Juden werden in Deutschland nicht bedient! Die Fluggesellschaft Kuwait Airways des arabischen Emirates Kuwait braucht keine Juden aus Israel von Frankfurt/M aus zu befördern

Im Flugzeug, Foto: Stefan Groß

Hier der Link der Wahrheit, der einer seriösen Zeitung entspringt:

Die Fluggesellschaft Kuwait Airways des arabischen Emirates Kuwait braucht keine Juden aus Israel von Frankfurt/M (Deutschland) aus zu befördern. So entscheidet das Frankfurter Landgericht und weist die Klage eines in Deutschland lebenden Juden aus Israel in zweiter Instanz ab. Der klagende Jude hat sich bei Kuwait Airways ein Flugticket nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gekauft und bezahlt. Kuwait Airways darf den jüdischen Fluggast nach deutscher Rechtsprechung abweisen, da nach Kuwaitischem Gesetz israelische Staatsbürger, die Juden sind, bei strengster Strafe nicht befördert werden dürfen.

Dieses Kuwaitische Gesetz einer islamistischen Diktatur erkennt das Frankfurter Landgericht an, welches somit ab sofort auch in Deutschland gilt. Auch in Deutschland hat vor vielen Jahren die demokratisch gewählte Volksvertretung ähnliche Gesetze erlassen, die die gesamte zivilisierte (und unzivilisierte) Welt seinerzeit akzeptiert hat. Deutsche Bürger können problemlos mit Kuwait Airways fliegen, sogar Juden, solange sie nicht von Kuwait Airways als Juden erkannt werden. Eine Diskriminierung liegt nach deutschem Rechtsempfinden nicht vor, denn die Diskriminierung tritt nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion auf, nicht jedoch wegen einer Staatsangehörigkeit. Schließlich hat der klagende Jude nOKicht einwandfrei widerlegen können, dass er nicht als Jude, sondern als Israeli von der Kuwaiter Fluggesellschaft zur Beförderung abgelehnt worden ist.

Soweit die Polemik. Betrachten wir nun unaufgeregt die Tatsachen.

Einem israelischen Staatsbürger wird von israelischen Stellen angeraten, Flugzeuge gewisser Nationen nicht zu bestiegen. Dazu gehören nicht nur arabische Staaten, mit denen sich Israel im Kriegszustand (nicht im Krieg) befindet, sondern auch Staaten, die gegen Juden hetzen und sie liebend gerne ermorden würden. Der Grund ist einfach: Würde das kuwaitische Flugzeug bei einem Notfall in einem Juden verfolgenden Staat wie dem Iran landen müssen, so würde der jüdische Fluggast den Zwischenstopp nicht überleben. Israel fühlt sich für alle seine Bürger verantwortlich.

Die israelische Regierung ist folglich mit dem deutschen Richterspruch sehr zufrieden. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, der gegen den Richterspruch wettert, ist nicht ausreichend über die Hintergründe informiert.

Zum Zweiten: Die alleinige Benachteiligung Israels ist in Deutschland und anderswo in der EU eine traurige Realität. Nach allem Leid, dass den Juden über Jahrhunderte in Europa zugefügt worden ist, wird die selektive Benachteiligung des Judenstaates verständlich. Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen israelischer Erzeugnisse, die von Organisationen mit dem offiziellen Kürzel BDS weltweit verbreitet werden, sind in Deutschland gut gelitten und werden oft von bestimmten Parteien und Kirchen unterstützt. BDS ist in Deutschland nicht verboten. Auch Stolpersteinliebhaber sind beim BDS gern gesehen: Bei beiden Gruppen stehen tote Juden im Zentrum des Denkens und Tuns. Der Frankfurter Richterspruch beschreibt lediglich die politische und gesellschaftliche Realität in Deutschland.

Zum Dritten: Der in Papier gemeißelte Richterspruch hat Konsequenzen nicht nur für (israelische) Juden. Der Richterspruch kann auf alle unangenehmen Minoritäten in Deutschland ausgeweitet werden, so auch auf Flüchtende aus der islamischen Welt. Pegida und Co. können nun straffrei und gesetzeskonform gegen Araber und Muslime verbal vorgehen, sie müssen nur gewisse Wörter meiden. Wenn sie sich gegen den Familienzuzug von Irakern, Syrern und Afghanen positionieren, sagen sie dasselbe aus wie gegen Muslime und Araber, brauchen jedoch zumindest beim Frankfurter Landgericht keine Konsequenzen zu befürchten. Auch Facebook und Co. verlieren die Grundlage, deren Konten zu sperren.

Nun kann man ethisch argumentieren, dass eine Benachteiligung von Juden keine Benachteiligung von Muslimen und Arabern erlaubt. Das ist ethisch richtig! Wir behandeln hier jedoch deutsche Richtersprüche, die wenig bis gar nichts mit Ethik zu tun haben, sondern ausschließlich mit Recht. In Deutschland gilt gleiches Recht für alle.

Über Nathan Warszawski 535 Artikel
Dr. Nathan Warszawski (geboren 1953) studierte Humanmedizin, Mathematik und Philosophie in Würzburg. Er arbeitet als Onkologe (Strahlentherapeut), gelegentlicher Schriftsteller und ehrenamtlicher jüdischer Vorsitzender der Christlich-Jüdischen Gesellschaft zu Aachen.

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