Vier EU-Staaten wollen die Nutzung eingefrorener russischer Zentralbankvermögen neu diskutieren

Russisches Vermögen – Recht vor politischer Ungeduld

Putin Präsident Russland, Quelle: DimitroSevastopol, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig

Vier EU-Staaten wollen die Nutzung eingefrorener russischer Zentralbankvermögen neu diskutieren. Die moralische Intuition ist verständlich. Aus diesem Grund muss Europa juristisch besonders sauber arbeiten, wenn es seine eigene Rechtsordnung nicht beschädigen will.

Rund 210 Milliarden Euro russischer Zentralbankvermögen sind in der Europäischen Union eingefroren, der größte Teil davon bei Euroclear in Belgien. Vier Staaten – Niederlande, Polen, Spanien und Schweden – wollen die Debatte darüber neu eröffnen, ob diese Mittel stärker für die Ukraine genutzt werden können. Reuters berichtete am 27. August über den Vorstoß. Die juristische und politische Neuauflage wird auch in der Süddeutschen Zeitung ausführlich eingeordnet; dort geht es gerade um die Frage, wie weit die EU gehen kann, ohne die rechtliche Belastbarkeit des eigenen Vorgehens zu beschädigen.

Politische Plausibilität ist noch kein Rechtsgrund

Der Gedanke ist verständlich. Russland führt einen Angriffskrieg, die Ukraine braucht enorme Mittel für Verteidigung und Wiederaufbau. Warum sollte der Aggressor sein Vermögen behalten, während europäische Steuerzahler Kredite und Hilfen finanzieren? Moralisch klingt die Antwort einfach.

Rechtlich ist sie es nicht. Eingefroren bedeutet nicht automatisch enteignet. Zentralbankvermögen genießt besonderen Schutz, Eigentumsrechte und Staatenimmunität setzen hohe Hürden. Belgien hatte bereits Bedenken gegen frühere Modelle geäußert, die eingefrorenen Mittel als Grundlage für große Kredite zu nutzen. Nach Reuters hält Brüssel an seiner vorsichtigen Position fest.

Diese Vorsicht ist kein Geschenk an Moskau. Rechtsstaaten beweisen ihre Stärke gerade dann, wenn das Ergebnis politisch unbequem ist. Wer internationale Eigentums- und Immunitätsregeln situationsabhängig auslegt, schafft einen Präzedenzfall, den auch andere Staaten künftig gegen europäische Vermögen verwenden könnten.

Untätigkeit ist ebenfalls eine Entscheidung

Auf der anderen Seite wäre es ebenso unbefriedigend, die Vermögen auf unbestimmte Zeit einzufrieren, Erträge zu nutzen und die eigentliche Frage zu vertagen. Der Krieg dauert an, die finanziellen Bedürfnisse der Ukraine steigen. Die bisherigen europäischen Kredite reichen nach Einschätzung der vier Außenminister nicht aus.

Deshalb muss die EU juristisch belastbare Modelle weiter prüfen. Denkbar sind Erträge aus den Vermögen, Sicherheiten für Kredite oder eine spätere Verwendung im Rahmen eines Friedens- und Reparationsmechanismus. Jeder Weg hat Risiken. Aus diesem Grund gehört die Debatte in Rechtstexte, nicht in Schlagzeilen.

Ein weiterer Punkt wird selten ausgesprochen: Wenn Europa russische Staatsvermögen dauerhaft konfiszieren will, muss es erklären können, weshalb dies mit seiner eigenen Rolle als sicherer Finanzplatz vereinbar bleibt. Staaten legen Reserven nach Rendite und Rechtssicherheit an. Ein Schritt, der Russland trifft, kann langfristig das Verhalten anderer Zentralbanken verändern.

Recht ist Teil der europäischen Macht

Europa besitzt weniger militärische Macht als die USA und weniger Rohstoffmacht als manche autoritäre Staaten. Eine seiner stärksten Ressourcen ist die Glaubwürdigkeit seiner Rechtsordnung. Diese Ressource sollte nicht leichtfertig eingesetzt werden.

Das heißt nicht, Russland finanziell zu schonen. Sanktionen, eingefrorene Vermögen und die Nutzung von Erträgen können legitime Instrumente sein. Es heißt, zwischen politischer Forderung und juristischer Verfügung eine saubere Linie zu ziehen.

Die vier Staaten, die eine neue Debatte verlangen, haben insofern recht: Das Thema darf nicht aus Bequemlichkeit geschlossen werden. Belgien hat ebenso recht, auf Haftungs- und Rechtsrisiken zu pochen. Europäische Politik wird dort ernsthaft, wo sie beides gleichzeitig aushält.

Die Ukraine braucht Geld. Russland trägt Verantwortung für Zerstörung und Wiederaufbau. Zwischen diesen Sätzen liegt dennoch ein Rechtsweg, der nicht übersprungen werden darf. Sonst gewinnt Europa kurzfristig Vermögen und verliert langfristig etwas Wertvolleres: die Berechenbarkeit seiner eigenen Ordnung.

Ein Präzedenzfall lebt länger als ein Krieg

Der vielleicht stärkste Einwand gegen eine vorschnelle Konfiskation liegt in der Zukunft. Kriege enden, Rechtsregeln bleiben. Wenn die EU heute einen neuen Maßstab für Zentralbankvermögen schafft, wird dieser Maßstab morgen von Staaten zitiert werden, deren politische Ziele Europa nicht teilt. Internationale Finanzordnung lebt davon, dass Regeln auch gegenüber Gegnern gelten.

Daraus folgt keineswegs, dass jede historische Regel unveränderlich wäre. Völkerrecht entwickelt sich, besonders nach großen Konflikten. Aber Veränderungen sollten offen, multilateral und juristisch begründet erfolgen. Denkbar wäre etwa, russische Vermögen in einem späteren Friedensabkommen ausdrücklich mit Reparationen zu verknüpfen. Dann entstünde ein anderer Rechtsrahmen als bei einer einseitigen politischen Verfügung während des laufenden Krieges. Die EU hat Zeitdruck, aber sie hat auch institutionelle Stärke. Beides gegeneinander abzuwägen ist mühsam. Genau diese Mühe unterscheidet Rechtsmacht von bloßer Machtpolitik.

Zur europäischen Glaubwürdigkeit gehört schließlich Transparenz. Bürger sollten nachvollziehen können, wie hoch die eingefrorenen Beträge sind, welche Erträge entstehen und nach welchen Regeln sie verwendet werden. Je größer die Summen, desto wichtiger wird parlamentarische Kontrolle. Ein politisch nachvollziehbares Ziel schützt nicht vor schlecht konstruierter Finanztechnik. Gerade weil die Unterstützung der Ukraine langfristig sein wird, braucht sie Verfahren, die auch dann tragen, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit nachlässt.

Auch die Unterscheidung zwischen russischem Staatsvermögen und privatem Vermögen sollte im politischen Sprachgebrauch sauber bleiben. Oligarchen, Unternehmen, Zentralbank und Staat sind rechtlich nicht dasselbe. Je unschärfer Politik diese Kategorien behandelt, desto leichter entsteht der Eindruck, Sanktionen seien ein frei verfügbares Instrument ohne feste Kriterien. Das schadet ihrer Legitimität. Sanktionen wirken langfristig nur, wenn Partnerstaaten ihre Regeln verstehen und Gerichte sie überprüfen können. Eine robuste Ukraine-Politik braucht deshalb nicht weniger Recht, sondern mehr juristische Präzision. Gerade weil die politische Absicht nachvollziehbar ist, darf die rechtliche Begründung nicht nachträglich zusammengesucht werden.

Die juristische Dimension ist längst praktisch:Euroclearverweist auf fortdauernde Verfahren in Russland;Reutersberichtete im Juni über die Gegenklage des Clearinghauses. Auch dieFinancial Timesbeschreibt die wiederaufgenommene europäische Debatte als rechtlich und finanziell heikel.

Ein Präzedenzfall bleibt, auch wenn der Krieg endet

Die Debatte über eingefrorene Zentralbankreserven wird oft behandelt, als ginge es nur um die Finanzierung der nächsten Hilfstranche für die Ukraine. Tatsächlich reicht die Wirkung weiter. Staaten halten Währungsreserven im Ausland, weil sie darauf vertrauen, dass Eigentumsrechte und Immunitätsregeln nicht nach politischer Opportunität wechseln. Wer an diesen Regeln rührt, schafft einen Präzedenzfall, den auch Regierungen außerhalb Europas genau beobachten. Russisches Vermögen muss deshalb keineswegs unangetastet bleiben. Es bedeutet, dass die rechtliche Begründung belastbarer sein muss als die moralische Empörung über den Aggressor.

Dabei ist zwischen den Erträgen eingefrorener Vermögen und dem Kapital selbst zu unterscheiden. Europa hat bereits Wege gesucht, außerordentliche Gewinne für die Ukraine nutzbar zu machen. Eine vollständige Konfiskation wäre eine andere Qualität. Sie müsste sich gegen mögliche Klagen, Gegenmaßnahmen und den Vorwurf behaupten, staatliche Immunität werde rückwirkend ausgehöhlt. Gerade ein Rechtsraum, der sich international über verlässliche Regeln definiert, sollte diese Fragen nicht kleinreden.

Auch die praktische Gegenrechnung gehört dazu. Russland verfügt seinerseits über westliche Vermögenswerte und hat rechtliche wie politische Möglichkeiten, sie unter Druck zu setzen. Euroclear ist nicht irgendeine abstrakte Institution, sondern ein zentraler Teil europäischer Finanzmarktinfrastruktur. Schäden, Klagen oder Gegenmaßnahmen könnten weit über Moskau hinausreichen. Sie könnten europäische Unternehmen, Anleger und öffentliche Haushalte belasten. Eine Entscheidung müsste moralisch überzeugen und finanziell durchgerechnet sein.

Vielleicht liegt die stärkste Position Europas gerade in seiner Langsamkeit. Ein transparentes Verfahren, eine klare völkerrechtliche Grundlage und eine möglichst breite internationale Koalition wären weniger spektakulär als der sofortige Zugriff. Dafür wären sie schwerer angreifbar. Die Ukraine hat einen legitimen Anspruch auf Unterstützung und Russland trägt Verantwortung für Zerstörung und Wiederaufbau. Aus dieser politischen Wahrheit folgt aber nicht automatisch jedes juristische Instrument. Recht wirkt gerade dann, wenn es auch unter Druck nicht zur improvisierten Zweckregel wird.

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Über Stefan Groß-Lobkowicz 2318 Artikel
Dr. Dr. Stefan Groß-Lobkowicz, Magister und DEA-Master (* 5. Februar 1972 in Jena) ist ein deutscher Philosoph, Journalist, Publizist und Herausgeber. Er war von 2017 bis 2022 Chefredakteur des Debattenmagazins The European. Davor war er stellvertretender Chefredakteur und bis 2022 Chefredakteur des Kulturmagazins „Die Gazette“. Davor arbeitete er als Chef vom Dienst für die WEIMER MEDIA GROUP. Groß studierte Philosophie, Theologie und Kunstgeschichte in Jena und München. Seit 1992 ist er Chefredakteur, Herausgeber und Publizist der von ihm mitbegründeten TABVLA RASA, Jenenser Zeitschrift für kritisches Denken. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena arbeitete und dozierte er ab 1993 zunächst in Praktischer und ab 2002 in Antiker Philosophie. Dort promovierte er 2002 mit einer Arbeit zu Karl Christian Friedrich Krause (erschienen 2002 und 2007), in der Groß das Verhältnis von Metaphysik und Transzendentalphilosophie kritisch konstruiert. Eine zweite Promotion folgte an der "Universidad Pontificia Comillas" in Madrid. Groß ist Stiftungsrat und Pressesprecher der Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung. Er ist Mitglied der Europäischen Bewegung Deutschland Bayerns, Geschäftsführer und Pressesprecher. Er war Pressesprecher des Zentrums für Arbeitnehmerfragen in Bayern (EZAB Bayern). Seit November 2021 ist er Mitglied der Päpstlichen Stiftung Centesimus Annus Pro Pontifice. Ein Teil seiner Aufsätze beschäftigt sich mit kunstästhetischen Reflexionen und einer epistemologischen Bezugnahme auf Wolfgang Cramers rationalistische Metaphysik. Von August 2005 bis September 2006 war er Ressortleiter für Cicero. Groß-Lobkowicz ist Autor mehrerer Bücher und schreibt u.a. für den "Focus", die "Tagespost".