Wo in Deutschland die meisten Ausländer leben

Das Ranking der 16 Bundesländer - und der Unterschied zwischen ausländischer Bevölkerung, Aufenthaltsrecht, Schutzsuchenden und Asylanträgen

Deutschlandfahne

Nordrhein-Westfalen steht nach absoluten Zahlen an der Spitze. Das überrascht kaum: Es ist das bevölkerungsreichste Bundesland. Schwieriger wird die Sache erst, wenn aus der Zahl der ausländischen Staatsangehörigen kurzerhand eine Flüchtlings- oder Asylzahl gemacht wird. Genau das geben die amtlichen Statistiken nicht her.

Eine Zahl, sehr verschiedene Aufenthaltsrechte

Zum 31. Dezember 2025 waren im Ausländerzentralregister 14.070.225 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erfasst. Von ihnen zählten 3.236.395 zur amtlichen Gruppe der Schutzsuchenden. Die rechnerische Differenz beträgt 10.833.830 Personen. Rund 77 Prozent der ausländischen Bevölkerung wurden also nicht als Schutzsuchende geführt. Die Werte sind finale Bestandszahlen für 2025, keine Hochrechnung.

Der Begriff „Ausländer“ beschreibt zunächst nur die Staatsangehörigkeit. Erfasst wird, wer nicht Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist. Deutsche Doppelstaatler zählen deshalb nicht zur ausländischen Bevölkerung; Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit werden dagegen einbezogen. Diese amtliche Definition sagt noch nichts darüber aus, weshalb jemand in Deutschland lebt oder welchen Aufenthaltsstatus er besitzt.

Auch beim Aufenthaltsrecht liegen sehr unterschiedliche Fälle nebeneinander. Wer nach EU-Recht freizügigkeitsberechtigt ist, benötigt keinen Aufenthaltstitel. Ende 2025 traf dies auf 5.225.790 Personen zu. Für andere ausländische Staatsangehörige ist grundsätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich. 6.881.280 Menschen besaßen einen solchen Titel; 2.562.725 davon waren unbefristet, 4.318.555 befristet. Die Destatis-Tabelle zum aufenthaltsrechtlichen Status unterscheidet bei den befristeten Titeln nach ihrem Zweck: 2.411.335 beruhten auf völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, 1.013.875 auf familiären Gründen, 470.805 auf Erwerbstätigkeit, 287.860 auf Ausbildung und 134.685 auf besonderen Aufenthaltsrechten oder nationalen Visa. Wegen der statistischen Rundung auf ein Vielfaches von fünf können sich bei Summen Abweichungen von wenigen Personen ergeben.

Das Aufenthaltsgesetz kennt mehrere Aufenthaltstitel. Dazu gehören unter anderem Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet und zu einem bestimmten Zweck erteilt; Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt – EU sind unbefristete Titel.

Davon zu unterscheiden sind Aufenthaltsgestattung und Duldung. Die Aufenthaltsgestattung erlaubt den Aufenthalt während des Asylverfahrens, ist aber kein Aufenthaltstitel. Die Duldung ist ebenfalls kein Aufenthaltstitel; sie bedeutet lediglich, dass eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Die Ausreisepflicht bleibt bestehen. Ende 2025 waren 278.595 Menschen mit Aufenthaltsgestattung und 189.680 mit Duldung im AZR registriert. Weitere 953.000 Personen hatten einen Aufenthaltstitel beantragt. Die amtliche Tabelle führt diese Fälle deshalb getrennt von den befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln.

Destatis veröffentlicht neben dem AZR eine niedrigere Ausländerzahl aus der Bevölkerungsfortschreibung. Beide Reihen beruhen auf unterschiedlichen statistischen Verfahren. Für dieses Ranking wird durchgehend das Ausländerzentralregister verwendet, weil auch die Schutzsuchendenstatistik auf diesem Register beruht. Nur so bleiben die Länderwerte methodisch vergleichbar. Die Abweichungen zwischen beiden Reihen erklärt Destatis in seinen methodischen Hinweisen.

Die ausländische Bevölkerung ist zudem keine Gruppe, die erst seit Kurzem in Deutschland lebt. Ende 2025 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 14,8 Jahre; rund 1,7 Millionen ausländische Staatsangehörige waren in Deutschland geboren. Diese Angaben stammen aus den finalen Ergebnissen der Ausländerstatistik.

Schutzsuchende sind nicht dasselbe wie Asylbewerber

Die Schutzsuchendenstatistik fasst Ausländer zusammen, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten und im AZR mit einem entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Status erfasst sind. Sie unterscheidet offenen, anerkannten und abgelehnten Schutzstatus.

Bei 360.500 Menschen war Ende 2025 noch nicht rechtskräftig über das Schutzgesuch entschieden. Zum offenen Schutzstatus gehören Personen im oder vor dem Asylverfahren, aber auch Menschen, deren Antrag auf einen anderen Schutzweg noch offen war, insbesondere ein Antrag auf vorübergehenden Schutz nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Der offene Schutzstatus ist deshalb weiter gefasst als der alltägliche Begriff „Asylbewerber“.

2.697.565 Schutzsuchende besaßen einen anerkannten humanitären Aufenthaltstitel; 2.376.205 davon waren befristet und 321.360 unbefristet. Weitere 178.330 Personen waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach dem Verlust eines humanitären Aufenthaltstitels mit abgelehntem Schutzstatus registriert. Sie waren ausreisepflichtig; zu dieser Gruppe gehören auch Personen, deren Abschiebung durch eine Duldung vorübergehend ausgesetzt ist.

Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Status war der vorübergehende Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz mit rund 1,09 Millionen Menschen die größte einzelne Gruppe. Rund 500.000 Personen besaßen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, etwa 373.000 subsidiären Schutz. Diese Werte nennt die Destatis-Auswertung vom 12. Mai 2026. Der vorübergehende Schutz ist keine der vier Schutzformen, über die das BAMF im regulären Asylverfahren entscheidet.

Auch die Zahl der Asylanträge misst etwas anderes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zählte im Jahr 2025 insgesamt 168.543 Anträge, darunter 113.236 Erst- und 55.307 Folgeanträge. Das ist eine Jahreszahl. Die 3,24 Millionen Schutzsuchenden sind dagegen ein Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2025. Die beiden Größen lassen sich nicht gegeneinander austauschen. Die Zahlen stehen in der BAMF-Jahresbilanz.

Das Ranking der Bundesländer

Geordnet wird nach der absoluten Zahl der ausländischen Staatsangehörigen im Ausländerzentralregister. Die Schutzsuchendenzahlen stammen aus der amtlichen Ländertabelle. Die jeweils letzte Zahl ist kein eigener Aufenthaltsstatus, sondern lediglich die rechnerische Differenz zwischen der gesamten ausländischen Bevölkerung und den registrierten Schutzsuchenden.

1. Nordrhein-Westfalen

3.265.705 ausländische Staatsangehörige lebten Ende 2025 in Nordrhein-Westfalen. 792.500 von ihnen waren als Schutzsuchende registriert; 2.473.205 nicht.

2. Bayern

Bayern folgte mit 2.386.525 ausländischen Staatsangehörigen. Die Schutzsuchendenstatistik erfasste 395.170 Menschen; 1.991.355 wurden nicht als Schutzsuchende geführt.

3. Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg waren 2.192.400 ausländische Staatsangehörige registriert. Darunter befanden sich 381.855 Schutzsuchende. Die rechnerische Differenz betrug 1.810.545.

4. Hessen

Hessen kam auf 1.360.875 ausländische Staatsangehörige. 277.855 waren Schutzsuchende, 1.083.020 wurden nicht als Schutzsuchende geführt.

5. Niedersachsen

In Niedersachsen lebten 1.084.595 ausländische Staatsangehörige. 339.010 davon waren Schutzsuchende; die rechnerische Differenz lag bei 745.585.

6. Berlin

Berlin verzeichnete 994.590 ausländische Staatsangehörige. 192.720 davon waren Schutzsuchende; 801.870 wurden nicht als Schutzsuchende geführt.

7. Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz zählte 626.355 ausländische Staatsangehörige. 144.675 waren als Schutzsuchende registriert, 481.680 nicht.

8. Hamburg

In Hamburg lag die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen bei 387.845. Davon entfielen 77.035 auf Schutzsuchende; die rechnerische Differenz betrug 310.810.

9. Sachsen

Sachsen stand mit 371.045 ausländischen Staatsangehörigen auf Rang neun. 137.040 waren Schutzsuchende; 234.005 wurden nicht als Schutzsuchende geführt.

10. Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein folgte mit 352.575 ausländischen Staatsangehörigen. 119.185 waren Schutzsuchende; die rechnerische Differenz betrug 233.390.

11. Brandenburg

Brandenburg meldete 213.330 ausländische Staatsangehörige. 75.510 gehörten zur Gruppe der Schutzsuchenden; 137.820 nicht.

12. Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt waren 192.155 ausländische Staatsangehörige registriert. 78.200 davon waren Schutzsuchende; 113.955 wurden nicht als Schutzsuchende geführt.

13. Thüringen

Thüringen kam auf 187.990 ausländische Staatsangehörige. Die Schutzsuchendenstatistik wies 72.580 Personen aus. Die rechnerische Differenz betrug 115.410.

14. Saarland

Das Saarland zählte 164.395 ausländische Staatsangehörige und lag damit knapp vor Bremen. 53.930 waren Schutzsuchende; 110.465 nicht.

15. Bremen

Bremen hatte 164.135 ausländische Staatsangehörige. 46.825 gehörten zur Gruppe der Schutzsuchenden; die rechnerische Differenz lag bei 117.310.

16. Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern bildete nach absoluten Zahlen das Ende des Rankings. Von 125.710 ausländischen Staatsangehörigen waren 52.300 Schutzsuchende; 73.410 wurden nicht als Schutzsuchende geführt.

Bei den Anteilen sieht das Bild anders aus

Die absolute Rangfolge wird stark von der Größe eines Bundeslandes bestimmt. Bezogen auf die gesamte Bevölkerung lag Bremen mit einem Schutzsuchendenanteil von 6,6 Prozent vorn, gefolgt vom Saarland mit 5,3 Prozent und Berlin mit 5,2 Prozent. Die niedrigsten Anteile wies Destatis für Brandenburg und Bayern mit jeweils 3,0 Prozent aus. Diese Werte nennt die Jahresauswertung für 2025.

Noch einmal anders fällt der Vergleich innerhalb der ausländischen Bevölkerung aus. Aus den amtlichen Landeswerten errechnen sich die höchsten Anteile von Schutzsuchenden für Mecklenburg-Vorpommern mit 41,6 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 40,7 Prozent und Thüringen mit 38,6 Prozent. In Bayern waren es 16,6 Prozent, in Baden-Württemberg 17,4 Prozent und in Berlin 19,4 Prozent. Diese Prozentwerte sind eigene Berechnungen auf Grundlage der beiden Destatis-Ländertabellen; wegen der Rundung der Ausgangswerte können minimale Abweichungen entstehen.

Nordrhein-Westfalen hat damit in absoluten Zahlen die größte ausländische Bevölkerung. Daraus folgt jedoch nicht, dass dort oder bundesweit ebenso viele Flüchtlinge oder Asylbewerber leben. Ende 2025 waren 23,0 Prozent der ausländischen Bevölkerung als Schutzsuchende registriert. 77,0 Prozent waren es nicht. Auch innerhalb dieser beiden Gruppen unterscheiden sich die aufenthaltsrechtlichen Grundlagen erheblich.

Datenstand

Statistisches Bundesamt: Ausländische Bevölkerung nach Bundesländern, 31. Dezember 2025

Statistisches Bundesamt: Schutzsuchende nach Schutzstatus und Bundesländern, 31. Dezember 2025

Statistisches Bundesamt: Finale Ergebnisse der Ausländerstatistik 2025

Statistisches Bundesamt: Ausländische Bevölkerung nach aufenthaltsrechtlichem Status

Statistisches Bundesamt: Definition und Abgrenzung der Schutzsuchenden

Statistisches Bundesamt: 3,2 Millionen Schutzsuchende zum Jahresende 2025

Statistisches Bundesamt: Qualitätsbericht zur Ausländerstatistik

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylzahlen für das Gesamtjahr 2025

Aufenthaltsgesetz: Paragraf 4 – Aufenthaltstitel

Asylgesetz: Paragraf 55 – Aufenthaltsgestattung

Aufenthaltsgesetz: Paragraf 60a – Duldung

Datenstand: Ausländerstatistik 2. April 2026; Schutzsuchendenstatistik 12. Mai 2026; Asylgeschäftsstatistik 12. Januar 2026. Bezugsstichtag der Bestandszahlen: 31. Dezember 2025. Die AZR-Ergebnisse werden aus Geheimhaltungsgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet; dadurch können sich bei Additionen Abweichungen von wenigen Personen ergeben.