Kurz vor Beginn der Sommerschulferien erreicht Bayern eine weitere Hitzewelle. Während sich Seeufer mit Urlaubern füllen und sich viele auf Meer und Berge freuen, steigen die Temperaturen in Büros, Werkshallen und auf Baustellen. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. klärt auf: „Hitzefrei am Arbeitsplatz ist ein Mythos. Einen gesetzlichen Anspruch darauf kennen weder Arbeitsrecht noch Arbeitsschutzregeln“, betont vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Das heißt aber nicht, dass Beschäftigte den hohen Temperaturen schutzlos ausgeliefert sind. Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden mit geeigneten Maßnahmen vor gesundheitlichen Schäden schützen. Daran haben sie auch ein Eigeninteresse. Denn nur so sind die Arbeitnehmer in der Lage, sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, um ihre Leistung zu erbringen. „Bayerische Arbeitgeber handeln verantwortungsvoll und umsichtig. Sie kommen ihrer Fürsorgepflicht mit pragmatischen Lösungen nach, die zum jeweiligen Betrieb passen.“ Ob flexiblere Arbeitszeiten in den kühleren Morgenstunden, zusätzliche Belüftung, spezieller Sonnenschutz, gelockerte Kleidervorschriften oder kostenlose Getränke: Die Maßnahmen reichen weit, weiß Brossardt und macht klar. „Ein Arbeitsplatz in der Bürofläche lässt sich anders kühlen als ein Arbeitsplatz in der Produktion. Statt starrer einheitlicher Vorschriften braucht es deshalb betriebsnahe, flexible Ansätze.“
Ein wichtiger Punkt bei Extremwetter nicht nur im Sommer: Führen Hitze oder Unwetter zu Störungen bei Bahn, Bus oder auf den Straßen, entbindet das Beschäftigte nicht von der Arbeitspflicht. Sie tragen das sogenannte Wegerisiko. „Wer also wegen hitzebedingter Zugausfälle oder Verzögerungen in Nah- oder Fernverkehr zu spät kommt, muss die Zeit in der Regel nachholen oder eine andere individuelle Lösung mit seinem Arbeitgeber vereinbaren“, so Brossardt.
