805 Strafanzeigen erstattete das von Robert Habeck (Grüne) geführte Bundeswirtschaftsministerium in 2,9 Jahren. Das von Annalena Baerbock (Grüne) geführte Auswärtige Amt kommt im gleichen Zeitraum auf 513 Strafanzeigen. Beide Ministerien können bei diesen 1.318 Strafanzeigen keine einzige Verurteilung benennen. Was geht hier vor?
Der Fall des 64-jährigen Rentners, der das Habeck-Schwachkopf-Meme retweete und dann morgens um 06:15 Uhr Besuch von der Kriminalpolizei erhielt
Der Fall ging durch ganz Deutschland: Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck, der Kanzlerkandidat der Grünen, hat einen 64-jährigen Rentner angezeigt und Strafantrag gegen ihn gestellt, weil dieser auf seinem X-Account ein satirisches Habeck-Meme mit der Bildunterschrift „Schwachkopf PROFESSIONAL“ retweetet hatte. Daraufhin wurde eine Wohnungsdurchsuchung bei der Familie des Rentners, der eine Tochter mit Downsyndrom hat, angeordnet und am Dienstagmorgen um 06:15 Uhr von zwei Kriminalbeamten, die die Familie aus den Betten klingelte, durchgeführt.
Nachdem NIUS ausführlich darüber berichtet hat, ging der Fall durch die elektronischen Kommunikationsplattformen. Die weitgehend grün-rot-dunkelrot dominierten Massenmedien dagegen versuchten so lange wie möglich gar nicht über diese Geschichte und was dahinter steckt zu berichten.
Ein Bundesminister (Teil der exekutiven Staatsgewalt) hetzt einem einfachen Bürger Staatsanwaltschaft und Polizei (exekutive Staatsgewalt) auf den Hals, weil dieser ein satirisches Meme retweetete
Man muss sich zunächst bewusst machen, was hier geschehen ist: Der deutsche Wirtschaftsminister und Vizekanzler hat während seiner Amtszeit ein Buch geschrieben, das demnächst erscheint, Titel: „den Bach rauf“ – und das, während die deutsche Wirtschaft gerade den Bach runter geht. Nebenbei ist es ihm besonders wichtig, Strafanzeigen zu erstatten und Strafanträge zu stellen gegen Bürger, die im Netz etwas einstellen, was seiner Auffassung nach oder der Auffassung nach derer, die er mit dem systematischen Durchforsten des Netzes beauftragt hat, eventuell einen Straftatbestand erfüllen könnte, bei dem man zumindest mal probieren kann, eine Strafanzeige zu stellen.
Das heißt, ein führender Teil der exekutiven Staatsgewalt, ein Bundesminister und Vizekanzler!, hetzt einem einfachen Bürger, einem Rentner, Polizei und Staatsanwaltschaft, also einen anderen Teil der exekutiven Staatsgewalt, auf den Hals, weil dieser auf seinem X-Account mit ca. 4.000 Follower ein höchstwahrscheinlich satirisches Habeck-Schwachkopf-Meme retweete. Das lässt natürlich tief blicken.
Die Exkulpationsversuche der Habeckianer
Und weil die Anhänger der Grünen (zum Teil wohl auch der SPD) natürlich sofort wittern, was für eine riesige Gefahr dieser Vorgang für ihre grüne Wahlkampf-Kampagne darstellt, wollen sie doch am liebsten Habeck zum Bundeskanzler herbei schreiben, geschieht folgendes: a) die grün-rot-dunkelrot durchzogenen milliardenschweren Massenmedien, inklusive der zum Großteil aus Zwangsgebühren der Bürger finanzierte (über 9 Milliarden Euro p.a.) ÖRR, ignorieren diesen Vorgang so lange es nur irgendwie geht. b) Und auf X versuchen die Grünen-Anhänger mit allen nur erdenklichen Verrenkungen, ihren großen Hoffnungsträger zu exkulpieren, denn es dürfen ja keine schweren charakterlichen Mängel an ihrem Spitzenkandidaten haften bleiben. Das wäre ihrer Euphorie und Begeisterung für sich selbst nicht zuträglich. Nein, Habeck muss (!) ein Saubermann sein und bleiben. Aber ist er das wirklich? Betrachten wir zunächst die Exkulpationsversuche.
Habeck sei ja gar nicht verantwortlich für die Wohnungsdurchsuchung und die Uhrzeit dieser, wird da vorgebracht. Natürlich ist Habeck nicht unmittelbar für die Wohnungsdurchsuchung bei dieser Familie verantwortlich, er hat sie natürlich nicht selbst angeordnet, kann er ja gar nicht. Das kann nur ein Richter. Aber es war Habeck, der die Strafverfolgung überhaupt erst initiierte. Ohne Strafanzeige plus Strafantrag gäbe es ja gar kein Ermittlungsverfahren wegen „Beleidigung gegen eine Person des öffentlichen Lebens“ nach den § 184, 188, 194 StGB. Und diese mutmaßlichen Delikte sind der Grund für die Durchsuchung, wie aus dem Durchsuchungsbeschluss eindeutig hervorgeht – nicht die angebliche „Volksverhetzung“ nach § 130 StGB, die doch reichlich konstruiert und fast noch absurder als der Beleidigungsvorwurf wirkt. Außerdem darf angenommen werden, dass Habeck so schlau ist zu wissen, dass es zu solchen Aktionen der Staatsgewalt, konkret von Staatsanwaltschaft und Polizei, gegen Bürger kommen kann, wenn er die Strafverfolgung initiiert.
Als nächstes wird vorgebracht, der 64-Jährige würde seinen Account ja nur dazu nutzen, für die AfD Werbung zu machen und über die Grünen herzuziehen. Das mag so sein (oder auch nicht), das spielt aber keine Rolle. Das mag für Links- und Rechtsradikale sowie für Extremisten schwer nachvollziehbar sein, aber die Grund- und Menschenrechte gelten für alle gleichermaßen und nicht nur für Grünen- und SPD-Wähler. Sie gelten auch für AfD-Anhänger. Das mag man toll finden, was jemand schreibt und postet oder weniger toll, womöglich sogar furchtbar, das ist aber vollkommen irrelevant. Das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung gilt nicht nur für Meinungen, die einem persönlich zusagen. Es gilt für alles, was keinen Straftatbestand darstellt. Das ist das einzige Kriterium. Zu sagen, selbst wenn kein Straftatbestand erfüllt sei, schade es dem Herren schon nicht, wenn er mal die Staatsgewalt zu spüren bekomme, dann hört er vielleicht endlich mal auf, gegen die Grünen zu hetzen, zeigt, dass man selbst nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht. Menschenrechte und ganz besonders das Recht auf freie Meinungsäußerung haben universale Geltung, sprich sie gelten für jeden und nicht nur für solche Meinungen, die einer bestimmten Gruppe, die sich als Hegemon im öffentlich Diskursraum fühlt, genehm sind.
Dritter untauglicher Exkulpationsversuch: Habeck habe die Strafverfolgung ja gar nicht persönlich initiiert, sondern eine Agentur/Anwälte oder wen auch immer damit beauftragt. Er habe gar nicht gewusst, was die alles anzeigen. Und jetzt wird es richtig interessant. Denn was heißt das denn? Es heißt doch nichts anderes als: Das Ganze hat System. Habeck und nicht nur er, wie wir gleich sehen werden, auch seine Kollegin Annalena Baerbock, betreiben das im ganz großen Stil. Es ist nicht so, dass Habeck zufällig etwas sieht, was ihn unglaublich erschüttert und in seinen Gefühlen zutiefst verletzt, so dass er dann zu dem Schluss kommt, „das lasse ich mir jetzt aber nicht gefallen“. Nein, Habeck ist gar kein Leid, kein Schmerz zugefügt worden, weil er von diesem Retweet gar nichts mitbekommen hat. Darum geht es ihm offensichtlich überhaupt nicht. Aber worum geht es ihm denn dann? Wozu beauftragt er eine Agentur, Anwälte oder was auch immer, die regelrecht auf Jagd gehen nach Texten, Bildern etc., gegen deren Ersteller oder Verbreiter sie Strafanzeigen stellen, sie mithin mit der Staatsgewalt bedrohen? Könnte das Ganze womöglich etwas mit Einschüchterung der Bürger, konkret von Grünen-Kritikern und solchen, die die Grünen regelrecht verabscheuen, zu tun haben? Dazu gleich mehr, aber betrachten wir uns zuerst noch die Zahlen, in welchem Umgang sich das Ganze bewegt. Das ist nämlich hoch interessant und aufschlussreich.
Das ganze hat System: Habecks Ministerium stellt in 2,9 Jahren 805 Strafanzeigen und kann keine einzige Verurteilung benennen
Eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion ergab: Alleine in der aktuellen Legislaturperiode seit dem 26. September 2021 bis zum 22. August 2024, also in 2,9 Jahren (knapp 35 Monaten), hat das von Robert Habeck (Grüne) geleitete Bundeswirtschaftsministerium insgesamt 805 Strafanzeigen gestellt wegen mutmaßlicher „Beleidigungen oder Bedrohungen“ gegen Bundesminister Dr. Robert Habeck. Das Bundeswirtschaftsministerium konnte aber in keinem einzigen Fall bestätigen, dass es tatsächlich zu einer Verurteilung gekommen sei. Meist wisse es gar nicht, was aus den Strafanzeigen wurde, nur in einigen wenigen Einzelfälle habe es Kenntnis davon, dass ein Ermittlungsverfahren zwar eingeleitet, dann aber eingestellt wurde.
Baerbocks Ministerium stellt 513 Strafanzeigen und kann ebenfalls keine einzige Verurteilung benennen
Das von Annalena Baerbock (Grüne) geleitete Auswärtige Amt hat im gleichen Zeitraum (2,9 Jahre) nochmals 513 Strafanzeigen erstattet. Strafanträge seien ebenfalls jeweils gestellt worden „wegen aller in Betracht kommender Delikte“. Zum Stand des Ermittlungsverfahrens gab das Auswärtige Amt 513 mal an, dies nicht zu wissen. Das heißt, auch das Baerbock-Ministerium kann keine einzige Verurteilung benennen.
Auch etliche andere Ministerien, so das bis vor kurzem von Dr. Marco Buschmann (FDP) geleitete Bundesjustizministerium, das von Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitete Bildungsministerium, das von von Cem Özdemir (Grüne) geleitete Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das von Boris Pistorius (SPD) geleitete Verteidigungsministerium, das von Lisa Paus (Grüne) geleitete Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das von Hubertus Heil (SPD) geleitete Bundesministerium für Arbeit und Soziales und einige weitere Bundesministerien erstatteten in diesem Zeitraum von 2,9 Jahren mehrfach, teilweise vielfach Strafanzeigen. Andere Ministerien konnten dazu keine Angaben machen.
Alle 16 Ministerien zusammen können bei womöglich tausenden Strafanzeigen nur einen einzigen Fall einer Verurteilung nennen
Und wie oft kam es nun nachweislich zu Verurteilungen? Wie oft lagen tatsächlich begangene Straftaten vor, die ahndungswürdig waren und dann geahndet wurden? Habecks Ministerium konnte wie gesagt keinen einzigen Fall benennen. Baerbocks Ministerium ebenfalls keinen einzigen. Das Justizministerium (Buschmann) gab an, dass es von 15 Fällen wisse, in denen das Verfahren jedes Mal eingestellt worden sei, alle anderen Verfahrensausgänge seien dem Ministerium nicht bekannt. Ähnlich im Bundesarbeitsministerium (Hubertus Heil): alle Verfahren entweder eingestellt oder unbekannter Ausgang. Ebenso im Verteidigungsministerium (Pistorius). Das Gleiche im Familienministerium (Lisa Paus) usw. usf. Das Bundesbildungsministerium (Bettina Stark-Watzinger) meldet einen Fall, in dem die Ermittlungen vorläufig eingestellt wurden gegen Zahlung von 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und kann sogar eine Verurteilung melden: der Täter wurde zu 20 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.
Die genaue Anzahl aller Strafanzeigen in diesen 2,9 Jahren wissen wir also nicht, sie könnte in die tausende gehen, wenn schon allein Habecks und Baerbocks Ministerien auf 1.318 kommen. Nachweisen können alle 16 Bundesministerien zusammen aber nur eine einzige Verurteilung zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Damit stellt sich die Frage: Was passiert hier eigentlich?
Geht es um systematische Einschüchterung der Bürger?
Dieser Fall des Habeck-„Schwachkopf“-Memes, das wird jetzt deutlich, ist also nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Und was hier passiert, ist folgendes: Die Bundesregierung, also die Spitze der exekutiven Staatsgewalt, die von dem Geld finanziert wird, welches den Bürgern über Steuern per Staatsgewalt entzogen wird, schicken Polizei und Staatsanwaltschaft, also andere Teile der exekutiven Staatsgewalt, die auch von den Bürgern bezahlt wird, los, um gegen Bürger vorzugehen, die sich insbesondere im Internet auf eine Weise äußern, welche die jeweiligen Bundesministerien als potentielle Beleidigung oder sonstige potentielle Straftat ansehen, und setzen damit die Strafverfolgung in Gang, bei der dann auch Gerichte, also die judikative Staatsgewalt, welche ebenfalls von den Bürgern bezahlt wird, ins Spiel kommt und beschäftigt wird, und in den meisten Fällen, womöglich fast allen, das weiß niemand so ganz genau, kommt am Ende überhaupt nichts dabei heraus, außer einem: die Bürger fühlen sich zunehmend eingeschüchtert, frei zu sprechen, ihre Meinung frei zu äußern, von diesem Grund- und Menschenrecht Gebrauch zu machen.
Wenn man befürchten muss, dass morgens kurz nach 06 Uhr bald schon die Polizei vor der Tür steht, Einlass begehrt und eine Wohnungsdurchsuchung durchführt, Computer, Tablet oder Handy beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen einen eingeläutet wird, weil man womöglich sogar nur ein satirisches Meme retweetet hat oder weil man in seinem Ärger etwas formuliert hat, was vielleicht ein Tick zu weit ging, so wird man mit der Zeit vorsichtiger und äußert sich zu bestimmten Dingen lieber gar nicht mehr. Wäre ich Ihr persönlicher Anwalt, würde ich Ihnen rein als Anwalt raten:
„Seien Sie in Zukunft lieber vorsichtig, was Sie wie äußern, auch mit Satire – es sei denn, Sie arbeiten für den ÖRR. Dann können Sie zum Beispiel auch Alice Weidel vor einem Millionenpublikum als „Nazi-Schlampe“ bezeichnen. Da passiert nichts, das kriegen wir als Satire durch und den Prozess bezahlt dann auch der Sender (also wiederum die Bürger, die den Sender über Zwangsgebühren finanzieren). Als normaler Bürger aber lassen Sie lieber die Finger von Satire. Der Schuss kann nach hinten los gehen, denn wenn man gegen Sie einen Prozess anleiert, zahlt Ihnen zunächst mal niemand den Anwalt.“
Strukturen und Mechanismen kehren wieder: Meldestrukturen, Beoachtungsstrukturen, Einschüchterungsmechanismen
Das Ganze kann also leicht den Anschein erwecken, die Sache habe System. Das Habeck-Schwachkopf-Meme ist ja, wie wir jetzt wissen, beileibe kein Einzelfall, sondern nur einer von Hunderten, von Tausenden. Einiges deutet darauf hin, dass es um nichts Geringeres geht als systematische Einschüchterung, da ja offensichtlich nicht nur Extremfälle und tatsächliche drastische Beleidigungen per Staatsgewalt verfolgt werden, sondern auch solch lächerliche Fälle wie beim Habeck-Schwachkopf-Meme, bei dem sogar alles darauf hindeutet, dass es sich um Satire handelt. Dass alle 16 Ministerien nur einen einzigen Fall einer Verurteilung nennen können bei weit über tausenden, womöglich mehreren tausend Strafanzeigen, verstärkt diesen Eindruck nochmals zusätzlich.
Abschließend möchte ich Prof. Dr. Josef Franz Lindner, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg innehat, zitieren: »Eine Hausdurchsuchung gehört zu den intensivsten Grundrechtseingriffen. In einem Rechtsstaat macht man so etwas nicht wegen Petitessen … und schon gar nicht aufgrund eines in sich widersprüchlichen Durchsuchungsbeschlusses. In welchem Land leben wir mittlerweile eigentlich? – Nicht die Geschichte wiederholt sich, aber Strukturen und Mechanismen kehren wieder: Meldestrukturen (heute: „trusted flagger“), Beoachtungsstrukturen (BfV, „Delegitimierung“), Einschüchterungsmechanismen (Hausdurchsuchungen wg. Lappalien).«
Quelle: Jürgen Fritz