Die soziale Pflegeversicherung steuert nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums auf ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu. Das Bundeskabinett hat eine Reform beschlossen, die zusätzliche Einnahmen und Einsparungen vorsieht. Kinderlose Versicherte sollen höhere Beiträge zahlen, während eine umfassendere Neuordnung zunächst weiter beraten wird.
Finanzlücke von 7,6 Milliarden Euro für 2027 erwartet
Die soziale Pflegeversicherung steht seit mehreren Jahren unter finanziellem Druck. Nach der Berechnung des Bundesgesundheitsministeriums ergibt sich für 2027 ohne gesetzliche Gegenmaßnahmen ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Für 2028 nennt das Ministerium bereits 15,4 Milliarden Euro. Diese Werte sind Prognosen auf Grundlage des bisherigen Rechts; sie bezeichnen keine bereits feststehenden Fehlbeträge nach Inkrafttreten der geplanten Reform.
Bereits im laufenden Jahr muss der Bund die Liquidität stützen. Das Handelsblatt berichtete am 2. Oktober, dass das Finanzministerium zusätzlich bis zu 700 Millionen Euro als Darlehen bereitstellen will. Damit sollen kurzfristige Finanzierungsengpässe aufgefangen werden. Solche Darlehen decken jedoch keine dauerhaft wachsenden Ausgaben aus laufenden Beitragseinnahmen.
Am 30. September beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Die Vorlage soll nach Darstellung des Gesundheitsministeriums die Finanzen stabilisieren und Veränderungen bei Prävention und Versorgung einleiten. Ein Kabinettsbeschluss ist allerdings noch kein geltendes Gesetz. Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat müssen sich mit den vorgesehenen Regelungen befassen.
Kinderlose und höhere Einkommen sollen mehr zahlen
Für Kinderlose sieht der Entwurf ab Januar 2027 eine Anhebung des Beitragszuschlags von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte vor. Zum regulären Beitragssatz von 3,6 Prozent kommt für diese Versichertengruppe der Zuschlag hinzu. Für höher verdienende Beschäftigte soll außerdem die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Die geltenden Beitragssätze für 2026 sowie die geplanten Neuregelungen sind auf den Internetseiten des Ministeriums erläutert.
Weitere Maßnahmen betreffen Beiträge auf geringfügige Beschäftigung und ab 2028 einen Zuschlag für die Mitversicherung bestimmter Ehegatten oder Lebenspartner. Für einzelne Gruppen sind Ausnahmen vorgesehen. Nach Angaben des Handelsblatts kalkuliert die Bundesregierung für 2027 mit einer Entlastung der Pflegeversicherung um 6,25 Milliarden Euro durch das Reformpaket. Dieser Betrag liegt unter dem für das Jahr prognostizierten Defizit nach bisherigem Recht.
Auch auf der Ausgabenseite plant die Bundesregierung Veränderungen. Die ursprünglich für 2028 vorgesehene Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung soll ausfallen. Ab 2029 ist nach dem Gesetzentwurf eine jährliche Dynamisierung vorgesehen. Das Ministerium begründet die Verschiebung mit der Finanzlage der Versicherung. Für Pflegebedürftige bedeutet eine ausbleibende Erhöhung der Leistungsbeträge bei steigenden Pflegekosten eine zusätzliche Belastung, soweit diese Kosten selbst zu tragen sind.
Grundlegende Neuordnung weiter offen
Die Bundesregierung hat die weitergehende Reform der Pflegefinanzierung nicht abschließend geregelt. Wie das Handelsblatt am 30. September unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur berichtete, sollen weitere Vorschläge von einer Kommission erarbeitet werden. Die Koalition verfolgt damit zunächst kurzfristige Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung und verschiebt Teile der strukturellen Reform auf ein weiteres Gesetzgebungsverfahren.
Zu den offenen Fragen zählt, wie Pflegebedürftige und Angehörige bei den wachsenden Eigenanteilen entlastet werden können. Die soziale Pflegeversicherung übernimmt nur gesetzlich festgelegte Leistungen; zusätzliche Kosten müssen Versicherte häufig selbst tragen. Eine höhere Zahl Pflegebedürftiger, steigende Personalaufwendungen und wachsende Ausgaben für die Versorgung erhöhen den Finanzbedarf. Der GKV-Spitzenverband hatte bereits Ende August auf die angespannte Finanzierung der Pflegekassen hingewiesen.
Neben der Finanzierung steht die praktische Versorgung zur Debatte. Das Kabinett will die Früherkennung von Pflegebedürftigkeit stärken und Pflegebedürftigen sowie Angehörigen zusätzliche Beratungsmöglichkeiten anbieten. Die vorgeschlagenen Änderungen können erst nach dem parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden. Welche finanziellen Belastungen für Versicherte und welche Leistungen am Ende tatsächlich gelten, hängt von der endgültigen Gesetzesfassung ab.
