Linken-Chefin Ines Schwerdtner will große Berliner Wohnungskonzerne vergesellschaften. Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hält dagegen und rechnet mit Entschädigungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Die Debatte zeigt, wie weit die Positionen beim Berliner Wohnungsmarkt auseinanderliegen.
Die entscheidende Frage kam von Sandra Maischberger selbst: Was würde die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne kosten? Ines Schwerdtner, Bundesvorsitzende der Linken, antwortete, die Summe könne von einem symbolischen Euro bis zu mehreren Milliarden reichen. WELT machte die Auseinandersetzung am Dienstagmorgen zu einem seiner prominenten Themen.
Schwerdtner begründete ihre Forderung mit dem Berliner Wohnungsmarkt. Wohnen müsse der „Marktlogik“ entzogen werden, sagte sie. Große Immobilienkonzerne wie Vonovia sollten vergesellschaftet werden; Wohnungen und Mieteinnahmen sollten wieder in öffentliche Hand gelangen. Die Finanzierung könne aus ihrer Sicht über Kredite erfolgen, die anschließend aus Mieteinnahmen bedient würden.
Die Sendung vom Montagabend hatte das Thema ausdrücklich auf der Agenda. In der offiziellen Ankündigung des WDR standen die Enteignungspläne der Linken neben Sozialreformen und weiteren politischen Fragen. Die Debatte knüpfte an den Berliner Volksentscheid von 2021 an, bei dem sich mehr als eine Million Menschen für eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ausgesprochen hatten.
Schnitzer widerspricht bei den Kosten
Ökonomin Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, hielt Schwerdtners Rechnung für nicht tragfähig. Eine entschädigungslose oder symbolische Enteignung werde juristisch nicht durchzuhalten sein, erklärte sie. Sie gehe daher von Entschädigungen in zweistelliger Milliardenhöhe aus.
Schnitzers Gegenargument ist fiskalisch: Geld, das für die Übernahme bestehender Wohnungen ausgegeben werde, stehe nicht für den Neubau zur Verfügung. Sie kritisierte zudem die damalige Abstimmung, weil den Wählern die möglichen finanziellen Folgen nicht deutlich genug vor Augen geführt worden seien. Bei einer milliardenschweren Übernahme müssten die Konsequenzen für Steuern, andere Ausgaben oder die Verschuldung mitdiskutiert werden.
Besonders scharf wurde der Gegensatz bei Schwerdtners These, die Vergesellschaftung könne sich über die Mieten selbst finanzieren. Schnitzer wies darauf hin, dass die Linke zugleich starke Mietbegrenzungen anstrebe. Niedrigere beziehungsweise gedeckelte Mieten begrenzen aber gerade jene Einnahmen, aus denen Kredite bedient werden sollen. Aus ihrer Sicht passt beides finanziell nicht ohne Weiteres zusammen.
Auch BILD griff die Konfrontation zwischen Schwerdtner und Schnitzer auf. Der Kern ist in beiden Berichten derselbe: Die Linke argumentiert mit öffentlichem Eigentum und langfristigen Mieteinnahmen, die Wirtschaftsweise mit hohen Entschädigungskosten und entgangenen Alternativen für den Wohnungsbau.
Der Volksentscheid bleibt der politische Bezugspunkt
Schwerdtner verteidigte ihre Position mit dem Ergebnis des Berliner Volksentscheids. Sie verwies darauf, dass mehr als eine Million Berliner für die Vergesellschaftung gestimmt hätten und stellte die rechtliche Möglichkeit einer solchen Maßnahme heraus. Der entsprechende Artikel 15 des Grundgesetzes sieht grundsätzlich eine Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln gegen Entschädigung vor; wie hoch diese im konkreten Fall sein müsste, ist gerade einer der umstrittenen Punkte.
Die Linke macht das Thema inzwischen zu einer Machtfrage in Berlin. Nach der von WELT wiedergegebenen Position Schwerdtners soll die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne Bestandteil einer möglichen Regierungsbeteiligung werden, sollte die Partei nach der Wahl eine führende Rolle spielen.
Das unterscheidet die jetzige Debatte von der Situation unmittelbar nach dem Volksentscheid. Damals lag ein politischer Auftrag aus einer Abstimmung vor, aber kein unmittelbar vollziehbares Gesetz. Die Auseinandersetzung verlagerte sich in Expertenkommissionen, rechtliche Prüfungen und Parteiverhandlungen. Nun versucht die Linke, daraus erneut eine konkrete Koalitionsbedingung zu machen.
In der Sendung erhielt Schwerdtner Unterstützung vom Journalisten Fabian Grischkat, der auf das Abstimmungsergebnis von 2021 verwies. Er kritisierte, dass die SPD den Mehrheitswillen aus seiner Sicht nicht umgesetzt habe. Gerade dieser Punkt erklärt, warum die Vergesellschaftungsfrage im Berliner Wahlkampf wieder mobilisieren kann, obwohl die juristischen und finanziellen Details weiterhin ungeklärt sind.
Vermögenssteuer als zweite Konfliktlinie
Die Diskussion sprang anschließend von Immobilien auf Vermögen. Schwerdtner forderte eine stärkere Besteuerung sehr großer Vermögen und nannte Elon Musk als Beispiel. Zusätzliche Einnahmen sollten nach ihrer Darstellung dem Gemeinwohl und dem Sozialstaat zugutekommen.
Schnitzer widersprach auch hier. Vermögende Personen könnten auf eine hohe Vermögenssteuer mit Verlagerungen, steuerlicher Gestaltung oder Wegzug reagieren. Deshalb sei keineswegs sicher, dass die erwarteten Einnahmen tatsächlich in der angenommenen Höhe entstünden. Auch hier standen also weniger das Ziel – mehr finanzieller Spielraum für den Staat – als die Annahmen über die wirtschaftlichen Folgen gegeneinander.
Die Auseinandersetzung bei „Maischberger“ brachte damit zwei politische Grundmodelle auf engem Raum zusammen. Schwerdtner setzt auf mehr öffentliches Eigentum und stärkere Umverteilung. Schnitzer stellt die Finanzierung, die Opportunitätskosten und mögliche Ausweichreaktionen in den Vordergrund. Beide Seiten beziehen sich auf reale Größen – Wohnungen, Mieten, Entschädigungen, Steuern –, kommen aber bei der Wirkung derselben Instrumente zu entgegengesetzten Ergebnissen.
WELT hatte die Forderung Schwerdtners bereits Anfang August als mögliche Koalitionsbedingung beschrieben. Die Berliner Linke tritt zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September mit dem Ziel an, große Wohnungskonzerne gegen Entschädigung zu vergesellschaften. Der SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach lehnt eine solche Enteignung ausdrücklich ab und bezeichnet sie als rote Linie.
Der Konflikt ist deshalb keine abstrakte Talkshow-Frage. In einer Anfang August veröffentlichten Civey-Erhebung lag die Linke nach WELT-Angaben bei 21 Prozent, die CDU bei 19, die AfD bei 18 und die Grünen bei 17 Prozent. Bei einem engen Wahlausgang kann die Wohnungspolitik damit unmittelbar über mögliche Koalitionen entscheiden.
Ein weiterer WELT-Bericht erinnert daran, dass beim Volksentscheid vom September 2021 rund 59 Prozent für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen stimmten. Das Ergebnis schuf politischen Druck, ersetzte aber kein ausgearbeitetes Vergesellschaftungsgesetz mit festgelegter Entschädigungssumme. Genau diese Lücke bildet heute den Kern des Streits zwischen Schwerdtner und Schnitzer.
Für die SPD kommt noch eine strategische Frage hinzu. Sie kann den damaligen Mehrheitsentscheid nicht ignorieren, will aber zugleich keine Milliarden für die Übernahme bestehender Bestände einsetzen. Krach setzt stattdessen auf Neubau. Die Linke hält dagegen, dass Neubau allein die Marktmacht großer Vermieter nicht breche. Damit stehen im Wahlkampf zwei unterschiedliche Antworten auf dasselbe Berliner Problem gegeneinander.
Entschieden wurde in der Fernsehrunde nichts. Doch die zentrale Frage ist nun klarer sichtbar: Wer große Wohnungskonzerne vergesellschaften will, muss nicht nur die rechtliche Zulässigkeit, sondern auch eine konkrete Entschädigungs- und Finanzierungsrechnung vorlegen. Genau diese Rechnung ist bisher politisch umkämpft – und dürfte im Berliner Wahlkampf noch mehrfach wiederkehren.
