Meinungsfreiheit statt Zensurfantasien – Ministerpräsident Daniel Günther überschreitet eine rote Linie

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Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat in der ZDF-Sendung Markus Lanz erklärt, kritische Medien müsse man „regulieren, zensieren, im Notfall sogar verbieten“ und sie als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet. Damit verlässt ein amtierender Regierungschef den Boden des Grundgesetzes.

Artikel 5 garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit ausdrücklich – mit dem klaren Satz: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Das ist keine Auslegungssache, sondern eine verfassungsrechtliche Grenze. Wer sie rhetorisch infrage stellt, greift nicht einzelne Medien an, sondern das Fundament der freiheitlichen Ordnung.

Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel hat zu Recht darauf hingewiesen: Es geht hier nicht um publizistische Geschmacksfragen, sondern um das Recht aller Bürger, Macht zu kritisieren, ohne staatliche Sanktionen oder Einschüchterung befürchten zu müssen.

Wenn ein Ministerpräsident im Fernsehen erklärt, unliebsame Medien dürften notfalls verboten werden, ist das kein Versprecher. Es ist ein politisches Bekenntnis. Ein Regierungschef hat die Meinungsfreiheit zu schützen – nicht ihre Einschränkung zu legitimieren. Wer das vergisst, überschreitet eine rote Linie.