Mogelpackung Asylbewerberleistungsgesetz: Scharfe Kritik des Paritätischen an Reformplänen

Bargeld, Foto: Stefan Groß

Pressemeldung

Scharf kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den vorliegenden Entwurf zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach dem die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu geregelt werden sollen. Statt die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums endlich an den tatsächlichen Bedarf und die aktuelle Preisentwicklung anzupassen, würden durch statistische Tricks die Beträge künstlich klein gerechnet, kritisiert der Verband. Die Pläne der Bundesregierung seien verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig. Der Verband fordert die politische Anerkennung eines einheitlichen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen.

„Die geplante Neuregelung kommt einer Mogelpackung gleich. Vordergründig ist es eine Erhöhung, bei gründlichem Nachrechnen stellt sich heraus, dass sehr viele Flüchtlinge künftig nicht mehr oder sogar weniger haben werden als jetzt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Zwar werden die Regelsätze generell erhöht, doch wird vielen Asylbewerbern die höchste Regelsatzstufe künftig mit Verweis auf mögliche Einsparpotenziale in Sammelunterkünften vorenthalten. „Unter dem Strich ist es für den Einzelnen in vielen Fällen bestenfalls ein Nullsummenspiel“, so Schneider.

Ohnehin seien die Regelsätze und insbesondere die Geldbeträge seit Jahren nicht mehr annähernd bedarfsdeckend. „Mit 136 Euro im Monat und einigen Sachleistungen ist kein Auskommen möglich“, so Schneider.

Der Gesetzesentwurf enthalte durchaus auch positive Ansätze, so etwa die Unterstützung von Asylbewerbern in Ausbildung oder die Honorierung ehrenamtlichen Engagements. Es sei außerordentlich bedauerlich, dass diese begrüßenswerten Aspekte durch die Tricksereien beim Regelsatz überlagert werden.

Der Verband weist darauf hin, dass die niedrigeren Regelsätze bei Asylbewerbern im Vergleich zu Hartz IV-Beziehenden ganz generell eine klare Diskriminierung von Flüchtlingen darstellt. „Das Existenzminimum ist genauso wenig teilbar wie die Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes“, so Schneider.