Oskar Lafontaine fragt auf Facebook: Was unterscheidet die Bundesrepublik Deutschland noch von einer Bananenrepublik?

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„In diesem Zusammenhang wird behauptet, auch wenn das Ergebnis sehr knapp sei, bestehe kein Anspruch noch einmal nachzuzählen.

Welch ein verlogenes Argument. Man stelle sich einen Moment vor, die CSU, die bei der Bundestagswahl 6 % erreicht hat, hätte die 5 %-Hürde um 9529 Stimmen verfehlt. Alle, die jetzt behaupten, bei einem knappen Ergebnis bestünde kein Anspruch, noch einmal nachzuzählen, würden sofort das Gegenteil behaupten.

Oder noch drastischer: Bei der Bundestagswahl hätte die AfD 9529 Stimmen mehr als die CDU/CSU und die würden darüber entscheiden, wer den Kanzler stellt. Alle, die jetzt meinen, es bestünde kein Anspruch auf Nachzählung, würden schreien: Es muss sofort nachgezählt werden. Diese Verächter unserer Verfassung haben im Übrigen das Problem gar nicht erkannt. Das Auszählen in Es ist am Bundesverfassungsgericht, das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen

Dass der Bundestag den Antrag des BSW auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl ablehnen würde, war zu erwarten. Wenn das BSW 5 % der Stimmen hat, was die Zahlen mit hoher Wahrscheinlichkeit belegen, verlieren CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne und Linke zusammen 35 Bundestagsmandate und Kanzler Merz seine Mehrheit. Es ehrt die AfD, dass sie angesichts der vielen Zählfehler und des knappen Ergebnisses dafür eintritt, neu auszuzählen. Die selbst ernannten demokratischen Parteien der Mitte – auch Grüne und Linke – haben kläglich versagt und gezeigt, dass ihnen der Erhalt einiger Bundestagsmandate oder die Treue zu Merz wichtiger sind als das Eintreten für Demokratie und Rechtsstaat.

95.000 Wahllokalen ist eine Art Messverfahren.

Wenn rund 50 Millionen Stimmen abgegeben wurden, kann man mit diesem Messverfahren die Stellen vor dem Komma selbstverständlich genau angeben, wahrscheinlich auch die erste Stelle nach dem Komma. 0,1 % sind 50.000 Stimmen. Aber die zweite Stelle nach dem Komma kann man nicht mehr exakt messen. 0,01 % sind 5.000 Stimmen. Schon bei einer flüchtigen Überprüfung von wenigen Wahlbezirken bekam das BSW 4.277 Stimmen hinzu. Und 0,001 %, das sind 500 Stimmen, kann man mit dem Zählverfahren der Bundestagswahl nicht messen. Dennoch wurde das amtliche Wahlergebnis für das BSW mit 4,981 % angegeben. Es fehlten also 0,019 % der Stimmen. Aus den oben genannten Gründen können es genauso gut 5,01 % oder 4,97 % sein. Allerdings habe die wenigen bisherigen Überprüfungen systematische Zählfehler zulasten des BSW zutage gefördert, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Nachzählung zusätzliche BSW-Stimmen gefunden werden, ungleich wahrscheinlicher ist als das Gegenteil. Wahrscheinlich haben die sogenannten „Demokraten“ ja auch genau deshalb eine solche Angst vor einer Neuauszählung.

Neben dem Bundestag, der in eigener Sache entschieden hat, hat auch der Bundespräsident versagt. Er hätte längst erklären müssen: Es muss rechtssicher festgestellt werden, ob eine Partei 5 % hat. Ebenso die Bundestagspräsidentin, die beim Einzug des BSW vielleicht ihr Mandat verlieren würde.

Jetzt kommt es auf das Bundesverfassungsgericht an. Es gibt viele Vorbehalte gegen die Verfassungsrichter. Sie sind von genau den Parteien vorgeschlagen worden, die die Mandate und die Regierungsmehrheit verlieren würden. Sie haben vor einiger Zeit mit der Bundesregierung zu Abend gegessen. Aber die Verfassungsrichter haben es jetzt in der Hand, das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit und das Funktionieren des Rechtsstaats wiederherzustellen.“

Quelle: Facebook

 

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