Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigt Gesetzentwurf für neuen Gesellschaftsdienst an

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Bundesfamilienministerin Karin Prien bereitet einen Gesetzentwurf für einen neuen Gesellschaftsdienst vor. Im Zentrum steht zunächst ein Rechtsanspruch auf einen freiwilligen Dienst und eine bessere finanzielle Ausstattung.

Freiwilliger Dienst statt sofortiger allgemeiner Pflicht

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am 7. Oktober angekündigt, in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf für einen neuen Gesellschaftsdienst vorzulegen. Nach Angaben der WELT soll zunächst ein Rechtsanspruch geschaffen werden, damit junge Menschen, die einen solchen Dienst leisten wollen, tatsächlich einen Platz erhalten. Die Teilnahme soll nach dem derzeit angekündigten Modell nicht allgemein verpflichtend sein.

Prien begründet den Ansatz damit, dass bestehende Freiwilligendienste nicht ausreichend finanziert und Plätze teilweise begrenzt seien. Wer sich engagieren wolle, solle nicht von der finanziellen Situation der Eltern abhängig sein. Deshalb soll der neue Dienst attraktiver vergütet werden als bisherige Formate. Einzelheiten zu Höhe, Dauer und Finanzierung sind noch nicht gesetzlich festgelegt.

Bestehende Freiwilligendienste bilden die Grundlage

Deutschland verfügt bereits über das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr und den Bundesfreiwilligendienst. Junge Menschen arbeiten dabei beispielsweise in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Kulturprojekten, Sportvereinen oder Naturschutzorganisationen. Die Programme sind freiwillig und unterscheiden sich bei Trägern, Altersgrenzen und Finanzierung.

Ein Rechtsanspruch würde die Logik verändern. Heute hängt die tatsächliche Teilnahme davon ab, ob ein geeigneter Platz verfügbar ist und finanziert werden kann. Ein gesetzlicher Anspruch würde Bund, Länder und Träger verpflichten, entsprechende Kapazitäten bereitzustellen. Das könnte erhebliche zusätzliche Kosten verursachen und erfordert eine genaue Abstimmung mit sozialen Einrichtungen, Kommunen und Verbänden.

Prien verbindet die Debatte außerdem mit der Frage gesellschaftlicher Resilienz. Katastrophenschutz, Pflege, soziale Einrichtungen und Zivilschutz benötigen Personal, zugleich wird seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch über militärische und zivile Verteidigungsfähigkeit gesprochen. Die Ministerin trennt den geplanten Gesellschaftsdienst jedoch vom Wehrdienst. Eine allgemeine Wehrpflicht oder eine umfassende Dienstpflicht würde andere verfassungsrechtliche und politische Voraussetzungen erfordern.

Die rechtlichen Fragen beginnen erst mit dem Gesetzentwurf

Ein freiwilliger Rechtsanspruch ist rechtlich wesentlich einfacher umzusetzen als eine allgemeine Dienstpflicht. Eine Pflicht für einen gesamten Jahrgang würde in Grundrechte eingreifen und müsste mit den verfassungsrechtlichen Regeln zu Zwangsdiensten vereinbar sein. Genau deshalb wird die Debatte seit Jahren geführt, ohne dass sich bislang eine breite politische Mehrheit für ein bestimmtes Pflichtmodell gebildet hat.

Der angekündigte Entwurf kann zunächst praktische Fragen beantworten: Wer darf teilnehmen, welche Einrichtungen werden anerkannt, wie hoch ist die Vergütung, wer trägt Sozialversicherungsbeiträge und wie werden genügend Plätze geschaffen? Auch die Anerkennung für Ausbildung, Studium oder Rentenversicherung könnte eine Rolle spielen. Erst wenn diese Details vorliegen, lässt sich abschätzen, wie stark sich der neue Dienst von bestehenden Freiwilligendiensten unterscheidet.

Priens Vorschlag betrifft zunächst freiwilliges Engagement; die getrennte Debatte über eine allgemeine Dienstpflicht bleibt davon unberührt. Zum einen geht es um die Attraktivität freiwilligen Engagements, zum anderen um die Frage, wie viel Dienst an der Gemeinschaft der Staat von jungen Menschen erwarten kann. Der Gesetzentwurf wird zeigen müssen, ob der angekündigte Rechtsanspruch zunächst vor allem ein Ausbau bestehender Strukturen oder der erste Schritt zu einem grundsätzlich neuen System wird.

Freiwilligendienste bestehen bereits in mehreren Formen

Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr sind Jugendfreiwilligendienste, die in der Regel zwischen sechs und 18 Monaten dauern. Der Bundesfreiwilligendienst steht auch älteren Menschen offen. Einsatzstellen gibt es unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kultur, Sport, Umwelt- und Katastrophenschutz. Die Freiwilligen erhalten üblicherweise Taschengeld und sind sozialversichert; die konkrete Höhe kann je nach Träger variieren.

Ein Rechtsanspruch auf einen Platz wäre gegenüber dem bestehenden System eine wesentliche Änderung. Heute können Interessenten zwar Bewerbungen einreichen, haben aber keinen allgemeinen Anspruch darauf, dass ihnen ein geeigneter und finanzierter Platz angeboten wird. Ein Rechtsanspruch würde voraussetzen, dass ausreichend Einsatzstellen anerkannt, finanziert und verwaltet werden. Daraus ergeben sich Aufgaben für Bund, Länder, Kommunen und freie Träger.

Prien hat ausdrücklich angekündigt, dass der Dienst finanziell attraktiver werden soll. In der Meldung der ZEIT wird ihre Aussage wiedergegeben, wonach die Teilnahme nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen solle. Einzelheiten zur Vergütung und zu möglichen zusätzlichen Leistungen enthält die Ankündigung noch nicht. Diese Punkte müssen im Gesetzentwurf und in der Finanzierung konkretisiert werden.

Von einer allgemeinen Pflicht ist der angekündigte Entwurf zu unterscheiden. Eine allgemeine Dienstpflicht würde andere verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen und wäre politisch deutlich weitergehend. Der bislang angekündigte Rechtsanspruch richtet sich dagegen an Menschen, die sich freiwillig für einen Dienst entscheiden. Erst der veröffentlichte Gesetzentwurf wird zeigen, ob und in welchem Umfang bestehende Freiwilligendienste organisatorisch zusammengeführt oder lediglich ausgebaut werden sollen.