Die wohl ältesteBürgerinitiative

„Unter dem Namen ‚Dombau-Verein‘ bildet sich in Köln ein Verein, welcher den Zweck hat, vermittelst Darbringung von Geldbeiträgen und in jeder sonst angemessenen Weise für die würdige Erhaltung und den Fortbau der katholischen Kathedral-Domkirche in Köln nach dem ursprünglichen Plane tätig mitzuwirken.“ So lautet Paragraph 1 des Statuts des Zentral-Dombau-Vereins (ZDV), das am 8. Dezember 1841 durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. durch „Allerhöchste Kabinettsordre“ genehmigt wurde.

Finanzen

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