Kalte Hinrichtung. Von der EUphorie zum sanktionierten Journalismus

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Kafka beginnt seinen Prozess mit dem Satz: „Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“ Es früh morgens an der Türe klopfen zu lassen – wie Kafka in seinem Prozess-Auftakt es tat –, derlei hat man in Brüssel nicht mehr nötig. Und während Kafkas Protagonist K am Ende der Erzählung noch zu einem Steinbruch geführt wird, wo man seine Existenz beendet, macht man sich in Brüssel nicht mehr die Hände schmutzig, wo man sich missliebiger Journalisten oder Autoren wie Ulrich Heyden, Jacques Baud, Hüseyin Doğru entledigen möchte. Am 15. März 2026 schrieb der Journalist Ulrich Heyden in einem Offenen Brief an den amtierenden Bundespräsidenten Steinmeier:

„Mein Konto bei der Hamburger Sparkasse habe ich seit Anfang der 1990er. Am Telefon erklärte mir gestern ein Mitarbeiter der Sparkasse, die Kündigung habe mit den EU-Sanktionen gegen Russland zu tun. Der Mitarbeiter der Sparkasse meinte, ich würde in einem „Hochrisiko-Land“ leben. [Heyden berichtet überwiegend aus Russland; KA] Wenn ich in einem „Hochrisiko“-Land lebe, müsste die Bundesregierung und die EU-Kommission mich dann nicht unterstützen?“

Weder hat Brüssel es nötig, es morgens an der Türe klopfen zu lassen, noch führt es seine tatsächlichen oder vermeintlichen Gegner in Steinbrüche. Selbstredend ist auch Gift heute nicht mehr im Spiel, was angeblich in der europäischen Renaissance en vogue war. So wird Cesare Borgia (1475-1507) nachgesagt, Gegner mit Gift aus dem Weg geräumt zu haben. Vermutlich sind die meisten dieser toxischen Geschichten Propagandawerk, insbesondere zur Diskreditierung mächtiger Frauen. In ihrer Zeit als Königin von Frankreich wurde eine Katharina von Medici (1519–1589) immer wieder als „Giftmischerin“ oder „schwarze Königin“ bezeichnet. Doch bei derlei Anschuldigungen gegen mächtige Frauen, wie auch Lucrezia Borgia (1480–1519), dürfte weniger Arsen als vielmehr Misogynie im Spiel (gewesen) sein.

Wie auch immer: Die Herrscher/innen der EU sanktionieren. Sie unterspülen Existenzen, damit nichts mehr zum Leben übrigbleibt. Kafkaesk uneuropäisch ist dabei der Umstand, dass die Sanktionierten, die sich eines Tages ohne Zugang zumeigenen Bankkonto wiederfinden, vermutlich nach bestem Wissen und Gewissen nichts Böses getan haben. Aus Journalisten werden unfreiwillige Hungerkünstler – wie in der gleichnamigen Erzählung Kafkas.

In Erweiterung der Auflistung von Jaspers sagten wir oben, Europa sei auch Brecht. Denn bei Brecht finden wir näheren Aufschluss und eine treffende Bezeichnung für das aktuelle Mittel der Wahl zur Ausschaltung missliebiger Journalisten und Autoren: kalte Hinrichtung. In seinem Text „Wir Neunzehn“ berichtet der exilierte Brecht über die Zeit der Roten Angst – der Kommunisten-Hatz – in den USA:

„Vor allem musste ein Exempel statuiert … werden. … Jedoch gibt es in diesem Land andere Strafen, die weit harmloser scheinen, jedoch nicht harmloser sind. Während der Staat dabei nicht in Erscheinung tritt, kommt es doch zur Hinrichtung, man könnte es eine kalte Hinrichtung nennen … Diese kalte Hinrichtung wird von der Industrie vollzogen: der Delinquent wird nicht des Lebens, nur der Mittel zum Leben beraubt; er kommt nicht in die Todesanzeigen, nur auf die schwarzen Listen. […] Wer die Schrecken der Armut und der Entwürdigung gesehen hat, die im Land des Dollars auf den Mann ohne Dollar hereinbrechen, wird die Bestrafung durch Entlassung keiner Bestrafung vorziehen, welche der Staat verhängen könnte.“

Die Jahre, die Brecht in US-amerikanischem Exil verbrachte (1941–1947) waren von jener aufkommenden antikommunistischen Paranoia geprägt, die schließlich in die McCarthy-Ära mündete. Unmittelbar nach seiner Aussage vor dem Ausschuss für unamerikanische Umtriebe kehrte Brecht über die Schweiz nach Deutschland zurück.

Anders als zu Exilzeiten Brechts, macht das Brüsseler Sanktionsregime missliebige Bürger/inn/en nicht per Entlassung zu Männern und Frauen ohne Euro, sondern indem es ihnen die Bankkonten sperren lässt. Dabei macht die EU selbst vor Schweizern nicht halt. Der vielleicht prominenteste Fall istJacques Baud – ein pensionierter Schweizer Oberst und Geheimdienstexperte, der auch für die NATO tätig war und auf NATO-Missionen in der Ukraine arbeitete. Baud wurde am 15. Dezember 2025 wegen des Vorwurfs prorussischer Propaganda und der Verbreitung von Verschwörungstheorien vom Rat der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Dazu gehörte, dass ihm der Zugriff auf eigene Konten gesperrt wurde. Damit war in Brüssel, im Euroland Belgien, ein Mann ohne Euro geschaffen, der ironischerweise Bürger eines Landes ohne Euro ist.

Lesen wir nach, wie die EU ihre Sanktionen gegen Baud in einer Verlautbarung vom 15. Dezember 2025 begründet:

„Jacques Baud, ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und strategischer Analyst, ist regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen. Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten.

Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie.“

Eine Quelle oder ein nachvollziehbarer Beleg u.a. für den Vorwurf, Baud behaupte, die Ukraine habe ihre Invasion herbeigeführt, um der NATO beitreten zu können, wurde zwar angefordert, scheint aber bislang nicht vorzuliegen. Ebenso wenig scheint die Strafwürdigkeit einer solchen Behauptung, so sie denn vertreten würde, erwiesen zu sein.

In einer Regierungspressekonferenz legte ein Journalist demAuswärtigen Amt der BRD zum Fall Baud folgende Frage vor:

Als einzige Begründung wird ohne weitere Belege angeführt, er sei regelmäßig Gast im prorussischen Fernseh- und Radioprogramm und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile. Da würde mich interessieren: Entspricht es tatsächlich der aktuellen Haltung der Bundesregierung, dass man renommierte Militäranalysten wie Baud umfassend sanktioniert und massiv in deren Grundrechte eingreift, nur weil man deren Analysen zum Ukrainekrieg inhaltlich nicht teilt?

Die Antwort des Auswärtigen Amtes vom 17. Dezember 2025:

Sie waren leider am vergangenen Freitag nicht da, da hatten wir das Thema, was passiert, wenn man Desinformation verbreitet, relativ ausführlich diskutiert. da ist auch klargeworden, dass Menschen, die so etwas tun, sanktioniert werden können, wenn die rechtlichen Gründe dafür vorliegen und es eine entsprechende Entscheidung des Rats der Europäischen Union gibt. Das ist an diesem Montag geschehen, das wird auch weiterhin geschehen, das ist in der Vergangenheit geschehen, und alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.

Nicht nur übersensible Geister werden wahrnehmen, dass in obiger Antwort eine gewisse Drohung mitschwingt. Zugleich ist Baud bei Weitem nicht der einzige Bürger, dem man aufgrund öffentlicher Äußerungen die Kalte Hinrichtung angedeihen ließ. Es gibt Dutzende weitere, darunter Journalisten, die vermutlich ebenso wenig wie Kafkas K wähnten, etwas Böses getan zu haben. Betrachten wir noch kurz die Vorwürfe gegen den Journalisten Hüseyin Doğru:

„Hüseyin Doğru ist der Gründer und Vertreter des AFA MedyaA.Ș., einem in Istanbul ansässigen Medienunternehmen. AFA Medya A.Ș. betreibt ‚RED‘, das eine Reihe von Medienplattformen umfasst und enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu Organisationen und Akteuren der Staatspropaganda in Russland hat und über tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien verfügt, unter anderem durch Verbindungen zwischen einzelnen Mitarbeitern sowie Personalrotation zwischen diesen Einrichtungen.
RED hat seine Medienplattformen, auf denen es häufig unter ‚redstreamnet‘ oder ‚thered.stream‘ veröffentlicht, genutzt, um systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische terroristische Gruppierungen wie die Hamas. […]
Über AFA Medya A.Ș. und seine privaten Social-Media-Konten unterstützt Hüseyin Doğru daher Handlungen der Regierung der Russischen Föderation, die die Stabilität und Sicherheit in der Union und in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten untergraben und bedrohen, einschließlich indem er gewaltsame Demonstrationen indirekt unterstützt und erleichtert und koordinierte Informationsmanipulation betreibt.“

Zweifellos ist es geboten, gegen radikalislamische terroristische Gruppierungen vorzugehen. Auf welche Art und Weise sich aber die Berichterstattung über radikale Islamisten in eine Förderung von Handlungen der Russischen Föderation umsetzt oder damit in Zusammenhang steht, sollte dem deutschen Zielpublikum nochetwas besser erläutert werden.

Vor dem Gesamt-Hintergrund Brecht’scher Kalter Hinrichtungenbestellten zwei fraktionslose Mitglieder des Europäischen Parlaments Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich ein Rechtsgutachten, welches insbesondere folgender Frage nachgehen sollte:

„Stehen Sanktionen gegen natürliche Personen wegen angeblicher Desinformation, die auf der Grundlage der EU-Rechtsinstrumente zu restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit den

destabilisierenden Aktivitäten Russlands verhängt werden, im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Unionsrecht?“

Das Gutachten wurde von den Professorinnen Prof. Dr. Ninon Colneric (ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof)und Prof. Dr. Alina Miron (Völkerrechtlerin) erstellt. Darin heißt es zusammenfassend, und damit kehren wir zurück zum Anfang dieses Beitrags, wonach Europa immer auch das Recht auf freie Meinungsäußerung ist und bleiben muss:

Nicht zuletzt – und das ist vermutlich die bedauernswerteste Entwicklung – entfernt sich die EU immer weiter von einem traditionell liberalen Verständnis der Grundfreiheiten. Während individuelle Sanktionen bislang im Wesentlichen das Eigentumsrecht und die Bewegungsfreiheit eingeschränkt haben, hat die EU mit diesen Maßnahmen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken, den Rubikon überschritten, indem sie eine Freiheit begrenzt, die konstitutiv für ihre Identität gewesen ist.

Im Gutachten der Professorinnen Colneric und Miron heißt es zugunsten eines unverbrüchlichen Rechtes auf freie Meinungsäußerung weiter:

„Das in dem Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates und der Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates vorgesehene Sanktionssystem macht die Äußerung zu Themen, die Gegenstand öffentlicher Kontroversen sind, zu einem Risiko, da solche Informationen als Desinformation eingestuft werden könnten. … Das Sanktionssystem kann daher Journalisten und andere davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit auszuüben, wenn es um bestimmte Themen geht.“

Das, was Europa ausmacht, darf nicht durch Akteure zerstört werden, die im Stile verborgener Renaissance Herrscher/innen das Gift der Zensur unter die Bürger bringen wollen. Europa –das ist nicht an letzter Stelle: das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Über Karim Akerma 85 Artikel
Dr. Karim Akerma, 1965 in Hamburg geboren, dort Studium u.a. der Philosophie, 1988–1990 Stipendiat des Svenska Institutet und Gastforscher in Göteborg, Lehraufträge an den Universitäten Hamburg und Leipzig, Tätigkeit als Übersetzer aus dem Englischen, aus skandinavischen und romanischen Sprachen. Wichtigste Publikationen: „Verebben der Menschheit?“ (2000), „Lebensende und Lebensbeginn“ (2006) sowie "Antinatalismus - Ein Handbuch" (2017).