Helmut Markwort auf Facebook: Ich spüre stärker die Notwendigkeit, die Bürger in #Bayern über ihre besonderen Rechte bei der #Landtagswahl am 14.Oktober aufzuklären

FDP, Foto: SGL

Von Tag zu Tag, ja von Stunde zu Stunde, spüre ich stärker die Notwendigkeit, die Bürger in
#Bayern über ihre besonderen Rechte bei der #Landtagswahl am 14.Oktober aufzuklären.

Wie Sie vielleicht wissen, will ich den Freien Demokraten (FDP Bayern) helfen, wieder in den #BayerischenLandtag einzuziehen.  Ich tue dies, indem ich im Stimmkreis 124 #München-Land-Süd direkt für die FDP kandidiere und in München und ganz #Oberbayern auf Platz 16 der Liste 5.

Bei täglichen Gesprächen über mein Engagement muss ich feststellen, dass auch gebildete und gewöhnlich gut informierte Mitbürger nicht wissen, dass bei der Landtagswahl andere Regeln gelten als bei der #Bundestagswahl vor einem Jahr.

Diese Unkenntnis kann entscheidend sein für das Ergebnis der #FDP. Andere Parteien, vor allem #CSU und #SPD, haben aus Eigeninteresse wenig Grund, über die bayerischen Sonderregeln zu informieren.  Sie profitieren vom Nichtwissen und spekulieren darauf, dass FDP-Sympathisanten sich ähnlich verhalten wie vor einem Jahr bei der Bundestagswahl.

Hier nenne ich den Beweis. Der Bundeswahlleiter hat bekanntgegeben, dass keine Gruppe so häufig ihre zwei Stimmen gesplittet hat wie die Wählerinnen und Wähler der FDP.  56,4 Prozent gaben zwar ihre Zweitstimme der FDP, wählten aber mit ihrer Erststimme Direktkandidaten einer anderen Partei, überwiegend von der Union.

Diese Entscheidung lässt sich begründen mit der Regel, dass es bei der Bundestagswahl auf die Zweitstimme ankommt.  Allein der Prozentsatz der Zweitstimmen entscheidet über die Stärke der Fraktionen im #Bundestag.

Ganz anders im Bayerischen Landtag.  Hier werden Erst-und Zweitstimmen addiert, und die Summe daraus ergibt die Stärke der Parteien.  Das ist der erste gewichtige Unterschied zum Bundeswahlrecht. Ein FDP-Wähler darf keine Erststimme verschenken.

Die für ein gutes Abschneiden dringend notwendige Erststimme für den Direktkandidaten der FDP ist auch keinesfalls verloren. Im Gegenteil. Seine Erststimmen werden addiert mit den Zweitstimmen, die er auf seinem Listenplatz einsammelt.
Das Gesamtergebnis entscheidet über seine endgültige Platzierung auf der FDP-Liste und somit über den Einzug in den Landtag. Wer viele Erst- und Zweitstimmen auf sich versammelt, hat gute Chancen auf ein Mandat.

Das ist der zweite gravierende Unterschied zur Bundestagswahl: In #Bayern kann der Wähler die Liste verändern. Diese Auswahlmöglichkeit ist ein demokratisches Angebot, besser als im Bund.

In den Bundestag rücken die Kandidaten in der Reihenfolge ein, die von den Parteien bestimmt worden ist. In Bayern dürfen die Wähler die Reihenfolge bestimmen.
Kein Kandidat auf einem vorderen Platz kann sicher sein. Jeder Kandidat auf einem hinteren Platz kann hoffnungsvoll kämpfen.

Dieses System wünsche ich mir auch für den Bundestag.

Eine dritte bayerische Sonderregelung will ich auf jeden Fall erwähnen, weil sie manche Zugezogene verblüfft.
Es gibt keine Bayernlisten. Die Kandidaten sind nur in den Listen der sieben bayerischen Bezirke wählbar.
Das auffälligste Beispiel ist Markus Söder von der CSU.
Er ist zwar in der Landeshauptstadt München extrem plakatiert, kann aber dort nicht gewählt werden.
Nur in #Mittelfranken.

Während ich gerade dieses Aufklärungsschreiben beenden will, ruft mich ein Bekannter auf dem Handy an und bedauert, dass er mich nicht wählen kann.
Warum, frage ich. Weil ich in #Dachau wohne, antwortet er.
Im Einzelgespräch erkläre ich ihm, dass mich alle Menschen in München und Oberbayern auf Platz 16 ankreuzen können.