Grünen-Chefin Constanze Oehlrich tritt zurück: Belästigungsvorwürfe holen die Partei kurz vor der Wahl ein

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Constanze Oehlrich gibt den Vorsitz der Grünen-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern ab. Ein früherer Mitarbeiter erhebt schwere Vorwürfe, die Politikerin weist sie zurück. Eine beauftragte Kanzlei hatte die Beschwerde zuvor als unbegründet bewertet.

Fünf Wochen vor einer Landtagswahl wünscht sich eine kleine Oppositionspartei normalerweise nur ein Thema: ihre politische Botschaft. Bei den Grünen in Mecklenburg-Vorpommern geht es stattdessen wieder um einen internen Konflikt, der seit Monaten schwelt. Fraktionschefin Constanze Oehlrich hat am 17. August ihren Vorsitz niedergelegt. Die Vorwürfe gegen sie weist sie weiterhin zurück.

Der aktuelle Schritt folgte auf einen WELT-Bericht über ein Schreiben zweier Fachberatungsstellen aus Mecklenburg-Vorpommern. Darin wird nach Darstellung der Zeitung der Umgang der Partei mit Beschwerden eines früheren Mitarbeiters kritisiert. Der Mann hatte in einer eidesstattlichen Versicherung erklärt, von seiner damaligen Vorgesetzten verbal sexuell belästigt und trotz Zurückweisung mit unerwünschten Liebesbekundungen konfrontiert worden zu sein.

Oehlrich bestreitet die Vorwürfe. In ihrer Rücktrittserklärung betonte sie, ein unabhängiges Verfahren habe die Anschuldigungen bereits geprüft und als unbegründet zurückgewiesen. Der erneute öffentliche Vortrag schaffe keinen neuen Sachstand, belaste sie und ihr Umfeld aber erheblich. Ihr Rücktritt sei ausdrücklich kein Eingeständnis.

Eine Kanzlei fand zuvor keinen Gesetzesverstoß

Dieser Punkt gehört zwingend zu dem Fall. Schon 2025 hatte ein Mitarbeiter eine Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingereicht. Eine von der Grünen-Fraktion beauftragte Anwaltskanzlei untersuchte die Vorwürfe. Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf dpa berichtet, konnten die Juristen weder einen Gesetzesverstoß noch fehlerhaftes Führungsverhalten feststellen.

Auch der Tagesspiegel weist auf diese Prüfung hin. Nach dessen Darstellung stehen Vorwürfe sexueller Belästigung und Machtmissbrauch im Raum, die von der beauftragten Kanzlei nicht bestätigt wurden. Ein zweiter früherer Mitarbeiter soll ebenfalls Fehlverhalten geltend gemacht haben. Oehlrich hält an ihrer Darstellung fest.

Die neue Dynamik entstand nicht durch ein neues Urteil, sondern durch das Schreiben der Beratungsstellen. WELT berichtet, die Stellen beschäftigten sich seit Sommer 2025 mit dem Fall und hätten schriftliche Unterlagen ausgewertet. Ihr Schreiben vom 29. Juli kritisiere insbesondere den Umgang mit dem früheren Mitarbeiter.

Genau hier liegt der politische Sprengstoff. Selbst wenn Vorwürfe gegen eine Person in einem Prüfverfahren nicht bestätigt werden, kann die Frage offenbleiben, wie eine Organisation mit einer Beschwerde, mit Beschäftigten und mit internen Unterstützern umgegangen ist. WELT berichtet, dass der frühere Fraktionsvize Hannes Damm, der sich für den Mitarbeiter eingesetzt haben soll, später aus der Fraktion ausgeschlossen wurde. Dem Mitarbeiter selbst wurde gekündigt.

Oehlrich war schon als Spitzenkandidatin abgelöst worden

Der Rücktritt trifft die Grünen in einer ohnehin angespannten Lage. Oehlrich war ursprünglich als Spitzenkandidatin für die Landtagswahl am 20. September vorgesehen. Nach parteiinternen Auseinandersetzungen wurde die Landesliste jedoch neu gewählt. Claudia Müller übernahm die Spitzenposition.

t-online beschrieb bereits vor dem Rücktritt den wachsenden Druck auf Oehlrich. Der Bericht griff ebenfalls die von WELT veröffentlichten Belästigungsvorwürfe auf und verwies auf die politische Vorgeschichte innerhalb des Landesverbands.

Für die Partei ist die zeitliche Nähe zur Wahl besonders problematisch. Eine Personaldebatte überlagert den Wahlkampf, und jede neue Meldung zwingt die Grünen zu Erklärungen über interne Verfahren statt über Landespolitik. Gleichzeitig darf die politische Lage nicht dazu führen, ungeklärte Vorwürfe als erwiesene Tatsachen zu behandeln.

Oehlrich selbst zieht genau diese Grenze. Sie legt ein politisches Amt nieder, ohne die Vorwürfe anzuerkennen. Ihr Argument lautet: Die erneute Debatte verursache eine Belastung, obwohl die frühere juristische Prüfung zu ihren Gunsten ausgegangen sei. Das ist ein Rücktritt aus einer politischen Situation, nicht die Feststellung persönlicher Schuld.

Für die Grünen bleibt die Frage nach dem Umgang mit Beschwerden

Der Fall hat deshalb zwei Ebenen, die auseinandergehalten werden müssen. Auf der ersten Ebene stehen die konkreten Vorwürfe gegen Oehlrich. Sie sind bestritten; eine beauftragte Kanzlei fand nach Angaben der Fraktion keine belastbare Grundlage für einen Gesetzesverstoß oder fehlerhaftes Führungsverhalten. Auf der zweiten Ebene steht die Frage, wie Partei und Fraktion auf Beschwerden reagierten und welche Folgen interne Konflikte für Mitarbeiter und Mandatsträger hatten.

Gerade die zweite Ebene hält das Thema am Leben. Beratungsstellen kritisieren nach WELT-Darstellung den Umgang mit dem Beschwerdeführer. In der Bundespartei soll es Unmut über die Entwicklung gegeben haben. Zugleich bleibt die Landtagsfraktion bei der früheren juristischen Bewertung.

So entsteht eine Lage, in der sich ein politischer Rücktritt nicht in ein einfaches Schuld-oder-Unschuld-Schema pressen lässt. Oehlrich ist nicht wegen eines festgestellten Gesetzesverstoßes zurückgetreten. Sie geht, nachdem alte Vorwürfe, ein neues Schreiben und der parteiinterne Streit erneut öffentlich geworden sind.

Für die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern ist das wenige Wochen vor der Wahl ein erheblicher Schaden. Die Spitzenkandidatur war bereits neu vergeben, nun verliert die Fraktion auch ihre Vorsitzende. Die juristische Bewertung der Vorwürfe bleibt davon unberührt – die politische Wirkung nicht.