Finanzminister Lars Klingbeil wollte zuckerhaltige Getränke ab Juli 2027 stärker besteuern. Der Entwurf sah Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro vor. Das Kanzleramt stoppte die Vorlage zunächst, weil sie innerhalb der Koalition nicht abgestimmt war.
Drei Steuerstufen für zuckerhaltige Getränke
Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah eine neue Abgabe auf zuckergesüßte Getränke vor. Geplant war ein gestaffeltes Modell, das sich am Zuckergehalt orientiert. Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sollten erfasst werden. Nach Berechnungen aus dem Entwurf hätte ein Liter stark gezuckerter Cola deutlich teurer werden können. Das Ministerium rechnete mit jährlichen Einnahmen von etwa 1,2 Milliarden Euro.
Die Maßnahme wurde mit gesundheitspolitischen Zielen begründet. Internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation empfehlen seit Jahren Abgaben auf stark gezuckerte Getränke als Instrument gegen Übergewicht und ernährungsbedingte Erkrankungen. Mehrere Länder haben entsprechende Modelle eingeführt. Ob und in welchem Umfang eine solche Steuer den Konsum verändert, hängt von Höhe, Ausgestaltung und Reaktion der Hersteller ab.
Stopp aus dem Kanzleramt
Das Kanzleramt stoppte die Vorlage kurz nach ihrer Versendung zunächst. Aus Regierungskreisen hieß es, der Vorschlag sei nicht mit den bisherigen Beratungen der Finanzkommission Gesundheit abgestimmt und innerhalb der Koalition nicht mehrheitsfähig. Damit ist die Steuer nicht endgültig vom Tisch, sie kann in der vorliegenden Form aber nicht weiter in das Gesetzgebungsverfahren gehen.
Der Vorgang fällt in eine Phase wachsender Spannungen zwischen Union und SPD. Die Union fordert schnellere Entlastungen für Unternehmen und kritisiert neue Steuerpläne. Der Bericht über den Reformstreit innerhalb der Koalition beschreibt die parallelen Auseinandersetzungen bei Arbeitsmarkt und Rente. Zugleich arbeitet die Regierung an Vereinfachungen im Unternehmenssteuerrecht.
Gesundheitspolitisches Ziel, finanzpolitischer Konflikt
Die Diskussion enthält zwei getrennte Fragen. Zum einen geht es um die gesundheitspolitische Wirkung einer Abgabe auf Zucker. Zum anderen geht es um zusätzliche Staatseinnahmen und die Belastung von Verbrauchern und Herstellern. Der Entwurf verband beide Aspekte. Kritiker sehen darin eine neue Verbrauchsteuer und zusätzlichen Verwaltungsaufwand; Befürworter verweisen auf die Folgekosten von Übergewicht und Diabetes.
Noch ist offen, ob die Bundesregierung einen überarbeiteten Vorschlag vorlegt. Dafür wären neue Abstimmungen zwischen Finanz-, Gesundheits- und Kanzleramt nötig. Der Konflikt ist deshalb vor allem ein Beispiel für die derzeit schwierige Koordinierung innerhalb der Koalition. Ein beschlossenes Gesetz gibt es nicht. Bis zu einer möglichen Neuvorlage bleiben Steuersatz, Einnahmeerwartung und Starttermin offen.
Internationale Erfahrungen mit Abgaben auf Zuckergetränke
Abgaben auf zuckergesüßte Getränke existieren bereits in mehreren europäischen Ländern. Großbritannien führte 2018 eine gestaffelte Abgabe ein, die Hersteller dazu veranlasste, den Zuckergehalt vieler Produkte zu senken. Auch Frankreich erhebt eine entsprechende Steuer. Die Modelle unterscheiden sich bei Schwellenwerten, Steuersätzen und der Frage, ob Hersteller oder Verbraucher die Abgabe formal tragen. Deshalb lassen sich Einnahmen und gesundheitliche Effekte nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen.
Für einen deutschen Entwurf wären außerdem Abgrenzungsfragen zu klären. Dazu gehören Ausnahmen, die Behandlung von Säften und Milchmischgetränken, Meldepflichten der Hersteller und die Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Der vorerst gestoppte Entwurf hätte dafür neue Verwaltungsstrukturen benötigt. Da er nicht in die Ressortabstimmung gelangte, sind diese Details politisch noch nicht entschieden.
