Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird über ein Thema gestritten, das im Wahlkampf sonst selten Massen mobilisiert: die Ordnung der Universitäten. Die AfD hat in ihrem Regierungsprogramm weitreichende Änderungen angekündigt. Berichte von Süddeutscher Zeitung und FOCUS nennen unter anderem eine Rückkehr zu stärker professorenzentrierten Hochschulstrukturen, Kritik am Bologna-System, Eingriffe in bestimmte Studienangebote sowie Pläne, wissenschaftliche Einrichtungen nach politischen Prioritäten neu auszurichten. Ulrich Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung warnt vor Ideologisierung.
Man muss bei dieser Debatte zwei schlechte Reflexe vermeiden. Der erste lautet: Jede Änderung an Hochschulen sei bereits ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Das ist Unsinn. Länder finanzieren Hochschulen, setzen Hochschulgesetze, bestimmen Organisationsformen und verhandeln Zielvereinbarungen. Wissenschaft findet nicht in einem rechtsfreien Kloster statt. Der zweite Reflex ist gefährlicher: Weil der Staat zahlt, dürfe eine Regierung bestimmen, welche wissenschaftlichen Fragestellungen legitim sind. Genau das darf sie nicht.
Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes schützt Wissenschaft, Forschung und Lehre. Dieser Schutz wäre wertlos, wenn er nur für Ergebnisse gälte, die einer jeweiligen Regierung gefallen. Hochschulpolitik darf Strukturen verändern. Sie darf aber keine amtliche Wahrheit produzieren, indem sie Fächer nach politischer Sympathie einrichtet oder beseitigt.
Eine weitere Gefahr liegt in der finanziellen Steuerung. Universitäten sind auf Grundmittel und Drittmittel angewiesen. Eine Regierung muss nicht offen ein Forschungsergebnis verbieten, um Einfluss auszuüben; sie kann Programme umschichten, Institute austrocknen oder neue Einrichtungen bevorzugen. Solche Entscheidungen sind nicht per se illegitim. Haushalte setzen immer Prioritäten. Problematisch wird es, wenn wissenschaftliche Qualität durch politische Loyalität ersetzt wird. Deshalb brauchen Förderentscheidungen transparente Kriterien, Fachbegutachtung und gerichtliche Kontrollmöglichkeiten.
Politik darf Hochschulen gestalten
Es ist legitim, Studiengänge nach Qualität, Nachfrage und wissenschaftlichen Standards zu überprüfen. Auch Gender Studies, Politikwissenschaft oder Soziologie haben keinen Anspruch darauf, von Kritik verschont zu bleiben. Wissenschaftsfreiheit ist keine Bestandsgarantie für jedes Institut und keine Immunität gegen methodische Debatten. Wer schlechte Forschung betreibt, darf schlechte Forschung genannt werden.
Die Grenze wird dort überschritten, wo politische Erwünschtheit zum wissenschaftlichen Maßstab wird. Wenn eine Partei bestimmte Fächer pauschal als ideologisch abräumen und andere Institute mit einem politisch vorgegebenen Erkenntnisziel schaffen will, verwechselt sie Forschung mit Regierungsprogramm. Ein Institut darf den politischen Islam untersuchen, Klimapolitik bewerten oder Migration erforschen. Es muss nur die Freiheit behalten, zu einem Ergebnis zu kommen, das der Geldgeber nicht erwartet hat.
Gerade konservative Politik sollte diese Grenze verstehen. Wissenschaftsfreiheit schützt nicht nur linke oder progressive Forschungsfelder. Sie schützt ebenso einen Historiker, der gegen einen akademischen Konsens argumentiert, einen Ökonomen, der staatliche Klimapolitik für ineffizient hält, oder einen Juristen, der eine populäre Reform verfassungsrechtlich kritisiert. Wer heute Fächer nach politischer Linie sortiert, schafft ein Werkzeug, das morgen eine andere Mehrheit gegen die eigenen Überzeugungen einsetzen kann.
Dass Hochschulen selbst politische Milieus ausbilden können, ist kein Gegenargument. Professoren, Studenten und Verwaltungen sind nicht frei von Konformismus. Manchmal entstehen akademische Moden, in denen bestimmte Auffassungen sozial leichter vertreten werden als andere. Das muss kritisiert werden können. Die Antwort darauf kann aber nicht staatlich verordneter Gegenkonformismus sein. Wer pluralere Universitäten will, sollte Berufungsverfahren öffnen, methodische Vielfalt fördern und Debattenräume schützen. Eine politische Säuberung unter umgekehrtem Vorzeichen wäre keine Freiheit, sondern nur ein Wechsel des Personals an der Tür.
Wissenschaftsfreiheit schützt auch unbequeme Fächer
Universitäten haben tatsächlich Probleme. Bürokratie frisst Forschungszeit. Befristete Karrieren schaffen Unsicherheit. Drittmittelabhängigkeit kann Themen beeinflussen. Bologna hat manche Studiengänge verschult, ohne die versprochene internationale Vergleichbarkeit überall überzeugend einzulösen. Über all das darf, ja muss gestritten werden. Auch über eine stärkere Rolle von Professoren in akademischen Gremien lässt sich reden, ohne in die Ordinarienuniversität des 19. Jahrhunderts zurückkehren zu wollen.
Aber Hochschulreform verlangt institutionelle Demut. Eine Landesregierung sitzt vier oder fünf Jahre im Amt. Eine Universität denkt in Generationen. Forschungsergebnisse entstehen langsam, oft erfolglos und manchmal dort, wo niemand einen unmittelbaren Nutzen erwartet. Wer sie nur nach politischer Verwertbarkeit sortiert, macht aus Wissenschaft eine Ressortabteilung.
Der Staat hat ein Recht darauf, dass öffentliche Mittel ordentlich verwendet werden. Er darf Qualitätskontrollen verlangen, Transparenz schaffen und Schwerpunkte fördern. Was er nicht verlangen darf, ist ein Ergebnis. Der Unterschied klingt klein, ist aber fundamental. Forschungsförderung kann fragen, ob eine Methode geeignet ist. Sie darf nicht festlegen, welche Antwort am Ende herauskommen soll. Eine demokratische Regierung bleibt Auftraggeberin der Rahmenbedingungen, nicht Eigentümerin der Erkenntnis.
Eine Regierung besitzt keine Wahrheit
In Sachsen-Anhalt wird diese Auseinandersetzung besonders scharf geführt, weil die AfD in Umfragen vor der Wahl sehr stark ist und ein Regierungswechsel realistisch diskutiert wird. Darum lohnt es sich, die Debatte aus dem Parteienstreit herauszulösen. Die Regeln, die heute gegen eine AfD-Regierung verteidigt werden, müssen morgen auch gegen jede andere Regierung gelten. Wissenschaftsfreiheit ist kein Schutzwall für ein politisches Milieu. Sie ist eine Begrenzung staatlicher Macht.
Universitäten dürfen sich umgekehrt nicht hinter dem Grundgesetz verstecken, wenn sie Kritik an eigenen Moden abwehren wollen. Wissenschaftsfreiheit verpflichtet zur Methode, zur Offenheit für Widerlegung und zum Streit. Politischer Aktivismus ist nicht automatisch Wissenschaft, nur weil er auf einem Campus stattfindet. Wer diese Unterscheidung selbst verwischt, erleichtert jenen das Geschäft, die ganze Fächer zu politisieren behaupten.
Der vernünftige Maßstab lautet deshalb: Mehr Wettbewerb der Argumente, weniger staatliche Vorgaben über erwünschte Wahrheiten. Eine Regierung darf Hochschulen reformieren. Sie darf sie nicht erobern. Die Universität gehört weder Professoren noch Parteien. Sie gehört einer Gesellschaft, die sich den Luxus leistet, Erkenntnis nicht vorab zu kennen.
Eine Universität, die nur noch Erwartungen einer Regierung erfüllt, verliert zudem international an Glaubwürdigkeit. Wissenschaft lebt von Kooperation über Ländergrenzen hinweg. Forscher wählen Standorte auch danach, ob sie frei arbeiten, Kollegen berufen und Themen ohne politische Vorgaben verfolgen können. Ein Land kann mit Hochschulpolitik deshalb nicht nur kulturelle Signale setzen, sondern seine Attraktivität für Fachkräfte und Investitionen verändern. Das ist gerade für Sachsen-Anhalt keine Nebensache. Wer politische Kontrolle als Wiedergewinnung von Ordnung verkauft, sollte die wirtschaftlichen Kosten eines Vertrauensverlusts mitdenken. Wissenschaftsfreiheit ist nicht nur ein schönes Grundrecht für Professoren. Sie ist ein Standortfaktor, weil gute Forschung dort entsteht, wo das Ergebnis offen bleiben darf.
