Ein System der Gegenaufklärung kann aktuell am österreichischen Staat untersucht werden. Mehrere gesellschaftliche Institutionen werden dafür eingesetzt. Demokratische Prinzipien ausgeschaltet. Sogar das Eigentumsrecht als gesellschaftlicher Minimalkonsens funktioniert nicht mehr. Damit findet eine aktualisierte Version der Gesellschaftsanalyse von Adorno und Horkheimer in Österreich statt.
In Österreich wurde ein System errichtet, das es ermöglicht, willkürliche Enteignungen massenweise durchzuführen. Dazu auf Tabula Rasa der Bericht:
Österreichische Volksanwaltschaft legt Jahresbericht für 2017 vor (Tabula Rasa, 10. Mai 2018).
Trotz des scheinbaren Widerstands, den die österreichische Volksanwältin vorführt, ist Gertrude Brinek doch nur Teil des Systems.
In ihren vordergründig kritischen Bemerkungen findet sich immer noch ein Funken der Anerkennung. Es ist stets eine affirmative Kritik, die erstaunlich rasch in einen Panegyrikus umschlagen kann. Wirkungsvoller Protest wird von Brinek keinesfalls eingelegt.
Brinek kennt die Grenzen des Widerspruchs genau. So findet in der Darstellung der Volksanwältin sich doch stets Einverständnis mit der Vorgangsweise. Damit das Zugeständnis, dass die Enteigner ihr Sonderrecht erhalten sollen.
Mutatis mutandis gilt damit für die österreichische Volksanwältin, was Theodor W. Adorno und Max Horkheimer für die Kulturindustrie diagnostizierten. Diese soll letztlich, durch das Mittel der Zerstreuung, fungieren als ein Teil eines groß angelegten Systems der Unterdrückung, mit der Zielsetzung, dass den Rezipienten die Einsicht in die Funktionsweise der Gesellschaft verstellt wird. Daraus resultiert eine Form der Gegenaufklärung, die Adorno und Horkheimer in ihrem Werk „Dialektik der Aufklärung“ zu beschreiben suchten.
Gegenaufklärung in Österreich
Ein solches System der Gegenaufklärung kann man aktuell am österreichischen Staat untersuchen, in dem gesellschaftliche Institutionen missbräuchlich eingesetzt werden, um einer neuen Gruppierung, die als scheinbare Elite definieren sich möchte, eine Form von Oligarchie einzurichten, die offenbar mittelfristig auf Usurpation des staatlichen Systems setzt.
Wer gegen eine solche Usurpation effektiven Widerstand leisten kann, der soll rasch ausgeschaltet werden. Mit Instrumenten, die dafür entwickelt wurden. Zu diesen Instrumenten zählt Enteignung durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft.
Diese Methode der Enteignung ist selbstverständlich kontraproduktiv für einen funktionierenden Staat. Es soll aber auch nicht der funktionierende Staat gesichert werden, sondern das Funktionieren der Herrschaft der Usurpatoren. Kontraproduktiv ist das Instrument der Enteignung schon deshalb, weil es in Österreich nicht nur gegen ernstzunehmende Kritiker eingesetzt wird, sondern aufgrund einer schrankenlosen Gier der neu definierten, sogenannten Elite, aus finanziellen Motiven, auch gegen ehrbare Bürger eingesetzt wird, die an einer Debatte über die künftige Gestaltung unserer Gesellschaftsform gar nicht teilnehmen.
Sonderinteressen der Gatekeeper
Was Adorno und Horkheimer an der Kulturindustrie in Hollywood beschreiben wollten, das muss aktuell am katastrophalen Zustand der Medien untersucht werden, die größtenteils ein korruptes System decken. Denn Beiträge über die Verletzung von Grundrechten können, von wenigen Ausnahmen abgesehen, derzeit in den deutschsprachigen Medien nicht veröffentlicht werden. Auch ansonsten verfolgen die Gatekeeper der Medienlandschaft, auf Kosten von Relevanz und Wahrheit, fragwürdige Sonderinteressen.
Das betrifft sogar Verletzungen des Eigentumsrechts, die in westlichen Demokratien, nach dem bisherigen Verständnis, keinesfalls toleriert werden können. Bisher ging man davon aus, dass es ein gesellschaftlicher Minimalkonsens in den entwickelten Demokratien sein sollte, dass das Eigentumsrecht als Grundlage für unsere funktionierenden Staaten keinesfalls angegriffen werden darf. Dies zu Recht, da wirtschaftliche und kulturelle Projekte nur auf dem Fundament gesicherter Grundrechte zur Entfaltung kommen können.
In Österreich lehnten alle relevanten Printmedien solche Veröffentlichungen über die Verletzung von Grundrechten ab. Selbst der Jahresbericht der Volksanwaltschaft wird in den österreichischen Medien, fast aus Prinzip, nicht erwähnt. Obwohl der Informationswert als besonders hoch eingestuft werden muss und zur Sicherung demokratischer Werte dient. Der Bericht der Volksanwaltschaft sollte einer der Fixpunkte im journalistischen Jahreszyklus sein.
Übernahme gesellschaftlicher Institutionen
Es lässt in Österreich sich erkennen, dass mehrere gesellschaftliche Institutionen dafür eingesetzt werden, um demokratische Prinzipien außer Kraft zu setzen, damit eine Usurpation des Staates durch eine neue Herrschaftsschicht durchgesetzt werden kann. Neben dem Justizapparat und den österreichischen Medienkonzernen muss insbesondere Polizeiapparat, Psychiatrie und Universität genannt werden, die dafür deutlich vereinnahmt wurden.
Der österreichische Polizeiapparat führte beim Wiener Opernball in voller Öffentlichkeit vor, wie mit Kritikern umgegangen werden soll. Die ukrainische Aktionskünstlerin Alisa Vinogradova wurde von 10 Polizisten am Red Carpet des Opernballs umkreist. Die Polizisten gingen hemmungslos vor, obwohl mehrere Fotografen und Kamerateams anwesend waren. Es war für alle Anwesenden erkennbar, dass von Alisa Vinogradova nicht die geringste Gefahr ausging. Das zeigen die Reaktionen des Publikums auf den Bilddokumenten deutlich. Die Performance von Alisa Vinogradova war schon beendet, dennoch wurde die Aktionskünstlerin von den Polizisten brutal niedergeschlagen und weggeschliffen.
Polizeikräfte wurden in Österreich auch bereits eingesetzt, wenn Protest eingelegt wurde gegen willkürliche Verletzungen des Eigentumsrechts. Ein Bauernhof wurde auf diese Weise geräumt. Es sind Verhaftungen erfolgt, weil Enteignungen durch die Methode Sachwalterschaft nicht kommentarlos hingenommen wurden. Einer der Beteiligten musste ins Exil in die Schweiz gehen. Bei einer späteren Fahrt durch Österreich wurde er von einer Spezialtruppe der österreichischen Polizei abgefangen, die ihn ins Gefängnis brachte.
Der Historiker Stephan Templ ist Experte für Restitutionsfragen. Er wurde unter Vorwand ins Gefängnis gesperrt. Für sein Buch: „Aryanization Austrian Style“. Wo keine Straftat konstruiert werden kann, da wird die Psychiatrie als ein probates Mittel angewendet, um Kritiker wirkungsvoll zu eliminieren. Ein Beispiel dafür ist der Angriff auf die Publizistin Alexandra Bader. Noch 2007 wurde sie mit dem Preis der Medienlöwin ausgezeichnet, der für mutigen Journalismus verliehen wird. Ein Jahr später wurde sie in die Psychiatrie gebracht, wo man sie mit Neuroleptika niederspritzte. Alexandra Bader recherchierte über Korruption. Ein berüchtigter Sachwalter kontrolliert bis zum jetzigen Zeitpunkt die Tätigkeit der Publizistin. Er räumte ihre Wohnung.
Forschungsarbeiten fehlen
An den Universitäten hätten Forschungsarbeiten über willkürliche Enteignungen in Österreich schon seit Jahren durchgeführt werden müssen. Es gibt mehrere Institute, die entsprechende Berichte längst zum Gegenstand machen sollten. Offenbar sind die dafür erforderlichen Forscher nicht mehr an den österreichischen Universitäten tätig. Deshalb wird die Besetzungspolitik der vergangenen Jahre kritisch zu betrachten sein. Insbesondere am Juridicum in Wien ist ein katastrophaler Zustand zu diagnostizieren, der in weiteren Beiträgen noch im Detail zu beschreiben ist.
Volksanwältin Brinek ist mit der Tätigkeit an der Universität gut vertraut. Brinek bereitete zwei Karrierewege vor. Im Jahr ihrer ersten politischen Funktion als Bezirksrätin in der Wiener Leopoldstadt startete Brinek auch als Studienassistentin am interdisziplinären Institut für Sonderpädagogik.
Für Proteste sorgte Brinek 2003. Sie stellte den Antrag auf Definitvstellung als Assistenzprofessorin an der Universität Wien. Mit einer solchen Definitivstellung kann der Posten an der Universität auch behalten werden, wenn künftig keine wissenschafltichen Leistungen in Forschung und Lehre mehr nachgewiesen werden. Die Fakultätsleitung und das Fakultätskollegium sprachen sich gegen diese Definitvstellung aus. Dennoch entschied das Wissenschaftsministerium, dass eine Definitivstellung erfolgt
Sonderbehandlung in Wien
Der Begriff Sonderpädagogik wurde Anfang der siebziger Jahre, als dieses Institut vorbereitet wurde, mit Perfidität gewählt. Verweist er doch auf die Notwendigkeit von Sonderbehandlungen im interfakultären Einverständnis von medizinischer Psychiatrie und Pädagogik. Man hätte dieses Institut auch schlicht „Heilpädagogik“ nennen können, wenn es tatsächlich um Heilung gegangen wäre, beispielsweise um traumatische Erfahrungen zu lindern.
Solche traumatischen Erfahrungen im Kindesalter kannte man in Wien schon in jener Zeit der Institutsgründung zur Genüge. Die städtischen Kinderheime waren dafür bekannt. Der Kinderpsychiater Walter Spiel war für den dortigen Zustand wesentlich verantwortlich, mit seiner Funktion als Berater im gemeindeärztlichen und schulärztlichen Dienst und mit seiner Tätigkeit als Lehrer an der Fürsorgeschule der Stadt Wien. Weiters war Spiel als Berater in der Justizverwaltung tätig. Walter Spiel war als Vorstand der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters auch Mitgründer des interdisziplinären Instituts für Sonderpädagogik und war damit bestimmend für die Wahl des Institutsnamens.
Ansonsten ist Spiel als Kinderpsychiater für seine Sondermethoden bekannt: Elektroschock, Insulinschock, Induzierung von Anfällen mit hohem Fieber. Brinek begleitete am Institut für Sonderpädagogik, schon als Studienassistentin, in einer gemeinsamen Lehrveranstaltung den Psychiater Walter Spiel. Die Lehrveranstaltungen des Instituts für Sonderpädagogik fanden im Hörsaal des Allgemeinen Krankenhauses statt, wo die Klinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters stationiert war. Mit den Verhältnissen in psychiatrischen Kliniken der Republik Österreich muss Volksanwältin Brinek aufgrund ihrer dortigen Tätigkeit gut vertraut sein.
Solche Methoden bildeten den Gegenpol zur beliebten Ilse Hanl, die am Institut für Theaterwissenschaft der Universität Wien über emanzipatorisches Kindertheater forschte und die Wiener Schule der Animazione begründete, die als pädagogisches Modell auf die Förderung von Kreativität setzte. Ilse Hanl stürzte, zum Bedauern hunderter Studierender, 1990 aus dem Fenster der Abteilung für Kindertheater, die im fünften Stock der Institutsräume in der Wiener Gölsdorfgasse lagen. Die Forschungsarbeiten über Animazione waren damit an der Universität Wien beendet.
Zur Zeit als Walter Spiel die Methoden der Sonderpädagogik in seiner Wiener Klinik einsetzte, kannte man an der Kulturwissenschaft bereits die Arbeiten von Franco Basaglia, der in Italien die Bewegung der Anti-Psychiatrie anführte. Von Giuliano Scabia, der in Triest mit einer Künstlergruppe Heilung praktizierte, indem kreative Prozesse angeregt wurden („Marco Cavallo“). Man kannte die Arbeiten von Michel Foucault, insbesondere sein Werk „Wahnsinn und Gesellschaft“ muss in diesem Zusammenhang genannt werden. In Deutschland trug Rolf Schwendter, der in Wien geboren wurde und dort studierte, als Professor an der Universität Kassel auch die Ziele der Antipsychiatrie vor. Diese Erkenntnisse werden in Wien bis heute ignoriert, wo man vorzieht, Neuroleptika als eine Form von Totschläger anzuwenden.
Der Verrat der Volksanwaltschaft
Wie Volksanwältin Brinek durch ihre frühere Tätigkeit vertraut ist mit den Greueltaten der österreichischen Psychiatrie, so ist Volksanwalt Peter Fichtenbauer bekannt mit den Gepflogenheiten der Rechtsanwaltskammer. Fichtenbauer ist seit 1975 in Wien eingetragener Rechtsanwalt und engagierte sich in der Standesvertretung. Er gehörte zwischen 1984 und 1999 dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien an. Bevor Fichtenbauer Volksanwalt wurde, war er als Abgeordneter zum Nationalrat der Mann der österreichischen Rechtsanwaltskammer im Parlament. Das ist jene Standesvertretung, die gegen die amtsbekannten Enteignungen durch Sachwalter nicht vorgeht.
Fichtenbauer ist in der Volksanwaltschaft zuständig für Beschwerden über den Polizeiapparat. Welche Übergriffe der Polizei will uns Fichtenbauer vorlegen?
Fichtenbauer bringt einen Bürger, der sich belästigt fühlte, weil zwei Polizeiautos eine Kreuzung blockierten. Die Polizisten hätten demnach auf dieser Kreuzung, in ihren Polizeiautos sitzend, ein Gespräch geführt.
Dazu verkündete Fichtenbauer kürzlich in einer Presseaussendung der Volksanwaltschaft: „Dr. Peter Fichtenbauer setzte sich mit dem BMI (Anm.: Bundesministerium für Inneres) in Verbindung, um die Sache aufzuklären“. (Presseaussendung vom 30. April 2018).
Fichtenbauer erklärte über das Ergebnis: „Dass die Polizeiautos im Kreuzungsbereich zwar gehalten hatten, um wichtige dienstliche Informationen über zwei Vorfälle auszutauschen. Da dabei aber weder das Blaulicht noch das Folgetonhorn verwendet worden waren, war dies für die Allgemeinheit nicht ersichtlich.“
Damit pervertiert Fichtenbauer den Sinn der Volksanwaltschaft. Polizisten können eine Kreuzung sperren, wenn es erforderlich ist. Das ist ein Geschehen, das keiner weiteren Untersuchungen bedarf. Es entsteht daraus auch kein Schaden. Bei einem solchen Vorfall wird kein Übergriff der Polizei begangen. Es wurde kein Bürger angegriffen oder unnötig belästigt.
Fichtenbauer will damit den Eindruck erwecken, dass es keine gravierenden Übergriffe durch Polizeikräfte gibt. Damit unterstützt er die Öffentlichkeitsarbeit seines Parteikollegen, der aktuell als Innenminister der Republik Österreich fungiert. Stolz zeigt er für das Innenministerium, dass die Polizeikräfte „wichtige dienstliche Informationen austauschen“.
Zu diesem Zeitpunkt wartete der Übergriff auf Alisa Vinogradova auf ein Disziplinarverfahren. Gleichzeitig bleiben ernsthafte Übergriffe der Polizeikräfte unerwähnt. Beispielsweise unbegründete Perlustrierungen.
Solche Übergriffe gibt es reichlich. 2016 wurden 495 diesbezügliche Anzeigen mit 911 betroffenen Polizisten bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte bei 893 beteiligten Polizisten. Anklagen wurden nur in 18 Fällen erhoben, mit einem Schuldspruch in einem einzigen Fall. Diese Zahlen des Sicherheitsberichts des Bundesministeriums für Justiz belegen bereits, dass für einen Volksanwalt, der mit Übergriffen der Polizeikräfte sich beschäftigen soll, ausreichend Arbeit vorhanden ist.
Die Volksanwältin selektiert
Wie das Hays-Office einst, zur Zeit von Adorno, mit einem Production Code die Inhalte bestimmte, die die Kulturindustrie in Hollywood zeigen durfte, so bestimmt das Brinek-Office in Wien, welche Fälle von Menschenrechtsverletzungen in die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Brinek wählt die Fälle für ihre Berichte sehr selektiv aus.
Da wird schon mal darüber geklagt, dass der Verkauf des großen Hauses vom Gericht nicht erlaubt wird:
„Eine 60-jährige kinderlose Witwe aus der Steiermark bemängelte, dass das Gericht den Verkauf ihres großen Hauses nicht genehmige (…)“. (Bericht der Volksanwaltschaft 2016: Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, S. 141).
Damit erweckt die Volksanwaltschaft den Eindruck, dass das eigentliche Problem wäre, das eigene Haus zu verkaufen. Üblicherweise werden Häuser von den Sachwaltern, die das Gericht einsetzt, allerdings gerne verkauft. Was die Volksanwaltschaft nicht genau erklärt: In diesem speziellen Fall erreichte die Betroffene, dass ein Sachwalter aus ihrem Bekanntenkreis eingesetzt wurde. Das Gericht kann damit einen amtsbekannten Sachwalter, den das Gericht auswählt, noch nicht für den Verkauf einsetzen und setzt vorerst auf Blockade.
Brinek zieht es ansonsten vor, über die Tätigkeit der Richter zu schweigen. Sie verweist auf die Problematik nur im Zusammenhang mit dem Sachwaltertum. Tatsächlich müssen auch die Richter zu einem Gegenstand der Untersuchungen werden. Die Richter könnten jederzeit ein Verfahren auf Sachwalterschaft einstellen und die Enteignung beenden. Da dies nicht geschieht, muss deren Zusammenspiel mit den amtsbekannten Sachwaltern längst genau geprüft werden.
Die Fälle werden von Brinek bevorzugt in einem Stil präsentiert, der noch ein Residuum an Möglichkeit zulässt, dass der Vorfall der Enteignung doch nach den Kriterien der Vernunft begründet werden könnte. Brinek erzählt dann:
„Vielfach besteht das Problem jedoch darin, dass speziell ältere, demente Personen nicht mehr artikulationsfähig sind und daher keine Veränderung der von ihnen vielleicht als unzumutbar empfundenen Situation herbeiführen können“ (Bericht der Volksanwaltschaft 2015: Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, S. 160f).
Damit will Brinek den Eindruck erwecken, dass nur demente Personen betroffen seien, die das Problem nicht artikulieren können. Brinek erwähnt aber nicht jene Personen, die in voller Form sind und aktiv berufliche Projekte durchführen wollen. Brinek vermeidet solche Fälle, die in Österreich aus finanziellen oder politischen Motiven gezielt ausgeschaltet werden. Es gibt Österreicher, die in der Folge das Land verlassen müssen, um weiterhin tätig bleiben zu können.
Brinek manipuliert das Material
Die Volksanwältin will von der Objektivität der Fakten wegführen. Trotz der deutlich kriminellen Vorgangsweise will Volksanwältin Brinek doch betonen, dass es Subjektivität sei, die zu solchen Beurteilungen führe. Brinek will es bei einer „Empfindung“ belassen und nennt es: „Eine von ihnen vielleicht als unzumutbar empfundene Situation“.
Brinek will dabei dem Leser die Wahrnehmung vermitteln, dass es eventuell Personen geben könnte, die ein Verhalten „vielleicht als unzumutbar empfinden“. Damit wird die Assoziation hergestellt, dass die anklagenden Personen zu „empfindlich“ sein könnten. Man kann dann annehmen, dass diese Leute eventuell zu sensibel seien für die Realitäten unserer Welt.
Brinek spricht deshalb von einem „Gefühl des „Abgespeistwerdens“ bei Anrufen in den Kanzleien“ (Bericht der Volksanwaltschaft 2016: Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, S. 140).
Nach der „Empfindung“ kommt somit ein „Gefühl“. Brinek nennt es „Abgespeistwerden“. Damit ist klar, um welche Personengruppe es sich bei den Betroffenen nur handeln kann. Um Leute, die nicht den erforderlichen sozialen Status erreichen konnten, weil sie nicht über die entsprechenden Fähigkeiten verfügten. Sie fühlen sich deshalb benachteiligt. In einem solchen sozialen Kontext wird üblicherweise gerne von „abgespeist werden“ gesprochen. Brinek verstärkt mit diesem Begriff nochmals die Assoziation, dass es sich bei den Klagen um einen subjektiven Eindruck handeln kann.
Das ist eine Manier der Kommunikation, die gerne in psychiatrischen Krankenhäusern angewendet wird. Da Brinek früher in der Neuropsychiatrischen Klinik des Kinder- und Jugendalters in Wien tätig war, kann man davon ausgehen, dass die Volksanwältin einen solchen Sprachgebrauch stark beherrscht.
Was aber bedeutet die unzumutbare Situation, die angeklagt wird:
Abnahme aller Vermögenswerte und Entzug der laufenden Einkünfte und Rentenzahlungen.
Mit ihrem bewusst gesetzten Sprachgebrauch will Brinek eine opake Verschleierung erzielen. Drastische Vorfälle werden von Brinek ausgeklammert und kommen im Bericht nicht vor. Vorfälle werden von der Volksanwältin jedenfalls entschärft. Mit all diesen Methoden manipuliert Volksanwältin Brinek in der Darstellung das ihr vorgelegte Material. So bleibt ihr Bericht doch stets affirmativ.
Tatsächlich geht es um den Entzug aller Vermögenswerte. Es sind strafrechtlich relevante Tatbestände, bei denen durchaus hohe Werte übernommen werden.
Dubioses Freiheitsdokument
Verräterisch wird die Sprache von Brinek, wenn sie erklärt was eine „Vorsorgevollmacht“ ist. Brinek definiert diese, im Zusammenhang mit dem neuen „Erwachsenenschutzgesetz“, als eine Freiheitsgarantie:
„Ein besonderes Anliegen bleibt die Bewerbung der Vorsorgevollmacht. Sie ist der Schlüssel zur Selbstbestimmung und repräsentiert – notariell errichtet und im Zentralregister eingetragen – ein nachhaltiges „Freiheits-Dokument“, schreibt Brinek (In: Bericht der Volksanwaltschaft 2017, Band: Kontrolle der öffentlichen Verwaltung; S. 33).
Damit wird deutlich, dass diese Freiheit, die eigentlich im Verfassungsgesetz festgeschrieben sein sollte, in Österreich nicht mehr gewährleistet ist. Ein solcher Schutzschirm gegen die Sachwalter muss nicht eingerichtet werden, da willkürliche Enteignungen in einem Rechtsstaat jedenfalls nicht zugelassen werden dürfen.
So wie bisher die Methode Sachwalterschaft eingesetzt wurde, bleibt auch unklar, ob eine solche Vorsorgevollmacht auch nur die geringste Sicherheit bietet. Denn bisher wurden alle üblichen Kriterien eines Rechtsstaates bei den willkürlichen Enteignungen einfach ignoriert. Letztlich kann eine solche Vorsorgevollmacht in eben einer solchen Weise ignoriert werden und bleibt damit ein Euphemismus des Systems der Enteignung.
Es entsteht damit der Eindruck, dass die Vorsorgevollmacht in ihr Gegenteil verwandelt werden könnte und zu einer Legitimation wird, die die Enteignung durch einen Sachwalter erst recht begründet.
Propaganda mit Erwachsenenschutzgesetz
Was für die „Vorsorgevollmacht“ gilt, das kann auch am Begriff „Erwachsenenschutz“ vorgeführt werden. Propaganda macht das österreichische Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ), das bis zum Dezember 2017 unter dem Namen Justizministerium bekannt war, jetzt insbesondere mit dem sogenannten „Erwachsenenschutzgesetz“.
Erwachsenenschutz ist ein Begriff, der kritisch zu betrachten ist. Offenbar sollen jetzt in Österreich die Erwachsenen einen besonderen Schutz erhalten. Zynisch könnte man bemerken, ob es dabei um jene Erwachsenen sich handelt, die staatlich pseudolegitimiert fremde Vermögen sich aneignen wollen. Jedenfalls soll das sogenannte Erwachsenenschutzgesetz eine solche pseudolegitimierte Aneignung fremder Vermögen ermöglichen. Der Begriff Erwachsenenschutz wird gebraucht als Euphemismus für Enteignung.
Amtsmissbrauch als Schicksal
„Es kann jeden treffen. Jederzeit. In jedem Alter. (…) Sachwalterschaft bedeutet einen massiven Eingriff in die persönlichen Rechte“, erklärte Brinek im Juni 2017 bei der Präsentation ihrer Broschüre zum Erwachsenenschutz.
Brinek wählte dafür den Titel: „Schritte zu einem selbstbestimmten Leben“. Wieso denkt Volksanwältin Brinek, dass ein solcher Eingriff in der persönlichen Rechte, der „jeden jederzeit treffen kann“, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gestattet ist?
Brinek war lange genug an der Universität Wien tätig, um zu wissen, wie man seriöse wissenschaftliche Studien schreibt. Eine solche wissenschaftlich fundierte Studie über Enteignung durch Sachwalterschaft hätte Volksanwältin Brinek längst vorlegen müssen.
In ihren Emails an Betroffene dürfte Brinek gerne den Begriff „Schicksal“ verwenden. Brinek „bedauert“ dann das Schicksal der Betroffenen. Wieso denkt Volksanwältin Brinek, dass es bei strafrechtlich relevanten Enteignungen, die eine kriminelle Gruppierung in Wien durchführt, um „Schicksal“ sich handelt. Es wäre die Aufgabe der Volksanwaltschaft, einem solchen Amtsmissbrauch und einer solchen Korruption im Justizapparat die erforderlichen Schranken deutlich zu zeigen. Bei der Vorgangsweise, die bei den Enteignungen angewendet wird, sind Todesfälle jedenfalls einkalkuliert.
Der Berufsweg von Gertrude Brinek ist kein Schicksal gewesen. Sie entschied sich bewusst für ihre Positionen. In einem Rechtsstaat würde man Brinek vor ein Gericht stellen.