Streit um den Freiheitspreis 2026: Prominente Persönlichkeiten protestieren gegen die Rolle Reza Pahlavis

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Offene Briefe an die Friedrich-Naumann-Stiftung und Frankfurts Oberbürgermeister Mike Josef werfen Fragen zur Repräsentation des iranischen Volkes und zur Nutzung der Paulskirche auf.

Die geplante Verleihung des Freiheitspreises 2026 an das iranische Volk hat eine politische Kontroverse ausgelöst. Zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Justiz und Gesellschaft kritisieren die Entscheidung der Friedrich-Naumann-Stiftung, den Preis am 7. November in der Frankfurter Paulskirche von Reza Pahlavi treuhänderisch entgegennehmen zu lassen. In einem offenen Brief an die Stiftung und einem weiteren Schreiben an Oberbürgermeister Mike Josef verlangen die Unterzeichner eine Überprüfung der Entscheidung. Sie bezweifeln, dass Pahlavi legitimiert sei, stellvertretend für das gesamte iranische Volk aufzutreten, und berufen sich auf die besondere demokratische Bedeutung der Paulskirche. Hier lesen Sie die Dokumente im Original. 

Die Friedrich-Naumann-Stiftung hält an ihrer Entscheidung fest, den Freiheitspreis dem iranischen Volk zu verleihen und ihn von Reza Pahlavi treuhänderisch entgegennehmen zu lassen. Sie begründet dies mit seiner Bekanntheit innerhalb der iranischen Opposition und seinem Einsatz für einen demokratischen Wandel. Die Unterzeichner der offenen Briefe bestreiten dagegen seine demokratische Legitimation als Repräsentant des gesamten iranischen Volkes und verlangen eine erneute Prüfung der geplanten Veranstaltung in der Paulskirche. Die Preisverleihung ist für den 7. November 2026 vorgesehen.

Dokumente zur Debatte um den Freiheitspreis 2026

Ein offener Brief sowie ein Schreiben an den Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef befassen sich mit der geplanten Verleihung des Freiheitspreises 2026 an das iranische Volk und der umstrittenen Rolle Reza Pahlavis als dessen treuhänderischer Empfänger. Die Dokumente werfen grundsätzliche Fragen zur politischen Repräsentation des iranischen Volkes und zur Nutzung der Frankfurter Paulskirche auf. Sie werden hier veröffentlicht, um die Argumente der Unterzeichner einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und eine sachliche Auseinandersetzung über die Entscheidung der Friedrich-Naumann-Stiftung zu ermöglichen.

Offener Brief zum Freiheitspreis 2026 für das iranische Volk

An die Vorsitzenden der demokratischen Parteien Deutschlands

  1. Oktober 2026

An:

Vorsitzender der Freien Demokratischen Partei (FDP)

Vorsitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Kopie an:

die Vorsitzenden von CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

mit diesem Schreiben möchten wir unserer ernsten Besorgnis über die Entscheidung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Ausdruck verleihen, Reza Pahlavi zu bitten, den Freiheitspreis 2026 treuhänderisch im Namen des iranischen Volkes entgegenzunehmen. Die Preisverleihung soll am 7. November 2026 in der Frankfurter Paulskirche stattfinden.

Unabhängig davon, wie diese Regelung formal bezeichnet werden mag, widerspricht es unseren eigenen Werten, ausgerechnet den Sohn des ehemaligen Diktators des Iran, eine zutiefst polarisierende Persönlichkeit, einen Preis im Namen des iranischen Volkes entgegennehmen zu lassen.

Für Deutschland lassen sich die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht von der Geschichte der Pahlavi-Diktatur trennen. Am 2. Juni 1967 protestierten deutsche und iranische Studierende während des Staatsbesuchs des Schahs in West-Berlin gegen Diktatur und Repression im Iran. Die im Internet kursierenden Aufnahmen, auf denen Angehörige des SAVAK, der Geheimpolizei des Schahs, zu sehen sind, wie sie Demonstrierende in Deutschland mit Knüppeln angreifen, sind eine erschütternde Erinnerung an die Brutalität jenes Regimes.

Der deutsche Student Benno Ohnesorg wurde während einer dieser Demonstrationen erschossen. Sein Tod wurde zu einem prägenden Ereignis der deutschen Nachkriegsgeschichte und bleibt untrennbar mit den Protesten gegen die autoritäre Herrschaft von Reza Pahlavis Vater verbunden.

Umso beunruhigender ist es, dass eine einer demokratischen deutschen Partei nahestehende Stiftung dem Sohn und politischen Erben des ehemaligen Schahs repräsentative Legitimität verleihen soll, obwohl dieser die politische Repression jener Diktatur öffentlich verteidigt hat.

Diese Bedenken beschränken sich nicht auf die Vergangenheit. Bei seinem Auftritt in der Bundespressekonferenz in Berlin am 23. April 2026 reagierte Reza Pahlavi aggressiv, als eine deutsche Journalistin seine demokratische Glaubwürdigkeit hinterfragte und ihn mit seiner Unterstützung militärischer Angriffe auf den Iran konfrontierte. Seine Reaktion warf ernste Fragen hinsichtlich seiner Bereitschaft auf, sich kritischer Prüfung zu stellen.

Der deutsche öffentlich-rechtliche Sender ARD berichtete anschließend, dass die Journalistin Pauline Jäckels von der taz nach diesem Wortwechsel von Pahlavis Anhängern mit Tausenden beleidigenden Nachrichten, darunter Todesdrohungen und frauenfeindliche Beschimpfungen, überzogen wurde. Eine solche Einschüchterung einer deutschen Journalistin, weil sie legitime Fragen gestellt hat, sollte jede demokratische Institution in Deutschland in besonderem Maße beunruhigen.

Zunehmende Besorgnis lösen auch Kundgebungen von Pahlavis Anhängern aus, unter anderem in Deutschland, bei denen Symbole des SAVAK offen zur Schau gestellt wurden. Der SAVAK steht nach wie vor für Überwachung, Inhaftierung und Folter. Die öffentliche Verherrlichung einer solchen Organisation ist kein Ausdruck demokratischer Vielfalt. Sie ist eine düstere Erinnerung an das autoritäre System, das 1979 vom iranischen Volk gestürzt wurde.

Der Freiheitskampf des Iran gehört denjenigen, die sich der Diktatur widersetzt und dafür einen unermesslich hohen Preis gezahlt haben.

Den Mut des iranischen Volkes mit dem Freiheitspreis 2026 zu würdigen, ist eine begrüßenswerte Initiative. Reza Pahlavi jedoch damit zu betrauen, den Preis in dessen Namen entgegenzunehmen, droht eben diesen Zweck zu untergraben, auch weil sie in der Öffentlichkeit als eine Art politischer Legitimitierung ausgerechnet durch die Stiftung für die Freiheit verstanden werden könnte.

Wir appellieren daher mit allem Respekt an die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Preisverleihung in ihrer gegenwärtig vorgesehenen Form zu überdenken. Der Preis sollte weiterhin dem iranischen Volk gewidmet bleiben, jedoch in einer wirklich inklusiven Form von Iranerinnen und Iranern entgegengenommen werden, die unmittelbar am Freiheitskampf mitgewirkt und dafür einen persönlichen Preis gezahlt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Rücker Ehemaliger Präsident des UN-Menschenrechtsrats; Botschafter und Ständiger Vertreter Deutschlands bei den Vereinten Nationen in Genf (2014–2016)  Brigitte Zypries Bundesministerin der Justiz (2002–2009); Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (2017–2018)  Lars Castellucci, MdB Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe  Peter Altmaier Bundesminister für Wirtschaft und Energie (2018–2021); Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben (2013–2018); Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2012–2013)  Herta Däubler-Gmelin Bundesministerin der Justiz (1998–2002)  Heiner Bielefeldt Ehemaliger Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR); UN- Sonderberichterstatter für Religions- oder Glaubensfreiheit (2010–2016) Susanne Baer Richterin des Bundesverfassungsgerichts (2011–2023); Professorin an der HU Berlin, der LSE und der Michigan Law School  Wolfgang Thierse Präsident des Deutschen Bundestages (1998–2005)  Margot Käßmann Theologin, ehemalige Landesbischöfin und frühere Vorsitzende des Rates der EKD  Horst Teltschik Professor; ehemaliger stellvertretender Chef des Bundeskanzleramtes und außen- und sicherheitspolitischer Berater von Bundeskanzler Helmut Kohl; Leiter der Abteilung für Auswärtige und innerdeutsche Beziehungen, Entwicklungspolitik und Äußere Sicherheit im Bundeskanzleramt (1982–1990); Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz (1999– 2008)  Carsten Müller, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages, amtierender Vorsitzender des Rechtsausschusses  Stephan Pilsinger, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages  Lisa Paus, MdB Amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Bundesministerin a. D.  Klaus Staeck Ehrenpräsident der Akademie der Künste Berlin; ehemaliger Präsident der Akademie der Künste Berlin (2006–2015)  Gernot Erler Staatsminister a. D. beim Bundesminister des Auswärtigen (2005–2009)  Markus Meckel Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR (1990); Mitglied des Deutschen Bundestages (1990–2009)  Lea Reisner, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages; Sprecherin für internationale Beziehungen der Fraktion Die Linke; Obfrau und ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss  Gerlinde Freia Niehus Ehemalige stellvertretende Direktorin für Verteidigungs- und Sicherheitskooperation der NATO  Wolfgang Schomburg Ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof; ehemaliger Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) der Vereinten Nationen (2001–2008); ehemaliger Richter am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) der Vereinten Nationen (2003–2008) Karin Kortmann Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2005–2009) Hans-Ulrich Seidt Botschafter a. D.; Chefinspekteur des Auswärtigen Amts (2014–2017); Leiter der Abteilung für Auswärtige Kulturpolitik und Kommunikation des Auswärtigen Amts (2012–2014)  Christoph Strässer Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe (2014– 2016), Mitglied des Deutschen Bundestages (2002-2017)  Joachim Bitterlich Botschafter a. D.; früherer europapolitischer, diplomatischer und sicherheitspolitischer Berater von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl; Affiliate Professor an der ESCP Paris/Berlin  Alexandra Hildebrandt Geschäftsführende Vorsitzende und Direktorin des Mauermuseums – Museum Haus am Checkpoint Charlie; Präsidentin der gemeinnützigen Stiftung Dr. Rainer Hildebrandt  Thomas Puhl Ehemaliger Rektor der Universität Mannheim; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Universität Mannheim  Ulrich Battis Ehemaliger Rektor der FernUniversität in Hagen; emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin  Hans-Christof von Sponeck Ehemaliger Beigeordneter Generalsekretär der Vereinten Nationen und humanitärer Koordinator der Vereinten Nationen für den Irak  Christoph Degenhart Emeritierter Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig; ehemaliger Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen  Leo Dautzenberg Mitglied des Deutschen Bundestages (1998–2011)  Thomas Harms Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg; Superintendent des Kirchenkreises Reinickendorf  Ralf Michaels Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht  Josef Drexl Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb  Kamal Sido Nahostreferent der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Nora Markard Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster Stephan Breitenmoser Emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europa- und Völkerrecht; Richter am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (2007–2023)  Christian Bumke Professor und Inhaber des Commerzbank-Stiftungslehrstuhls für Grundlagen des Rechts an der Bucerius Law School  Wolfram Cremer Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Ruhr-Universität Bochum  Dieter Dörr Ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz  Johannes Eichenhofer Professur für Öffentliches Recht an der Universität Leipzig  Christoph Enders Ehemaliger Professor für Öffentliches Recht, Staats- und Verfassungslehre an der Universität Leipzig  Michael Fehling Lehrstuhl für Öffentliches Recht III an der Bucerius Law School  Rainer Grote Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht  Christoph Gusy Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld  Michaela Hailbronner Professor für Deutsches und Internationales Öffentliches Recht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Münster  Holger Hestermeyer Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht und Europarecht an der Diplomatischen Akademie Wien  Michael Kilian Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt (1993–2000); Gründungsdekan der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (1992–2014)  Thorsten Kingreen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, Matthias Mahlmann Lehrstuhl für Philosophie und Theorie des Rechts, Rechtssoziologie und Internationales Öffentliches Recht an der Universität Zürich  Florian Meinel Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Vergleichende Verfassungsrechtswissenschaft und Politikwissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen  Ulrich Preuß Professor Emeritus für Recht und Politik an der Hertie School; ehemaliger Professor für Öffentliches Recht und Politik an der Freien Universität Berlin  Hermann Pünder Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Bucerius Law School  Berit Völzmann Lehrstuhlvertretung für den Lehrstuhl „Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie“ an der Humboldt-Universität zu Berlin  Wolfgang Weiß Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer  Gerd Winter Ehemaliger Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bremen  Erwin Heller Schriftsteller, Künstler und Rechtsanwalt  Hartmut Bauer Ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Europäisches und Deutsches Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Potsdam  Martina Haedrich Ehemalige Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena  Martin Hochhuth Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW)  Dirk Ehlers Emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster  Felix Ekardt Professor und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik  Ingeborg Staeck Schriftstellerin, Kay Hailbronner Ehemaliger Richter am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg; ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Konstanz  Wolff von Heinegg Ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völker- und Europarecht sowie ausländisches Verfassungsrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)  Stefan Huster Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum  Heinrich Lang Emeritierter Professor an der Universität Greifswald  Edin Sarcevic Ehemaliger Professor für Staatsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Leipzig  Götz Frank Ehemaliger Dekan der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften; ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg  Stefan Hammer Ao. Univ.-Prof. i. R. für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsphilosophie an der Universität Wien; ehemaliger stellvertretender Leiter der Menschenrechtsabteilung des österreichischen Außenministeriums  Georg Müller Ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und emeritierter Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Gesetzgebungslehre an der Universität Zürich; ehemaliger Präsident des Justizgerichts des Kantons Aargau  Alexander Windoffer Professor für Öffentliches Recht, Universität Potsdam  Markus Kaltenborn Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, Ruhr- Universität Bochum  Alfred Rinken Ehemaliger Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Bremen  Martin Patzelt Mitglied des Deutschen Bundestages (2013-2021)  Thomas Lutze Mitglied des Deutschen Bundestages (2009-2025) Kathrin Michel, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages  Gregor Gysi, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages  Pedro Cruz Villalón Ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts Spaniens (1998–2001); Fellow des Wissenschaftskollegs zu Berlin (2001–2002); Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union (2009–2015)  Ruprecht Polenz Mitglied des Deutschen Bundestages (1994–2013); Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages (2005–2013)  Kerstin Griese, MdB Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales  Mareike Hermeier, MdB  Nicole Gohlke, MdB  Dirk Vöpel, MdB  Boris Mijatovic, MdB  Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB  Heiko Kauffmann Mitgründer von PRO ASYL und ehemaliger Sprecher; Träger des Aachener Friedenspreises  Desiree Becker, MdB  Klaus J. Bade Emeritierter Professor für Neueste Geschichte an der Universität Osnabrück  Katrin Fey, MdB  Jan Dieren, MdB

 

An: Herrn Mike Josef Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main

Per E-Mail

Berlin – 26. Oktober 2026

Betreff: Bitte um erneute Prüfung der Überlassung der Paulskirche für die Veranstaltung „Freiheitspreis 2026 für das iranische Volk“ am 7. November 2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie und die zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main höflich, die Entscheidung über die Überlassung der Paulskirche für die Veranstaltung zur Verleihung des „Freiheitspreises 2026 für das iranische Volk“ am 7. November 2026 erneut zu prüfen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der besonderen Bestimmungen für die Nutzung dieses historischen Ortes.

Wir stellen diese Bitte nicht mit dem Ziel, die Meinungsfreiheit einzuschränken oder die Äußerung einer politischen Auffassung zu verhindern, sondern aufgrund der besonderen rechtlichen und historischen Stellung der Paulskirche sowie der Kriterien, die die Stadt Frankfurt selbst für die Nutzung dieses Gebäudes festgelegt hat.

Die Paulskirche ist kein gewöhnlicher Veranstaltungsraum. In Dokumenten der Stadt Frankfurt wird sie als Symbol des demokratischen Willens der Deutschen und als eine der bedeutendsten politischen Gedenkstätten der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Nach dem durch Magistratsbeschlüsse aus den Jahren 1994 und 1998 festgelegten Rahmen für ihre Vergabe darf die Paulskirche nur für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die diesem „Grundcharakter“ Rechnung tragen; bei deren Prüfung ist ein „äußerst strenger Maßstab“ anzulegen. [1]

In diesen Regelungen heißt es ausdrücklich:

„Veranstaltungen mit tagespolitischem Charakter sollen in der Paulskirche nicht stattfinden.“

Weiter heißt es:

„Veranstaltungen mit politischem Charakter sollen in der Paulskirche nur aus besonderen Anlässen in Ausnahmefällen stattfinden.“ [1]

Das bedeutet, dass Veranstaltungen mit tagespolitischem Charakter grundsätzlich nicht in der Paulskirche stattfinden sollen und politische Veranstaltungen nur aus besonderen Anlässen und in Ausnahmefällen zugelassen werden sollen.

Diese Grundsätze wurden in der offiziellen Antwort des Magistrats auf eine Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2023 nochmals ausdrücklich bestätigt. [1]

Vor diesem Hintergrund stellt sich aus unserer Sicht die berechtigte Frage, ob der tatsächliche Charakter der für den 7. November geplanten Veranstaltung bei der Genehmigung der Nutzung der Paulskirche vollständig geprüft worden ist.

Formell richtet sich der Preis an das „iranische Volk“. Auch wir haben keinerlei Einwände gegen die Würdigung des Kampfes des iranischen Volkes für Freiheit und Menschenrechte; im Gegenteil, wir begrüßen sie.

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat jedoch entschieden, dass Reza Pahlavi, ein aktiver und höchst umstrittener Akteur im gegenwärtigen politischen Diskurs über die Zukunft Irans, diesen Preis als „Treuhänder“ und im Namen des iranischen Volkes entgegennimmt. Die Stiftung hat seine Auswahl ausdrücklich mit seiner behaupteten politischen Stellung, dem Umfang seiner Unterstützung und seiner möglichen Rolle in der politischen Zukunft Irans begründet. [2] (Vgl. hierzu auch die ursprüngliche Erklärung der Friedrich-Naumann-Stiftung sowie die Antwort des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung an den ehemaligen Botschafter Dr. Joachim Rücker, früherer Präsident des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen.)

Aus diesem Grund handelt es sich bei dieser Veranstaltung nicht mehr lediglich um eine allgemeine und unpolitische Würdigung des iranischen Volkes. Die Auswahl einer bestimmten Persönlichkeit aus den verschiedenen Strömungen der Opposition und ihre Platzierung in der Paulskirche als Empfänger eines Preises im Namen des gesamten iranischen Volkes trägt objektiv eine aktuelle politische Botschaft und wirkt unmittelbar auf die laufende Auseinandersetzung um die Repräsentation und die politische Zukunft Irans ein.

In den vergangenen Wochen hat sich zudem gezeigt, dass diese Entscheidung keineswegs nur Gegenstand einer begrenzten oder randständigen Kontroverse ist.

Ein offener Brief, an dessen Initiative wir beteiligt waren, wird inzwischen von rund 90 prominenten deutschen Persönlichkeiten aus Politik, Justiz, Wissenschaft, Kirche, Menschenrechtsarbeit und Zivilgesellschaft unterstützt. Unter den Unterzeichnern befinden sich ehemalige Bundesminister, Mitglieder des Deutschen Bundestages, Richter, renommierte Juristen und bekannte Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft. Eine Kopie dieses Schreibens fügen wir als Anlage bei.

Darüber hinaus haben Hunderte iranische Vereine und Gemeinschaften in Deutschland, Europa und anderen Ländern gegen diese Form der Preisübergabe protestiert. Unabhängig davon hat eine Reihe republikanischer, kurdischer, belutschischer, arabischer, turkmenischer und weiterer Oppositionsparteien und -organisationen in einem gesonderten Schreiben darauf hingewiesen, dass Reza Pahlavi weder durch Wahlen noch durch eine gewählte Institution oder ein demokratisches Verfahren ein Mandat zur Vertretung des iranischen Volkes erhalten hat.

Von besonderem moralischem Gewicht ist für uns der Protest ehemaliger politischer Gefangener und Folteropfer aus der Zeit der Schah-Herrschaft. Sie fragen, wie es möglich sein kann, dass ein Preis mit dem Namen „Freiheit“ und im Namen des iranischen Volkes an einem Ort, der für Demokratie und Volkssouveränität steht, vom Sohn eines Herrschers entgegengenommen wird, dessen Sicherheitsapparat SAVAK für Inhaftierung, Folter und die Unterdrückung politischer Gegner bekannt war. [3] (Vgl. hierzu das Interview der Frankfurter Rundschau vom 30. September 2026 mit einem Opfer der SAVAK- Folter – Anlage.)

Diese Proteste können nicht lediglich als eine Auseinandersetzung zwischen iranischen Gruppierungen betrachtet werden. Im Kern geht es um ein demokratisches Prinzip: Aus dem Umfeld Reza Pahlavis sind nachweislich andere Strömungen der Opposition verbal und auch körperlich angegriffen worden, mit dem Ziel, letztlich nur eine monarchistische Strömung auf der politischen Bühne bestehen zu lassen. Auch die pluralistischen Parteien ethnischer Bevölkerungsgruppen Irans werden unter der konstruierten Bezeichnung „Separatisten“ zurückgewiesen. [4] [5] Deshalb kann eine Persönlichkeit, die für Spaltung, die Zurückweisung demokratischer Vielfalt und die Schwächung der Opposition steht, nicht als symbolischer Empfänger eines Preises im Namen eines ganzen Volkes ausgewählt werden.

Auch die jüngsten Entwicklungen in Belgien verdeutlichen die Bedeutung dieser Frage. Das belgische Parlament hat von einem geplanten offiziellen Treffen mit Reza Pahlavi Abstand genommen. Der belgische Außenminister verwies in seiner Stellungnahme ausdrücklich auf die Vielfalt der iranischen Opposition und warnte vor der Gefahr, dass die offizielle Einladung einer einzelnen Person als politische Parteinahme zugunsten einer bestimmten Strömung verstanden werden könnte. [6] (Vgl. hierzu die Meldung der Nachrichtenagentur Belga vom 21. Oktober 2026 – Anlage.)

Wir führen dieses Beispiel nicht als verbindliches Modell für Frankfurt an, sondern als Hinweis auf die politische Sensibilität des Themas auf europäischer Ebene.

Auch aus rechtlicher Sicht möchten wir betonen, dass sich unsere Bitte nicht gegen den Inhalt einer bestimmten Meinung richtet. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2022, Az. 8 C 35.20, stellt zu Recht klar, dass eine öffentliche Stelle den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung nicht allein wegen einer erwarteten Auffassung oder eines von ihr missbilligten Themas verwehren darf. [7]

Dasselbe Urteil bestätigt jedoch zugleich einen weiteren wichtigen Grundsatz: Eine Kommune kann Zweck und Umfang der Nutzung einer öffentlichen Einrichtung festlegen, und deren Nutzung erfolgt innerhalb der Grenzen dieser Widmung. [7]

Unsere Frage lautet daher gerade nicht, ob die Auffassungen Reza Pahlavis zulässig oder unzulässig sind. Entscheidend ist vielmehr, ob die Veranstaltung vom 7. November angesichts ihres offenkundig aktuellen politischen Charakters und ihrer möglichen Wirkung zugunsten der politischen Hervorhebung eines Akteurs innerhalb der iranischen Opposition mit den besonderen Kriterien vereinbar ist, die die Stadt Frankfurt für die Paulskirche festgelegt hat.

Wir bitten daher höflich um Folgendes:

  1. Die rechtliche und administrative Grundlage der Entscheidung über die Überlassung der Paulskirche für die Veranstaltung am 7. November 2026 sollte erneut geprüft werden.
  2. Es sollte geklärt werden, ob bei der Prüfung und Genehmigung der aktuelle politische Charakter der Veranstaltung sowie die konkrete Rolle Reza Pahlavis als höchst umstrittener Akteur in den gegenwärtigen politischen Entwicklungen Irans berücksichtigt worden sind.
  3. Es sollte erläutert werden, auf welcher Grundlage die Veranstaltung als mit der Regel vereinbar angesehen wurde, wonach Veranstaltungen mit „tagespolitischem Charakter“ grundsätzlich nicht in der Paulskirche stattfinden sollen, beziehungsweise unter welche Ausnahme sie eingeordnet wurde.
  4. Es sollte geklärt werden, ob das Ausmaß der Proteste sowie das Risiko, dass die Veranstaltung als politische Unterstützung oder Legitimierung einer bestimmten Strömung innerhalb der iranischen Opposition verstanden wird, bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt worden sind.
  5. Angesichts der neuen Informationen und Proteste, die nach der ursprünglichen Entscheidung bekannt geworden sind, sollte die Vereinbarkeit der Überlassung der Paulskirche mit den für dieses Gebäude geltenden Regelungen erneut geprüft werden.

Uns ist bewusst, dass die bisherige Durchführung des Freiheitspreises der Friedrich-Naumann-Stiftung in der Paulskirche und dessen erklärtes Ziel, Freiheit und Demokratie zu unterstützen, aus Sicht der Veranstalter für die Zulassung dieser Veranstaltung sprechen können. [8] Die Tradition der Durchführung eines Preises allein kann jedoch nicht die Prüfung des konkreten politischen Inhalts der jeweiligen Veranstaltung ersetzen.

Wir möchten außerdem ausdrücklich betonen, dass unser Anliegen nicht darin besteht, den Preis für das iranische Volk abzuschaffen. Im Gegenteil: Wir sind der Auffassung, dass die Menschen in Iran, die für ihre Freiheit einen hohen Preis bezahlt haben, eine solche Würdigung verdienen.

Eine Lösung, die unseres Erachtens auch dem Geist der Paulskirche besser entspricht, wäre, den Preis so lange treuhänderisch bei der Stiftung zu belassen, bis das iranische Volk seine Vertreter frei wählen kann; oder ihn, falls die Veranstaltung stattfindet, von einer plural zusammengesetzten Gruppe von Iranerinnen und Iranern mit unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Hintergründen entgegennehmen zu lassen, die selbst für Freiheit und Menschenrechte einen hohen Preis bezahlt haben.

Auf diese Weise könnte sowohl der Kampf des iranischen Volkes gewürdigt als auch der Eindruck vermieden werden, eine deutsche Institution bevorzuge in der Auseinandersetzung um die künftige politische Führung Irans eine bestimmte Person oder Strömung gegenüber anderen.

Angesichts der zeitlichen Nähe der Veranstaltung bitten wir Sie, die Angelegenheit mit der gebotenen Dringlichkeit zu prüfen und uns über das Ergebnis der Prüfung sowie die Entscheidungsgrundlage der Stadt zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Patzelt Ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages und ehemaliges Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Prof. Dr. Wolfgang Schomburg Ehemaliger Bundesrichter und früherer Richter an internationalen Strafgerichtshöfen der Vereinten Nationen

Prof. Dr. Christoph Degenhart Jurist und Professor für Öffentliches Recht und Verfassungsrecht / Universität Leipzig, Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Anlagen

  1. Offener Brief deutscher Persönlichkeiten an die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
  2. Protest ehemaliger politischer Gefangener und Opfer des SAVAK
  3. Protestschreiben 306 iranischer Gemeinschaften und Vereinigungen
  4. Schreiben unterschiedlicher Parteien und Gruppierungen der iranischen Opposition
  5. Bericht über die Entscheidung des belgischen Parlaments

Kopie an: Die Vorsitzenden der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main

Quellen und Referenzen

[1] Stadt Frankfurt am Main / Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 1396 „Veranstaltungen Paulskirche“, 2. Februar 2023; Magistratsbeschluss MB 281 vom 4. Februar 1994.

[2] Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Pressemitteilung vom 14. September 2026: „Das Iranische Volk erhält den Freiheitspreis 2026 der Friedrich-Naumann-Stiftung“.

[3] Frankfurter Rundschau, 30. September 2026: „Reza Pahlavi soll Freiheitspreis für das iranische Volk verwahren – Folteropfer seines Vaters protestieren“.

[4] rbb/Kontraste, 28. Mai 2026: „Zwischen Schah-Kult und Bedrohungen – Wie gespalten ist die iranische Opposition?“

[5] Associated Press / Berichterstattung über den Konflikt zwischen Reza Pahlavi und iranisch- kurdischen Oppositionsparteien, Februar 2026.

[6] Belga / Berichterstattung vom 21. Oktober 2026 zur nicht zustande gekommenen offiziellen Einladung Reza Pahlavis in die belgische Abgeordnetenkammer; Stellungnahme von Außenminister Maxime Prévot zur Vielfalt der iranischen Opposition.

[7] Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 2022 – BVerwG 8 C 35.20, ECLI:DE:BVerwG:2022:200122U8C35.20.0.

[8] Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: „Freiheitspreis der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit“. Seit 2006 wird der Preis alle zwei Jahre in der Frankfurter Paulskirche verliehen.