„Brückenteilzeit“ tritt in Kraft: Mehr Bürokratie für kleinere Unternehmen

Uhr, Foto: Stefan Groß

Brossardt: „Regelung erschwert Personalplanung erheblich“

Am 01. Januar 2019 tritt das Gesetz zur so genannten „Brückenteilzeit“ in Kraft. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht durch die Einführung dieses Rückkehrrechts für alle von Teilzeit in Vollzeit zusätzliche Bürokratie und Umsetzungsprobleme vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen zukommen. „Schon die bestehenden Ansprüche auf Veränderung der Arbeitszeit, zum Beispiel bei Eltern- oder Pflegezeiten, haben die Betriebe vor große Hürden bei der Personalplanung gestellt. Das wird nun noch schwieriger“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw kritisiert, dass der Arbeitgeber künftig für den Arbeitnehmer, der befristet in Teilzeit gehen möchte, nicht nur einen Ersatz auf Teilzeitbasis einstellen, sondern diesen auch noch befristen muss. „Das schafft keine guten Arbeitsplätze und es ist äußerst schwer, auf dem Arbeitsmarkt solche Kräfte zu finden“, betonte Brossardt. Als sehr problematisch bewertet die vbw auch die befristeten „Minireduzierungen um nur wenige Stunden. Brossardt: „Diese kann der Arbeitgeber nicht durch Ersatzeinstellungen auffangen, denn faktisch lässt sich kaum ein befristetes Arbeitsverhältnis mit nur wenigen Wochenstunden schaffen. Auch für den als Ersatz eingestellten Arbeitnehmer ist eine derartige Beschäftigung keine gute Lösung.“ Zudem hält die vbw die Ankündigungsfrist von drei Monaten für viel zu kurz, da der Arbeitgeber umfangreiche Vorbereitungen zur personellen Umorganisation treffen muss. Brossardt: „Es hätte einen mindestens doppelt so langen Vorlauf gebraucht.“

Positiv bewertet die vbw lediglich, dass der Arbeitnehmer einen konkreten Arbeitsplatz bezeichnen muss, auf dem er mehr als bisher arbeiten kann, wenn er sich wieder eine Ausdehnung seiner Arbeitszeit wünscht: „Der Arbeitgeber behält damit die volle Organisationshoheit über die Entscheidung, mit wie vielen Arbeitnehmern und mit welchen Arbeitszeiten er seine Produkte erstellen will. Unter dem Strich aber bedeutet die Neuregelung eine weitere erhebliche Mehrbelastung der Unternehmen“, bilanzierte Brossardt.

Die vbw warnt den Gesetzgeber davor, trotz der bereits beschlossenen erheblichen Belastungen weiter an der Regulierungsschraube im Arbeitsrecht zu drehen. Für 2019 sind erhebliche Einschränkungen bei befristeten Arbeitsverträgen angekündigt: „Befristete Arbeitsverhältnisse leisten einen wichtigen Beitrag zur Flexibilität der Gesamtwirtschaft, bauen Einstellungshürden ab und erhöhen Jobchancen“, so Brossardt.

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