vbw fordert Komplett-Abschaffung des Soli

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Brossardt: „Es braucht dazu einen gesetzlich fixierten Fahrplan“
(München, 17.06.2019). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die Ankündigung des Koalitionsausschusses, den Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler jetztabzuschaffen, betont aber, dass diesem ersten Schritt noch in diesem Sommer die Festlegung des zweiten Schritts, nämlich die komplette Abschaffung des Soli, folgen muss. 

vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Ab 2020 fließt der Soli nicht mehr in den Aufbau Ost. Er hat damit seine Bestimmung verloren. Der jetzt beschlossene Abbau für 90 Prozent der Steuerzahler reduziert den Soli von seiner Aufkommenshöhe her nur zur Hälfte. Deshalb muss gleichzeitig ein Fahrplan für die vollständige Abschaffung des Soli gesetzlich fixiert werden.“ 

Die vbw verweist darauf, dass trotz verhaltenen Wirtschaftswachstums die Steuereinnahmen in Deutschland weiter spürbar zulegen werden. 2018 lagen sie bei 776 Milliarden Euro, für 2023 wird mit 908 Milliarden Euro gerechnet. „Es geht nicht allein um den Soli. Vielmehr müssen die Spielräume, die sich aus der guten Finanzlage ergeben, auf breiter Basis genutzt werden“, so Brossardt. 

Konkret fordert er mehr Netto vom Brutto für die Menschen. „Insbesondere muss beim Einkommensteuertarif der Mittelstandsbauch abgebaut und der Eintrittspunkt des Spitzensteuersatzes deutlich nach oben verschoben werden.“ 

Außerdem erwartet die vbw von der Koalition neue Wachstums- und Innovationsperspektiven für die Wirtschaft. Brossardt: „Es gilt, das Unternehmensteuerrecht zu modernisieren. Die Unternehmensteuernliegen in Deutschland bei über 30 Prozent. International sind fast nirgends mehr als 25 Prozent fällig. Um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, muss die Steuerlast auf Gewinne, die in Unternehmen bleiben, auf 25 Prozent begrenzt werden. Auch die steuerliche Forschungsförderung muss kommen, und zwar schnell und einfach.“ Wichtig sind nach Brossardts Worten auch sinnvolle steuerliche Impulse für das Klima: „Als Sofortmaßnahme müssen zum Beispiel die Kosten, die Eigenheimbesitzern für energetische Sanierungsmaßnahmen entstehen, steuerlich gefördert werden.“