vbw warnt vor weiterer Einschränkung der Flexibilität für die Unternehmen Brossardt: „Stattdessen Arbeitszeitgesetz den Anforderungen des digitalen Zeitalters anpassen“

Uhr, Foto: Stefan Groß

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung warnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. den Gesetzgeber in Europa und auf nationaler Ebene vor einer weiteren Einschränkung der Flexibilität für die Unternehmen. „Die Antwort auf die Digitalisierung und die Arbeitswelt 4.0 kann nicht die flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr und die Wiedereinführung der Arbeitszeiterfassung 1.0 sein“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Viel wichtiger als eine generelle Einführung der Zeiterfassung ist es nach Überzeugung der vbw, zunächst das deutscheArbeitszeitgesetz den Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. „So ist zum Beispiel die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung. Auf europäischer Ebene muss die Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie wieder aufgegriffen werden“, so Brossardt.