Warum wir jetzt mehr Einwanderung brauchen

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– Arbeitskräftemangel ist ein großes Problem unserer Zeit! Deutschland braucht deshalb mehr Einwanderung. Wir müssen uns aktiv auf dem internationalen Arbeitsmarkt bemühen, denn es gibt einen weltweiten Wettbewerb um Arbeitskräfte.

– Wir Grüne im Bundestag drängen seit vielen Jahren darauf, Einwanderung nach Deutschland zum Arbeiten, Studieren und zur Ausbildung zu fördern und familienfreundlich zu gestalten. Im Juni 2023 haben wir unser Koalitionsversprechen eingelöst und setzen das modernste Einwanderungsrecht um, das Deutschland je hatte.

– Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzen wir unser Bekenntnis zum modernen Einwanderungsland endlich auch rechtlich um, denken Familien und Geflüchtete mit und sichern Wohlstand und Sozialsysteme.

Endlich gibt es ein Einwanderungsrecht, das diesen Namen auch verdient. Deutschland ist ein Einwanderungsland – für dieses Bekenntnis setzen wir Grüne im Bundestag uns entschieden ein. Denn Migration ist eine Konstante der Menschheitsgeschichte, die wir vorausschauend und realistisch gestalten wollen. Es braucht klare Kante gegen alle Versuche, das Thema populistisch aufzuladen, Migrant*innen zu diffamieren und dem Wirtschaftsstandort Deutschland zu schaden.

Schon heute ist der Personalmangel in Deutschland gravierend: Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens darüber, dass wir jährlich rund 400.000 Arbeitskräfte netto aus dem Ausland vom Leben und Arbeiten in Deutschland überzeugen müssen, um unseren Wohlstand und unsere Sozialsysteme zu sichern. Sonst kommen wir schon in einem Jahrzehnt in die Situation, dass uns schlichtweg das Personal fehlt, um Solaranlagen zu installieren, unsere Kinder zu unterrichten oder den Bus zu fahren. Klar ist also: Wir wollen und müssen Deutschland als Einwanderungsland attraktiver machen.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stellen wir bei diesem Zukunftsthema die Weichen!

Grüne Erfolge: Spurwechsel, Bürokratieabbau und familienfreundliche Umsetzung

In konstruktiven parlamentarischen Verhandlungen konnte die Grüne Bundestagsfraktion wesentliche Verbesserungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz erreichen:

  • Wir geben geflüchteten Menschen erstmalig die Möglichkeit zum Spurwechsel: Wer sich zum Stichtag 29. März 2023 in einem laufenden Asylverfahren befindet, darf direkt in einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken wechseln. Damit ermöglichen wir gesellschaftliche Teilhabe für diejenigen Menschen, die bereits in Deutschland sind, fördern Integration und entlasten Kommunen und Ehrenamtliche!
  • Fachkräfte aus dem Ausland haben sich in der Vergangenheit häufig gegen Deutschland entschieden, weil sie ihre Familie nicht direkt mitbringen durften oder weil es so gut wie keine Chance gab, die eigenen Eltern nachzuholen. Die Ampel senkt deshalb diese Hürden beim Familienmit- und -nachzug!
  • Wir ermöglichen den „Zweckwechsel“: Im deutschen Aufenthaltsrecht war es bisher quasi unmöglich, aus Kurzzeitvisa in die längerfristige Erwerbstätigkeit zu wechseln, ohne Deutschland zu verlassen – lange Antragsverfahren und Wartezeiten inklusive. Diese unverständliche Hürde ist jetzt Geschichte. Wer einen Arbeitsvertrag vorweisen kann und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, darf direkt anfangen!
  • Indem wir die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel umwandeln, verbessern wir sowohl für Auszubildende in Duldung als auch für ihre Arbeitgeber*innen die langfristigen Perspektiven: Auszubildende können sich auf dieser Basis eine Zukunft in Deutschland aufbauen. Betriebe wiederum können bei erfolgreicher Ausbildung zuverlässig mit direkt verfügbaren Fachkräften rechnen.
  • Wir nutzen das Konzept der Westbalkanregelung: Die Westbalkanregelung ist eine Erfolgsgeschichte der Erwerbsmigration. Ohne sie wäre der Mangel an Arbeitskräften noch eklatanter. In Zukunft soll das Konzept im Rahmen von Migrationsabkommen auf weitere Staaten übertragen werden können. Die bestehende Westbalkanregelung wird entfristet und das Kontingent von 25.000 auf 50.000 Anträge pro Jahr angehoben.
  • Durch schlankere Verfahren (zum Beispiel durch das Aussetzen der Vorrangprüfung), niedrigere Einwanderungshürden (zum Beispiel bei Gehaltsschwellen), mehr Digitalisierung und durch eine Machbarkeitsstudie zur Zentralisierung von Verwaltungsverfahren machen wir uns auf den Weg in Richtung service-orientierte Verwaltung, wie sie zu einem Einwanderungsland wie Deutschland passt.

Einwanderung zum Arbeiten und zur Ausbildung in Deutschland erleichtern

Künftig wird es drei Säulen geben, über die Einwanderung zum Arbeiten und zur Ausbildung nach Deutschland möglich sind:

  1. Fachkraftsäule:
    Diese Säule bestand bereits im Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020. Hier werden nun aber Gehaltsschwellen abgesenkt und es wird anerkannten Fachkräften ermöglicht, flexibel und branchenübergreifend freie Stellen anzutreten.
  2. Erfahrungssäule:
    Das neue Einwanderungsgesetz berücksichtigt berufspraktische Erfahrung in allen Branchen und setzt weniger auf die Gleichwertigkeit zur deutschen Berufsausbildung. Das Kriterium der Gleichwertigkeit von Ausbildungen und Studienabschlüssen verwehrt qualifizierten Arbeitskräften in der Praxis nämlich bislang häufig den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – trotz Arbeitsvertrag.
  3. Potenzialsäule:
    Über diese dritte Säule wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Chancen-Karte realisiert. Auf Basis eines transparenten Punktesystems erhalten Menschen die Chance, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Andere Einwanderungsländer wie Kanada oder Neuseeland haben hiermit schon gute Erfahrungen gemacht. Auch Deutschland wird so sichtbarer und attraktiver für Menschen aus aller Welt!

Durch die erfolgreichen parlamentarischen Verhandlungen öffnen den deutschen Arbeitsmarkt für internationale Potenziale. Während wir durch Abbau von Hürden den Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus dem Ausland öffnen, nehmen wir durch den familienfreundlichen Einstieg in den Spurwechsel auch die Menschen in den Blick, die heute schon in Deutschland leben.

Quelle: Grüne im Bundestag

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