Haldenwangs Kampf mit der deutschen Sprache

5. April 2024 Herbert Ammon 0

In einem FAZ-Artikel,  übertitelt „Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“, dekretiert  der Präsident des Bundesamts für Verfassungschutz Haldenwang in eigenwilliger  Interpretation der Bestimmungen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), dass Meinungsäußerungen  „auch unterhalb ihrer strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität verfassungsrechtlich von Belang sein [können]“. Mehr noch: Er erklärt – nicht zum ersten Mal – gewisse  Meinungsäußerungen, die auf die „aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns“ zielen, für verfassungswidrig. […]