Stiftung statt Erbe: Warum Unternehmer von der Gründung einer Stiftung profitieren können

Quelle: Sascha Drache

Viele vermögende Unternehmer möchten sicherstellen, dass ihr Vermögen nach ihrem Tod in guten Händen ist, ohne jedoch ihre Erben mit hohen Steuern und bürokratischen Hürden zu belasten. Aus diesem Grund suchen immer mehr Menschen nach einer Alternative zur herkömmlichen und oft kostspieligen Erbschaft. Eine beliebte Option ist dabei die Gründung einer Stiftung. Im folgenden Artikel werden fünf Gründe vorgestellt, warum eine Stiftung eine attraktive Alternative zum Erbe darstellt.

 

„Die Gründung einer Stiftung ermöglicht es, den eigenen Nachlass klar zu regeln“, sagt Sascha Drache, auch bekannt als „Stiftungspapst“. Laut ihm bieten Stiftungen eine Reihe von unverzichtbaren Vorteilen, weshalb mittlerweile jeder zweite der 1.000 wohlhabendsten Deutschen darauf zurückgreift. In diesem Artikel werden die Vorzüge von Stiftungen vorgestellt und erklärt, warum sie eine spannende Alternative zur herkömmlichen Erbschaft darstellen.

Erbschaft als emotionale Belastung

Eine Erbschaft kann oft nicht nur finanzielle Konflikte auslösen, sondern auch tiefe Emotionen wie Neid, Enttäuschung und das Bedürfnis nach Anerkennung hervorrufen. Egal ob es sich um eine kostspielige Villa oder einen bescheidenen Familienjuwel im Wert von ein paar hundert Euro handelt – jede Erbschaft birgt das Potenzial für Konflikte.

Die Vorstellung, dass ein Elternteil ein Geschwisterkind bevorzugt hat, der Wunsch, den Familienbesitz zu bewahren oder der Glaube, dass ein bestimmtes Erbstück einem anderen Familienmitglied zusteht, können zu langwierigen und bitteren Erbstreitigkeiten führen. Diese Konflikte können die Familie über Jahre hinweg belasten und schwere Auswirkungen auf ihre Beziehungen haben. Angesichts dieser Herausforderungen kann eine Stiftung eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Erbe darstellen und bietet dabei viele Vorteile. Die fünf wichtigsten werden im Folgenden vorgestellt:

Vermögen schützen und nach eigenen Vorstellungen verteilen

Ein wichtiger Vorteil der Gründung einer Stiftung liegt im Schutz des Vermögens vor Erbstreitigkeiten. Im Gegensatz zur herkömmlichen Erbschaft wird das Vermögen nicht vererbt, sondern in der Stiftung verwahrt. Dadurch sind auch Ansprüche der Hinterbliebenen auf das Vermögen ausgeschlossen. Durch eine sorgfältig ausgearbeitete Satzung hat der Stifter die Möglichkeit, sein Vermögen so zu verteilen, wie er es wünscht, ohne befürchten zu müssen, dass seine Entscheidung angefochten wird. Die Stiftung bietet somit eine klare und eindeutige Regelung des Nachlasses und vermeidet Streitigkeiten zwischen den Erben.

Steuerersparnis durch Schenkungssteuer und Steuerklassenprivileg

Eine Stiftung bietet nicht nur den Vorteil der klaren Regelung des Nachlasses, sondern auch steuerliche Vorteile. In den meisten Fällen wird das Vermögen auf eine Stiftung durch eine Schenkung übertragen. Dabei greift das Steuerklassenprivileg, das Schenkungen über dem Freibetrag mit der günstigeren Steuerklasse I besteuert. Im Gegensatz dazu würde ohne das Privileg ausschließlich die ungünstige Steuerklasse III angewendet werden, da zwischen der Stiftung und dem Stifter kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Durch das Steuerklassenprivileg wird bei Schenkungen immer vom ersten Verwandtschaftsgrad zum Stifter ausgegangen. Je nach Vermögenswert kann dies zu einer Ersparnis von bis zu 23 Prozent führen. Die Stiftung bietet somit eine Möglichkeit, erhebliche Steuern zu sparen und das Vermögen gezielt und effizient zu übertragen.

 

Planbarkeit und Steuererleichterungen durch die Erbersatzsteuer

Eine besondere Steuerform, mit der Familienstiftungen konfrontiert werden, ist die Erbersatzsteuer. Dabei handelt es sich um eine fiktive Steuer, die alle 30 Jahre auf die Vermögenssubstanz einer Familienstiftung fällig wird. Die Höhe der Erbersatzsteuer hängt dabei vom Wert des Vermögens ab, das in der Stiftung verwahrt wird. Doch es gibt auch gute Nachrichten: Der Gesetzgeber gewährt der Stiftung einen Zahlungsaufschub von 30 Jahren und setzt zwei fiktive Kinderfreibeträge in Höhe von je 400.000 Euro an – unabhängig davon, ob der Stifter tatsächlich Kinder hat oder ob diese bereits eigene Kinderfreibeträge in Anspruch genommen haben.

Die Erbersatzsteuer bietet somit eine gewisse Planungssicherheit, da der Zeitpunkt der Steuerzahlung von Anfang an feststeht und die Steuer in Raten entrichtet werden kann. Außerdem ist das Vermögen der Stiftung von der Erbschaftssteuer in Höhe von 800.000 Euro befreit, was bei einer klassischen Erbschaft nicht der Fall wäre. Durch die Erbersatzsteuer können Familienstiftungen also nicht nur dazu beitragen, Vermögen langfristig zu sichern, sondern auch steuerliche Vorteile bieten.

Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten durch eine klar formulierte Satzung

Eine Stiftung bietet dem Stifter außerdem die Möglichkeit, seinen Nachlass individuell zu gestalten und bestimmte Kontrollmechanismen auch nach seinem Tod aufrechtzuerhalten. Eine gut durchdachte Satzung ist dabei die Voraussetzung für eine unveränderliche Kontrolle. Allerdings ist zu beachten, dass die Änderung der Satzung sehr kompliziert und aufwendig ist. Daher ist es wichtig, dass die Satzung alle notwendigen Bestandteile enthält, ohne unnötige Einschränkungen zu schaffen. Bei der Erstellung der Satzung sollte daher sowohl der aktuelle Status als auch eine mögliche zukünftige Entwicklung berücksichtigt werden. Die Satzung sollte zudem die Ziele und den Zweck der Stiftung, die Organisation und Zuständigkeiten sowie die Regelung der Vermögensverwaltung und -verwendung klar definieren.

 

Kontinuität und langfristige Sicherung des Vermögens

Nicht zuletzt bietet eine Stiftung die Möglichkeit, das Vermögen langfristig zu sichern und über mehrere Generationen hinweg zu bewahren. Im Gegensatz zu einer Erbschaft, die oft nur auf wenige Erben beschränkt ist, kann eine Stiftung unabhängig von einer bestimmten Person oder Familie bestehen bleiben. Die Stiftung wird auf Dauer errichtet und soll im Idealfall für immer existieren. Dadurch wird auch die Kontinuität bei der Förderung wichtiger Projekte und der Umsetzung der Werte und Ziele des Stifters gewährleistet.

Allerdings besteht auch die Gefahr, dass der festgelegte Zweck der Stiftung im Laufe der Zeit an Bedeutung verliert oder nicht mehr zeitgemäß ist. In diesem Fall ist es die Verantwortung des Stifters, dieses Problem zu lösen. Die Satzung ist hierbei ein wichtiges Instrument, mit dem die Stiftung flexibel gehalten werden kann, um sich an zukünftige Entwicklungen anzupassen und die Wirksamkeit der Stiftung langfristig zu sichern.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Stiftung zahlreiche Vorzüge bietet, die bei einer herkömmlichen Erbschaft nicht vorhanden sind. Eine Stiftung schützt das Vermögen vor Erbstreitigkeiten und bietet steuerliche Vorteile durch das Steuerklassenprivileg. Des Weiteren ermöglicht eine Stiftung eine langfristige Sicherung des Familienvermögens über mehrere Generationen hinweg, indem sie eine hohe Flexibilität und Kontrolle durch eine individuelle Gestaltung des Nachlasses und eine klare Satzung gewährleistet.

Allerdings ist zu beachten, dass der festgelegte Zweck der Stiftung im Laufe der Zeit an Bedeutung verlieren kann und der Stifter dafür verantwortlich ist, diesem Problem entgegenzuwirken. Trotzdem ist es lohnenswert, die Option Stiftung sorgfältig zu erwägen, wenn man darüber nachdenkt, wie man sein Vermögen am besten weitergeben kann.

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Über Sascha Drache: Sascha Drache ist Experte für Stiftungsrecht. Er ist seit vielen Jahren im deutschen Stiftungsrecht unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.ratgeber-stiftung.de/schlau-machen