (Zweites Autonomie-Statut) weitestgehend eingehalten.

Der Tod nahezu aller während dieser Jahre gewaltsam ums Leben gekommenen Personen ist nicht dem BAS als solchem anzulasten, wie dies fälschlicherweise von der italienischen Justiz und den Mainstream-Medien Italiens, Österreichs und Deutschlands wahrheitswidrig festgestellt sowie verbreitet wurde und auch heute noch behauptet wird. Stattdessen handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Unfälle – so im Falle des Todes von Bruno Bolognesi in der Pfitscher-Joch-Hütte am 23. Juni 1966 sowie von Herbert Volgger, Martino Cossu und Franco Petrucci am 9. September 1966 auf der Steinalm-Hütte –, bzw. um eine fixe Geheimdienstaktion – so im Falle des Todes von Olivo Dordi, Francesco Gentile, Mario Di Lecce und Armando Piva auf der Porzescharte am 25./26. Juni 1967 sowie im Falle des Todes von Filippo Foti und Edoardo Martini im „Alpenexpress“ zu Trient am 30. September 1967. In den Todesfällen Vittorio Tiralongo (3. September 1964), Palmero Ariu und Luigi De Gennaro (26. August 1965) und schließlich auch des Salvatore Gabitta und des Guiseppe D’Ignoti (24. August 1966) waren die allfälligen Strafverfahren ohne Anklageerhebung seinerzeit zufolge nicht ausreichender Erkenntnisse ohnedies eingestellt worden.

Für einige im Zusammenhang mit der Südtirol-Frage zwischen 1961 und 1963 in Österreich geplante und/oder ausgeführte Anschläge ist dem BAS ursprünglich fälschlicherweise die Täterschaft zugeschrieben worden. Es waren dies die Detonation einer am Denkmal der Republik in Wien angebrachten Sprengladung (30. April 1961), die Sprengung des Andreas-Hofer- Denkmals in Innsbruck (1. Oktober 1961), Schüsse auf die italienische Botschaft in Wien (8. Oktober 1961), Anschlagsversuche am Wiener Heldenplatz (27. Dezember 1961) und auf das sowjetische Ehrenmal („Russendenkmal“; 18. August 1962) sowie der für den Gendarmen Kurt Gruber todbringende Sprengstoffanschlag in Ebensee (23. September 1963), bei dem es zudem zwei Schwer- und neun Leichtverletzte gab.

Die Taten waren von italienischen Neofaschisten bzw. von österreichischen Rechtsextremisten, die nicht dem BAS angehörten oder mit ihm in Verbindung standen, begangen worden. Ein Zusammenhang zwischen den Anschlägen und dem BAS wurde und wird bis zur Stunde wahrheitswidrig von ideologisierten Personen sowie von (nicht selten bewusst) falsch informierten/informierenden Medien in Österreich, Italien und Deutschland sowie nicht zuletzt von staatlichen italienischen Stellen zur Gänze behauptet, um den BAS zu diskreditieren.

Rechtsbeugung und Opportunismus
Auf italienischen Druck hin und aus angeblicher Staatsräson hatte Wien damals wider besseres Wissen in vielen die Südtirol-Frage bestimmenden Angelegenheiten den römischen Forderungen nachgegeben. Und zum Nachteil von Südtirol-Aktivisten war seinerzeit von beteiligten österreichischen Stellen sozusagen aus vorauseilenden Gehorsam, mitunter aber auch aus bestimmten Interessenlagen, Recht gebeugt worden.

Es muss angesichts dieser instrumentalisierten Causen zutiefst bedrücken, dass Heerscharen von Betrachtern aus Politik, Kultur, Publizistik und leider auch aus der Wissenschaft – nicht zuletzt auch in Südtirol – völlig unkritisch, dazu nicht selten in vorauseilendem Gehorsam der herkömmlichen, geschichtspolitisch in Italien wie in Österreich sanktionierten Betrachtungsweise folg(t)en: Wider besseres Wissen, dafür aber politisch korrekt und opportunistisch par excellence.

Über Reinhardt Olt 33 Artikel
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt war seit 1. November 1985 politischer Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und seit 1. September 1994 bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2012 mit Sitz in Wien deren politischer Korrespondent für Österreich, Ungarn, Slowenien, zeitweise auch für die Slowakei. In der FAZ hat er die meiste Zeit seines beruflichen Wirkens zugebracht; daneben nahm er Lehraufträge an deutschen und österreichischen Hochschulen sowie in Budapest wahr. Seit 1990 ist er Träger des Tiroler Adler-Ordens, seit 2013 des Großen Adler-Ordens. 1993 erhielt er den Medienpreis des Bundes der Vertriebenen. 2003 zeichnete ihn der österreichische Bundeskanzler mit dem Leopold-Kunschak-Preis aus, und der Bundespräsident verlieh ihm im gleichen Jahr den Titel Professor. 2004 wurde er als erster von diesem mit dem "Otto-von-Habsburg-Journalistenpreis für Minderheitenschutz und kulturelle Vielfalt geehrt"; ebenfalls 2004 wurde ihm das Goldene Ehrenzeichen der Steiermark verliehen. 2012 ernannte ihn die Eötvös-Loránt-Universität in Budapest zum Ehrendoktor (Dr. h.c.) sowie Professor, und 2013 verlieh ihm der österreichische Bundespräsident das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst. Geboren wurde Olt 1952 als Sohn eines Bauern im Odenwald. Sein Abitur bestand er 1971 in Michelstadt. Nach Ableistung des Wehrdienstes studierte er Germanistik, Volkskunde, osteuropäische Geschichte und Politikwissenschaft in Mainz, Freiburg und Gießen bis zur Promotion 1980. Es folgte an der Universität Gießen eine Assistententätigkeit. Dann begann 1985 seine Zeit in der FAZ.