Teures Rentengeschenk, dessen Finanzierung ungeklärt ist

Rente mit 67, Foto: Stefan Groß

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Grundrente ab 2021. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die Grundrente ist teuer und ineffektiv. Zur Prävention von Altersarmut taugt sie kaum. Nach wie vor besteht die Gefahr, dass die Grundrente nicht die wirklich Bedürftigen erreicht, dafür aber umfangreiche Mitnahmeeffekte nach sich zieht.“

Die vbw sieht vor allem die Finanzierung kritisch. „Bereits im ersten Jahr soll die Grundrente 1,4 Milliarden Euro kosten. In den Folgejahren werden die Kosten weiter steigen. Die Bundesregierung kann nicht erklären, woher das Geld dafür konkret kommen soll“, so Brossardt. Geplant ist eine Finanzierung aus Steuermitteln, um keine Belastungen der Beitragszahler zu verursachen. „Diese Intention ist zwar richtig, dennoch ist es im aktuellen konjunkturellen Umfeld viel wichtiger, die Ausgabenschwerpunkte auf Investitionen zu legen. Außerdem müssen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen initiiert werden. Denn nur wettbewerbsfähige Unternehmen sind in der Lage, Beschäftigung zu schaffen und zu sichern. Eine kontinuierliche Erwerbsbiographie ist beste Schutz vor Altersarmut“, betonte Brossardt. Eine klare Absage erteilt die vbw der geplanten Finanzierung über eine bislang erfreulicherweise noch nicht existente nationale Finanztransaktionsteuer: „Eine solche Steuer würde deutsche Sparer belasten, die Aktien zur Alterssicherung halten. Es ist klar der falsche Weg, die gesetzliche Rente auf Kosten privater Vorsorgeformen aufzustocken“, so Brossardt.

Die vbw bemängelt, dass es auch völlig unklar ist, wie die Einkommensprüfung bei der Grundrente funktionieren soll. Brossardt fordert mit Hochdruck daran zu arbeiten, dass der Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern elektronisch und effizient ablaufen kann: „Keinesfalls dürfen wir in die Situation kommen, dass die Grundrente schlussendlich ohne Einkommensprüfung ausgezahlt wird, weil die entsprechenden Verfahren nicht fristgerecht umgesetzt werden konnten. Der Zweck der Grundrente, die Unterstützung bei Bedürftigkeit, würde damit vollständig konterkariert.“