Pflichtdienst – Der Staat kann Gemeinsinn nicht einfach einberufen

Militär Krieg, Quelle: tprzem, Pixabay License Frei zu verwenden unter der Pixabay-Lizenz Kein Bildnachweis nötig

Kommentar

Deutschland diskutiert wieder über eine Frage, die man nach 2011 lange für erledigt hielt: Was schuldet der Einzelne dem Gemeinwesen? Die Bundesregierung bereitet für den Fall einer Rückkehr der Wehrpflicht auch einen neuen Zivildienst vor. Das Familienministerium hat große Träger nach möglichen Kapazitäten gefragt. Gleichzeitig ist der seit Jahresbeginn geltende Wehrdienst zunächst freiwillig angelegt. Schon diese Reihenfolge zeigt das Problem. Der Staat denkt über Pflicht nach, während er die Strukturen, in denen diese Pflicht sinnvoll erfüllt werden könnte, erst wieder aufbauen muss.

Es ist verführerisch, diese Debatte moralisch zu führen. Die einen sagen, eine Generation, die alle Rechte des freiheitlichen Staates genieße, könne auch einige Monate zurückgeben. Die anderen verweisen darauf, dass Lebenszeit keine staatliche Verfügungsmasse sei. Beide Sätze haben Gewicht. Aber die eigentliche politische Frage liegt dazwischen. Eine Pflicht kann legitim sein, wenn sie einem klaren öffentlichen Zweck dient, gleich verteilt ist und der Staat diejenigen, die er verpflichtet, nicht als billige Lückenfüller behandelt. Genau daran wird sich eine neue Dienstpflicht messen lassen müssen.

Freiheit ist keine Flucht vor Verantwortung

Der alte Zivildienst war an die Wehrpflicht gebunden. Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst mit der Waffe leisten wollte, leistete Ersatzdienst. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 verschwand auch diese Konstruktion; seither tragen Bundesfreiwilligendienst und andere Freiwilligenformate einen Teil dessen, was früher Zivildienstleistende übernahmen. Nun steht die Logik wieder im Raum: Wenn der Staat militärische Dienstpflichten aktiviert, braucht er für Kriegsdienstverweigerer einen zivilen Weg.

Das ist zunächst eine rechtliche und organisatorische Konsequenz, noch kein gesellschaftspolitisches Programm. Wer daraus sofort ein allgemeines Pflichtjahr ableitet, überspringt mehrere Fragen. Soll eine solche Pflicht nur Männer treffen, weil die Wehrpflicht verfassungsrechtlich an sie anknüpft? Soll sie auf Frauen ausgeweitet werden? Soll sie nur für eine Altersgruppe gelten? Wie verhält sie sich zu Ausbildung, Studium, Pflege von Angehörigen oder zu jungen Menschen, die bereits ehrenamtlich Verantwortung übernehmen? Eine Pflicht, die als Schule des Gemeinsinns beworben wird, aber als willkürliche Last erlebt wird, erzieht nicht zur Solidarität. Sie erzieht zur Umgehung.

Trotzdem ist es zu bequem, Freiheit ausschließlich als Abwesenheit staatlicher Zumutung zu verstehen. Ein Gemeinwesen lebt davon, dass Bürger nicht bloß Kunden öffentlicher Leistungen sind. Feuerwehr, Pflege, Rettungswesen, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Vereine und soziale Einrichtungen funktionieren nicht allein durch Haushaltsansätze. Sie funktionieren, weil Menschen Zeit geben. Diese Erfahrung kann prägen. Sie lässt sich aber nicht dadurch adeln, dass man sie anordnet. Der politische Fehler beginnt dort, wo das Wort „Gemeinsinn“ zur hübschen Verpackung für Personalnot wird.

Praktisch wird die Sache spätestens dort schwierig, wo der Pflichtdienst in sehr verschiedene Lebensläufe eingreift. Ein Pflichtdienst würde Jahrgänge sehr unterschiedlich treffen. Wer unmittelbar nach der Schule eine Ausbildung beginnt, wer ein Studium aufnimmt, wer Angehörige pflegt oder bereits Verantwortung in einem Familienbetrieb trägt, erlebt dieselben Monate anders. Eine gerechte Regel müsste deshalb Ausnahmen, Härtefälle und Anrechnungen so klar ordnen, dass aus dem Gleichheitsversprechen keine Lotterie der Lebensläufe wird. Gerade ein Staat, der jungen Menschen einen Teil ihrer Zeit abverlangt, ist verpflichtet, diese Zeit ernst zu nehmen und nicht als billige Personalreserve zu behandeln.

Eine Pflicht braucht gleiche Lasten

Die Debatte hat deshalb eine soziale Seite, die gerne unterschätzt wird. Ein junger Mensch aus einer wohlhabenden Familie kann ein schlecht vergütetes Pflichtjahr leichter verkraften als jemand, der sofort eigenes Einkommen braucht. Wer ohnehin ein Jahr auf einen Studienplatz wartet, erlebt den Dienst anders als eine Auszubildende, deren Betrieb einen festen Zeitplan hat. Wer zu Hause Angehörige betreut, leistet längst einen Dienst an der Gesellschaft, nur ohne Uniform und Dienststelle. Gleichheit bedeutet deshalb nicht, alle exakt gleich zu behandeln. Gleichheit verlangt, vergleichbare Belastungen herzustellen und reale Lebenslagen einzubeziehen.

Noch gewichtiger ist die Verantwortung der Einrichtungen und des Staates. Die Süddeutsche Zeitung berichtete Anfang August, dass das Familienministerium große Organisationen nach möglichen Zivildienst-Kapazitäten gefragt habe. Die Frankfurter Rundschau warnte in ihrer Kommentierung davor, eine Rückkehr des Zivildienstes wie einen einfachen Schalter zu behandeln, den man nur umzulegen brauche. Das ist ein wichtiger Einwand. Wer Zehntausende junge Menschen verpflichten will, braucht Einsatzstellen, Aufsicht, Ausbildung, Unterkünfte, soziale Absicherung, Beschwerdewege und eine Verwaltung, die mehr kann, als Formulare zu verschicken.

Auch die Bundeswehr ist kein normaler Arbeitgeber, und ein Pflegeheim kein pädagogisches Ferienlager. Beide brauchen Menschen, die vorbereitet sind und Verantwortung übernehmen können. Ein Pflichtdienst darf nicht die Illusion erzeugen, strukturelle Personalprobleme ließen sich mit einem Jahrgang Achtzehnjähriger überdecken. Krankenhäuser brauchen Fachkräfte, Pflegeheime brauchen verlässliche Teams, die Truppe braucht ausgebildetes Personal. Junge Dienstleistende können helfen. Sie ersetzen diese Menschen nicht.

Die Pflege- und Sozialverbände haben außerdem ein berechtigtes Interesse daran, dass ein neuer Dienst nicht als Ersatz für reguläre Beschäftigung missverstanden wird. Der alte Zivildienst war für viele Einrichtungen wichtig, er hat aber auch eine Gewöhnung daran erzeugt, dass gesellschaftlich notwendige Arbeit sehr billig verfügbar war. Ein moderner Dienst müsste deshalb zusätzlich sein, qualifiziert begleitet werden und einen erkennbaren Bildungsanteil haben. Sonst verschiebt der Staat die Kosten struktureller Personalprobleme auf eine Altersgruppe, die politisch am wenigsten Einfluss besitzt. Das wäre das Gegenteil jener Verantwortung, die ein Pflichtjahr angeblich lehren soll.

Gemeinsinn entsteht nicht auf Befehl

Seine stärkste Begründung hat ein solcher Dienst dort, wo er Erfahrungen ermöglicht, die außerhalb des eigenen Milieus kaum entstehen. Menschen, die aus ihrem vertrauten Milieu herauskommen, begegnen anderen Lebenslagen. Wer in einer Einrichtung für Behinderte arbeitet, in der Altenpflege hilft, beim Technischen Hilfswerk, im Rettungsdienst oder in der Bundeswehr dient, erfährt Gesellschaft anders als in sozialen Medien oder im Seminarraum. Charakterbildung lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Aber es ist eine Möglichkeit.

Politik sollte diese Möglichkeit nicht mit Pathos überladen. Der Staat kann Loyalität verlangen, wenn seine Existenz oder zentrale öffentliche Aufgaben es erfordern. Er kann aber nicht per Gesetz festlegen, was jemand aus dieser Zeit innerlich mitnimmt. Eine Demokratie, die sich ihrer Bürger sicher sein will, sollte nicht zuerst nach Zwang greifen. Sie sollte freiwillige Dienste so attraktiv machen, dass sich mehr Menschen dafür entscheiden: mit ordentlicher Bezahlung, Anrechnung auf Ausbildung und Studium, bezahlbarem Wohnen am Einsatzort und echter gesellschaftlicher Anerkennung.

Erst wenn der freiwillige Weg trotz solcher Bedingungen nicht trägt und ein klarer Bedarf besteht, wird die Frage nach Pflicht ernsthaft. Dann aber muss sie ehrlich gestellt werden. Sie darf weder als nostalgische Rückkehr zum Zivildienst von gestern noch als verdeckte Personalreform für soziale Einrichtungen verkauft werden. Es geht um einen Eingriff in Lebenszeit, den der Staat begründen muss. Gemeinsinn ist zu wertvoll, um ihn als billige Ressource zu behandeln. Wer junge Menschen in die Pflicht nimmt, nimmt vor allem den Staat selbst in die Pflicht.

Die Debatte über Wehr- und Zivildienst berührt damit einen alten republikanischen Gedanken: Rechte und Pflichten gehören zusammen. Doch in einer freiheitlichen Ordnung entsteht diese Verbindung nicht dadurch, dass der Staat möglichst viele Pflichten erfindet. Sie entsteht, wenn Bürger verstehen, wofür eine Verpflichtung notwendig ist, wenn Lasten fair verteilt sind und wenn das Gemeinwesen selbst glaubwürdig mit den Menschen umgeht, deren Einsatz es verlangt. Ein Dienst kann Zusammenhalt stärken. Er kann aber auch Zynismus erzeugen, wenn die jungen Leute den Eindruck gewinnen, dass man ihre Lebenszeit als Reparaturmaterial für politische Versäumnisse benutzt.