SORGE UM DIE ÖSTERREICHISCHEN REGIEKOLLEGEN

STELLUNGNAHME BUNDESVERBAND REGIE E.V.

STELLUNGNAHME BUNDESVERBAND REGIE E.V.

SORGE UM DIE ÖSTERREICHISCHEN REGIEKOLLEGEN

PressemitteilungDer in Österreich vom BMJ vorgelegte Entwurf zur Umsetzung des EU-DSM-RL unterschreitet bei weitem die internationalen Maßstäbe und unterwandert die Zielsetzungen der EU-DSM-RL zum Nachteil der Urheber. Der Bundesverband Regie Deutschland blickt mit Sorge nach Österreich.

Insbesondere bei einem der Kernpunkte der EU-RL, der Sicherung der angemessenen Vergütung, verbaut der § 37b Abs.1 den betroffenen Urhebern den Weg eine faire und proportionale Vergütung zu erreichen, die sich an den Erfolg und den Erträgnissen orientiert. Die in Österreichweitge-hend vorherrschende Praxis der Pauschalzahlungen soll durch den vorgelegten Gesetzentwurf wei-terhin möglich bleiben,indem die arbeitsrechtlichen Kollektivverträge als Maßstab für die angemessene Vergütung implementiert werden.Eine angemessene Beteiligung etwa bei der Aufnahme unbekannter Nutzungen wird von vornherein ausgeschlossen. Der Entwurf zieht sich insgesamt auf das absolute Minimum bei der Umsetzung der EU-DSM-RL zurück.

In gleicher Weise mager sind die Auskunftsansprüche ausgestaltet. Das Recht auf Auskunft ist ein wesentlicher Baustein, um als Urheber überhaupt erfahren zu können, wie und inwieweit ein Werk genutzt wurde.Er ist die Grundlage, die Angemessenheit von Vergütungen überhaupt fest-stellen zu können.

Die Umsetzung der EU-DSM-RL böte insbesondere die Möglichkeit, endlich dielanggeforderteGleichstellung der österreichischen KollegInnen in urhebervertragsrechtlicher Hinsichtetwa zu den deutschen KollegInnenzu erzielen. Diese Chance wird nicht genutzt und das ohnedies schon bestehende Rechtsschutzgefälle – etwa im Verhältnis zu den deutschen KollegInnen – damit noch vergrößert.

Viele weitere Mechanismen, die der europäische Gesetzgeber vorgeschlagen hat, sind in dem Gesetzentwurf nicht oder nur halbherzig umgesetzt worden, wie etwa die Stärkung der Verbände durch tatsächlich rechtlich durchsetzbare Gemeinsame Vergütungsregelungen. Die mangelhafte Wahrnehmung der Interessen der RegisseurInnen und anderen Filmschaffenden zeigt sich auch bei der Umsetzung der Regelungen betreffend Sharing-Plattformen. Auch hier gehen die RegisseurInnen leer aus. So sind (anders als in Deutschland) keinegesetzlichen, direkt wahrnehmbarenVergütungsansprüche für nunmehr teilweise rechtmäßige Nutzungen durch Sharing-Plattformen vorgesehen.

Der BVR befürchtet eine deutliche Absenkung des Schutzniveaus für Urheber im europäischen Vergleich und damit eine erhebliche Schlechterstellung der österreichischen Regiekollegen innerhalb Europas.

Der Bundesverband Regie e.V. (BVR) ist die größte Vereinigung von Regieschaffenden in Deutschland und einer der ältesten und größten Filmurheberverbände. Seit 1975 vertritt er die künstlerischen, sozialen, wirtschaftlichen und (arbeits-)rechtlichen Interessen seiner Mitglieder der Film- und Fernsehregie, der Regieassistenz und des Script-Supervising in den Bereichen Kino, Fernsehen, Dokumentation, Synchronisation, Musikvideo, Show, Werbung und Industriefilm. Ehrenpräsidenten sind Jeanine Meerapfel, Volker Schlöndorff, Margarethe von Trotta und Michael Verhoeven. Den Vorstand bilden Michael Chauvistré, Matthias Greving, Cornelia Grünberg, Stefan Hering, Michael Schäfer, Sibylle Kappes und Satu Siegemund.BUNDESVERBAND REGIE e.V. (BVR)Markgrafendamm 24 | Haus 18, 10245 BerlinTel.:+49 (0) 30 21 00 515 9/Fax:+49 (0) 3222 14 11 861www.regieverband.de/ www.regieguide.dewahrnehmbarenVergütungsansprüche für nunmehr teilweise rechtmäßige Nutzungen durch Sha-ring-Plattformen vorgesehen. Der BVR befürchtet eine deutliche Absenkung des Schutzniveaus für Urheber im europäischen Vergleich und damit eine erhebliche Schlechterstellung der österreichischen Regiekollegen inner-halb Europas.

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