Verdorbenes Land: Bericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2024

Gaby Schwarz, Elisabeth Schwetz, und Bernhard Achitz präsentieren den Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2024 (Foto: Volksanwaltschaft)

7.497 Beschwerden über Amtsmissbrauch der Gerichte. Willkürliche Vermögensübernahmen bei Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung werden im Bericht verschwiegen. Kritik an mangelnden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Schwerpunkt der Volksanwaltschaft gilt der luxuriösen Ausstattung von Gefängnissen. Von Johannes Schütz.

Im vergangenen Jahr, im Bericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2023, wurde besondere Aufmerksamkeit einem Schimmelbefall gewidmet. Es war Fäulnis in der Beamtendusche. Bedienstete des Forensischen Zentrums in Wien-Favoriten machten die Volksanwaltschaft auf  den verdorbenen Platz aufmerksam, demnach wäre  der Beamtenschimmel seit vier Jahren bekannt:

„Aufgrund eines Zuständigkeitskonflikts zwischen der GD [Generaldirektion Straf- und Maßnahmenvollzug] und der BIG [Bundesimmobilien GmbH] werde aber seit Jahren keine Sanierung der Räumlichkeiten vorgenommen“.

Dokumentiert wurde der faule Zustand von der Volksanwaltschaft mit dem Aktenzeichen: 2022-0.841.013 (VA/BD-J/B-1).
(Siehe „Schimmelbefall in der Beamtendusche“, Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2023. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2024, S. 136, www.volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/PB-47-Nachprüfend_2023_bf.pdf)

Nach dieser merkwürdigen Enthüllung durfte man gespannt sein, mit welchen Aufdeckungen uns die Volksanwaltschaft in diesem Jahr in Erstaunen versetzen wollte.

Amtsmissbrauch der Richter in Österreich ohne Kontrolle

23.955 Vorfälle wurden bei der Volksanwaltschaft im Jahr 2024 eingereicht. Davon 7.497 Beschwerden über die „unabhängige Gerichtsbarkeit“,  doch wird diese von der österreichischen Volksanwaltschaft grundsätzlich nicht geprüft.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2024. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2025, S. 13, www.volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/Parlamentsbericht_2024_-_Kontrolle_der_öffentlichen_Verwaltung_2024.pdf)

In  Ländern, die an demokratischen Prinzipien sich orientieren, wird die Tätigkeit der Richter kontrolliert. Als Beispiel muss Schweden genannt werden, bekanntlich das erste Land in dem ein Volksanwalt eingerichtet wurde, bereits 1809 als „Justitieombudsman“. Mit der ausdrücklichen Aufgabe, die Gerichte zu überwachen.

Auch der Europäische Bürgerbeauftragte Nikiforos Diamandouros betonte die Überprüfung der Gerichte: „The functions of the institution were to supervise the courts and other public authorities“.
(P. Nikiforos Diamandouros, „The ombudsman institution and the quality of democracy“, Lecture by the European Ombudsman P. Nikiforos Diamandouros, 17. 10. 2006, www.ombudsman.europa.eu/en/speech/en/348)

Damit wird in Europa die Kontrolle der Gerichte durch den Ombudsmann als Grundlage der Rechtsstaatlichkeit erwartet. Bei dieser Aufgabe versagt die österreichische Volksanwaltschaft.

Zwar wird einleitend im Bericht für 2024 erklärt:
„Die Volksanwaltschaft unterstützt betroffene Menschen und verhilft ihnen zu ihrem Recht„. (Ebd., S. 11). Doch ist diese Aussage eine Schimäre der österreichischen Politik, denn die Volksanwaltschaft bevorzugt seit Jahren, groteske Szenarien zu entwickeln, hingegen werden Übergriffe verschwiegen, die für die betroffenen Bürger gefährlich und existenzbedrohend sind.

Hinweise auf Korruption

Die Klagen über die Richter sind keinesfalls unabhängig, sondern deutliche Hinweise auf Amtsmissbrauch und Korruption. Es sind Anzeigen zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen, die noch bearbeitet werden müssen, im vergangenen Jahr in 7.497 Fällen.

„Viele Eingaben im Berichtsjahr betrafen Sachverhalte, die ausschließlich in die Zuständigkeit der unabhängigen Gerichte fallen. Die Probleme bezogen sich meist auf Verlassenschaften, Exekutionen oder Konkurse. Die VA [Volksanwaltschaft] war bemüht, den Betroffenen die Rechtslage zu erläutern. Im Übrigen verwies sie auf die unabhängige Rechtsprechung“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2024. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2025, S. 132)

Die Volksanwaltschaft prüft nicht die Korrektheit des richterlichen Beschlusses, sondern nur die Dauer des Verfahrens. Auch die Abteilungen des Justizministeriums, Staatsanwaltschaften und der Strafvollzug können von der Volksanwaltschaft kontrolliert werden. Diesbezüglich wurden 2024 die Justizbehörden tatsächlich in weiteren 1.364  Fällen von der Volksanwaltschaft betrachtet.

Verbrechen bei Sachwalterschaft werden verschwiegen

Doch ignorierte die Volksanwaltschaft in diesem Bericht für 2024 die willkürlichen Vermögensübernahmen bei Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung, die seit Jahren in Österreich zunehmend virulent wurden. Bisher ohne Lösung, da staatliche Institutionen nicht eingreifen. Im Bericht für 2023 wurden in diesem Zusammenhang noch 93 Fälle gestanden. Es ist bekannt, dass eine hohe Dunkelziffer gegeben ist, denn die Vorfälle werden von der Volksanwaltschaft nicht dokumentiert. Schon 2016 wurde erklärt:

„Zusätzlich erreichten die VA [Volksanwaltschaft] viele telefonische Anfragen zu Sachwalterschaften, denen nach eingehender Information über Aufgaben und Zuständigkeiten der VA keine schriftlichen Eingaben folgten“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2015, Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2016, S. 160)

Die Problematik wurde jedenfalls schon vor fünfzig Jahren erkannt, damals mit der Forderung, es solle endlich die Entmündigungsordnung beendet werden, die noch aus dem Kriegsjahr 1916 stammte. Schließlich wurde diese ersetzt durch Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung.

Dann wurde im Bericht der Volksanwaltschaft für 2002 ein kurzer Hinweis auf Probleme bei Sachwalterschaften gegeben, seit 2004 folgten Andeutungen zu den Übergriffen in den weiteren Berichten. Jetzt werden im Bericht für 2024 die Vermögensübernahmen bei Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung nicht mehr erwähnt.

Übergriffe bei Verlassenschaften

Allerdings kann die Problematik indirekt erschlossen werden, da Vorfälle bei Verlassenschaften und Exekutionen im Bericht für 2024 ausdrücklich genannt werden. Die Volksanwaltschaft vermeidet dabei konkrete Fakten, doch dürften willkürliche Vermögensübernahmen damit im Zusammenhang stehen, denn es ist seit Jahren bekannt, dass Sachwalter die vorgesehene Erbfolge ausschalten, Testamente bekämpfen,  Erbschaften übernehmen und Wohnungen plündern.

Die Volksanwaltschaft dokumentierte im aktuellen Bericht die lange Dauer eines Verlassenschaftsverfahrens. Ein Verwandter eines Verstorbenen beklagte, dass das Verfahren schon über zwei Jahre anhängig sei. Das zuständige Notariat nahm die erforderlichen Veranlassungen nicht vor.  Trotz anhaltender Säumnis der Gerichtskommissärin widerrief das Bezirksgericht Horn den Auftrag an diese nicht.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2024. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2025, S. 132)

Auch bei einer solchen Bearbeitung der Verlassenschaft entsteht der Eindruck, dass ein Versuch vorliegt, die Erbschaft nicht geordnet und rechtmäßig an die Erben zu übergeben.

Dokumentiert wurde auch die Anzeige eines Pflegschaftsrichters bei der Staatsanwaltschaft Graz, die den Betrug durch eine Sachwalterin zum Gegenstand hatte.  Die Enkelin der Betroffenen führte eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft, da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht angemessen durchführte.
(Bericht der Volksanwaltschaft 2024, ebd., S. 134)

Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen

Weiterhin problematisch blieb, dass die Staatsanwaltschaften in Österreich bei Hinweisen auf strafrechtlich relevante Tatbestände in zahlreichen Fällen keine Ermittlungen einleiteten. Die Staatsanwaltschaft verweist dann meist auf § 35c StAG (Staatsanwaltschaftsgesetz), dabei wird von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, da kein Anfangsverdacht bestünde. Dies wird ohne nähere Erklärungen dem Anzeiger mitgeteilt.

Es dürfte sich bei diesem „Anfangsverdacht“ um einen Code handeln, der bei Hinweisen auf Amtsmissbrauch und Korruption gerne eingesetzt wird. Damit werden Untersuchungen gegen Behörden und Richter nicht eingeleitet, da diese grundsätzlich nicht als verdächtig gelten sollen.

Der Gebrauch von § 35c StAG wurde in der Fachliteratur bereits deutlich beklagt, auch von Peter Hilpold, Rechtsprofessor an der Universität Innsbruck mit dem Forschungsschwerpunkt Völkerrecht, der seit Jahren eine Reform des Justizsystems in Österreich in zahlreichen Publikationen forderte.

„Die unsägliche Bestimmung in Paragraf 35c des Staatsanwaltschaftsgesetzes, wonach es praktisch in das Belieben der Staatsanwaltschaft gestellt ist, Anzeigen nachzugehen oder auch nicht, muss dringend abgeschafft werden“.
(Peter Hilpold: „Chats als Weckruf“, in: Wiener Zeitung, 2. 3. 2022, S. 12)

Hilpold sieht damit den Individualrechtsschutz gefährdet. Er urteilte, es werde ein völlig unzutreffendes Bild des Rechtsschutzsystems vermittelt, trotz „auf breiter Ebene festzustellender Mängel und Missstände“.
(Peter Hilpold, „Individualrechtsschutz im System der Europäischen Menschenrechtskonvention –  Anspruch und Wirklichkeit“, in: Rechtsschutz in Theorie und Praxis, Hg. Claudia Seitz u. a., Basel: Helbing Lichtenhahn, 2022, S. 963 – 971,  S. 967)

In den Berichten der Volksanwaltschaft wurde bereits 2000 kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen oft keine Ermittlungen einleitet, demnach würde die Begründung der Einstellung nicht halten. Im Bericht für 2022 wurde im Zusammenhang mit § 35c StAG eine Rechtsschutzlücke erkannt, die dringend geschlossen werden sollte.
Dennoch musste die Volksanwaltschaft auch im Bericht für 2024 die mangelnden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Thema machen:

Im Berichtsjahr erreichten die VA [Volksanwaltschaft] zahlreiche Anfragen und Anliegen, die die Tätigkeit der Anklagebörden betrafen. (…) war bei Entscheidungen gem. § 35c StAG („Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens‟) lediglich ein Hinweis auf eine Prüfung durch die Fachaufsicht möglich“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2024. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2025, S. 133)

Kritisiert wurde von der Volksanwaltschaft auch das Verhalten der Rechtsschutzstelle des Bundesministeriums für Justiz, denn eine Beschwerde über das Verhalten der Staatsanwaltschaft Wien wurde nicht an die zuständigen Stellen zur Prüfung weitergeleitet.

Zu dieser Problematik wurde bereits ein Bericht im Magazin Tabula Rasa veröffentlicht:
Was mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft für Korruption in Wien geschah
Tabula Rasa Magazin, 12. 10. 2023
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-was-mit-einer-strafanzeige-bei-der-staatsanwaltschaft-fuer-korruption-in-wien-geschah

Übergriffe durch Polizeibeamte

37 Beschwerden über Misshandlungen und erniedrigende Behandlung durch Polizisten wurden 2024 bei der Volksanwaltschaft eingebracht. Doch die Volksanwaltschaft stellte in keinem der Fälle einen Übergriff fest.
(Bericht der Volksanwaltschaft 2024, ebd., S. 113f)

2023 waren es 21 Beschwerden über Misshandlungen durch Polizeibeamte, die Volksanwaltschaft wollte ebenfalls keinen Übergriff erkennen.

Doch gibt es solche Vorfälle, das bestätigt die Fotodokumentation eines Übergriffs auf eine friedliche Aktivistin aus der Ukraine, die bis jetzt nicht von den zuständigen Behörden aufgeklärt wurde:
Polizeiübergriff beim Opernball auf Aktivistin aus Ukraine
Journalist.tel, 16. 2. 2023
www.journalist.tel/blog/post14-0

Luxus-Gefängnisse werden gefordert

Die Volksanwaltschaft berichtet von einem Besuch in der Justizanstalt Graz-Karlau, deren Zimmer neu ausgestattet wurden. Demnach dürften diese jetzt mindestens den Ansprüchen eines Drei-Sterne-Hotels entsprechen:

„Die VA [Volksanwaltschaft] besichtigte jenen Trakt-Teil, der zehn Zimmer mit jeweils zwei Betten beinhaltet. Die Räume sind funktionell ausgestattet, mit hellen PVC-Boden, Holzbetten, Schreibtischen, zwei fix installierten Fernsehgeräten, einer Kochgelegenheit und einem Kühlschrank, sperrbaren Spinden sowie einem baulich getrennten WC auf der einen Seite und einer Dusche (Nasszelle) auf der anderen Seite des Zimmers“.
(Bericht der Volksanwaltschaft 2024, ebd., S. 141)

Im Forensischen Zentrum Wien-Mittersteig beanstandete die Volksanwaltschaft bauliche Mängel,  denn zu sehr wird der unangenehme Eindruck eines Amtsgebäudes vermittelt:

„Als ehemaliges Bezirksamt erweckt dieses den Eindruck eines Amtsgebäudes (…) Die VA [Volksanwaltschaft] besichtigte letztlich auch die beiden, im Erdgeschoß angesiedelten besonders gesicherten Zellen. Auch sie wurden renoviert. Zu begrüßen ist, dass der schwarze Boden entfernt und durch einen hellgrauen Belag ersetzt wurde, (…) und beide Hafträume demnächst mit einem Fernsehgerät hinter bruchsicherem Glas ausgestattet werden sollen. Eine Schwachstelle ist der metallene Verbau des Heizkörpers“
(Bericht der Volksanwaltschaft 2024, ebd., S. 142)

Die mangelnde Ausstattung für die Freizeitgestaltung wurde von der Volksanwaltschaft kritisiert:
„Außer dem täglichen Aufenthalt im Freien gibt es nur die Möglichkeit, in einem Mehrzweckraum auf der Abteilung Tischfußball zu spielen. Dort steht ein Ergometer, an der Wand hängt eine Dartscheibe. Zur Not könne man auch Yogamatten auflegen. Es gäbe aber keinen eigentlichen Sportraum und insbesondere keine Geräte zum Trainieren“.
(Bericht der Volksanwaltschaft 2024, ebd., S. 145)

In der Justizanstalt Suben gab es Schwierigkeiten mit Schimmel im Sportraum:

„Dort soll in nächster Zeit ein weiterer Sportraum eröffnet werden. Allerdings ist die Luftfeuchtigkeit so hoch, dass sich noch vor Inbetriebnahme Schimmel auf den Sportgeräten bildete. Obwohl das Mauerwerk z.T. abgeschlagen ist und ein Entfeuchtungsgerät Tag und Nacht läuft, scheint es schwierig, insbesondere während der Sommermonate, die Luftfeuchtigkeit zu senken. Als Alternative bliebe nur, den Sportraum zu schließen, was zur Konsequenz hätte, dass Insassen kein Kraftsporttraining mehr machen könnten„.
(Bericht der Volksanwaltschaft 2024, ebd., S. 145)

Auch werden Computer für die Strafgefangenen von der Volksanwaltschaft gefordert:
„Daher konnte die VA nur darauf hinzuweisen [sic], dass sich die Anstaltsleitung damit über eine Weisung der GD [Generaldirektion] hinwegsetze, sämtlichen Untergebrachten in Österreich zu ermöglichen, einen PC zum Zwecke der Resozialisierung zu haben“.
(Bericht der Volksanwaltschaft 2024, ebd., S. 154)

Ein Strafgefangener der Justizanstalt Sonnberg beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft, dass ihm ein begleiteter Ausgang mit den Worten „keine gute Führung‟ abgelehnt worden sei:
 „Die VA [Volksanwaltschaft] ersuchte das BMJ [Bundesministerium für Justiz], die JA Sonnberg darauf hinzuweisen, Ablehnungen von Ansuchen sorgfältiger zu begründen“.
(Bericht der Volksanwaltschaft 2024, ebd., S. 160)

Auch befürchtet die Volksanwaltschaft, dass die Versorgung in der Justizanstalt Linz nicht ausreichend sei:

„Ein Insasse beschwerte sich, er habe aufgrund zu geringer Verpflegung in der JA Linz innerhalb der Haftzeit von drei Monaten 17 kg abgenommen. (…) Aus der Stellungnahme ging hervor, dass der Insasse bei einer Körpergröße von 179 cm 137 kg wiegt“.
(Bericht der Volksanwaltschaft 2024, ebd., S. 166)

Provokation für die Opfer der Sachwalter

Die Sorge der Volksanwaltschaft gilt der Freizeitgestaltung von Strafgefangenen, der Ausstattung ihrer luxuriösen Hotelzimmer mit Fernsehgeräten. Gleichzeitig werden die Opfer der Sachwalter aus ihren Wohnungen vertrieben und ihre Vermögenswerte übernommen, mit der Begründung, sie seien zu schwach, einen kriminellen Überfall abzuwehren.

Die Opfer der Sachwalter wollten auch keine Verbrechen begehen, sondern ihre privaten und beruflichen Projekte fortsetzen, auch im Interesse des Landes und der Europäischen Union. Sie wollten keine staatlichen Subventionen beantragen, sondern mit ihren eigenen finanziellen Mitteln tätig sein.

Der gesamte Besitz wird zerschlagen, bei solch feindlichen Übernahmen, persönliche Erinnerungsstücke und Dokumente, Arbeitsunterlagen und Produktionsmittel gehen als sogenannte „Fahrnisse“ verloren. Auch Renten werden von Sachwaltern und Erwachsenenvertretern übernommen. Betroffen sind auch Bezieher von Mindestpensionen. Die ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln ist deshalb bei Sachwalterschaft nicht gegeben.

Dennoch ist die Volksanwaltschaft nicht bereit, die Überfälle bei Sachwalterschaften zum Thema zu machen. Das Bundesministeirum für Justiz wird diesbezüglich von der Volksanwaltschaft nicht kontaktiert. Ansonsten ist die Volksanwaltschaft nicht zögerlich, das Justizministerium um eine Stellungnahme anzufragen, beispielsweise mit der absurden Forderung, auch bei schlechter Führung die Ausgänge von Strafgefangenen zu veranlassen.

Offensichtlich sollen normale Projekte von Bürgern negativ sanktioniert werden. Dafür pathologisches Verhalten, Perversionen und wirre Ideen von Randgruppen gefördert werden. Man könnte dafür, bei Bedarf, noch weitere groteske Beispiele aus dem Bericht der Volksanwaltschaft zitieren.

15 Millionen Euro Jahresbudget

Mehr als 15 Millionen Euro wurden der österreichischen Volksanwaltschaft als  Budget 2024 zur Verfügung gestellt:
15,436.000  Euro.
Davon:
9,846.000 Euro verwendet für Personalkosten,
4,610.000 Euro für betrieblichen Sachaufwand,
897.000 Euro für die Pensionen der ehemaligen Mitglieder,
53.000 Euro für Investitionstätigkeit

110 Personen waren 2024 in der Volksanwaltschaft tätig, auf 93 Planstellen und mit Entsendeten von anderen Gebietskörperschaften. Zusätzlich werden 63 Mitglieder für sieben Kommissionen genannt.

Zum Vergleich: Das Community-TV Wien, das ein Vollprogramm bieten und gleichzeitig Medienkompetenz für die Bevölkerung von Wien vermitteln sollte, wurde mit einem Jahresbudget von 1 Million Euro geführt, rund 20 Mitarbeiter waren für die sorgfältige und reibungslose Durchführung vorgesehen.
(Siehe: Studie zur praktischen Umsetzung des Offenen Fernsehkanals Wien. Hg. Johannes Schütz. Wien: Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, 2002. 226 S., www.wien.gv.at/meu/fdb/pdf/offener-fernsehkanal-709-ma53.pdf)

 

Volksanwälte der Parteien

Der aktuelle Jahresbericht wurde präsentiert von Volksanwältin  Elisabeth Schwetz, Volksanwältin Gaby Schwarz und Volksanwalt Bernhard Achitz. In diesem Jahr nicht im Ballsaal der Volksanwaltschaft in der Singerstraße, sondern am 24. April im Presseclub Concordia.

In Österreich werden die Volksanwälte von den drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrats berufen. Volksanwältin Schwetz wurde von der FPÖ eingesetzt, Volksanwältin Schwarz von der ÖVP und Volksanwalt Achitz von der SPÖ. Weitere im Parlament vertretene Parteien, aktuell NEOS und GRÜNE, erhalten keine Möglichkeit, einen Volksanwalt zu bestimmen.

Die FPÖ soll in der Volksanwaltschaft die Kontrolle über das Ressort Inneres führen, ÖVP ist für die Prüfung der Justiz zuständig, SPÖ für Soziales und Gesundheit.

Ehemaliger Mitarbeiter des Justizministers wurde Volksanwalt

Elisabeth Schwetz übernahm die Funktion von ihrem Vorgänger Walter Rosenkranz, der am 24. Oktober 2024, nach dem Sieg der FPÖ bei den Nationalratswahlen, das Amt des Parlamentspräsidenten erhielt.  Am 22. Mai 2025 wurden die Volksanwälte für die nächste Funktionsperiode, sechs Jahre bis 2031, gewählt. Schwarz und Achitz wurden in ihrer Funktion bestätigt. Die FPÖ bestellte Christoph Luisser als neuen Volksanwalt.

Luisser war zu diesem Zeitpunkt Landesrat in Niederösterreich. Er studierte Rechtswissenschaft am Juridicum der Universität Wien, seine Dissertation schrieb er über „Ausgewählte Rechte der Opposition im niederösterreichischen Gemeinderat“. Luisser arbeitete als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Immobilienrecht und Unternehmens­recht. Er war Mitarbeiter im Kabinett des Justizministers Böhmdorfer, Sektionschef im Bundesministerium für Inneres, von 2020 bis März 2023 führte er auch als Referent die Geschäfte im Büro von Volksanwalt Rosenkranz.

Seit Mai 2025, also zu dem Zeitpunkt seiner Bestellung als Volksanwalt, scheint Luisser auch als Gesellschafter mit einem Anteil von 25 Prozent der LGX Invest GmbH auf, deren Tätigkeit mit Erwerb, Entwicklung und Verwertung von Immobilien beschrieben wird. Nun ist vorgesehen, dass Luisser im kommenden Jahr den Bericht der Volksanwaltschaft für 2025 präsentiert.

Links:

Bericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2022 wurde präsentiert:
Keine Maßnahmen bei Übergriffen durch Sachwalter
Tabula Rasa Magazin, 1. 5. 2023
Willkürliche Vermögenskonfiskation bei Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung.  Mehr als 100 Beschwerden wurden wieder im Bericht der Volksanwaltschaft genannt. Doch werden die Hinweise auf Amtsmissbrauch ignoriert.
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-bericht-der-oesterreichischen-volksanwaltschaft-fuer-2022-wurde-praesentiert-keine-massnahmen-bei-uebergriffen-durch-sachwalter

Das Versagen der Volksanwaltschaft:
Ein Einblick in Recherchen
Tabula Rasa Magazin, 6. 6. 2024
Politiker nennen die Zuständigkeit der österreichischen Volksanwaltschaft. Bei willkürlichen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch.  Doch die Volksanwälte setzen keine Maßnahmen. Eine Reform der Volksanwaltschaft wird gefordert.
www.tabularasamagazin.de/das-versagen-der-volksanwartschaft-ein-einblick-in-recherchen

Korrespondenz mit Peter Kostelka zum Thema Sachwalterschaft in Österreich
Tabula Rasa Magazin, 5. 9. 2024
Peter Kostelka war Generalsekretär des International Ombudsman Institutes. Er wurde um eine Stellungnahme zu Vermögensübernahmen bei Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung angefragt.
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-korrespondenz-mit-peter-kostelka-zum-thema-sachwalterschaft-in-oesterreich

 

Über Johannes Schütz 123 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel