CDU-Fraktion in Thüringen will BAföG-Anträge schneller bearbeiten und Verwaltung entlasten

BAföG-Antrag vor der Universität, KI generiert

Die CDU-Fraktion will eine Neuordnung der Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von BAföG-Anträgen, um die Verwaltung zu entlasten, Verfahren effizienter zu gestalten und die Bearbeitung stärker an den tatsächlichen Lebensrealitäten der Studenten auszurichten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalition ist mit breiter Mehrheit in den Bildungsausschuss überwiesen worden. „Verwaltung soll nah an den Menschen sein. Genau dieses Prinzip ist hier schrittweise ausgehöhlt worden. Ein wachsender Anteil der BAföG-Anträge, die in Thüringen bearbeitet werden, hat mit Thüringen faktisch nichts mehr zu tun. Das bindet Personal, das verlängert Bearbeitungszeiten. Und das belastet ein System, das eigentlich für die Studenten in Thüringen da sein soll“, erklärt dazu der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Lennart Geibert. Hintergrund ist eine seit Jahren gewachsene strukturelle Schieflage: Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen bearbeitet derzeit nicht nur die Anträge der rund 50.000 Studenten an staatlichen Hochschulen im Freistaat, sondern zunehmend auch Fälle von Studenten nichtstaatlicher Hochschulen – selbst dann, wenn diese weder in Thüringen leben noch dort studieren.

Besonders deutlich werde das laut Geibert am Beispiel der IU Internationale Hochschule. Obwohl sie einen Sitz in Thüringen habe, studiere ein Großteil ihrer inzwischen über 100.000 Studenten dezentral oder in anderen Bundesländern. Dies führe dazu, dass tausende zusätzliche BAföG-Anträge in Thüringen bearbeitet werden müssten. Geibert: „Was auf den ersten Blick wie eine verwaltungstechnische Anpassung erscheint, ist in Wahrheit eine grundlegende Frage staatlicher Funktionsfähigkeit. Es geht darum, ob wir bereit sind, auf offensichtliche Fehlentwicklungen entschlossen zu reagieren.“ Der Gesetzentwurf setzt gezielt bei der Zuständigkeitsregelung an. Künftig soll das sogenannte Wohnort- beziehungsweise Studienortprinzip wieder konsequent angewendet werden. Das bedeutet: Für Studenten an staatlichen Hochschulen in Thüringen bleibt das Studierendenwerk Thüringen zuständig. Für Studenten nichtstaatlicher Hochschulen gilt hingegen wieder der Regelfall des Bundesausbildungsförderungsgesetzes – zuständig ist das Amt am Wohnort der Eltern oder des Studenten.

Die Neuregelung soll nicht nur zu einer spürbaren Entlastung der Thüringer Verwaltung führen, sondern auch Bearbeitungszeiten verkürzen und die Effizienz im Mitteleinsatz erhöhen. Gleichzeitig wird durch eine Übergangsregelung sichergestellt, dass laufende Verfahren weiterhin ohne Unterbrechung in Thüringen abgeschlossen werden können. Geibert betont ausdrücklich, dass sich der Gesetzentwurf nicht gegen private Hochschulen richtet. Vielmehr gehe es um einen fairen Ausgleich zwischen wachsender Vielfalt im Hochschulsystem und klaren Zuständigkeiten im Verwaltungsvollzug. Geibert: „Die Studenten dürfen nicht monatelang auf ihr BAföG warten, nur weil Zuständigkeiten falsch geregelt sind. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, braucht schnelle, verlässliche Entscheidungen. Genau dafür schaffen wir jetzt die Voraussetzungen.“