Korrespondenz mit Peter Kostelka zum Thema Sachwalterschaft in Österreich

Peter Kostelka bei einer Veranstaltung der Volksanwaltschaft im österreichischen Parlament am 10. Juli 2012 (Foto: Parlamentsdirektion)

Peter Kostelka war Generalsekretär des International Ombudsman Institutes. Er wurde um eine Stellungnahme zu Vermögensübernahmen bei Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung angefragt. Hier die bisherige Korrespondenz. Von Johannes Schütz.

Peter Kostelka wirkte als Vizepräsident des International Ombudsman Institutes (IOI) von 2004 bis 2009 und Generalsekretär des IOI von 2009 bis 2013.  Er war österreichischer Volksanwalt von 2001 bis 2013. Aktuell ist Peter Kostelka der Präsident des Pensionistenverbandes Österreich. In diesen Funktionen wurde er mit dem Problembereich Sachwalterschaft und willkürlichen Vermögensübernahmen konfrontiert.

Peter Kostelka betonte  in seiner Antwort, er bedauere, dass der Pensionistenverband Österreich in solchen Fällen nur selten hilfreich sein könne:
„Zumeist beziehen sich diese Beschwerden auf richterliche Entscheidungen, die von Außenstehenden  nur schwer beurteilt werden können. Wir können daher als PVÖ nur sehr selten wirklich hilfreich sein. Ich bedauere das sehr“.

Es erscheint deshalb sinnvoll, dass die Korrespondenz fortgesetzt wírd, um Lösungen für den Problembereich Sachwalterschaft zu erörtern. Über die Ergebnisse wird hier berichtet.

Johannes Schütz an Peter Kostelka
(2. Schreiben an Kostelka)

Subject: Re: Re: Anfrage für Report Sachwalterschaft
Sent: 2024/09/01
from: <johannes.schuetz@journalist…>
to: <peter.kostelka@pvoe…>

 

Sehr geehrter Herr Dr. Kostelka,

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und die Hinweise. Doch gibt es noch weitere Aspekte beim Thema Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung, die ich gerne mit Ihnen in dieser Korrespondenz klären möchte.

Gleich zu Beginn möchte ich betonen, ich bin in Kenntnis, dass aktuell der Terminus „Erwachsenenvertreter“ verwendet und dafür als Basis auf das 2. Erwachsenenschutzgesetz von 2018 verwiesen wird. Ich wähle dennoch bewusst weiterhin den Begriff „Sachwalter“, da ich belegen kann, auf der Grundlage ausführlicher Recherchen, dass im Zusammenhang mit solchen Vermögensübernahmen, trotz neuer Bezeichnungen und fortschreitender Gesetze, keine Verbesserung erzielt wurde.

Vorfälle im Zusammenhang mit Vermögensübernahmen, gedeckt durch die Entmündigungsordnung aus dem Kriegsjahr 1916, wurden jedenfalls schon in den siebziger Jahren erkannt.  Die antiquierte Verordnung sollte durch das Sachwalterschaftsgesetz, das 1984 in Kraft trat, überholt werden, doch in der Praxis erfolgte keine Verbesserung.

Zu wenig aufgearbeitet von Zeithistorikern wurden allerdings die Expropriationen, die in den dreißiger Jahren, also in der ersten Republik, exekutiert wurden.  Es wurden beispielsweise Vermögen und Bibliothek des Sozialphilosophen Otto Bauer übernommen, auch die Wiener Kinderfreunde wurden komplett enteignet und konnten ihre wertvolle Tätigkeit damals nicht mehr fortsetzen.

Es ist erkennbar, dass Ihnen die Problematik bewusst ist, da Sie in Ihrem Schreiben ebenfalls den Begriff „Besachwalterter“ bevorzugen. Tatsächlich erklärten Sie dazu bereits im Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2001:

„auch auf dem Gebiet des Sachwalterrechtes besteht nach Ansicht der VA [Volksanwaltschaft] Handlungsbedarf“.
(Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2001 an den Nationalrat und den Bundesrat, Wien, 2002,   S. 113)

Sie erklärten nun in Ihrem Schreiben:
„kam  manchmal daraus berechtigt der Verdacht auf, dass die Vermögensverwaltung mehr den Interessen  der Erhaltung eines Vermögensbestandes dienen sollte, als der Ausgestaltung des Fortkommens des Besachwalterten“.
(Peter Kostelka, Email an Johannes Schütz, 26. 8. 2024)

Dazu muss ich anmerken:

Tatsächlich geht es nicht um die „Erhaltung eines Vermögensbestandes“ des Betroffenen, wie von den Tätern behauptet wird, vielmehr übernehmen Sachwalter die gesamten Vermögenswerte nachweislich in ihren eigenen Bestand. Die Vorgangsweise muss deshalb, gemäß dem Strafgesetzbuch, als krimineller Sachverhalt beurteilt werden.

Der gesamte Besitz wird zerschlagen, wie bei einer feindlichen Übernahme, auch persönliche Erinnerungsstücke und Dokumente gehen als sogenannte „Fahrnisse“ verloren. Mit der Vermögensübernahme wird nur das Kapital der Sachwalter gesichert. Die Organisation eines führenden Sachwalters ist diesbezüglich in Wien seit Jahren bekannt, doch erfolgen keine Ermittlungen durch die zuständigen Behörden.

Die Betroffenen erhalten keinen Zugriff auf ihren Vermögensbestand, dies über ihren Tod hinaus, denn ihre „Testierfähigkeit“ wird vom Gericht negiert, damit können von ihnen die erwünschten Erben nicht mehr bestimmt werden.

Selbst eine ordentliche Bestattung und ein anständiges Grab können die Sachwalter noch verwehren. Angesichts der sonstigen Vorgangsweise der Sachwalter müsste die Art der Bestattung in allen Fällen überprüft werden. Trotz der österreichischen Sterbeversicherung „Wiener Verein“, die gerne als Vorsorge für das unvermeidliche Ereignis über viele Jahre von den Betroffenen geleistet wurde, denn die gesparte Summe kann auch an die Erben ausbezahlt werden, in solchen Fällen wäre dies der gerichtlich bestellte Sachwalter, der das Begräbnis seines Opfers organisiert. Im Krematorium.

Voll leistungsfähige Personen

Auch sind die Betroffenen nicht grundsätzlich „Behinderte“ oder zu schwache „Krüppel“, wie fälschlicherweise notiert wird, sondern in zahlreichen Fällen voll einsatzfähige und gut motivierte Personen, deren berufliche und private Projekte beschädigt oder blockiert werden. Eventuell bleibt ihnen noch die Möglichkeit, rechtzeitig ins Ausland zu fliehen.

Es wird sogar die gesamte Familie beschädigt, da auch die erbberechtigten Kinder, in manchen Fällen sind sie noch Schüler oder Studierende, durch die Übergriffe der Sachwalter von allen Vermögenswerten überfallsartig abgeschnitten werden. Die vorgesehene Laufbahn der Betroffenen wird somit blockiert, sogar das Fortkommen ganzer Familien mit voller Absicht ruiniert.

Renten werden unterschlagen

Auch Renten werden von Sachwaltern und Erwachsenenvertretern zur eigenen Bereicherung übernommen. Betroffen sind auch Bezieher von Mindestpensionen. Diese Feststellung kann jederzeit anhand von Beispielen belegt werden. Allein aus der Unterschlagung von Pensionszahlungen durch Sachwalter dürfte in den vergangenen zehn Jahren in Österreich ein Schaden von mehreren Milliarden Euro entstanden sein.

Es macht für den Pensionistenverband Österreich doch keinen Sinn, harte Verhandlungen zu führen, für eine Erhöhung der Rentenzahlungen, wenn die Zugeständnisse dann nur den Profiten der Sachwalter dienen.

Politische und gesellschaftliche Kontrolle der Justiz unverzichtbar

Sie erklärten in Ihrem Schreiben:
„entzieht sich die Tätigkeit von Richtern der Kontrolle der Volksanwaltschaft“.
(Peter Kostelka, Email an Johannes Schütz, 26. 8. 2024)

Doch wird nicht in allen Ländern verzichtet, die Tätigkeit der Richter zu überprüfen. Die diesbezüglichen Regelungen sind sehr unterschiedlich. Es gibt Staaten, die eine Kontrolle der Justiz durch das Ombudsman Institute vorsehen. Als Beispiel muss Schweden genannt werden, bekanntlich das erste Land in dem ein Ombudsman eingerichtet wurde, bereits 1809 als „Justitieombudsman“. Mit der ausdrücklichen Aufgabe, die Gerichte zu überwachen.

Dies betonte auch der Europäische Bürgerbeauftragte Nikiforos Diamandouros in einem Vortrag, in dem er Rule of Law als fundamentales Prinzip betonte. Dazu zählt jedenfalls: „to supervise the courts„.

„The functions of the institution were to supervise the courts and other public authorities, to deal with complaints from citizens, and to prosecute officials and government ministers who behaved unlawfully“.
(P. Nikiforos Diamandouros, „The ombudsman institution and the quality of democracy“, Lecture by the European Ombudsman P. Nikiforos Diamandouros, 17. 10. 2006, www.ombudsman.europa.eu/en/speech/en/348)

Hingegen wurde in Österreich, insbesondere in den vergangenen Jahren, ein falscher Mythos von einer „Unabhängigkeit des Richtertums“ geschaffen. Ursprünglich hatte diese Formulierung selbstverständlich eine gegensätzliche Bedeutung, die eigentlich schon in einem Proseminar für Rechtsphilosophie klar sein sollte, nämlich dass Gerichte bei der Verurteilung von Straftätern nicht in ihrer Handlungsweise eingeschränkt werden. Keinesfalls konnte daraus das Recht abgeleitet werden, Richter dürften uneingeschränkt Willkürakte und Amtsmissbrauch vollziehen, selbst unverfolgt Straftaten nach eigenem Belieben durchführen.

Es mag sein, dass die österreichische Volksanwaltschaft, nach dem schweren Versagen in den vergangenen Jahrzehnten, nicht mehr für eine ernsthafte Überwachung der Justiz in Betracht kommt. Dann muss die gesellschaftliche Kontrolle der Richter, die unbedingt erforderlich ist, mit anderen und neuen Institutionen solide gesichert werden.

Dokumentation der Fälle

Einen ersten Beitrag zu diesem Thema veröffentlichte ich bereits 2017 in The European:

Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt:
Der Fall Österreich
The European, 6. 6. 2017
www.theeuropean.de/politik/der-fall-oesterreich

Auch der Pensionistenverband Österreich (PVÖ) erhält Beschwerden über Sachwalter. Sie bedauerten, dass der PVÖ nur sehr selten wirklich hilfreich sein kann.

Eine Dokumentation der Beschwerden und in der Folge ein umfassender Report sind dringend erforderlich. Ich bereite eine Studie zu diesem Thema vor und berücksichtige darin selbstverständlich gerne die Fälle, über die der PVÖ in Kenntnis gesetzt wurde.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Johannes Schütz

Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (derzeit im Ausland im Exil)
Email: johannes.schuetz@journalist…
www.journalist.tel

 

Antwort von Peter Kostelka an Johannes Schütz
(1. Schreiben Kostelka)

 

Subject: Re: Anfrage für Report
Inbox: 2024/08/26
from: <peter.kostelka@pvoe…>
to: <johannes.schuetz@journalist…>

 

Sehr geehrter Herr Magister,

herzlichen Dank für Ihr Ihr Email zu Fragen der Sachwalterschaft bzw. der Erwachsenenvertretung.

Die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Bereiche der Erwachsenenvertretung bewegt sich auf einem relativ schmalen Grat: wie Sie sicherlich wissen, entzieht sich die Tätigkeit von Richtern der Kontrolle der Volksanwaltschaft. Die Kritik der Volksanwaltschaft bezog sich daher in erster Linie auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben – damals noch – die Tätigkeit von Rechtsvertretern gegenüber 1000 und mehr „Besachwalterten“ zugelassen und zudem kam manchmal daraus berechtigt der Verdacht auf, dass die Vermögensverwaltung mehr den Interessen der Erhaltung eines Vermögensbestandes dienen sollte, als der Ausgestaltung des Fortkommens des Besachwalterten. Dagegen haben wir uns zur Wehr gesetzt und entsprechende gesetzliche Änderungen verlangt. Mit einiger Verzögerung ist der Gesetzgeber uns in diesem Zusammenhang weitgehend gefolgt.

Zudem werden die Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft nicht politischen Parteien, sondern einzelnen Mitglieder der Volksanwaltschaft zugeordnet. Ausschläge gebend dabei sind am Beginn der Funktions-Periode jeder Volksanwaltschaft die Zahl der Fälle in den einzelnen Geschäftsbereichen. Weisen Sie bemerkenswerte Unterschiede auf, so sind in der nächsten Funktions-Periode die Zuständigkeitsbereiche neu zu ordnen.

PVÖ erhält im Jahr zwischen zehn und 20 Beschwerden aus diesem Bereich. Zumeist beziehen sich diese Beschwerden auf richterliche Entscheidungen, die von Außenstehenden  nur schwer beurteilt werden können. Wir können daher als PVÖ nur sehr selten wirklich hilfreich sein. Ich bedauere das sehr.

Mit den besten Grüßen,
Ihr Peter Kostelka.

 

Anfrage von Johannes Schütz

 

Subject: Anfrage für Report
Sent: 2024/08/08
from: <johannes.schuetz@journalist…>
to: <peter.kostelka@pvoe…>

 

Herrn
Dr. Peter Kostelka
Präsident
Pensionistenverband Österreich

 

Sehr geehrter Herr Dr. Kostelka,

Ich bin Publizist. Veröffentlichungen in deutschen Qualitätsmedien, u. a. The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album).

Ich bereite aktuell einen Report zum Thema Erwachsenenvertretung und Sachwalterschaft vor. Sie kamen in Ihrer Funktion als Volksanwalt mit der diesbezüglichen Problematik in Berührung. Ihre Aussagen sind deshalb von Bedeutung.

Im Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2001 wurde Sachwalterschaft noch Ihrem Geschäftsbereich zugeordnet. Sie erklärten dazu:

„auch auf dem Gebiet des Sachwalterrechtes besteht nach Ansicht der VA [Volksanwaltschaft] Handlungsbedarf“.
(Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2001 an den Nationalrat und den Bundesrat, Wien, 2002,   S. 113)

Im Jahresbericht 2002 war allerdings Volksanwalt Ewald Stadler bereits zur Gänze für das Ressort Justiz zuständig. Offensichtlich konnte er Ihren diesbezüglichen Geschäftsbereich übernehmen, damit auch das Thema Sachwalterschaft. In der Folge blieb Justiz zur Gänze in den Agenden von FPÖ, dann ÖVP.

Dennoch bemerkten Sie fraglos, dass Sachwalterschaft ein zunehmendes Problem in Österreich darstellte. Im Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2012,  Sie waren noch das gesamte Jahr als Volksanwalt tätig, wurden diesbezügliche Hinweise genannt:

„Fragen und Beschwerden über Sachwalterschaften waren weiterhin zahlreich. Hier bleibt abzuwarten, ob in naher Zukunft erste Lösungsansätze für dieses zunehmend gesellschaftliche Problem gefunden werden können“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2012, Wien, 2013, S. 31)

Auch parlamentarische Anfragen bestätigen die Problematik, beispielsweise die Anfrage der Abgeordneten Keck, Dr. Jarolim und GenossInnen vom 31. März 2011 „betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte“.

Im Jahresbericht 2002 reduzierten Sie die Problematik bei Sachwalterschaften noch auf Personen mit Behinderung, die der Pflege bedürfen. Es kann aber jederzeit belegt werden, dass auch voll einsatzfähige und gut motivierte Personen durch die gerichtliche Anordnung einer Sachwalterschaft in ihren beruflichen Projekten blockiert werden.

Das Vermögen wird zur Gänze von Sachwaltern übernommen. Die Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch „pflegschaftsgerichtlich genehmigt“. Es sind strafrechtlich relevante Tatbestände gegeben.

Dazu die folgenden Fragen:

Weshalb wurden keine Maßnahmen gegen Sachwalter gesetzt, die Vermögen übernehmen und gegen Richter, die willkürliche Vermögenskonfiskation anordnen?

Weshalb erstattete die Volksanwaltschaft nicht Strafanzeige gegen solche Richter und Sachwalter, die willkürliche Plünderungen durchführen?

Wie viele Fälle von Sachwalterschaftsmissbrauch wurden in den vergangenen Jahren beim Pensionistenverband Österreich eingebracht?

Welche Maßnahmen können gesetzt werden? Auch bezüglich Restitution und Schadenersatz.

Es sind auch Sofortmaßnahmen erforderlich, da akute Gefährdung von Betroffenen durch die Vorgangsweise der Sachwalter gegeben ist. Welche Unterstützung kann unverzüglich zugesagt werden?

Ich schätze es, wenn wir zu diesem Thema in Korrespondenz kommen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Johannes Schütz

Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (derzeit im Ausland im Exil)
Email: johannes.schuetz@journalist…
www.journalist.tel

 

Peter Kostelka
Präsident Pensionistenverband Österreich. Volksanwalt von 2001 bis 2013. Vizepräsident des International Ombudsman Institutes (IOI) von 2004 bis 2009 und Generalsekretär des IOI von 2009 bis 2013.

Zum Autor
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das 2005 als okto.tv auf Sendung ging. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava (gemeinsam mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava). War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Themen: Bibliographie, Informationbroking, Medienkompetenz, Community Media).  Publikationen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschriften.
Homepage: www.journalist.tel

Links:

Wie Österreich das International Ombudsman Institute übernahm
Tabula Rasa Magazin, 11. 8. 2024
www.tabularasamagazin.de/wie-oesterreich-das-international-ombudsman-institute-uebernahm

Österreich als Modell der Gegenaufklärung:
Die Volksanwaltschaft ist Teil des Systems
Tabula Rasa Magazin, 4. 6. 2018
www.tabularasamagazin.de/oesterreich-als-modell-der-gegenaufklaerung-die-volksanwaltschaft-ist-teil-des-systems

Es geschah am helllichten Tage:
Plünderungen in Wien
Tabula Rasa Magazin, 10. 2. 2019
www.tabularasamagazin.de/es-geschah-am-helllichten-tage-pluenderungen-in-wien

Über Johannes Schütz 107 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel