Regierungen mögen Transparenz meist in der Opposition. Sobald sie selbst Akten produzieren, entdecken sie Sicherheitsinteressen, Verwaltungsaufwand und Datenschutz. Das Bundes-IFG gilt seit 2006 und gibt grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen. 2026 will die schwarz-rote Koalition diese Ordnung verändern. Der Koalitionsausschuss verständigte sich Anfang Juli darauf, Auskunftsrechte stärker zu fokussieren und besondere Schutzbedürfnisse etwa bei kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Forschung zu berücksichtigen.
Solche Schutzinteressen können legitim sein. Kein demokratischer Staat muss Baupläne sensibler Anlagen oder operative Geheimdienstinformationen veröffentlichen; schon das geltende Recht kennt Ausnahmen. Politisch brisant ist die Reichweite der geplanten Veränderung. Medien, Verbände und Transparenzorganisationen warnen vor einer deutlichen Einschränkung des Zugangs. Am 22. August 2026 war jedoch kein neues Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet und verkündet; für die konkrete Ausgestaltung blieb der politische Prozess offen.
Der Bürger ist kein Bittsteller
Der Grundgedanke des Informationsfreiheitsrechts ist unspektakulär und revolutionär zugleich: Informationen, die der Staat mit öffentlichen Mitteln erzeugt, gehören nicht automatisch der Behörde. Bürger müssen nicht erst einen Verdacht beweisen, um Fragen stellen zu dürfen. Diese Umkehr verändert das Verhältnis von Verwaltung und Öffentlichkeit. Der Staat wird vom Eigentümer seiner Akten zum Treuhänder.
Problematisch wird die Idee eines „berechtigten Interesses“, sobald die Hürde so hoch liegt, dass die kontrollierte Behörde faktisch über die Berechtigung der Kontrolle mitentscheidet. Wer soll entscheiden, welche Frage berechtigt ist? Die Behörde, deren Arbeit kontrolliert werden soll? Journalistische Recherche beginnt häufig mit einem Verdacht, nicht mit einem Beweis. Zivilgesellschaftliche Kontrolle lebt davon, dass man Dokumente sichten kann, bevor klar ist, ob darin ein Skandal steckt.
Das IFG hat nicht jede Verwaltung transparent gemacht. Verfahren können dauern, Gebühren abschrecken, Ausnahmen werden weit ausgelegt. Trotzdem hat es Recherchen ermöglicht, die ohne Akteneinsicht kaum möglich gewesen wären. Davon profitieren nicht nur Journalisten. Es ist eine institutionelle Form des Misstrauens – und demokratisches Misstrauen ist nicht das Gegenteil von Vertrauen. Es ist eine Bedingung dafür, dass Vertrauen verdient werden kann.
Informationsfreiheit wirkt zudem präventiv. Nicht jede Aktenanfrage enthüllt einen Skandal; oft geschieht gerade nichts Spektakuläres. Aber Behörden wissen, dass Entscheidungen später nachvollzogen werden können. Diese Möglichkeit verändert Verwaltungskultur ähnlich wie öffentliche Sitzungen oder Rechnungshöfe. Kontrolle ist nicht nur dann nützlich, wenn sie einen Fehler findet. Sie wirkt auch dadurch, dass Entscheidungen begründet und dokumentiert werden müssen.
Das Verhältnis von Transparenz und Datenschutz verlangt dabei genaue Arbeit. Behördenakten enthalten Namen, Geschäftsgeheimnisse und Informationen über Menschen, die nie damit rechnen mussten, öffentlich zu werden. Informationsfreiheit darf solche Rechte nicht ignorieren. Aber Datenschutz ist kein pauschales Geheimhaltungsrecht des Staates. Gute Verfahren schwärzen personenbezogene Teile, prüfen Abwägungen und geben den übrigen Inhalt frei. Gerade diese mühselige Differenzierung unterscheidet rechtsstaatliche Transparenz von der bloßen Veröffentlichung ganzer Datenbestände.
Sicherheit ist keine Generalklausel
Die Bundesregierung begründete Reformüberlegungen auch mit Sicherheitsrisiken. Im Juli wurde zugleich über weitergehende Vorstellungen aus dem Bundesinnenministerium berichtet, während SPD-Politiker vor einem Abbau des Informationsfreiheitsrechts warnten. Damit war die Richtung politisch umkämpft. Für die Bewertung ist die zeitliche Trennung wichtig: Koalitionsbeschlüsse und interne Reformüberlegungen verändern das geltende IFG nicht von selbst. Maßgeblich bleibt bis zu einer gesetzlichen Änderung die bestehende Rechtslage.
Aus internen Papieren oder politischen Absichtserklärungen darf man deshalb noch kein geltendes Recht konstruieren. Aber es wäre ebenso falsch, die Debatte als technische Verwaltungsreform abzutun. Sicherheitsbegriffe haben die Eigenschaft, sich auszudehnen. Kritische Infrastruktur ist real schutzbedürftig. Spionageabwehr ebenfalls. Wenn jedoch ganze Dokumentklassen oder Institutionen vorsorglich der Öffentlichkeit entzogen werden, weil theoretisch ein Risiko bestehen könnte, wird Ausnahme zur Regel.
Ein kluges Reformgesetz müsste deshalb präziser werden, nicht pauschaler. Es könnte personenbezogene Daten besser schützen, Missbrauch eindämmen und Verfahren digitalisieren. Es könnte Fristen und Gebühren transparenter machen. Was es nicht sollte: den Zugang vom Wohlwollen der Stelle abhängig machen, die angefragt wird.
Natürlich gibt es missbräuchliche oder massenhafte Anfragen, die Verwaltungen belasten können. Darauf darf der Gesetzgeber reagieren – etwa mit klaren Verfahrensregeln, digitalen Zugängen und angemessenen Grenzen bei offensichtlich schikanösem Verhalten. Doch Verwaltungsaufwand ist kein überzeugender Grund, das Grundprinzip umzudrehen. Demokratie kostet Zeit. Parlamente, Gerichte, Wahlen und Presseanfragen sind ebenfalls aufwendig. Niemand käme deshalb auf die Idee, ihre Existenz mit Effizienzargumenten grundsätzlich infrage zu stellen.
Transparenz ist Infrastruktur der Demokratie
Politiker beklagen häufig Vertrauensverlust. Dann reagieren sie mit Kommunikationskampagnen, Bürgerdialogen und neuen Social-Media-Formaten. All das kann sinnvoll sein. Aber die glaubwürdigste Form politischer Kommunikation ist überprüfbares Handeln. Eine Regierung, die Transparenz einschränkt und gleichzeitig um Vertrauen wirbt, arbeitet gegen sich selbst.
Informationsfreiheit produziert gelegentlich peinliche Schlagzeilen. Darin liegt ein Teil ihres Zwecks. Sie muss auch jene Akten sichtbar machen können, die einer Regierung ungelegen kommen. Demokratie kontrolliert Macht, weil selbst anständige Menschen Fehler machen, Interessen verfolgen oder Dinge lieber nicht erklären möchten.
Wer das IFG reformiert, sollte deshalb eine einfache Frage beantworten: Wird es nachher für einen normalen Bürger oder eine Redaktion leichter oder schwerer, staatliches Handeln nachzuvollziehen? Wenn die ehrliche Antwort „schwerer“ lautet, ist die Reform in die falsche Richtung unterwegs. Transparenz ist keine Last, die man sich in ruhigen Zeiten leisten kann. Sie ist Infrastruktur der Demokratie – so unspektakulär und unverzichtbar wie ein funktionierendes Archiv.
Eine moderne Reform müsste sogar weitergehen und Informationen häufiger proaktiv veröffentlichen. Verträge, Gutachten, Förderentscheidungen und Statistiken, soweit keine Schutzrechte entgegenstehen, sollten nicht erst einzeln beantragt werden müssen. Das würde Behörden entlasten und Bürgern helfen. Die beste Informationsfreiheit ist die, bei der der Staat nicht jedes Mal gefragt werden muss. Transparenz wäre dann keine lästige Ausnahme, sondern normaler Bestandteil öffentlichen Handelns.
Auch die Digitalisierung der Verwaltung bietet eine Chance. Wenn Dokumente von Beginn an so geführt werden, dass veröffentlichbare und geschützte Teile besser getrennt sind, sinkt der Aufwand späterer Anfragen. Transparenz kann dann Teil der Verwaltungsarchitektur werden. Das wäre sinnvoller, als jedes Auskunftsersuchen als Ausnahmefall durch mehrere Referate zu schicken. Eine Reform, die nur Rechte beschneidet, verpasst diese Modernisierung; eine Reform, die Verfahren einfacher macht, könnte Verwaltung und Öffentlichkeit zugleich entlasten.
