Anstößig, da unbegründet

Der Wahrheitsanspruch des Christentums von außen gesehen

Motivation

In der gesellschaftswissenschaftlichen Fachzeitschrift Die neue Ordnung ist unlängst ein lesenswerter Artikel des Bonner Publizisten Dr. Andreas Püttmann erschienen, in dem diagnostiziert wird, dass der Wahrheitsanspruch des Christentums heute von vielen Menschen als anstößig empfunden wird.i Der genannte Artikel nimmt eine durch viele interessante Fakten illustrierte Stand­ortbestimmung des Christentums in einer pluralistischen Gesellschaft vor und reflektiert diese kenntnisreich vor dem Hintergrund eines von vielen politischen und religiösen Konflikten gekennzeichneten Weltgeschehens. Sein Inhalt zeugt von der profunden Bibelkenntnis des Autors ebenso wie von dessen umfang­reichem Tatsachenwissen über aktuelle gesellschaftliche Stimmungslagen und Trends. Um so erstaunlicher ist daher der Umstand, dass in dem besagten Text kein nennenswerter Versuch unternommen wird, zu ergründen, warum denn manche Menschen den Wahrheitsanspruch des Christentums (möglicherweise) als anstößig empfinden.

Diesem Mangel soll im Folgenden abgeholfen werden, indem der Wahrheitsan­spruch des Christentums bewußt vom – hypothetischen – Standpunkt eines „Ungläubigen“ aus auf seine Stichhaltigkeit untersucht wird. Dabei wird absichtlich die Gefahr in Kauf genommen, dass dieser Text einige seiner christ­lichen Leserinnen und Leser verärgern oder irritieren könnte. Möglicherweise gibt es aber auch Christinnen und Christen, die ein ehrliches Interesse an der Frage umtreibt, weshalb Glaubensinhalte, deren Wahrheit für sie unumstößlich ist, von anderen Menschen als fragwürdig empfunden werden. Ihnen kann der vorliegende Text möglicherweise zu einem verbesserten Verständnis der Einwände verhelfen, die manche ihrer Mitmenschen gegen den Wahrheits­anspruch des Christentums erheben.

Es liegt auf der Hand, dass an dieser Stelle auch nicht annähernd alle Argumente, die in zurückliegenden Kontroversen über den Wahrheitsanspruch des Christentums (oder auch anderer Religionen) auf der einen oder anderen Seite ins Feld geführt werden sind, ausreichend gewürdigt werden können. Daher beschränkt sich dieser Text – in bewußt selektiver Weise – auf Überlegun­gen, die aus der wissenschaftstheoretischen Position des sog. Kritischen Rationalismus – und hier insbesondere einem einschlägigen Werk Hans Albertsii ableitbar sind. Eine gewisse Einseitigkeit wird hier also bewußt in Kauf genommen. Wenn der vorliegende Text dennoch Menschen zum Mitdenken anregt, hat er (aus Sicht des Autors) seinen Zweck trotz dieser Einschränkung erfüllt.

Der alltagssprachliche Wahrheitsbegriff und die Wahrheitssnsprüche religiöser Bekenntnisse

Ein erster möglicher Stolperstein für den Wahrheitsanspruch religiöser Be­kenntnisse ganz allgemein wird durch die Art und Weise konstituiert, wie das Eigenschaftswort „wahr“ in der Alltagssprache verwendet wird. Im alltags­sprachlichen Kontext nämlich gilt eine Auffassung dann als wahr, wenn sie in sich schlüssig ist und mit allen für sie relevanten Erfahrungstatbeständen im Einklang steht.

Mit dieser elementaren Setzung soll nicht behauptet werden, dass Logik und Erfahrung als mögliche Quellen menschlicher Erkenntnis über jeden prinzipiell denkbaren Zweifel erhaben seien. Schließlich besitzen schon die Begriffe, Symbole und Zeichenketten, mit denen Menschen konkrete oder abstrakte, erfahrene oder gedachte Objekte (im weitesten Sinne) zu bezeichnen pflegen, vermutlich eher den Charakter informeller, durch Wiederholung und Bestätigung erlernter Konventionen, als dass für sie im strengen Sinne objektive Geltung beansprucht werden könnte. Gleiches dürfte auch für die grammatikalischen, formal-logischen und mathematischen Regelwerke gelten, nach denen sie zu Aussagen und diese wiederum zu komplexeren Hypothesen, Theorien und Modellen verknüpft werden. In Bezug auf den Wahrheitsgehalt von Erfahrungstatbeständen muss auf die Möglichkeit individueller und kollektiver Sinnestäuschungen ebenso hingewiesen werden wie darauf, dass die Prozesse des Erinnerns und Vergessens – ebenso wie die Berichterstattung über zurückliegende Ereignisse – wahrscheinlich oft selektiv ablaufen und nicht frei von subjektiven Deutungen sind.

Andererseits aber liegt die Vermutung nahe, dass die symbolische Codierung wahrgenommener oder gedachter Objekte, der Gebrauch logischer Schluß­regeln und der Rückgriff auf eigene oder tradierte Erfahrungen zu den Strategien gehören, die in der Jahrtausende alten Entwicklungsgeschichte der Spezies Mensch einen erheblichen Beitrag zu deren Überleben geleistet habeniii. Trotz aller berechtigten Skepsis an einem allzu „naiven Realismus“ erscheint es daher zumindest voreilig, die Möglichkeit einer Korrespondenz zwischen Erfahrenem und Gedachtem einerseits und dem jeweils betreffenden Wirklichkeitsausschnitt andererseits grundsätzlich auszuschließen. Ein univer­seller Skeptizismus, der Logik und Erfahrung als mögliche Quellen mensch­licher Erkenntnis nicht nur einzellfallbezogen, sondern ganz allgemein in Zweifel zieht, ist zwar letztlich nicht widerlegbar; scheinbar kommt jedoch kein Versuch, ihn argumentativ zu rechtfertigen, ohne eine Bezugnahme auf (ausgewählte) Erfahrungstatbestände und ohne die Verwendung logischer Schlussfolgerungen aus, deren grundsätzliche Validität doch gerade in Frage gestellt werden sollte.

Deswegen wird an dieser Stelle – in Kenntnis der geschilderten Einwände – aus pragmatischen Gründen an der obigen Definition des Wahrheitsbegriffs festgehalten. Der so beschriebene alltagssprachliche Wahrheitsbegriff legt dann drei Schlussfolgerungen nahe:

Erstens ist es möglich, konkrete Kriterien für die Unterscheidung zwischen Wahrheit und Unwahrheit zu benennen, ohne dass hierfür die Existenz eines oder mehrerer übernatürlicher Wesen vorausgesetzt werden müsste. Die Behauptung, ohne den Gottesglauben müsse alles Streben nach Erkenntnis letztlich in einen universellen Relativismus münden, für den die Kategorien „wahr“ und „falsch“ leere Worthülsen sind, muss vor diesem Hintergrund als voreilig zurückgewiesen werden.

Zweitens aber kann über Wahrheit bestimmter Auffassungen oft nur ein vorläufiges Urteil gefällt werden. So ist es bei Aussagensystemen, die komplexe logische oder mathematische Ableitungen enthalten, durchaus möglich, dass sie unzulässige Verallgemeinerungen oder Fehlschlüsse ent­halten, die nur bislang noch nicht entdeckt worden sind. Insbesondere aber kann oft nicht ausgeschlossen werden, dass Erfahrungswerte, durch die be­stimmte, bislang für wahr gehaltene Auffassungen widerlegt oder in Frage gestellt werden, erst in der Zukunft gewonnen werdeniv.

Drittens schließlich kann über die Wahrheit oder Unwahrheit von Auffassungen, die einer vom Standpunkt des jeweiligen Betrachters unabhängigen Überprüf­ung auf logische Widerspruchs­freiheit und empirische Plausibilität überhaupt nicht zugänglich sind, nicht einmal vorläufig entschieden werden.

Zu den konstituierenden Merkmalen vieler Religionen – einschließlich des Christentums – gehören aber gerade bestimmte Fundamentalaussagen, deren Inhalt sich einer solchen intersubjektiven Überprüfbarkeit entziehen. Damit erscheint ein für derartige Aussagen erhobener universeller Wahrheitsanspruch – aus der Außenperspektive betrachtet – weder begründet noch begründbar.

Die fragwürdige Annahme eines letzten Grundes

Die vorangegangene Überlegung wird mitunter mit der Entgegnung zurückge­wiesen, ohne den Glauben an einen gütigen, allmächtigen Schöpfergott entbehre jeder Versuch einer rationalen Erschließung der Wirklichkeit letztlich einer tragfähigen Grundlage.

Diese Behauptung enthält einen wichtigen Hinweis auf die Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens: In der Tat kann nämlich von jedem noch so plausiblen Argument, das zur Begründung bestimmter Auffassungen getroffen wird, gefordert werden, es müsse seinerseits durch eine andere, noch grundlegendere Begründung untermauert werden. Eine unendliche Fort­führung einer derartigen Begründungskette ist aber offensichtlich unmöglich.v

Doch das Problem, dass es mit den Mitteln der Logik und der Erfahrung allein nicht möglich ist, zu einer letztgültigen Begründung vorzudringen, wird (entgegen dem ersten Anschein) auch mit den Verweis auf einen gütigen, all­mächtigen Schöpfer als letzten Grund alles Seienden nicht wirklich gelöst. Viel­mehr wird auf diesem Wege die vergebliche Suche nach einem letzten Grund auf diesem Wege lediglich an einer bestimmten Stelle dogmatisch abgebroch­en, wodurch die faktische Unlösbarkeit dieses Problems zwar vielleicht ver­schleiert, nicht aber aufgehoben werden kann.vi

Dabei ist durchaus zuzugestehen, dass es nicht wenige Menschen gibt, denen nicht nur das Streben nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Güte, sondern das Leben insgesamt ohne den Glauben an eine übernatürliche, gute Macht letzt­lich halt- und sinnlos vorkäme. Aber aus dem bloßen Wunsch, dass dieser Glaube mehr sein möge als eine – möglicherweise durch religiöse Indoktri­nation, individuelle oder kollektive Autosuggestion genährte – Illusion, kann keineswegs schon auf die Richtigkeit dieser Überzeugung geschlossen werden.

Aus der soeben festgestellten Unmöglichkeit einer letzen Begründung folgt vielmehr lediglich, dass kein Versuch, zu plausiblen Auffassungen über bestimmte Teilbereiche der Wirklichkeit zu gelangen, ohne die Setzung bestimmter Grundannahmen auskommt, deren Richtigkeit letztlich nicht garantiert werden kann. Soll der Versuch einer rationalen Erschließung von Teilen der Wirklichkeit in unvoreingenommener Weise erfolgen, so dürfen diese Grundannahmen – anders als es mit religiösen Fundamentalaussagen mitunter geschieht – nicht in den Rang unverrückbarer Dogmen erhoben werden. Statt­dessen sind sie lediglich als behelfsmäßige Prämissen anzusehen, deren Wahrheitsgehalt beurteilt werden kann, indem sie und die aus ihnen abgeleiteten Schlußfolgerungen auf logische Widerspruchsfreiheit und die Übereinstimmung mit den für sie relevanten Erfahrungstatbeständen untersucht werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass diese Prämissen und Schlußfolgerungen einer derartigen Prüfung nicht standhalten, so kann das zum Anlaß genommen werden, mindestens eine unter ihnen zu revidierenvii.

Menschen können folglich bei dem Versuch, eine valide Erklärung bestimmter Zustände oder Vorgänge zu erhalten, ihren Überlegungen sehr unterschiedliche Prämissen zugrunde legen und, darauf aufbauend, sehr verschiedene Theorien entwickeln, die zwar alle logisch konsistent und empirisch plausi­bel sind, sich möglicherweise aber untereinander widersprechen oder gar wechselseitig ausschließen.

Diese Feststellung wirkt zunächst vielleicht unbefriedigend, weil sie abermals vor allem die Grenzen der menschlichen Vernunft verdeutlicht. Dieser Eindruck relativiert sich jedoch, wenn die Alternative in Betracht gezogen wird: Immer dann nämlich, wenn es nur eine einzige Theorie gibt, die als allein mögliche Erklärung für etwas akzeptiert wird, besteht die Gefahr, dass diese eine Theorie die Wahrnehmung der beteiligten Personen so stark prägt, dass diese alle ihr entgegenstehenden Erfahrungs­tatbestände entweder zu ignorieren oder im Sinne dieser Theorie umzuinterpretieren geneigt sind.viii Befinden sich dagegen mehrere untereinander rivalisierende Theorien und ihre jeweiligen Anhänger im Wettstreit um die möglichst plausible Erklärung eines Sach­verhalts, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass einseitig theoriegeleitete Wahrnehmungen und Interpretationen als solche erkannt und korrigiert werden.

Dies alles legt den Schluß nahe, dass weder die Notwendigkeit, Kriterien für die Unterscheidung zwischen wahren und falschen Auffassungen zu benennen, noch der Wunsch, die menschliche Suche nach Wahrheit und Sinn möge in einer letzten, nicht mehr zu hinterfragenden Instanz ihren sicheren Grund haben, als tragfähige Argumente für die tatsächliche Existenz eines gütigen, allmächtigen Schöpfers angesehen werden können.

Keine Wahrheit ohne Gott?

Ein anderer, ebenfalls sehr interessanter Versuch, die Notwendigkeit des Gottesglaubens für eine vernunftgeleitete Erschließung der Wirklichkeit nach­zuweisen, wird von dem Münchener Philosophen Robert Spaemannix unter­nommen. Der entsprechende Gedankengang lässt sich mit Hilfe der folgenden vier Kernaussagen zusammenfassen:

1. Jeder Zustand oder Vorgang, der in der Gegenwart vorliegt oder sich ereignet, ist in der Zukunft – und bis in alle Ewigkeit – unverrückbar und unbezweifelbar Teil der (historischen) Wirklich­keit.

2. Die Wirklichkeit vergangener Zustände oder Vorgänge bleibt durch die Erinnerung an sie existent.

3. Wenn irgendwann einmal die Erinnerung an bestimmte vergangene Zustände oder Vorgänge unwiederbringlich verloren geht, oder gar die Menschheit als Ganzes eines Tages nicht mehr existieren sollte, ändert sich an der objektiven Wirklichkeit dieser vergangenen Dinge dennoch nichts.

4. Also muss ein absolutes Bewußtsein existieren, in dem alles, was geschieht, für immer aufgehoben ist.

Diese Aneinanderreihung von Überlegungen wirkt bei oberflächlicher Be­trachtung überzeugend. Tatsächlich aber setzt sie die unbegründete Annahme voraus, dass es keine objektive Wirklichkeit gibt, die unabhängig davon existiert, ob und wie sie (durch den Menschen oder sonst irgendjemanden) wahrgenommen oder anderweitig erkannt wird. Sobald die Möglichkeit zu­gelassen wird, dass eine Sache existieren oder existiert haben kann, ohne im Bewußtsein eines menschlichen oder anderen, womöglich „höheren“ Wesens präsent (gewesen) zu sein, wird der oben genannte „Beweis“ hinfällig oder zumindest zweifelhaft.x

Zweierlei Wahrheit?

In den bis hierhin angestellten Überlegungen ist ein bedeutender Einwand unberücksichtigt geblieben, dem in der Debatte darüber, inwieweit der Gottesglaube vernünftig sein kann, oft ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Ein Wahrheitsbegriff, der sich ausschließlich an den Kriterien der logischen Konsistenz und empirischen Plausibilität orientiere, sei – so wird argumentiert – allenfalls für die Lösung mathematischer oder naturwissen­schaftlich-technischer Fragestellungen und die Bewältigung vergleichsweise trivialer Alltagsprobleme ausreichend. Sobald aber die Menschen selbst als allein oder gemeinsam handelnde, hoffende oder sich ängstigende, existenz­iellen Sinn und ethische Orientierung suchende Wesen es sind, über die Er­kenntnisse gewonnen werden sollen, erweise sich der alltagssprachliche Wahrheitsbegriff mit seiner inhärenten Trennung zwischen erkennendem Subjekt und zu erkennendem Objekt als defizitär.

Um zu einem Verständnis dieses Teils der Wirklichkeit zu gelangen, so heißt es, müsse die jeweilige Person die Position des distanzierten Zuschauers auf­geben und sich als sich als teilnehmender Beobachter den inneren Erfahrungen ausliefern, welche die betreffende Situation oder Entwicklung in ihm auslöst. Wenn diese Feststellung aber schon auf relativ elementare (zwischen)mensch­liche Zustände und Vorgänge zutreffe, so wird weiter argumentiert, wie viel mehr gelte sie für die Beziehung, in welche der glaubende Mensch zu Gott treten könne, indem er sich diesem gütigen, allmächtigen letzten Grund, Sinn und Ziel alles Seienden vertrauensvoll ausliefere und just dadurch einer tieferen Wahrheit teilhaftig werde, als sie eine kritische Prüfung auf logische Konsistenz und empirische Plausibilität je ergeben könne.xi

Seine augenscheinliche Plausibilität erhält dieses Argument dadurch, dass auf diesem Wege jedem Einwand, den jemand gegen die Geltung bestimmter reli­giöser Fundamentalaussagen erhebt, mit der Behauptung begegnet werden kann, die betreffende Person habe sich in Wirklichkeit nur (noch) nicht vorbe­haltlos genug dem zu Erkennenden ausgeliefert und verfüge folglich gar nicht über die Voraussetzungen dafür, hierzu ein qualifiziertes Urteil abzugeben.

Doch die so vollzogene argumentative Abschottung religiöser Glaubensinhalte gegen Kritik von „außen“ kann allenfalls im Binnenverhältnis der Gläubigen untereinander Einwände und Zweifel wirksam zerstreuenxii. Sie stößt immer dann an ihre Grenzen, wenn auch Andersdenkende von der Richtigkeit dieser Glaubensinhalte überzeugt werden sollen, ohne dass auf Zwang, bloße Suggestion oder gar mehr oder weniger subtile Formen der Gehirnwäsche zurückgegriffen werden muss. Keine Auffassung, zu der jemand im Wege des inneren Erlebens gelangt ist und die nicht durch logische Folgerungen und allgemein zugängliche Erfahrungstatbestände untermauert werden kann, ist nämlich dagegen gefeit, von Menschen mit einem anderen biographischen Hintergrund unter Berufung auf ihre eigenen, möglicherweise gegenteiligen inneren Erfahrungen angezweifelt oder verworfen zu werden. Dies gilt auch und oft gerade dann, wenn diese anderen Menschen ebenfalls als teilnehmende Beobachter in – äußerlich betrachtet – gleiche oder vergleichbare Situationen oder Vorgänge involviert (gewesen) sind.

Da es bei derartigen Auffassungen unmöglich ist, eine vom Standpunkt des je­weiligen Betrachters unabhängige Grundlage für die Beurteilung ihres Wahr­heitsgehalts zu schaffen, kann über ihre Richtigkeit nicht einmal ein vorläufiges Urteil gefällt werden. Diese wichtige Feststellung wird verschleiert, wenn solchen Auffassungen dennoch in dogmatischer Weise das Wahrheitsprädikat verliehen wird. Im Interesse der begrifflichen Klarheit dürfte es daher zweck­mäßiger sein, sie nicht als Wahrheit(en), sondern als subjektive Überzeug­ungen zu bezeichnen. Das gilt auch dann, wenn es sich bei den betreffenden Inhalten um Fundamentalaussagen einer bestimmten Religion handelt.

Schlussbemerkung

Die vorstehenden Argumente legen den Schluss nahe, dass, aus der Außen­perspektive betrachtet, ein absoluter Wahrheitsanspruch des Christentums – wie auch vergleichbare Ansprüche anderer Religionen – angesichts der eng gesteckten Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens letztlich unbegründet und unbegründbar sind. Sie sollen und können jedoch nicht als Rechtfertigung für einen „Fundamentalismus der Aufklärung“(Timothy Garton Ash) dienen, der jede Form religiösen Glaubens als naiv oder intellektuell rück­ständig abtut. Auch für die Nicht-Existenz Gottes (oder anderer übernatürlicher Entitäten) gibt es schließlich keine letztgültigen Beweise. Vielmehr münden die hier angestellten Überlegungen in ein Plädoyer dafür, im Umgang mit den Anhängern anderer Religionen und Weltanschauungen als der jeweils eigenen Aufrichtigkeit, Bescheidenheit und Dialogbereitschaft walten zu lassen.

Dies impliziert keinesfalls einen Verzicht auf jegliche Kritik an den Auf­fassungen anderer. Im Interesse der intellektuellen Redlichkeit sollte diese Kritik jedoch eine Form annehmen, die ihren jeweiligen Adressaten zum Mitdenken ermutigt und nicht zuletzt auch von dem Wissen um die jeweils eigene Irrtumsfähigkeit geprägt ist. Günstigenfalls kann so ein kleiner Beitrag dazu geleistet werden, das hohe Konfliktpotenzial, welches die Absolutheitsan­sprüche untereinender rivalisierender Religionen oder Weltanschauungen in sich bergen, zumindest punktuell einzudämmen.

i Anstößiger Wahrheitsanspruch. Zehn Thesen zum Standort des Christentums. S. 31-42 in: Die neue Ordnung, 62 (1), Bonn 2008; http://web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO108.pdf

ii: Albert, H.,: Traktat über die kritische Vernunft, 5. Auflage, Tübingen 1991.

iii So etwa argumentiert auch Michael Schmitt Salomon, in: Was ist Wahrheit? Das Wahrheitskonzept der Aufklärung im weltanschaulichen Widerstreit; in: Aufklärung und Kritik, Nr. 2/2003.

iv Eine Ausnahme von dieser Regel sind formal-logische oder mathematische Tautologien; durch welche vorgegebene Inhalte lediglich kombiniert oder transformiert, nicht aber um zusätzliche Informationen angereichert werden. (Jedenfalls dürfte es den meisten erwachsenen Menschen schwer fallen, sich eine Welt vorzustellen, in der z.B. 2+2 = 5 sind oder ein Kreter, der behauptet, dass alle Kreter immer lügen, die Wahrheit sagt).

v Albert, a,a.O., S. 15

vi Albert, a.a.O., S. 16

vii Albert, a.a.O., S. 90

viii Albert, a.a.O., S. 88

ix in: Der Gottesbeweis; in: DIE WELT, 26. März 2005

x vgl. hierzu ausführlicher G. Keuschnig, Um Gotteswillen; in Glanz@Elend – Magazin für Literatur und Zeitkritik; http://www.glanzundelend.de/glanzneu/gottesbeweis.htm

xi Dies in etwa dürfte beispielsweise der protestantische Theologe Paul Tillich gemeint haben, als er schrieb, alles Reden über göttliche Dinge sei sinnlos, wenn es nicht im Zustand letzten Ergriffenseins geschehe; vgl. Paul Tillich, Wesen und Wandel des Glaubens, Frankfurt/Berlin 1961, S. 20

xii Albert, a.a.O., S. 128

Sikandar Siddiqui: Anstößig, da unbegründet

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