Streit ums Erbe vermeiden: Deshalb gründen immer mehr Unternehmerfamilien Stiftungen

Erbstreitigkeiten lassen sich verhindern

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Erbstreitigkeiten belasten Unternehmerfamilien finanziell und emotional stark. Der Tod von Dieter Thomas Heck stellt ein trauriges Beispiel hierfür dar. Wenig verwunderlich also, warum vorausschauende Unternehmer zeitlebens eine Lösung für einen potenziellen Streitfall suchen. Bei ihr handelt es sich immer öfter um die Gründung einer Stiftung. Sie schützt das eigene Vermögen auf mehreren Wegen – viel Einsparpotenzial bei der Steuer inklusive.

„Am Todesfall von Heck zeigt sich leider wieder, wie der Streit ums Erbe im schlimmsten Fall ausgehen kann. Unternehmerfamilien entscheiden sich also nicht ohne Grund für das Gründen einer Stiftung. Dank ihr können sie ihren Betrieb und das gesamte Vermögen in Zukunft schützen. Auch die Wünsche des Stiftungsgründers werden im Todesfall umgesetzt, was für noch mehr Sicherheit sorgt“, so Stiftungsberater Sascha Drache.

In diesem Ratgeber verrät der Top-Experte für das deutsche Stiftungsrecht gerne, mit welchen attraktiven Vorteilen eine Stiftung für Unternehmerfamilien und ihrem Vermögen einhergeht.

Erbstreitigkeiten lassen sich verhindern, bevor sie entstehen

Wenn ein Erbfall eintritt, werden in der Regel zahlreiche Personen bei der Vermögensverteilung berücksichtigt. Dazu gehören eheliche und nichteheliche Kinder, Enkel oder Ehegatten. Sie alle und weitere Angehörige haben ein Anrecht auf ihren Pflichtteil. Mit Blick auf diese vielen Erbberechtigten wird deutlich, warum Streitigkeiten so oft eskalieren.

Mit der Gründung einer Stiftung können Unternehmer entsprechend vorsorgen. Anteile am Vermögen und Betrieb werden nämlich nicht vererbt, wenn sie sich im Stiftungseigentum befinden. Zudem kann der Stiftungsgründer vor seinem Ableben festhalten, wie das Vermögen zugeteilt werden soll. Da seine Entscheidung in der Stiftungssatzung festgehalten ist, lässt sie sich nicht anfechten.

Steuern clever optimiert

Bei der testamentarischen Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung wird eine Ersatzsteuer erhoben. Bei ihr handelt es sich um die sogenannte Erbersatzsteuer. Diese greift alle 30 Jahre, wobei für sie ein fiktiver Vermögensanfall als Grundlage genutzt wird. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass das Stiftungsvermögen nach drei Dekaden auf die nächste Generation übergeht. Zwei realen oder fiktiven Kindern wird jeweils ein Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro zugesprochen. 

Insgesamt können Familienunternehmen also von einem Freibetrag in Höhe von 800.000 Euro profitieren. Er gilt auch dann, wenn keine Kinder vorhanden sind. Zudem greift bei Familienstiftungen das Steuerklassenprivileg. Hierbei wird der Verwandtschaftsgrad zum Stifter geregelt. Der Staat geht davon aus, dass der erste Verwandtschaftsgrad bei einer Stiftung vorliegt. Dadurch verringert sich die Steuerbelastung für Unternehmerfamilien um durchschnittlich 23 Prozent.

Langfristiger Schutz für das Vermögen

Bei einer Familienstiftung fällt die Erbersatzsteuer anstelle der Erbschaftssteuer an. Diese wird erst 30 Jahre nach der Stiftungsgründung erhoben. Zugleich kann sie in wiederkehrenden Jahresraten beglichen werden. In Kombination sorgen diese Vorteile für eine hohe Planbarkeit und Entlastung der Angehörigen. Somit schützt der gesetzlich geregelte Zahlungsaufschub auch das Unternehmen langfristig. Es überrascht daher kaum, warum sich immer mehr Unternehmerfamilien für die Gründung einer Stiftung entscheiden.

Über Sascha Drache:

Sascha Drache ist der Top-Experte für das Stiftungswesen. Gemeinhin wird er als deutscher Stiftungspapst bezeichnet, der mit seiner Beratung auf den Mittelstand spezialisiert ist. Er begleitet seine Klienten erfolgreich über die Gründungsphase ihrer Stiftung hinaus und legt gemeinsam mit ihnen ein solides Fundament für ihren langfristigen Vermögenserhalt und -aufbau. Mehr dazu unter: https://www.ratgeber-stiftung.de/schlau-machen/

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Über Sascha Drache: Sascha Drache ist Experte für Stiftungsrecht. Er ist seit vielen Jahren im deutschen Stiftungsrecht unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.ratgeber-stiftung.de/schlau-machen